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Führerschein: Bußgeldtabelle und Bußgeldkatalog

Von bussgeldtabelle.org, letzte Aktualisierung am: 27. November 2020

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Bußgelder zum Thema Führerschein

VerstoßBußgeld in Euro
Führerschein nicht dabei10
Verlust des Führerscheins nicht angezeigt und kein Ersatzdokument beschafft10
Führerschein wieder gefunden und den neu ausgestellten nicht sofort wieder abgegeben25
Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis wurde der Führerschein nicht abgegeben25
Führerschein wurde nicht der Behörde übergeben, um Beschränkungen eintragen zu können25
Führerschein zur Fahrgastbeförderung nicht dabei gehabt10
... auf Verlangen nicht ausgehändigt10
Führerschein zur Fahrgastbeförderung wurde nach dem Entzug der Fahrerlaubnis nicht den Behörden übergeben 25
Führerschein wurde nach dem Enzug des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung nicht den Behörden übergeben25

Internationaler Führerschein, EU-Führerschein und Co.

Autofahren ohne Führerschein: Wurde der Führerschein vergessen, sind 10 Euro fällig.
Autofahren ohne Führerschein: Wurde der Führerschein vergessen, sind 10 Euro fällig.

Seit 2002 gibt es den EU-Führerschein. Ihm voran gingen der rosafarbene, der graue und teilweise der DDR-Führerschein. Der EU-Führerschein wird von allen europäischen Ländern genutzt und sieht seit 2013 überall gleich aus. Der Führerschein in Scheckkartenform wird nun in den meisten Ländern akzeptiert, sodass die Ländergrenze ohne Probleme mit dem Pkw überquert werden darf.

Während die alten Führerscheine nie ihre Gültigkeiten verloren, bescheinigt der EU-Führerschein nun nur noch 15 Jahre die Fahrerlaubnis, dann muss ein neuer Führerschein beantragt werden. Die Fahrerlaubnis erlischt dadurch nicht. Dieser neue Vorgang soll der Dokumentenfälschung vorbeugen.

Neben dem EU-Führerschein gibt es noch den internationalen Führerschein. Reisen Sie beispielsweise in USA oder nach Kanada, kann es sinnvoll sein, im Vorfeld einen solchen zu beantragen. Dieser belegt, dass Sie eine Fahrerlaubnis haben und so entstehen beim Autofahren keine Probleme.

Seit 2005 ist es darüber hinaus möglich, in Deutschland schon mit 17 Jahren seinen Führerschein zu machen. Dieses begleitete Fahren, welches bis 2010 ein Modellversuch war, soll die Unfallquote bei jungen Fahrern verringern. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen die Fahranfänger nur mit einer eingetragenen Begleitperson fahren. Ist die Führerscheinprüfung bestanden, wird ein vorläufiger Führerschein ausgehängt, welcher mit dem 18. Geburtstag in einen EU-Führerschein umgewandelt wird.


Inhaltsverzeichnis

  • Bußgelder zum Thema Führerschein
  • Internationaler Führerschein, EU-Führerschein und Co.
    • Weiterführende Ratgeber zum Thema Führerschein
    • Voraussetzungen für den Führerschein: So erhalten Sie eine Fahrerlaubnis
    • Führerschein: Erklärung der Schlüsselzahlen und Kennziffern
    • Fahren ohne Führerschein: Diese Strafen drohen
      • Probezeit und Führerschein: Welche Ordnungswidrigkeiten führen zu einer MPU
    • Einen EU-Führerschein ohne eine MPU wieder erhalten: Ist das legal?

Weiterführende Ratgeber zum Thema Führerschein

  • B196-Führerschein
  • Fahrerlaubnis
  • Führerscheinklassen

Voraussetzungen für den Führerschein: So erhalten Sie eine Fahrerlaubnis

Für welche Klassen eine Fahrerlaubnis besteht, kann dem Führerschein entnommen werden.
Für welche Klassen eine Fahrerlaubnis besteht, kann dem Führerschein entnommen werden.

Um beispielsweise einen Führerschein für ein Auto oder Motorrad zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen handelt es sich dabei um verwaltungsrechtliche Bedingungen, zum anderen muss nachgewiesen werden, dass der Antragssteller überhaupt geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Verwaltungsrechtlich muss der Antragssteller seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Um diese Bedingung zu erfüllen, sollte er daher 185 Tage im Jahr in Deutschland sein. Darüber hinaus darf die beantragte Führerscheinklasse nicht bereits in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedsstaat absolviert worden sein.

Bei der Fahrerlaubnisbehörde wird nach der Antragsstellung überprüft, ob bereits Eintragungen im Bereich Alkohol und Drogen am Steuer vorliegen. Ist dies der Fall, muss eine MPU bestanden werden, bevor der Antrag zugelassen wird.

Parallel kann der Führerscheinanwärter bereit seine Fahrschule besuchen. Diese bringt die nötigen Kenntnisse durch theoretische und praktische Kurse näher. Wie viele Stunden absolviert werden müssen, hängt dabei von der Führerscheinklasse und der Auffassungsgabe des Fahrschülers ab. Darüber hinaus kann sich der Aufwand minimieren, wenn der Prüfling bereits im Besitz eines Führerscheins für eine andere Klasse ist.

Außerdem muss ein Sehtest für den Führerschein absolviert werden. Dies ist bei einem Augenoptiker oder Augenarzt möglich. Die Sehleistung des Prüflings muss dabei 70 Prozent oder mehr betragen. Dazu dürfen auch Kontaktlinsen oder eine Brille genutzt werden. Wird der Test nicht bestanden, kann er, nach einem Besuch beim Augenarzt, auch wiederholt werden.

