Probezeitverlängerung: Wann kann es dazu kommen?

§ 2a Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) schreibt bereits seit 1986 vor, dass Fahranfänger sich zunächst einer zweijährigen Probezeit unterziehen müssen, nachdem sie eine Fahrerlaubnis erworben haben. Um das Unfallrisiko so gering wie möglich zu halten, werden Verstöße im Straßenverkehr in dieser Zeit strenger sanktioniert. Zu den möglichen Ahndungen gehört unter anderem die Probezeitverlängerung. Doch wann kann die Probezeit verlängert werden?

FAQ: Probezeitverlängerung

Wann wird die Probezeit vom Führerschein verlängert?

Zu einer Probezeitverlängerung kommt es, wenn sich Fahranfänger einen A- oder zwei B-Verstöße leisten.

Wie viele Jahre kann die Probezeit maximal verlängert werden?

Die Probezeit kann nur einmal um zwei Jahre verlängert werden. Sie beträgt also maximal vier Jahre.

Was droht bei einem A-Verstoß in der verlängerten Probezeit?

Ein erneuter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit zieht eine schriftliche Verwarnung nach sich. Beim insgesamt dritten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis in aller Regel wieder entzogen.

Voraussetzungen für eine Probezeitverlängerung beim Führerschein

Probezeitverlängerung beim Führerschein: Ab wann ist sie möglich?
Probezeitverlängerung beim Führerschein: Ab wann ist sie möglich?


Autofahrer, die noch nicht lange zum Club der Führerscheininhaber gehören, legen nicht selten ein hohes Maß an Leichtsinnigkeit an den Tag, wenn sie im Verkehr unterwegs sind. Meist ist ihnen schlichtweg nicht bewusst, welche Gefahren mit einem solchen Verhalten einhergehen. Die härteren Sanktionen sollen Führerscheinneulingen zumindest etwas den Wind aus den Segeln nehmen.

Allgemein wird in der Probezeit zwischen A-Verstößen (schwerwiegenden Regelmissachtungen) und B-Verstößen (weniger schwerwiegenden Regelmissachtungen) unterschieden. Zur ersten Kategorie zählen beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel oder das Hantieren mit dem Handy am Steuer.

Das Überziehen der Hauptuntersuchung (TÜV) oder das Fahren ohne Betriebserlaubnis wird als B-Verstoß angesehen. Doch ab wann kann eine Probezeitverlängerung drohen? Dies ist entweder bei zwei B-Verstößen oder einem A-Verstoß der Fall. Leisten Sie sich als Fahranfänger also zwei weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten oder eine schwerwiegende, darf die Probezeit verlängert werden.

Kommt es zu einer solchen Situation, informiert das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) normalerweise die Fahrerlaubnisbehörde, die dann alles Weitere in die Wege leitet. Neben einer Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre müssen sich auffällig gewordene Führerscheinneulinge außerdem darauf einstellen, dass ein Aufbauseminar angeordnet wird. Die Kosten dafür müssen sie selbst tragen.

Wie wirkt sich eine Verlängerung der Probezeit auf den Führerschein aus?

Wann verlängert sich die Probezeit und was geschieht mit dem neuerworbenen Führerschein?
Wann verlängert sich die Probezeit und was geschieht mit dem neuerworbenen Führerschein?

Nicht selten haben frischgebackene Autofahrer Angst um ihren Führerschein, nachdem die Probezeit einer Verlängerung unterzogen wurde. Schließlich wäre es mehr als ärgerlich, würden sie dadurch die neugewonnene Freiheit direkt wieder einbüßen. Diese Befürchtung ist nach einer Probezeitverlängerung jedoch zunächst einmal unbegründet.

Reagieren sie allerdings nicht auf die jeweilige Anordnung eines Aufbauseminars und nehmen einfach nicht daran teil, nachdem sie sich einen A- oder zwei B-Verstöße geleistet haben, ist es der zuständigen Behörde möglich, innerhalb der Probezeit den Führerschein nach der Verlängerung zu entziehen. Wer sich in der verlängerten Probezeit befindet, sollte es zudem vermeiden, erneut gegen geltendes Verkehrsrecht zu verstoßen.

Anderenfalls sind folgende Konsequenzen denkbar:

  • Bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen nach der Probezeitverlängerung müssen Fahranfänger mit einer schriftlichen Verwarnung und der empfohlenen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung rechnen.
  • Nach dem zweiten A-Verstoß oder den zweiten zwei B-Verstößen kommt es schließlich zum Entzug vom Führerschein, wenn die Probezeit bereits zu verlängern war.

Daraus wird deutlich: Nach nur einem B-Verstoß kommt es noch zu keiner Probezeit­verlängerung. Der jeweilige Fahranfänger muss sich mindestens einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße geleistet haben, damit die zuständige Fahrerlaubnisbehörde die Probezeit verlängern kann. Der Führerschein wird zudem erst entzogen, wenn weitere zwei A-Verstöße oder weitere zwei B-Verstöße in der verlängerten Probezeit begangen werden.

Eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre ist also nur einmal möglich. Ändert der junge Verkehrssünder nach diesem Weckruf sein Verhalten im Straßenverkehr dennoch nicht, muss er mit härteren Folgen rechnen, die im schlimmsten Fall zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen können.
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Probezeitverlängerung: Wann kann es dazu kommen?
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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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6 Gedanken zu „Probezeitverlängerung: Wann kann es dazu kommen?

  1. Marie B.

    Hallo,
    ich bin in der verlängerten Probezeit durch einen A-Verstoß und hatte dadurch auch schon ein Aufbauseminar.
    Jetzt bin ich mit 16 km/h zu schnell ausserorts geblitzt worden (66 km/h statt 50).

    Hat das Auswirkungen auf meine Probezeit (geht noch bis Mai 23) bzw. auf eventuelle Maßnahmen
    wie Seminar oder FS-Entzug?

    Danke für die Antwort!
    VG, Marie

  2. Sabrina

    Hallo ich bin heute in der 30 zone in der Stadt geblitzt wurden. Ich war sicherlich bei 40-45 km/h unterwegs. Mit was muss ich jetzt rechnen. Bin noch frisch in der Probezeit 😱

  3. Benjo

    Hi
    Ich wurde von der Polizei aufgehalten weil ich 75km/h statt die zugelassenen 50km/h innenorts gefahren bin das war mit Toleranz 22km/h zu schnell habe 80€ und ein Punkt als Strafe bekommen das war auch das erste mal bis jetzt das ich auffällig wurde.

    Da ich in der Probezeit bin möchte ich wissen ob jetzt eine Probezeitverlängerung sicher ist ?

    1. bussgeldkataloge.de

      Hallo Benjo,

      ja, davon können Sie ausgehen, da es sich bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h um einen A-Verstoß handelt. Außerdem müssen Sie mit der Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.

      – Die Redaktion

  4. Verena W.

    Hallo ich hatte einen B Verstoss und einen A verstoss in der probezeit. Habe dan auch ein Aufbauseminar bekommen. Heute war ein Blitzer da wo man 50 fahren durfte. Ich bin 57 gefahren.. wenn jetzt ein Brief kommt nehmen sie mir dan de Führerschein? Bin in der verlängerten Probezeit!

    1. bussgeldkataloge.de

      Hallo Verena W.

      Unter Umständen kann es Ihnen passieren, dass Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird, da Sie sich bereits in der verlängerten Probezeit befinden. Wenn Sie den Bußgeldbescheid erhalten, wird man Sie über die Folgen genau informieren.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

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