Bußgelder Wiederholungstäter
Beschreibung | Bußgelder | Punkte | Fahrverbot | Sonstiges |
---|---|---|---|---|
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze beim ersten Mal | 500 € | 2 | 1 | |
... beim zweiten Mal | 1.000 € | 2 | 3 | |
... ab dem dritten Mal | 1.500 € | 2 | 3 | |
Gefährdung unter Alkoholeinfluss | 3 | Entzug des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | ||
Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr beim ersten Mal | 500 € | 2 | 1 | |
... beim zweiten Mal | 1.000 € | 2 | 3 | |
... beim dritten Mal | 1.500 € | 2 | 3 | |
Gefährdung unter Drogeneinfluss | 3 | Entzug des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
Was ist eine Wiederholungstat?
Als Wiederholungstat gilt laut Straßenverkehrsordnung (StVO) in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit, die mehrmals begangen wird.
Sie haben beispielsweise die Wiederholungstat Alkohol am Steuer begangen? Hier fallen dann besonders harte Sanktionen an. Die Strafen für Wiederholungstäter sind relativ breit gestaffelt. Von Bußgeldern bis hin zum Führerscheinentzug reicht das Spektrum der Sanktionen. Auch Fahrverbot droht einem Wiederholungstäter. Auch bei mehrfacher Geschwindigkeitsüberschreitung sind Sie Wiederholungstäter.
In diesem Ratgeber erfahren Sie mehr über die einzelnen Vergehen und was Ihnen bei einer Wiederholung droht.
Des Weiteren erklären wir Ihnen, was eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist und wie diese abläuft.
Wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung?
Wurden Sie wiederholt geblitzt und fragen sich nun, ob Sie ein sogenannter Wiederholungstäter sind? Um als Wiederholungstäter eingestuft zu werden, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein.
Erst wenn diese Voraussetzung erfüllt sind, gelten Sie als Wiederholungstäter wegen Geschwindigkeitsüberschreitung.
Wiederholungstäter mit Alkohol am Steuer oder Drogen am Steuer?
Da eine Trunkenheitsfahrt auch immer andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, sieht der Bußgeldkatalog hier besonders harte Strafen vor. Neben einem Fahrverbot müssen Sie mit Bußgeldern, Punkten und einer MPU als Wiederholungstäter rechnen.
Wie Sie der obigen Tabelle entnehmen können, kommt es bei einer Trunkenheitsfahrt bzw. Fahrt unter Drogeneinfluss darauf an, wie oft Sie diesen Verstoß bereits begangen haben. Der erste Verstoß bei einem Promille-Bereich von bis zu 1,1 Promille wird mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Zählern und einem Monat Fahrverbot geahndet. Gleiches gilt für die erste Fahrt unter Drogeneinfluss.
Bei einer Wiederholungstat zahlen Sie 1000 Euro, bekommen zwei weitere Punkte und ein Fahrverbot von drei Monaten. Sollten Sie ein drittes Mal erwischt werden, zahlen Sie 1.500 Euro und bekommen drei Monate Fahrverbot. Eine Alkoholfahrt von einem Wiederholungstäter wird also hart bestraft!
Gefährden Sie unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss den Straßenverkehr, bekommen Sie drei Zähler und die Fahrerlaubnis kann Ihnen entzogen werden. Darüber hinaus kann Ihnen eine Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe auferlegt werden.
Bei einem Promillewert von über 1,1, haben Sie eine Straftat begangen. Hier greift dann nicht mehr der Bußgeldkatalog, sondern die Mittel des Strafrechts.
Was ist eine MPU, wann fällt sie an und wie läuft sie ab?
Nach Geschwindigkeitsüberschreitung zur MPU? In unserem Text erfahren Sie, ab wie viel km/h Überschreitung Ihnen eine MPU droht.
Bei dem Verstoß „Alkohol am Steuer“ entscheidet die entsprechende Zulassungsstelle, ob eine MPU angeordnet wird. Bei wiederholtem Verstoß Alkohol am Steuer sind sie Wiederholungstäter.
Bei Werten unter 1,6 Promille und der ersten Trunkenheitsfahrt kann die Zulassungsstelle von einer Anordnung absehen. Liegt der Promillewert allerdings über 1,6 Promille kommen Sie um eine MPU nicht herum – sie ist dann obligatorisch.
Sind Sie allerdings Wiederholungstäter gelten auch andere Promille-Grenzen. Schon bei einer Überschreitung der 0,5 Promille-Grenze muss eine MPU absolviert werden.
Eine medizinisch-psychologische Untersuchung ist in drei Bereiche gegliedert. Neben einer medizinischen Untersuchung und einem Leistungstest am Computer, findet ein psychologisches Gespräch statt. Um die MPU zu bestehen, müssen Sie Abstinenz beweisen und glaubhaft darlegen, ihr Verhalten geändert zu haben.
Bekommt der Wiederholungstäter eine MPU verordnet, muss er seinen Führerschein bis zum Bestehen der MPU abgeben. Dieser Vorgang wird Sperrfrist genannt. Verschiedene Faktoren, wie der Zeitpunkt der letzten Alkoholfahrt bzw. die Höhe des Promillewertes haben Einfluss auf die Sperrfrist.
Sie kann bis zu drei Jahre dauern. Fahren Sie während der Sperrfrist Auto, so liegt der Straftatbestand „Fahren ohne Führerschein“ vor.
Z. meint
Hallo!
Eine Frage,
Wenn ich mit dem Lkw inerhalb 12 monaten 3 mal im überholvervot erwischt werde,gilt dass dann auch als Wiederholungstäter?Bzw.kann mir ein Fahrverbot verhängt werden?
Danke im Vorraus!!