Soll eine weitere Klasse erworben und damit der Führerschein erweitert werden, muss eine Prüfung abgelegt werden.
Soll eine weitere Klasse erworben und damit der Führerschein erweitert werden, muss eine Prüfung abgelegt werden.

Da es im Straßenverkehr immer wieder zu Gefahrensituationen kommen kann, ist es außerdem Pflicht, einen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren. In der Regel umfasst dieser vier Doppelstunden und besteht aus theoretischen wie praktischen Einheiten.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die praktische und theoretische Führerscheinprüfung für die entsprechende Klasse angegangen werden.

Muss der Führerschein nach einer Namensänderung angepasst werden? Nach einer Namensänderung muss der Führerschein nicht zwangsläufig umgeschrieben werden. Verzichten Sie auf eine Änderung, müssen Sie parallel immer den Personalausweis oder Reisepass bereit halten.

Auf dem Führerschein sind folgende Angaben zu finden:

  • Vor- und Zuname
  • Geburtsort und -datum
  • Ausstellungs- und Ablaufdatum
  • Führerscheinklassen, die Klassen, die gefahren werden dürfen, sind entsprechend markiert
  • Führerscheinnummer
  • Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis für die jeweilige Klasse
  • Auflagen, Beschränkungen

Auch wenn der neue EU-Führerschein ein Scheckkartenformat hat, ist dennoch kein Chip enthalten.

Führerschein: Erklärung der Schlüsselzahlen und Kennziffern

Auf den Führerscheinen befinden sich Bezeichnungen, Schlüsselzahlen. Diese Schlüsselzahlen auf dem Führerschein zeigen an, welche Begrenzungen und Auflagen im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis stehen.

Befinden sich auf dem Führerschein die Kennziffern 1 und 01.01 bzw. 01.02 bedeutet dies, dass der Führerscheininhaber eine Sehhilfe benötigt. 01.01 ist dabei die Schlüsselzahl für eine Brille 01.02 für Kontaktlinsen.

Weitere Schlüsselzahlen geben beispielsweise Auskunft über gesundheitliche Beeinträchtigungen oder angepasste Bauteile.

Fahren ohne Führerschein: Diese Strafen drohen

Besteht keine Sperrfrist, kann ein Führerschein im Ausland ohne MPU gemacht werden.
Besteht keine Sperrfrist, kann ein Führerschein im Ausland ohne MPU gemacht werden.

Sind Sie beim Autofahren ohne Führerschein unterwegs, weil Sie diesen vergessen haben? In diesem Fall ist mit einem Verwarngeld von 10 Euro zu rechnen. Fahren Sie allerdings ohne Fahrerlaubnis, haben also für das Fahrzeug keinen Führerschein erworben, begehen Sie eine Straftat.

In diesem Fall droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Auch ein gefälschter Führerschein fällt in diese Kategorie. Darüber hinaus kommt eine Urkundenfälschung hinzu.

Führerschein und Punkte: Das Flensburger Punktekonto war voll und der Führerschein wurde entzogen? Auch in diesem Fall dürfen Sie kein Auto fahren, ansonsten machen Sie sich des „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ strafbar.

Probezeit und Führerschein: Welche Ordnungswidrigkeiten führen zu einer MPU

Hat der Führerscheinneuling erstmals einen Führerschein erworben, beginnt die zweijährige Probezeit. War er schon im Vorbesitz eines Führerscheins, kann sich die Probezeit verringern oder sogar entfallen.

In dieser Zeit dürfen sich die Verkehrsteilnehmer keine schwerwiegenden Verstöße leisten, ansonsten wird der Führerschein entzogen. Darüber hinaus gilt in dieser Zeit und generell für Personen unter 21 Jahren die Null-Komma-Null-Promille-Grenze.

Während der Probezeit sind die Ordnungswidrigkeiten in A- und B-Verstöße kategorisiert. Ein A-Verstoß bzw. zwei B-Verstöße führen dazu, an einem Aufbauseminar und/oder einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) teilnehmen zu müssen.

Darüber hinaus verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre und beträgt damit insgesamt vier Jahre. Wird der Führerschein in Probezeit entzogen, kam es zu einem zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit.

Als A-Verstoß gelten zum Beispiel eine Nötigung, ein Rotlichtverstoß und eine Geschwindigkeitsüberschreitung über 20 km/h. Unter einen B-Verstoß fällt das Fahren mit abgefahrenen Reifen.

Einen EU-Führerschein ohne eine MPU wieder erhalten: Ist das legal?

Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat. Unter Umständen droht eine Freiheitsstrafe.
Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat. Unter Umständen droht eine Freiheitsstrafe.

Nach einem Führerscheinentzug muss ein Antrag auf Neuerteilung gestellt werden. Häufig wird Betroffenen dann mitgeteilt, dass eine MPU absolviert werden muss. Es besteht in diesem Fall die Möglichkeit, den Führerschein ohne MPU im Ausland zu absolvieren.

Doch ist diese Vorgehensweise überhaupt legal? Der Europäische Gerichtshof beschäftigte sich bereits damit und entschied, dass ein Führerschein ohne MPU im Ausland nur erworben werden darf, wenn in Deutschland keine Sperrfrist verhängt worden ist.

Um allerdings legal einen Führerschein im Ausland zu erlangen, muss der Antragssteller mindestens sechs Monate im Jahr auch in diesem Land leben. Hält sich der Betroffene nicht an diese Bedingungen, droht auch hier wieder die Straftat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“.

Grundsätzlich ist zwischen dem Fahren ohne Führerschein (Führerschein nicht dabei) und Fahren ohne Fahrerlaubnis (für die jeweilige Klasse keine Fahrerlaubnis) zu unterscheiden. Im ersten Fall erhalten Sie eine Verwarnung. Im letzteren Fall begehen Sie hingegen eine Straftat.

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