• Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
Logo von Bußgeldtabelle.org
Bußgeldtabelle » Richtiger Sicherheitsabstand bei Pkw, Lkw und Fahrrad
Lohnt sich für Sie ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft!
Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihre Möglichkeiten.
Hier klicken →

Richtiger Sicherheitsabstand bei Pkw, Lkw und Fahrrad

Von bussgeldtabelle.org, letzte Aktualisierung am: 23. November 2020

Twitter Facebook Whatsapp PinterestKommentare

Bußgeldkatalog zum Sicherheitsabstand: Welches Bußgeld droht bei Missachtung?

Sicher­heits­abstand unter­schrit­tenBuß­geldPunk­te
Un­zu­rei­chen­der Sei­ten­ab­stand beim Vor­bei­fah­ren oder Über­ho­len30 EUR
... mit Ge­fähr­dung80 EUR1
... dabei schwä­chere Ver­kehrs­teil­neh­mer ge­schä­digt100 EUR1
Au­ßer­orts nicht genug Sicher­heits­ab­stand zum Vor­der­mann ein­gehal­ten, der zum Ein­sche­ren Über­holen­der notwen­dig wäre (gilt für Kfz mit 7 Me­tern Länge oder be­son­de­rem Tem­po­limit)25 EUR
Als Lkw vorge­schrie­be­nen Sicher­heits­ab­stand auf der Au­to­bahn von 50 Me­tern nicht ein­ge­hal­ten80 EUR1
... bei kenn­zeich­nungs­pflich­tigen Kfz/Gefahr­gut­trans­por­ten120 EUR1
An einer Hal­te­stel­le am hal­ten­den Lini­en­ver­kehr mit un­zurei­chen­dem Sei­ten­ab­stand vor­bei­ge­fah­ren
... da­bei Fahr­gäste be­hin­dert60 EUR1
... da­bei Fahr­gäste ge­fähr­det70 EUR1

Bußgeld: Sicherheitsabstand zum Vordermann unterschreiten

Ver­stoßBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Bei Ge­schwin­dig­kei­ten bis 80 km/h Si­cher­heits­ab­stand un­ter­schrit­ten25 EUR
... mit Ge­fähr­dung30 EUR
... Sach­be­schä­di­gung35 EUR
Bei Ge­schwin­dig­kei­ten über 80 km/h weni­ger als ... Ab­stand ge­hal­ten
... 5/10 des hal­ben Ta­cho­wertes75 EUR1
... 4/10 des hal­ben Ta­cho­wertes100 EUR1
... 3/10 des hal­ben Ta­cho­wertes160 EUR11 MonatHier prüfen
... 2/10 des hal­ben Ta­cho­wertes240 EUR1 2 MonateHier prüfen
... 1/10 des hal­ben Ta­cho­wertes320 EUR13 MonateHier prüfen
Bei Ge­schwin­dig­kei­ten über 100 km/h weni­ger als ... Ab­stand ge­hal­ten
... 5/10 des hal­ben Ta­cho­wertes75 EUR1
... 4/10 des hal­ben Ta­cho­wertes100 EUR1
... 3/10 des hal­ben Ta­cho­wertes160 EUR21 MonatHier prüfen
... 2/10 des hal­ben Ta­cho­wertes240 EUR22 MonateHier prüfen
... 1/10 des hal­ben Ta­cho­wertes320 EUR23 MonateHier prüfen
Bei Ge­schwin­dig­kei­ten über 130 km/h we­niger als ... Ab­stand ge­hal­ten
... 5/10 des hal­ben Ta­cho­wertes100 EUR1
... 4/10 des hal­ben Ta­cho­wertes180 EUR1
... 3/10 des hal­ben Ta­cho­wertes240 EUR21 MonatHier prüfen
... 2/10 des hal­ben Ta­cho­wertes320 EUR2 2 MonateHier prüfen
... 1/10 des hal­ben Ta­cho­wertes400 EUR2 3 MonateHier prüfen

Bußgeldrechner: Sanktionen für Abstandsverstöße selber ausrechnen

Warum der Sicherheitsabstand im Straßenverkehr so wichtig ist

Sicherheitsabstand auf der Autobahn nicht eingehalten: Drängler machen sich u.U. sogar strafbar.

