Wiederholungstäter im Straßenverkehr

Von Cynthia W.

Letzte Aktualisierung am: 16. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Im einheitlichen Bußgeldkatalog Deutschlands sind die unterschiedlichen Strafen für verschiedene Delikte innerhalb des Straßenverkehrs genau aufgelistet. Jede Verkehrsordnungswidrigkeit wird mit einer Regelbuße geahndet, die aber im Einzelfall unterschiedlich ausfallen kann. Nach dem Bußgeldkatalog kann für Wiederholungstäter generell ein härteres Strafmaß anfallen, als bei einem Erstverstoß.

FAQ: Wiederholungstäter

Ab wann bin ich Wiederholungstäter?

Wer im Zeitraum von einem Jahr zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen begeht, gilt als Wiederholungstäter. Der Begriff wird auch für Personen genutzt, die wiederholt auffällig werden (z. B. wegen Alkohol am Steuer).

Werden Wiederholungstäter strenger bewertet?

Ja, beispielsweise erhalten Sie schon ab 25 km/h zu schnell ein Fahrverbot. Ersttäter betrifft dies nicht.

Gibt es ein höheres Bußgeld für Wiederholungstäter?

Das ist durchaus möglich, beispielsweise kann sich bei Alkohol oder Drogen am Steuer das Bußgeld verdoppeln bzw. verdreifachen, wenn Sie mehrfach dabei erwischt werden.

Wiederholungstäter: Beharrlichkeit bei Verstößen

Für Wiederholungstäter im Straßenverkehr sind die Strafen härter.
Für Wiederholungstäter im Straßenverkehr sind die Strafen härter.

Wiederholungstäter: Was kann passieren?

Das hat den Hintergrund, dass Kfz-Führer für geltende Verkehrsregeln sensibilisiert werden sollen. Wer einmal geblitzt wird, weil er es eilig hatte, hat mit milderen Strafen zu rechnen, als jemand, der wiederholt oder konsequent Geschwindigkeitsüberschreitungen begeht. Im Falle von Wiederholungstaten ist davon auszugehen, dass der Fahrer bewusst immer wieder die Verkehrsregeln missachtet und somit den Straßenverkehr gefährdet. Durch Bußgelder, Punkte oder auch ein Fahrverbot soll der Wiederholungstäter Einsicht in sein Fehlverhalten erlangen.

Wie hoch das Strafmaß für einen Wiederholungstäter im Einzelnen ausfällt, hängt auch von der Schwere des Verstoßes ab. Werden beispielsweise häufig Vergehen in Bezug auf falsches Parken begangen, dauert es entsprechend lange, bis es etwa zu einem Fahrverbot kommt. Eine Wiederholungstat bezüglich Alkohol am Steuer wird dagegen gleich strenger geahndet. Auch eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung kann relativ schnell zum Fahrverbot führen.

Liegen der zuständigen Behörde Informationen zu einer wiederholten Verkehrsordnungswidrigkeit vor, kann es zum Vorwurf der Beharrlichkeit kommen. Wer beharrlich die Straßenverkehrsordnung verletzt, ist ein Wiederholungstäter.

Geschwindigkeitsüberschreitung als Wiederholungstäter

Der häufigste Verstoß, den die Deutschen im Straßenverkehr begehen, ist die Geschwindigkeitsüberschreitung. Wer das jeweilige Tempolimit überschreitet, bringt nicht nur sich selbst oder eventuelle Mitfahrer in Gefahr, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer oder Fußgänger. Solch eine Ordnungswidrigkeit wird deshalb auch streng sanktioniert. Vor allem die Geschwindigkeitsüberschreitung hat für Wiederholungstäter schwere Folgen. § 4 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) regelt dies und besagt:

Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.

Das heißt also: Wenn innerhalb eines Jahres zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von jeweils mehr als 25 km/h begangen werden, man also binnen zwölf Monaten zwei mal geblitzt wird, wird ein zusätzlicher Monat Fahrverbot verhängt. Wird von einem Fahrverbot im Ausnahmefall aus verschiedenen Gründen abgesehen, soll aber zumindest der Regelsatz des Bußgeldes für diesen Tatbestand entsprechend erhöht werden. Wenn es sehr häufig zu Geschwindigkeitsverstößen kommt, wird das Bußgeld regelmäßig verdoppelt. In diesem Bereich werden die meisten Wiederholungstäter von einem Blitzer überführt.

