Die StVZO ist eine Rechtsverordnung, die neben Straßenverkehrsordnung (StVO), Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ) und Fahrerlaubnisverordnung (FeV) im Straßenverkehrsgesetz (StVG) verankert ist.
Was genau wird in der StVZO geregelt? Welche Paragraphen der StVZO sind von Bedeutung? Wie sind die Regelungen für das Fahrrad in der StVZO festgehalten?
Inhaltsverzeichnis
Was regelt die StVZO?
Die StVZO ist die Rechtsverordnung, die sich mit der Zulassung von Fahrzeugen beschäftigt. Das heißt, dass die StVZO die Zulassung von LKW und anderen Fahrzeugen wie PKW und Fahrrad regelt. Sie gibt vor, welche formalen und technischen Voraussetzungen Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr erfüllen müssen.
Die StVZO beinhaltete bis 2014 über 60 Paragraphen, die in drei Teilen gegliedert sind:
- Teil 1: Zulassung von Fahrzeugen im Allgemeinen. Dieser Teil der StVZO regelt die Zulassungsbestimmungen für alle Kraftfahrzeuge sowie die Verwaltung und das Tätigkeitsfeld der KFZ-Zulassungsstelle.
- Teil 2: Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung. Alle Vorschriften zur Bauart von Fahrzeugen werden hier festgehalten.
- Teil 3: Bau- und Betriebsvorschriften. Neben den Vorschriften zur Bauart werden hier noch Vorschriften zum Betrieb von Kraftfahrzeugen geregelt.
Welche Paragraphen der StVZO sind wichtig?
Im Folgenden werden die Paragraphen der Straßenverkehrszulassungsordnung kurz vorgestellt, die für Fahrzeugführer stark von Bedeutung sind:
- Paragraph 16 StVZO: Sofern nichts anderes vorgeschrieben ist, sind sämtliche Kfz in Deutschland zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
- Paragraph 21 StVZO: Die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge wird hier geregelt.
- Paragraph 22a StVZO: Im § 22a finden sich Einzelheiten bezüglich der Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile festgelegt.
- Paragraph 29 StVZO: Untersuchung der Anhänger und Kraftfahrzeuge. Laut Verkehrsrecht zur Hauptuntersuchung muss das Auto alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung.
- Paragraph 31 StVZO: § 31 StVZO beinhaltet Angaben dazu, wer die Verantwortung trägt, wenn ein Fahrzeug genutzt wird.
- Paragraph 31a StVZO: Dieser Paragraph hat die Verantwortung für das Fahrtenbuch zum Inhalt.
- Paragraph 35 StVZO: Im Paragraph 35 ist die Regelung für die Motorleistung festgehalten.
- Paragraph 35a StVZO: Dieser Paragraph legt Regelungen für Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen für Kinder, Rollstuhlnutzer und Rollstühle fest.
- Paragraph 35h StVZO: § 35h StVZO schreibt Verbandskasten, sprich Erste-Hilfe-Material, in Kraftfahrzeugen vor.
- Paragraph 53 StVZO: Regelungen für Beleuchtung am Fahrzeug, sprich Schlussleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler.
- Paragraph 53a StVZO: Nähere Informationen rund um Warndreieck, -leuchte, -weste etc.
- Paragraph 57b StVZO: Prüfung der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte.
- Paragraph 69a StVZO: Hierin wird definiert, was Ordnungswidrigkeiten sind.
- Paragraph 70 StVZO: Hier sind Regelungen zu Ausnahmen festgehalten.
StVZO und Fahrrad
Welche Regeln für Fahrräder und andere Arten von Fahrzeugen gelten, lässt sich der StVZO ab § 63 finden.
Hinsichtlich der Fahrradbeleuchtung gilt laut StVZO unter anderem, dass ein Zweirad sowohl mit einem funktionierenden Scheinwerfer als auch mit einer Schlussleuchte, welche über eine ausreichende Leuchtkraft verfügt, ausgestattet sein muss.
Des Weiteren ist in der StVZO festgelegt, welche Farben bei der Beleuchtung von Fahrrädern erlaubt sind: An der Rückseite des Zweirads müssen rote Leuchten angebracht sein, während das nach vorne strahlende Licht weiß zu sein hat.
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