Bußgeldkatalog für zu langsames Fahren
Verstoß Bußgeld Punkte
Sie fahren ohne triftigen Grund langsam 20 EUR -
Sie überholen mit zu geringer Geschwindigkeit 80 EUR 1
... mit Unfallfolge 120 EUR 1
Bußgeldrechner Geschwindigkeitsüberschreitung
Landstraße oder Autobahn: Ist eine Mindestgeschwindigkeit in Deutschland zu beachten?
Langsam zu fahren, kann in vielen Situationen angebracht sein, doch dass dies zu einem Bußgeld führen kann, ist eher nicht so geläufig. An Sanktionen denken viele nur im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsüber-schreitungen und Tempolimits. Allerdings kann das Nichtbeachten einer vorgegebenen Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn oder bei der Nutzung bestimmter Fahrspuren ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
In welchen Situationen Mindestgeschwindigkeiten von Bedeutung sind und welche rechtlichen Vorgaben diesbezüglich gelten, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher. Des Weiteren erfahren Sie, welche Verkehrszeichen eine Mindestgeschwindigkeit anzeigen, welches Mindesttempo auf der Autobahn gilt und wie hoch die Sanktionen bei einer Missachtung ausfallen können.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Mindestgeschwindigkeit
Nein, gesetzlich ist eine Mindestgeschwindigkeit in Deutschland nicht bestimmt. Eine solche Geschwindigkeit kann jedoch durch ein Verkehrszeichen angeordnet sein. Üblicherweise gilt das Zeichen 275 auf Streckenabschnitten oder für bestimmte Fahrspuren.
Da keine Mindestgeschwindigkeit definiert ist, gilt eine solche auch auf einer Autobahn erst dann, wenn Verkehrszeichen diese anzeigen. Es ist gesetzlich allerdings bestimmt, dass nur Fahrzeuge, die mindestens 60 km/h fahren können, die Autobahn nutzen dürfen.
Sind Verkehrsteilnehmer ohne Grund zu langsam und behindern sie dadurch andere, ist mit einem Verwarngeld von 20 Euro zu rechnen. Überholen sie mit zu geringer Geschwindigkeit, zieht das ein Bußgeld von 80 Euro sowie einen Punkt nach sich.
Was ist unter „Mindestgeschwindigkeit“ zu verstehen?
Grundsätzlich handelt es sich hierbei um eine vorgeschriebene Geschwindigkeit, welche Verkehrsteilnehmer bzw. Fahrzeuge mindestens erreichen müssen, um auf bestimmten Straßen oder Fahrspuren fahren zu dürfen. Ist eine solche Geschwindigkeit vorgegeben, muss diese auch mindestens gefahren werden. Wichtig in diesem Zusammenhang sind die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Explizit definiert ist eine Mindestgeschwindigkeit nicht, allerdings bestimmt § 3 Abs. 2 StVO, dass Verkehrsteilnehmer nicht zu langsam sein dürfen.
Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
Eine angepasste Geschwindigkeit ist also das entscheidende Kriterium. Sind Fahrer zu langsam, kann das andere behindern und durchaus auch ein Unfallrisiko darstellen. Indirekt handelt es sich um eine Mindestgeschwindigkeit, allerdings ohne Vorgaben, wie hoch diese zu sein hat. Hier kommt es auf die tatsächliche Verkehrssituation an. Diese Bestimmungen gelten für alle Kraftfahrer und beziehen sich auf alle Straßen, sofern ein Verkehrsschild keine bestimmte Mindestgeschwindigkeit ausweist.
Das Verkehrszeichen 275 gibt an, ob eine Mindestgeschwindigkeit gefahren werden muss. Es handelt sich um ein Gebotszeichen, welches aus einem blauen Kreis mit einer weißen Ziffer in der Mitte besteht. Entweder ist eine solche Geschwindigkeit dann auf bestimmten Abschnitten der Strecke zu beachten oder sie gilt für Fahrspuren, auf denen der schnellere Verkehr Vorrang hat.
Mindestgeschwindigkeit: Sind Ausnahmen zu beachten?
In der StVO ist bestimmt, dass Verkehrsteilnehmer den Verkehrsfluss nicht behindern dürfen. Also zu langsam zu fahren, ist dann unzulässig, wenn es die Situation nicht verlangt. Dennoch können bestimmte Bedingungen dazu führen, dass Fahrer langsam unterwegs sein müssen. Zum einen spielen hier die Straßenverhältnisse eine Rolle, zum anderen auch das Verkehrsaufkommen und die Witterungsbedingungen. Unter diesen Umständen, ist es dann auch angebracht, die indirekt bestimmte Mindestgeschwindigkeit auf Bundesstraßen, Autobahnen oder im Stadtverkehr zu vernachlässigen.
