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Muss die Polizei bei einem Unfall alarmiert werden?

Von bussgeldtabelle.org, letzte Aktualisierung am: 23. November 2020

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Was tun, wenn’s mal kracht?

Muss die Polizei beim Unfall gerufen werden oder nicht?

Muss die Polizei beim Unfall gerufen werden oder nicht?

Ein Unfall ereignet sich oft plötzlich und unerwartet. Für die Betroffenen stellt dies in der Regel ein großes Ärgernis dar und viele Autofahrer wissen dann nicht, wie sie sich richtig zu verhalten haben.

Sollte man der Polizei den Unfall melden oder ist dies nicht erforderlich? In dem folgenden Ratgeber klären wir Sie über die Frage auf, wann die Polizei über einen Unfall informiert werden sollte und wann ein Unfall auch ohne Polizei geregelt werden kann.

Inhaltsverzeichnis

  • Was tun, wenn’s mal kracht?
    • Bei einem Unfall: Polizei rufen hat nicht die oberste Priorität
  • Verkehrsunfallaufnahme durch die Polizei – Ja oder nein?
    • Ablauf der Verkehrsunfallaufnahme
  • Was es zu beachten gilt, wenn Sie den Unfall ohne Polizei regeln

Bei einem Unfall: Polizei rufen hat nicht die oberste Priorität

Bevor man sich die Frage stellt „Muss man bei einem Unfall die Polizei rufen?“, gilt es bei einem Verkehrsunfall zunächst einige andere Fragen abzuklären. Dabei steht unter anderem die Frage im Vordergrund, ob bei dem Verkehrsunfall Personen leicht oder sogar schwer verletzt worden sind. Ist dies der Fall, muss umgehend Erste Hilfe geleistet und ein Rettungswagen alarmiert werden.

Des Weiteren gilt es unbedingt, die Unfallstelle zu sichern, damit sich nicht noch weitere Unfälle ereignen. Dabei muss in jedem Fall am Unfallort ein Warndreieck aufgestellt und zudem die Warnblinkanlage eingeschaltet werden.

Nur so können Autofahrer, die sich dem Unfallort nähern, frühzeitig erkennen, dass sich vor ihnen eine Gefahrenquelle befindet. Dadurch können sie selbst entsprechende Vorkehrungen treffen wie ihr eigenes Tempo zu drosseln und gegebenenfalls selbst die Warnblinkanlage zu betätigen.

Erst wenn die medizinische Versorgung gewährleistet und die Unfallstelle sicher ist, kann man sich der Frage widmen, ob es angebracht ist, den Autounfall zu melden.

Verkehrsunfallaufnahme durch die Polizei – Ja oder nein?

Die Polizei muss beim Unfall nicht zwingend gerufen werden.

Die Polizei muss beim Unfall nicht zwingend gerufen werden.

Nachdem Sie die oben angeführten Punkte erledigt haben, können Sie der Frage nachgehen, ob Sie den Autounfall ohne Anwesenheit der Polizei regeln oder ob diese eine Unfallaufnahme und die Ermittlung von Schaden und Geschehen durchführen soll.

Diesbezüglich gilt das Folgende: Bei kleineren Blechschäden am Auto oder aber bei Bagatellschäden kann ein Unfall durchaus auch lediglich über die Versicherung geregelt werden.

Bei großen Sachschäden oder aber bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten oder sogar Toten, sollten Sie in jedem Fall der Polizei den Unfall melden. Gleiches gilt, wenn sich der Verdacht aufdrängt, dass einer der Unfallbeteiligten Alkohol oder Drogen konsumiert haben könnte.

Ferner empfiehlt es sich, nach einem Autounfall die Polizei zu rufen, wenn sich die Unfallbeteiligten untereinander über die Unfallschuld streiten.

Ablauf der Verkehrsunfallaufnahme

Wenn Sie sich dazu entscheiden, die Polizei bei einem Unfall zu rufen, so wird diese die Unfallaufnahme machen.

Im Zuge dessen sichern die Beamten die Beweise vor Ort, indem sie sowohl Ihr Auto als auch das der anderen Unfallbeteiligten auf Schäden hin überprüfen und die Unfallstelle anhand von Fotos dokumentieren und protokollieren.

