Alles Wissenswerte zum Punktesystem in Flensburg
Die Flensburger Punkte wirken verkehrserzieherisch und schützen die Verkehrssicherheit. Das fanden diverse Studien heraus. Wegen dieser beiden Gründe führte das Kraftfahrtbundesamt (KBA) das Punktesystem in Flensburg im Jahr 1974 ein.
Das in Flensburg ansässige Punktesystem machte es zudem möglich, die Anzahl der Verkehrstoten in den nachfolgenden Jahren um 82 Prozent zu senken.
Mit der Punktereform im Mai 2014 gab es eine der größten Änderungen seit Bestehen des Systems. Auch der Name erlebte einen Wandel: Aus dem Verkehrszentralregister wurde das Fahreignungsregister. Aus maximal 18 wurden 8 Punkte in Flensburg. Sobald ein Fahrzeugführer diese Punktzahl auf seinem in Flensburg beherbergten Punktestand hat, droht ihm der Führerscheinentzug.
Weitere Infos über Punkte in Flensburg
- Fahreignungsregister
- Punkteabbau
- Punkteabfrage
- Punkteverfall
- Punkte verkaufen
- Überliegefrist
- Verkehrszentralregister
Inhaltsverzeichnis
Führerschein und Punkte in Flensburg: So hängen sie zusammen
Bereits im Alter von 12 Jahren können Deutsche Punkte in Flensburg erhalten. Das ist genau dann besonders ärgerlich, wenn eine 16-jährige Person einen A2-Führerschein machen möchte. Denn beim Antrag auf den Führerschein werden die Punkte überprüft. Dies übernimmt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. In manchen Fällen kann sie dann den Antrag verweigern, sofern der Betroffene Punkte auf seinem Konto in Flensburg besitzt.
Die Punktetabelle aus Flensburg
Nach der Punktereform benötigt ein Fahrer 8 Punkte in Flensburg, damit die Fahrerlaubnis entzogen wird. Davor kommen schriftliche Verwarnungen auf ihn zu, die allesamt zusätzlich Gebühren enthalten.
Die Punktetabelle in Flensburg ist folgendermaßen gestaffelt:
- 1 – 3 Punkte: Vormerkung im Verkehrszentralregister
- 4 – 5 Punkte: schriftliche, kostenpflichtige Ermahnung
- 6 – 7 Punkte: schriftliche, kostenpflichtige Verwarnung
- 8 Punkte: Führerscheinentzug wegen hoher Punkte
Das Punktesystem in Flensburg sieht zudem eine Verjährung vor, die sich nach der Punktereform verändert hat. Delikte, die mit einem Punkt in Flensburg geahndet werden, verjähren nach zweieinhalb Jahren, Delikte mit zwei Punkten nach fünf Jahren und Delikte mit drei Punkten nach zehn Jahren.
Punkte, die sich vor der Punktereform auf Ihrem Punktekonto in Flensburg angesammelt haben, verjähren noch nach dem alten Prinzip. Diese Tilgungsregelung greift erst für Punkte, die Sie nach dem 1. Mai 2014 erhalten haben.
Die Verjährung bedeutet, dass sie nach der oben angegebenen Zeit vom in Flensburg verzeichneten Punktekonto verschwinden. Jedoch gilt vorher noch eine Überliegefrist von einem Jahr. Damit werden Punkte in Flensburg noch nachwirkend gespeichert.
Die Beamten können bei einer Abfrage in Flensburg den Punktestand von Ihnen einsehen und werden auch diejenigen überprüfen können, die zwar getilgt sind, aber sich noch in der Überliegefrist befinden.
Es gibt jedoch die Möglichkeit, Punkte abzubauen und Ihr Punktekonto in Flensburg zu reduzieren. Das Fahreignungsseminar baut einen Punkt ab und besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil. Der Kurs darf jedoch nur alle fünf Jahre absolviert werden und kostet rund 400 Euro.
Eine weitere Ausnahme besteht darin, dass ein Fahrer an diesem Seminar nur dann teilnehmen darf, wenn er maximal 5 Punkte auf seinem Punktekonto in Flensburg besitzt.
Für welches Delikt gibt es welche Punkte in Flensburg?
Die Flensburger Punkte beruhen auf einem bestimmten System, nach dem sie vergeben werden. Begeht ein Autofahrer einen schweren Verstoß, der akut die Verkehrssicherheit gefährdet und dabei noch mit einem Bußgeld von über 60 Euro geahndet wird, erhält er einen Punkt in Flensburg.
Zwei Punkte gibt es wiederum für Straftaten, die aber nicht mit der Entziehung der Fahrerlaubnis enden, sondern „lediglich“ ein Fahrverbot nach sich ziehen. Ganz im Gegenteil zu Verstößen, denen drei Punkte in Flensburg zuzuordnen sind. Hierauf folgt der Führerscheinentzug.
Beispiele für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sind:
- 1 Punkt: Vorfahrtsverstoß, defekte Beleuchtung, Missachtung von Vorschriftszeichen, Fahren ohne Zulassung
- 2 Punkte: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Missachtung des Überholverbotes mit Gefährdung
- 3 Punkte: Nötigung, Kennzeichenmissbrauch, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung
P., Ralf meint
Wie viele Punkte habe ich
bussgeldtabelle.org meint
Hallo Ralf P.,
Auskunft über die eigenen Punkte kann nur das Kraftfahrts-Bundesamt in Flensburg erteilen.