Sicherheitsabstand auf der Autobahn nicht eingehalten: Drängler machen sich u.U. sogar strafbar.

Je schneller ein Fahrzeug unterwegs ist, desto länger ist der Bremsweg. Das heißt, bei hohen Geschwindigkeiten benötigen Autofahrer länger, um das Fahrzeug zum Stehen zu bringen. Deshalb ist der einzuhaltende Sicherheitsabstand stets im Zusammenhang mit der Geschwindigkeit zu verstehen.

Hält ein Auto den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Kfz nicht ein und bremst dieses plötzlich, kann ein schwerer Unfall entstehen. Auf der Autobahn hat dies oft noch schlimmere Konsequenzen, da nachfolgende Fahrzeuge ebenfalls in den Auffahrunfall verwickelt werden können. Dabei ist nicht nur der Sicherheitsabstand zum Vordermann, sondern auch zur Seite von Bedeutung für die Verkehrssicherheit.

Beim Vorbeifahren oder Überholen ist besondere Vorsicht geboten – vor allem wenn schwächere Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer) überholt werden sollen. Wir sagen Ihnen, mit welcher Formel der Sicherheitsabstand innerorts und außerorts ermittelt werden kann und was die Straßenverkehrsordnung (StVO) sonst noch zum Abstand sagt.

Inhaltsverzeichnis

  • Bußgeldkatalog zum Sicherheitsabstand: Welches Bußgeld droht bei Missachtung?
  • Bußgeld: Sicherheitsabstand zum Vordermann unterschreiten
  • Bußgeldrechner: Sanktionen für Abstandsverstöße selber ausrechnen
  • Warum der Sicherheitsabstand im Straßenverkehr so wichtig ist
  • Wie die StVO den Sicherheitsabstand regelt
    • Berechnung: Für den Sicherheitsabstand existiert eine Faustformel
    • Innerorts: Der richtige Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Auto
    • Sicherheitsabstand nicht eingehalten: Strafe oder Bußgeld?
  • Seitlicher Sicherheitsabstand beim Überholen

Wie die StVO den Sicherheitsabstand regelt

Die Faustformel für den Sicherheitsabstand außerorts lautet „Abstand gleich halber Tacho“.

Die Faustformel für den Sicherheitsabstand außerorts lautet „Abstand gleich halber Tacho“.

Geregelt ist der Sicherheitsabstand in der StVO, allerdings nicht so konkret, wie es manche Autofahrer gerne hätten. Vielmehr heißt es in § 4 Abs. 1 StVO nur, dass der Abstand zum Vordermann so groß sein muss, dass …

„… auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.“

Im Volksmund wurde dies in die Faustregel „Abstand gleich Fhalber Tacho“ übertragen. Das bedeutet, Sie müssen den Sicherheitsabstand der Geschwindigkeit anpassen. Zeigt die Tachonadel auf 80 km/h, sollte der Sicherheitsabstand mindestens 40 Meter betragen (also 80 geteilt durch zwei).

In den Absätzen 2 und 3 desselben Paragrafen finden sich dann noch besondere Regelungen für Lkw bzw. spezielle Kfz. Wer ein Fahrzeug führt, für welches eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt (z. B. landwirtschaftliche Kfz) oder das eine Länge von mehr als sieben Metern misst, muss außerorts …

„… ständig so großen Abstand von dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug halten, dass ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann.“ (§ 4 Abs. 2 Satz 1 StVO).

Ausnahmen herrschen, wenn auf der Strecke ohnehin ein Überholverbot gilt, das Kfz selbst einen Überholvorgang ankündigt oder mehr als ein Fahrstreifen in dieselbe Richtung zur Verfügung steht. Des Weiteren gilt für Lkw über 3,5 Tonnen oder Kraftomnibusse: Auf der Autobahn müssen diese Kfz immer einen Sicherheitsabstand von mindestens 50 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug wahren (bei Geschwindigkeiten von mehr als 50 km/h).