Wünscht eine Partei, dass die Polizei beim Unfall kontaktiert wird, müssen die übrigen Unfallbeteiligten dem nachgehen.

Wünscht eine Partei, dass die Polizei beim Unfall kontaktiert wird, müssen die übrigen Unfallbeteiligten dem nachgehen.

Bei der Schadensregulierung verlangt die Versicherung üblicherweise einen Unfallbericht, der dann die Grundlage der Schadensberechnungen wird.

Regeln die Unfallbeteiligten den Unfall ohne Polizei, liegt der Versicherung dann kein offizieller Unfallbericht vor.

Was es zu beachten gilt, wenn Sie den Unfall ohne Polizei regeln

Wer sich dazu entscheidet, auf die Anwesenheit der Polizei bei einem Unfall zu verzichten, der sollte in jedem Fall die folgenden Daten mit den anderen Unfallbeteiligten austauschen:

  • Name und Anschrift
  • Versicherung und Versicherungsnummer
  • das amtliche Kennzeichen sämtlicher beteiligter Fahrzeuge

Sollten vor Ort Zeugen anwesend sein, die den Unfallhergang beobachtet haben, erfragen Sie in jedem Fall auch deren Kontaktdaten und notieren Sie diese.

Wichtig: Sollte einer der Unfallbeteiligten eine polizeiliche Unfallaufnahme wünschen, müssen Sie diesem Wunsch in jedem Fall nachkommen.
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Muss die Polizei bei einem Unfall alarmiert werden?
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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Sanja meint

    23. Mai 2018 um 17:12

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    mein 16. jähriger Sohn ist heute morgen angefahren von einer Dame die kurz angehalten hat und gefragt hat geht’s worauf er geantwortet hat ja, weil der in schock war hat Ihm Telefon Nummer aufgeschrieben und ist weg gefahren. Eine Dame die vorbeigefahren ist hat angehalten und gefragt ob er Hilfe braucht und hat Ihm angewiesen das er zu einen Arzt gehen soll. Er ist aufgestanden und nachhause gegangen. Nach cc. eine stunde habe ich Ihn ins Krankenhaus gebracht und er hat leichte Verletzungen. Nach der Krankenhaus sind wir zu Polizei wollten das anmelden auf uns wurde schon gewartet der Polizist der uns aufgenommen hat denke ich hatte alle Informationen .
    Hat die Dame angerufen mit Ihr geredet ich hatte das gefühl das Sie sich kennen war sehr arrogant zu uns. Nach meine Anweisung hat meinen Sohn gefragt was passiert ist, Fotos gemacht nach meiner Anweisung und meinen Sohn als Täter da gestellt und die Dame als Opfer. Der hat auch gedroht mich rauszuwerfen um mein Kind alleine befragen zu können und mehr als zehn mahl hat er mir gesagt ich soll nichts unternehmen er wurde mich davon abraten. Ich fand das sehr schlecht und so was zu erleben von der Polizei habe ich nicht erwartet. Er sollte eigentlich neutral sein von beide Seiten aussage nehmen und entscheiden oder so tun als er das macht.
    Ich habe mich gefragt sollte die Dame nicht an Alkohol, Drogen …. getestet werden, weil der so von unfallwegrennt niemanden benachrichtigt Krankenwagen, Polizei ,Erzihungsberehtigte…. wenn man ein Hund Anfährt sollte mann irgend jemanden benachrichtigen und das heute war ein Kind mein Kind .
    Ich weiss das ein Unfall nicht mit Absicht gemacht wird aber wenn man ihn macht dann sollte mann wenigstens einen Arzt Anrufen.
    (von der Redaktion bearbeitet)
    Ich würde mich auch gerne an seinen vorsitzenden beschweren, aber ich finde keine Email Adresse
    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten
    • bussgeldtabelle.org meint

      4. Juni 2018 um 10:44

      Hallo Sanja,

      wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung bieten und können den Fall aus der Ferne auch nicht abschließend beurteilen. Daher raten wir Ihnen dringend, einen Anwalt zu konsultieren.

      Das Team von bussgeldtabelle.org

      Antworten

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