Das Team von bussgeldtabelle.org
Keller meint
Guten Tag.
Ich bin auf der Autobahn geblitzt worden. Zulässige Höchstgeschwindigkeit war 120, geblitzt wurde abzüglich der Toleranz mit 143, also 23 km h zu schnell.
Mit welcher Strafe habe ich zu rechnen?
MfG
Bussgeldtabelle.org meint
Hallo Keller,
bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von zwischen 21-25 km/h außerhalb einer geschlossenen Ortschaft haben Sie in der Regel mit einem Punkt und einem Bußgeld von 70 Euro zu rechnen.
Das Team von Bussgeldtabelle.org
Michael S. meint
Hallo ich hab einen Punkt bekommen wegen Handy am Steuer , nun würde ich geblitzt auf der Autobahn mit 22 km/h zu viel , muss ich nun mit Fahrverbot rechnen oder passiert das nicht weil es zwei Punkte wegen unterschiedlichen Sachen sind?
bussgeldtabelle.org meint
Hallo Michael,
ihre Fahrerlaubnis wird in der Regel erst nach 8 Punkten in Flensburg oder bei schweren Vergehen wie Unfallflucht eingezogen.
Das Team von Bußgeldtabelle.org
Basti meint
Hallo, ich habe grad ein schreiben bekommen wo ich auf der Autobahn 25 Kmh zu schnell war. Laut Tabelle bekomme ich auf jeden Fall nen Punkt. Wenn ich jetzt noch mal einen Strafpunkt durch zu schnelles Fahren bekommen würde, müsste ich dann mit einem Fahrverbot rechnen?
MfG
bussgeldtabelle.org meint
Hallo Basti,
ein Fahrverbot droht Ihnen erst, wenn Sie mehr als 25 km/h zu schnell unterwegs waren – unabhängig davon, ob Sie zuvor schon einmal wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung Punkte in Flensburg bekommen haben oder nicht. Die Fahrerlaubnis endgültig entzogen wird Ihnen erst ab 8 Punkten.
Die Team von bussgeldtabelle.org
Charly meint
Hallo.
Frage: ab wann zählen die 2,5 Jahre?
Bsp. Am 1.5. geblitzt, am 15.6. Zustellung des Bescheides?
MfG
Bussgeldtabelle.org meint
Hallo,
hierbei ist das Datum der Rechtskraft entscheidend und nicht das Datum, an dem der Verstoß begangen wurde.
Das Team von bussgeldtabelle.org
Manuel meint
Wie viele Punkte hab ich?
bussgeldtabelle.org meint
Hallo Manuel,
beim Kraftfahrt-Bundesamt erhalten Sie Auskunft über Ihren Punktestand.
Das Team von bussgeldtabelle.org
Chris meint
Hallo,
Ich habe seit dem 13.06 den Führerschein (also Probezeit)
2 Tage später durch Unachtsamkeit wurde ich geblitzt (innerorts 25-30km/h) :-/
Was kann auf mich zukommen und wie hoch sind die Strafen?
Muss ich damit rechnen den wieder abzugeben?
bussgeldtabelle.org meint
Hallo Chris,
Sie müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sind zudem vorgesehen. Ein Fahrverbot wird für ein einmaliges Vergehen dieser Art in der Regel nicht verhängt.
Das Team von bussgeldtabelle.org
Sudo meint
Hallo seit Mitte August 2016 bekomme ich einen punkt und jetzt leider in 2018 noch 4 Punkte.Das heißt dass ich jetzt 5 habe. Wann wird die meine erste punkte gelöscht?
MVG
bussgeldtabelle.org meint
Hallo Sudo,
wann ein Punkt verfällt, hängt davon ab, welcher Verstoß ihm zugrunde lag. Die Verjährungsfrist liegt zwischen 2,5 und 10 Jahren.
Das Team von bussgeldtabelle.org
Usjak meint
Hallo,
Ich würde geblitzt am Ortsausgang mit 66 km/h 50 km/h erlaubt, was erwartet mich jetzt ? Bekomme ich Punkte oder Fahrverbot ?
Mfg..
bussgeldtabelle.org meint
Hallo Usjak,
in der Regel sollte lediglich ein Verwarnungsgeld von 35€ fällig werden.
Das Team von bussgeldtabelle.org
Mark meint
Hallo Mitstreiter,
ich habe am 13.10.2017 das Rotlicht der Lichtzeichenanlage missachtet. Die Rotphase dauerte länger als 1 Sekunde an.Wieviel Punkte habe ich? Wann werden sie gelöscht?
MfG,
Mark
bussgeldtabelle.org meint
Hallo Mark,
in der Regel sollten zwei Punkte folgen. Diese werden nach 5 Jahren getilgt.
Das Team von bussgeldtabelle.org
gerd meint
hallo, ich bin mir sicher dass ich bereits 5 punkte habe, demnächst erwarte ich den 6. ich habe aber keine schriftliche kostenpflichtige ermahnung oä bekommen, sind diese nicht obligatorisch?
bussgeldtabelle.org meint
Hallo Gerd,
in der Regel sollte eine Ermahnung folgen. Eine Einsicht in Ihren Kontostand können Sie jederzeit beantragen.
Das Team von bussgeldtabelle.org