Gleiches gilt, wenn ein Verkehrszeichen eine Mindestgeschwindigkeit vorgibt. Auch in diesem Fall können stockender Verkehr, Stau oder sichteinschränkende Witterungsverhältnisse dazu führen, dass Kraftfahrer langsamer fahren müssen. Gesetzlich unterstützt wird dies durch die Regelungen in der Anlage 2 zu § 41 StVO. Diese definiert dazu Folgendes:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht langsamer als mit der angegebenen Mindestgeschwindigkeit fahren, sofern nicht Straßen-, Verkehrs-, Sicht- oder Wetterverhältnisse dazu verpflichten […]
Landstraße, Autobahn, Bundesstraße & Co.: Mindestgeschwindigkeit als Maßstab?
In Deutschland hält sich weiterhin der Irrglaube, dass eine solche Mindestgeschwindigkeit auf Bundesautobahnen (BAB) zu beachten sei. Dem ist allerdings nur bedingt so. Die StVO bestimmt in § 18, dass Verkehrsteilnehmer Autobahnen und Kraftfahrstraßen (Schnellstraßen) nur unter bestimmten Voraussetzungen nutzen dürfen. Eine dieser Bedingungen ist, dass Fahrzeuge nicht zu langsam sind und bauartbedingt eine bestimmte Geschwindigkeit erreichen müssen.
Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt
Durch diese Vorgaben gehen viele davon aus, dass eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gefahren werden muss. Allerdings gelten auch auf diesen Straßen, dass die Geschwindigkeit den Verhältnissen anzupassen ist. Es ist also durchaus erlaubt, auch mit weniger als 60 km/h zu fahren, wenn es die Verkehrslage oder die Witterung verlangen. Dass auf der Autobahn oder Schnellstraße immer eine Mindestgeschwindigkeit gefahren werden muss, ist demnach nicht definiert. Das Langsamfahren ohne konkreten Grund ist allerdings auch hier nicht zulässig.
Wie bereits zuvor erwähnt, kann auch ein Schild die Mindestgeschwindigkeit auf einer Bundesautobahn vorgeben. Es ist nicht selten, dass auf Überholspuren oder bestimmten Abschnitten eine solche Geschwindigkeit vorgeschrieben wird.
Das soll dazu beitragen, dass der schnellere Verkehr langsamere Fahrzeuge wie LKW besser überholen können. Oftmals finden sich auch an Tunneleinfahrten oder an Verkehrsleitsystemen elektronische Anzeigen für Geschwindigkeitsbeschränkungen oder eben auch für eine Mindestgeschwindigkeit.
Eine Mindestgeschwindigkeit für eine Bundesstraße ist per StVO ebenso wenig definiert wie für einfache Landstraßen. Auch auf diesen Straßen gelten die allgemeinen Vorgaben zum angepassten Fahren. Ist die Bundesstraße jedoch als Kraftfahrtstraße ausgewiesen, sind die Regelungen zur bauartbedingen Höchstgeschwindigkeit zu beachten. Hier dürfen dann also auch nur Fahrzeuge fahren, die mindestens 60 km/h erreichen können.
Wann ist eine Mindestgeschwindigkeit noch von Bedeutung?
Neben der Thematik der zu erreichenden Geschwindigkeit, um auf bestimmten Straßen, Spuren oder Streckenabschnitten fahren zu dürfen, spielt die Mindestgeschwindigkeit auch beim Überholen eine Rolle. Sind Fahrer beim Überholvorgang zu langsam, stellen sie nicht nur eine Gefahr dar, sondern begehen auch eine Ordnungswidrigkeit. Auch in diesem Fall ist nicht definiert, wie hoch die Geschwindigkeit mindestens sein muss, damit überholt werden kann.
In § 5 StVO ist jedoch festgelegt, dass „Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt“. Selbstverständlich sind entsprechende Vorgaben zur Geschwindigkeitsbeschränkung ebenfalls immer zu beachten. Können also Fahrer nicht wesentlicher schneller sein, ohne das Tempolimit zu überschreiten, ist ein Überholen zu unterlassen. Überholen sie dennoch mit zu geringer Geschwindigkeit, hat das ein Bußgeld von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg zur Folge.
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