Bußgelder Unfall:
Unfallart | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
---|---|---|---|---|
Keine Absicherung eines liegengebliebenen Fahrzeug sowie keine Kennzeichnung als Hindernis | 30 Euro | |||
Keine Sicherung als Unfallbeteiligter oder kein sofortiges Beiseitefahren bei Bagatellen | 30 Euro | |||
- mit Sachbeschädigung | 35 Euro | |||
Beseitigung von Unfallspuren vor dem Eintreffen der Polizei am Unfallort | 30 Euro | |||
Fahrerflucht vom Unfallort nach § 142 StGB | 3 Punkte | |||
Unterlassene Hilfeleistung | 3 Punkte | |||
Fahrlässige Tötung | 3 Punkte | Straftat nach StGB | ||
Fahrlässige Körperverletzung | 3 Punkte | Straftat nach StGB |
Verkehrsunfall- Was nun?
Ein Autounfall mit Blechschaden kann über die Versicherung abgewickelt werden.
Beinahe jeder Autofahrer ist schon in seinem Leben in einen Unfall, beispielsweise in einen Auffahrunfall, verwickelt worden. In den meisten Fällen sind nur Blechschäden die Folge daraus. Vielleicht ist der Fahrer zu nah zur rechten Seite der Fahrbahn ausgewichen und hat bei einem anderem Fahrzeug den Seitenspiegel mitgenommen, oder aber er ist leicht mit einem Poller oder anderem Auto beim Einparken zusammengestoßen. Ein Sachschaden ist zwar ärgerlich und in manchen Fällen auch teuer, aber kein Weltuntergang im Leben. Wichtig ist nur, sich als Täter erkenntlich zu machen, d.h. auf den Geschädigten eine bestimmte Zeit zu warten oder dann die Kontaktdaten zu hinterlassen.
Was passiert aber, wenn bei einem Verkehrsunfall nicht nur ein Blechschaden am Auto entsteht, sondern auch JEmand verletzt wird? Und wie verhält man sich am besten, ohne dass die Gefahr besteht, Bußgelder sowie Punkte in Flensburg zu bekommen oder gar Schlimmeres? Wir helfen Ihnen gern weiter.
Weitere Ratgeber zum Thema Unfall
- Wildunfall
- Massenkarambolage
- Motorradunfall
- Traktorunfall
- Gaffer und Schaulustige
- Verbandskasten im Pkw
- Polizei zum Unfall rufen?
- Unfall auf der Autobahn
- Rettungskarte fürs Fahrzeug
- Erste Hilfe
- Kfz-Gutachten nach Unfall
- Totalschaden
- Restwert vom Pkw
- Schadensregulierung
- Wertminderung des Fahrzeuges
- Mietwagen nach Unfall
- Tödlicher Unfall
- Schmerzensgeld
- Anspruch auf Schmerzensgeld
- Schmerzensgeld beantragen
- Die Höhe des Schmerzensgeldes
- Anwalt bei Schmerzensgeldansprüchen
- Schmerzensgeld einklagen
- Dauer der Auszahlung beim Schmerzensgeld
Wann kommt es zum Bußgeld bzw. Punkten, Fahrverbot?
In der Regel ist immer die Unfallursache entscheidend, ob ein Bußgeld bzw. Punkte ausgesprochen werden. In jedem Fall muss die Polizei gerufen werden. Diese entscheidet dann, inwiefern die Beteiligten schuldig sind und wer überhaupt schuldig gesprochen werden kann, da es auch Verkehrsunfälle gibt, bei denen keine Schuld beim Fahrer zu finden ist.
Beispiel A:
Überfährt ein Autofahrer eine rote Ampel und es entsteht dabei ein Unfall, so muss der Schuldige mit einem Bußgeld von 120 € und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Beispiel B:
Steht ein Fahrer unter Drogen- oder Alkoholeinfluss und gefährdet dadurch andere im Straßenverkehr mit Unfallfolge, so erwarten ihn laut Bußgeldtabelle 3 Punkte in Flensburg. Des Weiteren kann er damit rechnen, dass er seinen Führerschein verliert und je nach Unfallfolge auch von drastischeren Strafmaßnahmen Gebrauch gemacht wird (Freiheitsstrafe/Geldstrafe) und das Delikt zur Anzeige gebracht wird.
