Führerschein: Wenn die Probezeit in die Verlängerung geht
Die Behörde kann die Probezeit verlängern, wenn Führerschein-Neulinge sich einen A- oder zwei B-Verstöße leisten.
Führerschein-Neulinge können ihre Probezeit unversehens verlängern, wenn sie sich nicht an die Verkehrsregeln halten. Neben den üblichen Sanktionen des Bußgeldkatalogs, die auch erprobten Autofahrern blühen können, müssen Fahranfänger in den ersten zwei Jahren hinter dem Steuer mit Probezeit-Maßnahmen rechnen, wenn ihnen ein Fehler unterläuft.
Die Probezeitverlängerung ist eine solche Maßnahme. Sie ist Fahranfängern Warnung und Chance zugleich. Sie erfahren dadurch, dass ihr Fahrverhalten fehlerhaft ist und geändert werden muss. Gleichzeitig bekommen sie zusätzlich Zeit, zu zeigen, dass sie es besser können.
Doch ab wann kommt eine Probezeitverlängerung überhaupt infrage und um wie viele Monate verlängert sich die Probezeit? Alles was Fahranfänger diesbezüglich wissen müssen, erfahren sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Wann verlängert sich die Probezeit?
„Ab wann wird die Probezeit verlängert?“ – Das kommt auf den Verstoß an (z. B. Handy am Steuer).
Um diese Frage zu beantworten, werfen wir zunächst einen Blick in § 2a Abs. 2a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG):
Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 angeordnet worden ist. Die Probezeit verlängert sich außerdem um zwei Jahre, wenn die Anordnung nur deshalb nicht erfolgt ist, weil die Fahrerlaubnis entzogen worden ist oder der Inhaber der Fahrerlaubnis auf sie verzichtet hat.
Aus diesem Gesetzestext gehen zwei wichtige Punkte hervor:
- Die Probezeitverlängerung um zwei Jahre führt zu einer Probezeit von insgesamt maximal vier Jahren.
- Üblicherweise kommt sie immer dann infrage, wenn auch ein Aufbauseminar angeordnet wird.
Die Probezeit wird verlängert, wenn der Fahranfänger entweder …
- einen A-Verstoß (schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten wie z. B. Alkohol am Steuer, Vorfahrtsmissachtung etc.) oder
- zwei B-Verstöße (weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten wie z. B. abgefahrene Reifen) begeht.
Maßnahmen in der Probezeit beim Führerschein: Verlängerung, Aufbauseminar und verkehrspsychologische Beratung
Die Probezeitverlängerung kommt selten allein. Wie schon aus oben genanntem Gesetzestext hervorgeht, geht sie in der Regel mit einem Aufbauseminar einher. In diesem soll der Fahranfänger sein fehlerhaftes Fahrverhalten reflektieren. Üblicherweise findet das Aufbauseminar in Gruppen statt, wobei auch eine Fahrprobe durchgeführt werden sollte.
Kommt es zu weiteren Verstößen in der bereits verlängerten Probezeit, sieht sich der Fahranfänger schließlich mit einer Verwarnung konfrontiert. Außerdem wird ihm die Fahrerlaubnisbehörde empfehlen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese findet nun nicht mehr in Gruppen-, sondern in Einzelgesprächen statt. Eine Fahrprobe ist nicht zwingend erforderlich.
Der Fahrerlaubnisentzug ist schließlich die letzte und schärfste Maßnahme, die neben der Probezeitverlängerungen blühen kann.
Hemmung statt Verlängerung der Probezeit beim Führerschein auf Probe
„Kann und darf die Probezeit indirekt verlängert werden?“ – Ja, durch eine sog. Probezeithemmung.
Durch eine sogenannte Probezeithemmung kann sich die Probezeit indirekt verlängern. Indirekt heißt, dass nicht zwingend eine Probezeitverlängerung von zwei auf vier Jahre ausgesprochen wird, die Probezeit jedoch trotzdem länger als die ursprünglichen zwei Jahre dauert. Wie kommt das?
Gemäß § 2a Abs. 1 Satz 5 StVG hemmen folgende Maßnahmen den Ablauf der Probezeit:
- Beschlagnahme,
- Sicherstellung oder
- Verwahrung des Führerscheins.
„Hemmen“ bedeutet in diesem Fall, dass die Probezeit unterbrochen wird. Solange der Fahranfänger den Führerschein nicht mehr bei sich hat, ist ihm das Autofahren untersagt. Folglich kann er es in dieser Zeit auch nicht „erproben“. Deshalb pausiert die Probezeit gewissermaßen. Erst nach Wiedererhalt des Führerscheins setzt sie sich fort – allerdings nur für die noch verbleibende Restdauer.
Beispiel: Nach zwölf Monaten Probezeit (also zur Halbzeit) wird der Führerschein aufgrund eines Verkehrsverstoßes beschlagnahmt. Nach drei Monaten ergeht dann die Entscheidung des Gerichts: Der Fahranfänger darf seinen Führerschein wieder haben. Obwohl nur noch zwölf Monate (die zweite Hälfte) der Probezeit übrig sind, endet sie offiziell nach 15 Monaten, da die drei Monate während der Beschlagnahme nicht zur Probezeit zählen.
Wie bereits erwähnt handelt es sich hierbei jedoch nicht um die übliche Form der Probezeitverlängerung. Die Probezeit an sich dauert wie gehabt zwei Jahre (also 24 Monate).
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