Bußgeldkatalog zum Sicherheitsabstand: Welches Bußgeld droht bei Missachtung?
Sicherheitsabstand unterschritten | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Unzureichender Seitenabstand beim Vorbeifahren oder Überholen | 30 EUR | |
... mit Gefährdung | 80 EUR | 1 |
... dabei schwächere Verkehrsteilnehmer geschädigt | 100 EUR | 1 |
Außerorts nicht genug Sicherheitsabstand zum Vordermann eingehalten, der zum Einscheren Überholender notwendig wäre (gilt für Kfz mit 7 Metern Länge oder besonderem Tempolimit) | 25 EUR | |
Als Lkw vorgeschriebenen Sicherheitsabstand auf der Autobahn von 50 Metern nicht eingehalten | 80 EUR | 1 |
... bei kennzeichnungspflichtigen Kfz/Gefahrguttransporten | 120 EUR | 1 |
An einer Haltestelle am haltenden Linienverkehr mit unzureichendem Seitenabstand vorbeigefahren | ||
... dabei Fahrgäste behindert | 60 EUR | 1 |
... dabei Fahrgäste gefährdet | 70 EUR | 1 |
Bußgeld: Sicherheitsabstand zum Vordermann unterschreiten
Verstoß | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Bei Geschwindigkeiten bis 80 km/h Sicherheitsabstand unterschritten | 25 EUR | |||
... mit Gefährdung | 30 EUR | |||
... Sachbeschädigung | 35 EUR | |||
Bei Geschwindigkeiten über 80 km/h weniger als ... Abstand gehalten | ||||
... 5/10 des halben Tachowertes | 75 EUR | 1 | ||
... 4/10 des halben Tachowertes | 100 EUR | 1 | ||
... 3/10 des halben Tachowertes | 160 EUR | 1 | 1 Monat | |
... 2/10 des halben Tachowertes | 240 EUR | 1 | 2 Monate | |
... 1/10 des halben Tachowertes | 320 EUR | 1 | 3 Monate | |
Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h weniger als ... Abstand gehalten | ||||
... 5/10 des halben Tachowertes | 75 EUR | 1 | ||
... 4/10 des halben Tachowertes | 100 EUR | 1 | ||
... 3/10 des halben Tachowertes | 160 EUR | 2 | 1 Monat | |
... 2/10 des halben Tachowertes | 240 EUR | 2 | 2 Monate | |
... 1/10 des halben Tachowertes | 320 EUR | 2 | 3 Monate | |
Bei Geschwindigkeiten über 130 km/h weniger als ... Abstand gehalten | ||||
... 5/10 des halben Tachowertes | 100 EUR | 1 | ||
... 4/10 des halben Tachowertes | 180 EUR | 1 | ||
... 3/10 des halben Tachowertes | 240 EUR | 2 | 1 Monat | |
... 2/10 des halben Tachowertes | 320 EUR | 2 | 2 Monate | |
... 1/10 des halben Tachowertes | 400 EUR | 2 | 3 Monate |
Bußgeldrechner: Sanktionen für Abstandsverstöße selber ausrechnen
Warum der Sicherheitsabstand im Straßenverkehr so wichtig ist
Je schneller ein Fahrzeug unterwegs ist, desto länger ist der Bremsweg. Das heißt, bei hohen Geschwindigkeiten benötigen Autofahrer länger, um das Fahrzeug zum Stehen zu bringen. Deshalb ist der einzuhaltende Sicherheitsabstand stets im Zusammenhang mit der Geschwindigkeit zu verstehen.
Hält ein Auto den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Kfz nicht ein und bremst dieses plötzlich, kann ein schwerer Unfall entstehen. Auf der Autobahn hat dies oft noch schlimmere Konsequenzen, da nachfolgende Fahrzeuge ebenfalls in den Auffahrunfall verwickelt werden können. Dabei ist nicht nur der Sicherheitsabstand zum Vordermann, sondern auch zur Seite von Bedeutung für die Verkehrssicherheit.
Beim Vorbeifahren oder Überholen ist besondere Vorsicht geboten – vor allem wenn schwächere Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer) überholt werden sollen. Wir sagen Ihnen, mit welcher Formel der Sicherheitsabstand innerorts und außerorts ermittelt werden kann und was die Straßenverkehrsordnung (StVO) sonst noch zum Abstand sagt.
Inhaltsverzeichnis
Wie die StVO den Sicherheitsabstand regelt
Die Faustformel für den Sicherheitsabstand außerorts lautet „Abstand gleich halber Tacho“.
Geregelt ist der Sicherheitsabstand in der StVO, allerdings nicht so konkret, wie es manche Autofahrer gerne hätten. Vielmehr heißt es in § 4 Abs. 1 StVO nur, dass der Abstand zum Vordermann so groß sein muss, dass …
„… auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.“
Im Volksmund wurde dies in die Faustregel „Abstand gleich Fhalber Tacho“ übertragen. Das bedeutet, Sie müssen den Sicherheitsabstand der Geschwindigkeit anpassen. Zeigt die Tachonadel auf 80 km/h, sollte der Sicherheitsabstand mindestens 40 Meter betragen (also 80 geteilt durch zwei).
In den Absätzen 2 und 3 desselben Paragrafen finden sich dann noch besondere Regelungen für Lkw bzw. spezielle Kfz. Wer ein Fahrzeug führt, für welches eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt (z. B. landwirtschaftliche Kfz) oder das eine Länge von mehr als sieben Metern misst, muss außerorts …
„… ständig so großen Abstand von dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug halten, dass ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann.“ (§ 4 Abs. 2 Satz 1 StVO).