Beispiel C:
Auf der Fahrbahn befindet sich eine nicht erkennbare Ölspur, die ein Schleudern des Wagens hervorgerufen hat. Bei einem daraus entstandenen Unfall trifft den Fahrer keine Schuld.
Richtiges Verhalten bei einem Unfall
Es kann zu einer Wartezeit beim Unfall kommen, wenn auf den Notdienst gewartet werden muss.
Wie schon oben erwähnt, ist nicht jeder Unfall gleich zu behandeln. Wichtig ist es, in erster Linie den Unfallschaden zu kontrollieren. Bei Blechschäden am Auto muss eine angemessene Zeit auf den Geschädigten am Unfallort gewartet werden. Die angemessene Zeit richtet sich nach vielen Faktoren: Uhrzeit, Ort oder Wahrscheinlichkeit des Vorbeikommens aufnahmebereiter Personen und kann zwischen 10 Minuten und mehreren Stunden liegen. Sollte niemand zum Unfallort gekommen sein, so muss die Polizei gerufen werden:
Der Zettel genügt eben – gegen die weitläufige Meinung – nicht!
Laut StVO:
„Nach einem Verkehrsunfall hat, wer daran beteiligt ist, unverzüglich die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, wenn man sich berechtigt, entschuldigt oder nach Ablauf der Wartefrist vom Unfallort entfernt hat. Dazu ist mindestens den Berechtigten oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitzuteilen, dass man am Unfall beteiligt gewesen ist, und die eigene Anschrift, den Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort des beteiligten Fahrzeugs anzugeben und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine zumutbare Zeit zur Verfügung zu halten“
Entfernt man sich zu früh und hinterlässt keine Nachricht mit Kontaktdaten, so wird dies mit keinem Bußgeld bestraft, sondern man bekommt direkt 3 Punkte in Flensburg. Sollten die Unfallfolgen gravierender sein so, wird nicht mehr nach dem Bußgeldkatalog über das Strafmaß entschieden, sondern mit Hilfe des StGB.
Polizei beim Unfallort (Sachschaden)
In jedem Fall muss die Polizei dazu gezogen werden und im Idealfall zur Unfallstelle. So kann die Unfallursache festgestellt werden (beispielsweise: Drogen- /Alkoholeinfluss) und somit auch die Fragestellung vor Ort geklärt werden, wer der Schuldige ist. Deshalb müssen alle Beteiligten auf die Polizei warten. Auch wenn sich der Verkehrsunfall auf einen geringen Schaden beläuft, so kann der Schuldige schon beim unerlaubten Entfernen für eine Fahrerflucht belangt werden. Bußgelder und Punkte sind da das kleinere Übel. Eine Anzeige kann die Folge sein.
Polizei beim Unfallort( Verletzte)
Sind Verletzte durch den Verkehrsunfall entstanden, so muss der Schuldige in erster Linie den Verkehr sichern, dann erste Hilfe leisten, sofern er dazu aufgrund von eigenen Verletzungen noch fähig ist. Selbstverständlich muss bei schweren Verletzungen umgehend Polizei und Krankenwagen gerufen werden.
Wird dies nicht getan, prasseln bei unterlassener Hilfeleistung, einer fahrlässigen Tötung bzw. Körperverletzung 3 Punkte in Flensburg auf den Schuldigen ein und er fällt nicht mehr unter die StVO, sondern unter das StGB und wird dementsprechend zur Rechenschaft gezogen.