Zusätzlich kann das Verkehrszeichen Nr. 273 noch explizit einen Sicherheitsabstand vorgeben. Dieses rot umrahmte, runde Verkehrsschild richtet sich an Lkw (Kfz über 3,5 Tonnen). Es ist aus Gründen der Verkehrssicherheit meist vor Brücken, Tunneln oder bei Steigungen zu finden.

Berechnung: Für den Sicherheitsabstand existiert eine Faustformel

Den Sicherheitsabstand beim Auto berechnen: Die Formel beruht unter anderem auf der Geschwindigkeit.

Den Sicherheitsabstand beim Auto berechnen: Die Formel beruht unter anderem auf der Geschwindigkeit.

Zwar hält die StVO keine konkreten Angaben bereit, allerdings lässt sich der Sicherheitsabstand anhand des Tachos leicht ermitteln. Wenden wir oben genannte Formel für den Sicherheitsabstand bei 100 km/h einmal an: 100 (Geschwindigkeit) / 2 = 50. Das Ergebnis ist dann als Meterangabe zu verstehen.

Es gibt aber noch eine weitere Orientierungshilfe, um zu prüfen, ob Sie den Sicherheitsabstand einhalten. Es handelt sich dabei um die sogenannte 2-Sekunden-Regel. Dabei wird ein bestimmter Punkt am Straßenrand ins Auge gefasst. Sobald das vor Ihnen fahrende Kfz diesen erreicht, zählen Sie die Sekunden. Befinden Sie sich außerorts sollte Ihr Auto denselben Punkt erst nach mindestens zwei Sekunden erreichen (innerorts nach einer Sekunde).

Passieren Sie die Stelle schon früher, müssen Sie den Abstand anpassen. Doch auch hier ist Vorsicht geboten, laut StVO ist es nämlich untersagt, grundlos so stark zu bremsen, dass der nachfolgende Verkehr behindert wird. Werfen Sie also unbedingt einen Blick in den Rückspiegel, bevor Sie vom Gas gehen.

Innerorts: Der richtige Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Auto

Wie hoch muss der Sicherheitsabstand bei 50 & 80 km/h sein? In der Regel 25 bzw. 40 Meter.

Wie hoch muss der Sicherheitsabstand bei 50 & 80 km/h sein? In der Regel 25 bzw. 40 Meter.

Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit in der Regel auf 50 km/h begrenzt. Vereinzelt kann das Tempolimit sogar auf 30 km/h gesenkt werden. In Wohngebieten oder verkehrsberuhigten Bereichen ist es sogar noch niedriger (Schrittgeschwindigkeit).

Würden wir hier die oben genannte Formel für den Sicherheitsabstand anwenden, würde dieser bei 50 km/h etwa 25 Meter betragen. Aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens lässt sich die Regel „Abstand gleich halber Tacho“ innerhalb geschlossener Ortschaften nicht so umsetzen wie außerorts. Innerorts wird deshalb auch ein Sicherheitsabstand von 15 Metern (etwa drei Fahrzeuglängen) akzeptiert.

Im Einzelfall entscheidet aber ein Gericht, ob der Sicherheitsabstand als ausreichend eingestuft wird oder nicht. Der Gesetzestext selbst lässt Raum zur Auslegung in individuellen Situationen.

Radfahrer aufgepasst! Zwar müssen Autofahrer ausreichend Sicherheitsabstand zum Fahrrad wahren, wenn sie ein solches überholen möchten, allerdings sollten auch Radler einen gewissen Abstand zueinander einhalten. Etwa drei Fahrradlängen sollten zwischen dem eigenen und dem vorausfahrenden Drahtesel liegen.

Sicherheitsabstand nicht eingehalten: Strafe oder Bußgeld?

Sicherheitsabstand auf der Autobahn berechnen: Die 2-Sekunden-Regel hilft dabei.

Sicherheitsabstand auf der Autobahn berechnen: Die 2-Sekunden-Regel hilft dabei.

Ordnungswidrigkeiten werden in der Regel mit einem Bußgeld geahndet. Den Sicherheitsabstand zu unterschreiten gilt meist als ordnungswidrige Handlung. Bei schweren Abstandsverstößen, wenn z. B. andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden, können zusätzlich Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt werden.