Es gibt immer eine bestimmte Toleranz, die vom gemessenen Wert der Geschwindigkeit abgezogen wird. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von weniger als 100 km/h sind es meist 3 km/h, bei einer Überschreitung von mehr als 100 km/h sind es in der Regel 3% Toleranz.

Wiederholte Alkohol-/ Drogenverstöße

Wenn man mit Alkohol am Steuer zum Wiederholungstäter wird, wird das Fahrverbot in der Regel verlängert.
Wenn man mit Alkohol am Steuer zum Wiederholungstäter wird, wird das Fahrverbot in der Regel verlängert.

Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist ein häufiger Grund für zahlreiche und vor allem schwere Unfälle. Deshalb gibt es bei Verstößen gegen die Promillegrenze, die im Normalfall bei 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration liegt, auch strenge Sanktionen. Wer sich bei mit einer Alkoholfahrt zum Wiederholungstäter macht, hat mit besonders empfindlichen Strafen zu rechnen. Beginnend mit hohen Geldbußen, kann es sogar zu einer Freiheitsstrafe kommen. Das gleiche gilt auch für das Autofahren unter Drogeneinfluss bzw. mit Resten illegaler Substanzen im Blut.

Beim erstmaligen Verstoß drohen Geldbußen in Höhe von 500 Euro und ein Fahrverbot. Wurde man mit Alkohol am Steuer zum Wiederholungstäter, wird das Fahrverbot in der Regel auf drei Monate ausgeweitet und das Bußgeld verdoppelt. Außerdem wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, mit der Wiederholungstäter immer rechnen müssen. Beim dritten Verstoß bleiben die Maßnahmen bestehen und das Bußgeld wird auf 1.500 Euro erhöht.

Während es auch für Wiederholungstäter bei Alkohol am Steuer eine Toleranz in Form der Promillegrenze von 0,5 gibt, herrscht bei illegalen Drogen im Straßenverkehr im Grunde eine Null-Toleranz. Doch bei Fahrauffälligkeiten bzw. Behinderungen des Verkehrs kann es auch schon ab 0,3 Promille zu Sanktionen kommen.

Bei Ersttätern, denen eine Trunkenheitsfahrt mit mehr als 1,6 Promille nachgewiesen wird, ist eine MPU fällig. Das gleiche gilt für Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, wenn ein wiederholtes Fahren unter Alkoholeinfluss innerhalb von 10 Jahren stattfindet. Die Tilgungsfrist der Punkte in Flensburg dauert allerdings bei Alkoholverstößen, die mit 2 Punkten geahndet werden, in der Regel 5 Jahre. Bei Straftaten, also dem Fahren mit über 1,6 Promille oder fahrauffälliges Fahren ab 0,3 Promille, bleibt der Eintrag mindestens 10 Jahre bestehen.

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)für Wiederholungstäter

Die Durchfallquote bei einer MPU für die Wiederholungstäter beträgt 50%.
Die Durchfallquote bei einer MPU für die Wiederholungstäter beträgt 50%.

Die MPU besteht aus zwei Teilen, wie der Name schon sagt. Zum einen der medizinischen Untersuchung, zu der unter anderem eine Blutabnahme gehört, um beispielsweise die Leberwerte zu testen. Eine eventuelle Urin-Probe ist möglich. Außerdem gibt es einen Gleichgewichts- und Koordinierungstest, einen Hör- und Sehtest und die Messung von Größe und Gewicht. Zum anderen steht eine psychologische Prüfung an, zu der die Befragung durch einen Psychologen gehört. Weiter müssen Fragebögen ausgefüllt und Fahrschulfragen beantwortet werden. Eine MPU kann zwischen drei Stunden und einem Tag (auch aufgeteilt auf zwei halbe Tage möglich) dauern. Sie kostet in der Regel zwischen 300-400 Euro und wird von einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) durchgeführt.

Die meisten Teilnehmer an einer MPU sind Alkohol-Wiederholungstäter. Oftmals handelt es sich bei einem Wiederholungstäter, der mit Alkohol am Steuer mehrmals erwischt wurde, um einen Alkoholiker. Dem Gutachter zu beweisen, dass man zwar mehrmals eine Wiederholungstat bezüglich Alkohol am Steuer begangen hat, dies aber zukünftig unter keinen Umständen mehr vorkommt, ist meist nicht einfach. Dies belegen auch die Durchfallquoten bei einer MPU; 2015 betrug sie 34,7 Prozent, nachdem 6,4 Prozent noch eine Nachschulung absolvieren mussten.

Wiederholungstäter in der Probezeit

Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen dem Wiederholungstäter in der Probezeit.
Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen dem Wiederholungstäter in der Probezeit.