Checkliste: Regeln beim Verkehrsunfall
Generell bei einem Autounfall gilt:
- Ruhe bewahren
- die Unfallstelle sichern (Warndreieck=außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen ca. 100 m vor der Unfallstelle; Warnweste)
- falls nötig: erste Hilfe leisten
- NIEMALS unerlaubt den Unfallort verlassen (Fahrerflucht)
- Polizei bzw. Rettungsdienst verständigen
- Unfallspuren sichern
- Versicherung verständigen
- Anwalt um Rat fragen
- als Unbeteiligter: sich als Zeuge zur Verfügung stellen
Tim meint
Soeben eine witzige Situation erlebt. Meine Bekannte hat nach dem anfahren an einer stopp strasse ein kommendes Fahrzeug übersehen, der Polizist meinte wenn sie das Vergehen zugibt kostet es 35 Euro, als sie aber meinte sie würde es gerne mit einem Bekannten Anwalt besprechen drehte der Polizist beleidigt ab mit der Aussage … gut dann kostet das jetzt eben 120 Euro und einen Punkt in Flensburg… was soll das nun ???
Bussgeldtabelle.org meint
Hallo Tim,
Sie sollten sich in diesem Fall von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen.
Das Team von Bussgeldtabelle.org
Tanya meint
Hallo, ein Freund von mir hat heute eine Fahrradfahrerin übersehen und damit einen Unfall verursacht. Das Fahrrad ist ein wenig zu schaden gekommen, aber die Frau sagte von sich aus, dass alles ok wäre. Die Polizei war auch vor Ort. Drohen ihm jetzt Punkte in Flensburg oder muss er nur mit dem Sachschaden rechnen?
Danke vorab!
LG
bussgeldtabelle.org meint
Hallo Tanya,
laut StGB begeht eine Straftat, wer einen Unfall mit fahrlässiger Körperverletzung begeht. Dieser wird als Straftat gewertet und mit drei Punkten bestraft.
Es kommt darauf an, ob eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gestellt wurde.
Das Team von bussgeldtabelle.org
S. meint
Guten Tag,
vielleicht kann mir hier geholfen werden.
Ich hatte im März einen Autounfall, wobei niemand zu Schaden kam ausser mir selbst und mein Fahrzeug.
Es war Abends und es gab graupel – in einer berüchtigten Kurve sah ich bereits von weiten, dass es Glatt sei und bin daher komplett vom Gas gegangen. (Hatte in diesem Moment ca. 75 km/h drauf. In der Kurve wollte ich nichts Riskieren und habe daher nzusätzlich die Bremse betätigt (hatte in diesem Zeitpunkt nur noch ca 45 – 50km/h). Durch die Bremswirkung und der Glattenfahrbahn kam ich trotzallem ins Schleudern und von der Fahrbahn ab.
Polizei meinte von vornherein schon, dass ich viel zu schnell gefahren sei und mir daher nun ein Punkt in Flensburg blüht.
Wer ist in der Beweispflicht? Woher will der wissen wie schnell ich war? Und dann noch frecherweise zu sagen – und Punkt gibts auch gleich.
Das Bußgeld sehe ich noch ein. Aber NICHT den Punkt!
Soll ich zum Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?
bussgeldtabelle.org meint
Hallo,
grundsätzlich können Sie gegen jeden Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Da wir leider keine Rechtsberatung durchführen dürfen, wenden Sie sich in Ihrem konkreten Einzelfall bitte an einen Anwalt.
Das Team von bussgeldtabelle.org
Luis meint
Hatte wohl einen Unfall in einer Baustelle, als ich auf der Mittelspur mit einem zu langen Fahrzeug fuhr und dabei einen Außenspiegel berührt habe. Ich habe davon nichts mitbekommen und auch an meinem Fahrzeug entstand kein Schaden.
Droht mir jetzt Ärger? Wenn ich von keinem Vorfall mitbekommen habe kann man mir doch nicht wegen Fahrerflucht Ärger machen..? Was ist mir der Sache an sich? Wenn ich unerlaubterweise auf der Mittelspur-fahrend einen Außenspiegel eines anderen Autos beschädige welche Strafe droht mir dafür dann noch? Also ich meine nicht den Schaden an dem anderen Fahrzeug, sondern für den “vermeintlichen” Unfall..?