Ausnahmen herrschen, wenn auf der Strecke ohnehin ein Überholverbot gilt, das Kfz selbst einen Überholvorgang ankündigt oder mehr als ein Fahrstreifen in dieselbe Richtung zur Verfügung steht. Des Weiteren gilt für Lkw über 3,5 Tonnen oder Kraftomnibusse: Auf der Autobahn müssen diese Kfz immer einen Sicherheitsabstand von mindestens 50 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug wahren (bei Geschwindigkeiten von mehr als 50 km/h).
Berechnung: Für den Sicherheitsabstand existiert eine Faustformel
Den Sicherheitsabstand beim Auto berechnen: Die Formel beruht unter anderem auf der Geschwindigkeit.
Zwar hält die StVO keine konkreten Angaben bereit, allerdings lässt sich der Sicherheitsabstand anhand des Tachos leicht ermitteln. Wenden wir oben genannte Formel für den Sicherheitsabstand bei 100 km/h einmal an: 100 (Geschwindigkeit) / 2 = 50. Das Ergebnis ist dann als Meterangabe zu verstehen.
Es gibt aber noch eine weitere Orientierungshilfe, um zu prüfen, ob Sie den Sicherheitsabstand einhalten. Es handelt sich dabei um die sogenannte 2-Sekunden-Regel. Dabei wird ein bestimmter Punkt am Straßenrand ins Auge gefasst. Sobald das vor Ihnen fahrende Kfz diesen erreicht, zählen Sie die Sekunden. Befinden Sie sich außerorts sollte Ihr Auto denselben Punkt erst nach mindestens zwei Sekunden erreichen (innerorts nach einer Sekunde).
Passieren Sie die Stelle schon früher, müssen Sie den Abstand anpassen. Doch auch hier ist Vorsicht geboten, laut StVO ist es nämlich untersagt, grundlos so stark zu bremsen, dass der nachfolgende Verkehr behindert wird. Werfen Sie also unbedingt einen Blick in den Rückspiegel, bevor Sie vom Gas gehen.
Innerorts: Der richtige Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Auto
Wie hoch muss der Sicherheitsabstand bei 50 & 80 km/h sein? In der Regel 25 bzw. 40 Meter.
Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit in der Regel auf 50 km/h begrenzt. Vereinzelt kann das Tempolimit sogar auf 30 km/h gesenkt werden. In Wohngebieten oder verkehrsberuhigten Bereichen ist es sogar noch niedriger (Schrittgeschwindigkeit).
Würden wir hier die oben genannte Formel für den Sicherheitsabstand anwenden, würde dieser bei 50 km/h etwa 25 Meter betragen. Aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens lässt sich die Regel „Abstand gleich halber Tacho“ innerhalb geschlossener Ortschaften nicht so umsetzen wie außerorts. Innerorts wird deshalb auch ein Sicherheitsabstand von 15 Metern (etwa drei Fahrzeuglängen) akzeptiert.
Im Einzelfall entscheidet aber ein Gericht, ob der Sicherheitsabstand als ausreichend eingestuft wird oder nicht. Der Gesetzestext selbst lässt Raum zur Auslegung in individuellen Situationen.
Sicherheitsabstand nicht eingehalten: Strafe oder Bußgeld?
Sicherheitsabstand auf der Autobahn berechnen: Die 2-Sekunden-Regel hilft dabei.
Ordnungswidrigkeiten werden in der Regel mit einem Bußgeld geahndet. Den Sicherheitsabstand zu unterschreiten gilt meist als ordnungswidrige Handlung. Bei schweren Abstandsverstößen, wenn z. B. andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden, können zusätzlich Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt werden.
Weil die Sanktionen sich am Tachowert und der Geschwindigkeit orientieren, fällt das Bußgeld sehr unterschiedlich aus. Entnehmen Sie die genauen Beträge deshalb obiger Bußgeldtabelle oder nutzen Sie den Bußgeldrechner.
Eine Strafe zieht unzureichender Sicherheitsabstand nur nach sich, wenn dieser über eine längere Strecke bzw. über einen längeren Zeitraum (die Rechtsprechung sagt „nicht nur ganz vorübergehend“) unterschritten wird, könnte das als Drängeln verstanden werden. Beharrliche Drängler machen sich unter Umständen der Nötigung schuldig, welche nach § 240 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar ist und mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Seitlicher Sicherheitsabstand beim Überholen
Auf der Autobahn kann der Sicherheitsabstand z. B. durch Brückenabstandsmessungen überprüft werden.
Bisher sind wir auf den einzuhaltenden Mindestabstand zum Vordermann eingegangen. Der Seitenabstand bedarf jedoch genauso einer genaueren Betrachtung. Ein konkreter seitlicher Sicherheitsabstand ist laut StVO ebenfalls nicht vorgegeben. In § 5 Abs. 4 StVO ist lediglich das Wörtchen „ausreichend“ zu finden.
Wer Fußgänger, Radfahrer oder andere Kfz überholt oder an diesen vorbeifährt, muss dabei ausreichend viel Abstand halten. Wie sich dies in die Praxis umsetzen lässt, zeigt ein Blick in die Rechtsprechung.
In der Regel gelten 1,5 bis 2 Meter Sicherheitsabstand als ausreichend, wenn ein einspuriges Fahrzeug (Motorrad oder Fahrrad) überholt wird. Zwei Meter Abstand sind zu wahren, wenn Sie an einem haltenden Fahrzeug des Linienverkehrs oder Fußgängern vorbeifahren. Andere (mehrspurige) Autos dürfen mit einem seitlichen Sicherheitsabstand von einem Meter überholt werden.
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