Weil die Sanktionen sich am Tachowert und der Geschwindigkeit orientieren, fällt das Bußgeld sehr unterschiedlich aus. Entnehmen Sie die genauen Beträge deshalb obiger Bußgeldtabelle oder nutzen Sie den Bußgeldrechner.

Eine Strafe zieht unzureichender Sicherheitsabstand nur nach sich, wenn dieser über eine längere Strecke bzw. über einen längeren Zeitraum (die Rechtsprechung sagt „nicht nur ganz vorübergehend“) unterschritten wird, könnte das als Drängeln verstanden werden. Beharrliche Drängler machen sich unter Umständen der Nötigung schuldig, welche nach § 240 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar ist und mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Nicht zu unterschätzen ist außerdem der Sicherheitsabstand zu Fahrzeugen, die mit dem Aufkleber „Fahrzeug schwenkt aus“ versehen sind. Diese sind meist so lang, dass sie nur umständlich um die Kurve kommen. Als nachfolgender Autofahrer sollten Sie solchen Kfz unbedingt den nötigen Raum geben.

Seitlicher Sicherheitsabstand beim Überholen

Auf der Autobahn kann der Sicherheitsabstand z. B. durch Brückenabstandsmessungen überprüft werden.

Auf der Autobahn kann der Sicherheitsabstand z. B. durch Brückenabstandsmessungen überprüft werden.

Bisher sind wir auf den einzuhaltenden Mindestabstand zum Vordermann eingegangen. Der Seitenabstand bedarf jedoch genauso einer genaueren Betrachtung. Ein konkreter seitlicher Sicherheitsabstand ist laut StVO ebenfalls nicht vorgegeben. In § 5 Abs. 4 StVO ist lediglich das Wörtchen „ausreichend“ zu finden.

Wer Fußgänger, Radfahrer oder andere Kfz überholt oder an diesen vorbeifährt, muss dabei ausreichend viel Abstand halten. Wie sich dies in die Praxis umsetzen lässt, zeigt ein Blick in die Rechtsprechung.

In der Regel gelten 1,5 bis 2 Meter Sicherheitsabstand als ausreichend, wenn ein einspuriges Fahrzeug (Motorrad oder Fahrrad) überholt wird. Zwei Meter Abstand sind zu wahren, wenn Sie an einem haltenden Fahrzeug des Linienverkehrs oder Fußgängern vorbeifahren. Andere (mehrspurige) Autos dürfen mit einem seitlichen Sicherheitsabstand von einem Meter überholt werden.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (45 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Richtiger Sicherheitsabstand bei Pkw, Lkw und Fahrrad
4.3 5 45
Loading...

Leser-Interaktionen

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Lohnt sich für Sie ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft!
Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihre Möglichkeiten.
Hier klicken →

Haupt-Sidebar

Bussgeldtabelle auf Facebook

bussgeldtabelle.org auf Facebook Folgen Sie bussgeldtabelle.org auf Facebook!

Bußgeldkatalog auswählen

  • 30-Zone
  • Abbiegen
  • Abstand
  • Alkohol am Steuer
  • Anschnallpflicht
  • Autobahn/Kraftfahrstraße
  • Autobeleuchtung
  • Autokennzeichen
  • Bahnübergang
  • Baustelle
  • Busspur
  • Drogen
  • E-Scooter
  • Fahrstreifenbegrenzung
  • Fahrverbot
  • Fußgängerüberweg
  • Führerschein
  • Geisterfahrer
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
    • … außerorts
    • … innerorts
    • … mit Anhänger
  • Grünpfeil
  • Handy am Steuer
  • Hauptuntersuchung
  • Ladungssicherung
  • Parken und Halten
  • Polizeikontrolle
  • Probezeit
  • Rechtsfahrgebot
  • Reifen
  • Rote Ampel
  • Rückwärtsfahren
  • Sicherheit
  • Tiere im Auto
  • Tunnel
  • Überholen
  • Überladung
  • Umwelt
  • Unfall
  • Vorfahrtsmissachtung
  • Wenden
  • Wiederholungstäter