bussgeldtabelle.org meint
Hallo Luis,
sollte der Fall als Fahrerflucht bewertet werden, würde dies nach § 142 des StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Wir dürfen jedoch keine Rechtsberatung geben, wenden Sie sich für weitere Fragen daher bitte an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Das Team von bussgeldtabelle.org
Metin A. meint
Ich hatte Autounfall beim spurenwechsel dabei ist der Andereteilnehmer Auto umgekipt Autofahrer ist selbst von Auto rausgekommen.Es gab keine äusserlichen Verletzung .Er ist auch nicht nach Krankenhaus mitgenommen worden mit Krankenwagen aber bei Polizeibericht steht Autounfall mit personenschaden.was kann mir als unfallverursache passieren. Muss ich denn mit fahrverbot rechnen
bussgeldtabelle.org meint
Hallo Metin,
bei einem Unfall mit fahrlässiger Körperverletzung, kann es dazu kommen, dass ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten erteilt werden kann, sowie 2 Punkte in Flensburg. Ebenso kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, dazu kommen dann auch 3 Punkte in Flensburg hinzu.
Das Team von Bussgeldtabelle.org
Peter M. meint
Hallo,
Ich bin mit meinem Auto gegen eine Leitplanke gefahren, nachdem mein Reifen geplatzt ist. Die Polizei glaubt mir jedoch nicht, dass der Reifen vor dem Unfall geplatzt ist. Zu Schaden kam niemand. Lediglich das Auto und die Leitplanke sind beschädigt worden. Ich habe das Auto abschleppen lassen und mich anschließend bei einer nahegelegenen Polizeistation gemeldet. Alkohol- und Drogentest waren negativ. Was kommt auf mich zu? Und wie kann ich beweisen, dass der Reifen vor dem Unfall geplatzt ist.
bussgeldtabelle.org meint
Hallo Peter,
welche Sanktionen drohen, hängt davon ab, welcher Verstoß zum Unfall geführt haben soll. Zum weiteren Vorgehen kann Sie ein Anwalt für Verkehrsrecht beraten.
Das Team von bussgeldtabelle.org
STEFF meint
Ich hatte vor knapp zwei Wochen einen Unfall mit einem Bus. Beide Fahrzeuge kamen sich in einer 90-Grad-Kurve entgegen. Da ich schon gesehen habe, dass es knapp werden könnte, habe ich angehalten. Der Bus fuhr weiter, sehr knapp an meinem linken Seitenspiegel vorbei, und streifte mich dann an der linken hinteren Stoßstange. Die Polizei war vor Ort, hat sich aber bei der Schuldfrage nicht festgelegt. Es ist kein großer Schaden entstanden, beide Fahrzeuge sind mit einer “Schramme ” davongekommen.
Nun ist mir aber eine “Verwarnung mit Verwarnungsgeld” zugestellt worden, mit der Begründung, ich schädigte durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere.
Nun bin ich ja vor der “Kollision” stehen geblieben. Hätte der Bus das auch getan, wäre die Möglichkeit gewesen zurückzusetzen und Platz zu machen.
Bekommen beide Unfallbeteiligten eine Verwarnung mit Verwarngeld? Und gebe ich die Unfallschuld zu, wenn ich den geforderten Betrag zahle?
Daniel r meint
Guten Tag , hatte vor kurzem einen Unfall bei dem ich mich überschlagen habe dabei hatte ich zwei weitere Personen beide waren nur leicht verletzt was kommt jetzt auf mich zu ? Es gab zeigen die Behauptet haben ich wäre zu schnell gewesen aber war ich nicht können auch weitere bezeugen
Monika W. meint
Guten Tag
ich habe letzte Woche einen Auffahrunfall verursacht. Darin waren zwei weiter Autos verwickelt. Allen Insassen der beiden Autos ging es gut. Keiner war augenscheinlich verletzt und es hat auch keiner gesagt er wäre verletzt oder hätte Schmerzen. Es war kein Krankenwagen vor ort. Nichts. Nun habe ich Post von der Polizei bekommen und mir wird fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Ich soll den Bogen bitte ausfüllen und habe die Möglichkeit unter einigen Punkten auszuwählen die ich ankreuzen soll wie z.B. “ich gebe die Straftat zu” , oder “ich möchte bei der polizei vernommen werden”…
Ich weiss garnicht was ich tun soll bzw. ankreuzen soll. Ich weiss garnicht wer mich da angezeigt hat und angeblich zu Schaden gekommen ist.