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Geblitzt und nicht angeschnallt – Was gemäß Rechtssprechung folgt

Von bussgeldtabelle.org, letzte Aktualisierung am: 22. November 2020

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Bußgeldkatalog: Missachtung der Gurtpflicht

VerstoßBußgeld
Kraft­fahr­zeu­ge führ­en ohne vorge­schrie­bene Anschnallgurte/Rück­halte­systeme anzu­legen30 €
Kraftfahr­zeu­ge führen, in denen auf dem Bei­fahrer­sitz ein nach hin­ten gerich­teter Kinder­sitz für ein Kind ge­nutzt wird, ob­wohl zum Bei­fahrer­sitz ein funktions­fähig­er Air­bag ge­hört25 €
Ein Kind unan­ge­schnallt im Kraft­fahr­zeug beför­dern60 €
Kind unter 12 Jahren/ klein­er als 1,50 Me­ter ohne Kinder­sitz beför­dern30 €

Auf dem Blitzerfoto ertappt: Wenn Fahrer unangeschnallt geblitzt werden

Sie sind geblitzt worden und waren nicht angeschnallt? Ohne Folgen bleibt dies nicht.

Sie sind geblitzt worden und waren nicht angeschnallt? Ohne Folgen bleibt dies nicht.

Grundsätzlich sollte der Griff zum Anschnallgurt vor jedem Fahrtbeginn erfolgen. Trotzdem vergessen manche Verkehrsteilnehmer diese Bewegung mitunter, wenn Sie in Stress und Eile einfach nur schnell von A nach B gelangen möchten. Andere Fahrzeugführer lassen den Gurt jedoch auch aus purer Bequemlichkeit einfach weg. Belegt wird dies durch Polizeikontrollen, bei denen jährlich nicht wenige Fahrer geblitzt werden, und dabei nicht angeschnallt sind.

Nicht nur Blitzern, sondern auch Polizeibeamten, die persönlich bei Kontrollen im Einsatz sind, gehen häufig Autofahrer ins Netz, denen das Anschnallen nicht ganz so wichtig zu sein scheint, wie es gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich ist.

Aber was passiert überhaupt, wenn Ihnen Blitzer nicht nur einen Rotlichtverstoß oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung nachweisen, sondern auch rauskommt, dass Sie geblitzt wurden und dabei nicht angeschnallt waren? Kommt es in diesem Fall zur Summierung der Verkehrsordnungswidrigkeiten oder wie wird dies gehandhabt? In folgendem Ratgeber erfahren Sie die Antworten der genannten Fragen sowie weitere Informationen zum Thema.

Inhaltsverzeichnis

  • Bußgeldkatalog: Missachtung der Gurtpflicht
  • Auf dem Blitzerfoto ertappt: Wenn Fahrer unangeschnallt geblitzt werden
  • Gurtpflicht in Deutschland: Was ist konkret vorgeschrieben?
    • Geblitzt und nicht angeschnallt: Was folgt jetzt?

Gurtpflicht in Deutschland: Was ist konkret vorgeschrieben?

Auch wenn der Griff zum Gurt den meisten Verkehrsteilnehmern mittlerweile in Fleisch und Blut übergegangen ist, gibt es die Verpflichtung sich anzuschnallen noch gar nicht so lange. Wer vor 1976 geblitzt wurde und nicht angeschnallt war, der musste deswegen keine Konsequenzen befürchten. Jedenfalls nicht dafür, dass der Anschnallgurt während der Fahrt nicht angelegt war. Erst nach 1976 wurde es zur Pflicht, sich beim Autofahren anzuschnallen.

Zunächst galt die Vorschrift jedoch nur für Erwachsene auf Fahrer- und Beifahrersitz. Seit 1984 sind sämtliche Fahrzeuginsassen per Gesetz verpflichtet, während der Autofahrt den Anschnallgurt ordentlich anzulegen. Auch ein falsches Anlegen des Sicherheitsgurtes kann unter Umständen geahndet werden, wenn Sie geblitzt werden und nicht richtig angeschnallt sind.
Geblitzt und nicht angeschnallt? Ein Kind muss im Kindersitz vorschriftsmäßig angegurtet werden.

Geblitzt und nicht angeschnallt? Ein Kind muss im Kindersitz vorschriftsmäßig angegurtet werden.

Außerdem gilt für Kinder unter 12 Jahren bzw. einer Körpergröße unterhalb von 1,50 Metern, dass diesen ein Kindersitz zur Verfügung gestellt werden muss.

Hintergrund ist, dass es andernfalls nicht möglich ist, diese ordnungsgemäß und sicher anzuschnallen, ohne das dabei der Gurt am Hals einschneidet.

Gemäß Rechtslage muss ein Anschnallgurt nämlich über die Schulter und nicht entlang des Halses laufen.

Geblitzt und nicht angeschnallt: Was folgt jetzt?

Werden Sie im Straßenverkehr geblitzt und sind gleichzeitig nicht angeschnallt, dann handelt es sich in der Regel um zwei Verkehrsordnungswidrigkeiten:

Sie haben zum Beispiel eine rote Ampel überfahren oder sind in einer 30er Zone mit 50 km/h gefahren, weshalb gemäß Bußgeldkatalog eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt. Erschwerend kommt hinzu, dass Sie sich vor Fahrtbeginn nicht angeschnallt haben und Ihnen somit die Missachtung der Gurtpflicht zur Last gelegt werden kann.
Sie wurden geblitzt und waren nicht angeschnallt? Dann handelt es sich laut Gesetz  um eine Tateinheit.

Sie wurden geblitzt und waren nicht angeschnallt? Dann handelt es sich laut Gesetz um eine Tateinheit.

Dementsprechend ist aus juristischer Sicht eine Tateinheit gegeben, was in § 52 des Strafgesetzbuches (StGB) gesetzlich verankert ist. Aber was bedeutet das für die Sanktionen?

In der Regel wird im Falle einer Tateinheit so verfahren, dass der schwerwiegendere Tatbestand mittels Bußgeld und ggf. weiterer Sanktionen wie Punkten in Flensburg oder Fahrverboten geahndet wird.

Zumeist wird es der Geschwindigkeitsverstoß sein, welcher im Vergleich zur missachteten Gurtpflicht schwerer wiegt.

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