Fahrrad Bussgeldkatalog

  • Bußgeldkatalog fürs Fahrrad
  • Fahrradbeleuchtung
  • Fahrradgeschwindigkeit
  • Fahrrad in der StVO
  • … Alkohol
  • … Kind
  • … rote Ampel

LKW Bussgeldkatalog

  • Bußgeldkatalog für LKW
  • Gefahrgut beim LKW
  • Lenk- und Ruhezeiten bei LKW
  • LKW Abstand
  • LKW Geschwindigkeit
  • LKW-Maut
  • LKW Sonntagsfahrverbot
  • LKW Überladung
  • LKW Überholverbot

Infos zum Bußgeldbescheid

  • Anhörungsbogen
  • Anwalt für Verkehrsrecht
  • Bußgeldbescheid prüfen
  • Bußgeld aus dem Ausland
  • Bußgeldbescheid ist fehlerhaft
  • Gebühren
  • Einspruch
  • MPU
  • Verjährung
  • Zeugenfragebogen

Punkte in Flensburg

  • Punkte in Flensburg
  • Fahreignungsregister
  • Punkteabbau
  • Punkte abfragen
  • Punkteverfall
  • Punkte verkaufen
  • Überliegefrist
  • Verkehrszentralregister

Ratgeber

  • Blitzer & Radarfallen
  • Blitzer aufstellen
  • Brückenabstandsmessung
  • Bußgeldkatalog
  • Drogentest und Alkoholtest
  • Fahrerlaubnis
  • Führerscheinklassen
  • Promillegrenze
  • Promillerechner
  • Helmpflicht auf dem Fahrrad
  • Verkehrsrecht
  • Verkehrszeichen

Copyright © 2014-2021 www.bussgeldtabelle.org | Alle Angaben ohne Gewähr.

Impressum | Datenschutz | Haftungsausschluss

MENÜ & SUCHE
  • 30-Zone
  • Abbiegen
  • Abstand
  • Alkohol am Steuer
  • Anschnallpflicht
  • Autobahn/Kraftfahrstraße
  • Autobeleuchtung
  • Autokennzeichen
  • Bahnübergang
  • Baustelle
  • Drogen
  • E-Scooter
  • Fahrstreifenbegrenzung
  • Fahrverbot
  • Fußgängerüberweg
  • Führerschein
  • Geisterfahrer
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Grünpfeil
  • Handy am Steuer
  • Hauptuntersuchung
  • Ladungssicherung
  • Parken und Halten
  • Polizeikontrolle
  • Probezeit
  • Rechtsfahrgebot
  • Reifen
  • Rote Ampel
  • Rückwärtsfahren
  • Sicherheit
  • Tiere im Auto
  • Tunnel
  • Überholen
  • Überladung
  • Umwelt
  • Unfall
  • Vorfahrtsmissachtung
  • Wenden
  • Wiederholungstäter
  • Bußgeldkatalog fürs Fahrrad
  • Fahrradbeleuchtung
  • Fahrradgeschwindigkeit
  • Fahrrad in der StVO
  • Bußgeldkatalog für LKW
  • Gefahrgut beim LKW
  • Lenk- und Ruhezeiten bei LKW
  • LKW Abstand
  • LKW Geschwindigkeit
  • LKW-Maut
  • LKW Sonntagsfahrverbot
  • LKW Überladung
  • LKW Überholverbot
  • Anhörungsbogen
  • Anwalt für Verkehrsrecht
  • Bußgeldbescheid prüfen
  • Bußgeld aus dem Ausland
  • Gebühren
  • Einspruch
  • MPU
  • Verjährung
  • Zeugenfragebogen
  • Punkte in Flensburg und Infos zum KBA
  • Punkteabbau: Das Fahreignungseminar
  • Punkte abfragen
  • Punkteverfall
  • Punkte verkaufen
  • Überliegefrist
  • Verkehrszentralregister
  • Blitzer & Radarfallen
  • Blitzer aufstellen
  • Brückenabstandsmessung
  • Drogentest und Alkoholtest
  • Fahrerlaubnis
  • Führerscheinklassen
  • Promillegrenze
  • Promillerechner
  • Helmpflicht auf dem Fahrrad
  • Verkehrszeichen