Für Fahranfänger in der gesetzlich vorgeschriebenen Probezeit gelten die gleichen Maßnahmen wie für erfahrene Fahrer. Allerdings werden hier Verstöße in A-Verstöße und B-Verstöße unterteilt, von denen A-Verstöße schwerwiegender sind und deshalb auch härter bestraft werden. Die Geschwindigkeitsüberschreitung oder auch das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stellen A-Verstöße dar. Je nach Schwere drohen dem Fahranfänger dann neben einem Bußgeldbescheid auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot. Außerdem wird die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Bei drei A-Verstößen innerhalb der Probezeit wird der Führerschein entzogen.

Vorsicht: Für Fahranfänger in der Probezeit gilt eine Promillegrenze von 0,0!
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Wiederholungstäter im Straßenverkehr
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Über den Autor

Autor
Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

5 Gedanken zu „Wiederholungstäter im Straßenverkehr

  1. Jürgen K

    Hallo,

    mir wurde 2013 der Führerschein wegen Alkohol am Steuer entnommen. Dann wegen eines Rückfalls im Jahr 2017, wie auch jetzt im August 2023 (Promillewert 1,2). Ich bin immernoch in Behandlung und hatte vor Kurzem auch einen Aufenthalt in einer Klinik für Alkoholkranke, leider hat mir das nicht viel gebracht, daher wieder der Zwischenfall vor Kurzem. Ich bin zwecks meines Berufs sehr an mein Auto gebunden und meine größte Sorge ist die Frage ob ich nun wieder eine MPU machen muss.
    Können Sie mir hier weiterhelfen ?

  2. Lisa B.

    hallo ich bin 2 mal mit drogen am steuer erwischt worden..leider auch ein 3 mal nüchtern ohne fahrerlaubnis.
    mit welcher strafe muss ich nun rechnen..
    mir wurde schon bei dem erstenmal der führerscheon entzogen und eine geldsteafe von 90ü euro auferlegt.
    was muss ich nun tin?
    ich habe grosse angst das ich jetzt ons gegängniss muss

  3. Steffen

    Hallo,

    es sollten auch Verkehrsteilnehmer zur Verantwortung gezogen werden die beim Fahrspurwechsel den nachfolgenden behindern oder gar zu einer Gefahrenbremsung zwingen und dadurch eine gefährliche Situation erzeugen( gilt auch für Polizeifahrzeuge).
    Genauso wie linke Spurschleicher(obwohl auf der rechten Spur kein Fahrzeug zu sehen ist und diese keine nennenswerten Beschädigungen aufweist). Das Rechts vorbei fahren sollte anerkannt werden.
    Um nur ein paar Beispiele zu nennen mit den ich Tag täglich konfrontiert werde.
    Beste Grüsse
    P.s.die Benutzung von Front und Heckkameras sollte legalisiert werden zur besseren Dokumentation von Unfallverläufen.

  4. Steffen

    Hallo,
    der Bußgeldkatalog ist für mich lange nicht ausgereift. Was ist mit einer Trennung nach Wohnort des Fahrer( Innland/ Ausland und Strafmaß des jeweiligen Landes bei vergleichbaren Verstößen) oder“ Schleichen( 10km/h weniger bzw noch langsamer). Provokantes bremsen oder Fahrradfahrer die trotz vorhandenem Radweg auf der Straße fahren.Rote Ampel Parker die locker eineinhalb Fahrzeuglängen vor der Haltelinie rumoxidieren und erst bei dunkelgrün schaffen langsam ihr Vehikel anschieben um bei gelb entlich die vorher genannte Haltelinie zu passieren.

    Beste Grüsse

  5. Peter K.

    GESCHWINDIGKEITSBEGRENZUNG in Deutschland.
    Ich verstehe die Diskussion nicht. Aus folgenden Gründen:
    Viele schöne zeitweilige Arbeiten an frischer Luft würden für Notärzte und Rettungs Personal wegfallen ebenso für Polizisten.
    Die schönen Foto Motive wären verschwunden.
    Die Polizei hätte auch nicht mehr so viele Besuche bei den Angehörigen der Opfer.
    Und die Schrotthändler müssten mit nachlassenden Umsatz rechnen.
    Also rast weiter, ihr wisst wofür ihr das tut.
    Bei Alkohol und Auto fahren staune ich nur das noch niemand auf die Idee gekommen ist er wurde gezwungen Alkohol zu Trinken und dann Auto zu fahren. Aber was nicht ist kann noch werden, Das gibt sicher einen Freispruch.

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