Bußgelder, die auf dem E-Scooter drohen
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Freihändig gefahren | 10 € | ||
Zu zweit E-Scooter gefahren | 10 € | ||
Einen Anhänger mit dem E-Scooter gezogen | 10 € | ||
Nebeneinander gefahren | 15 € | ||
... mit Behinderung | 20 € | ||
... mit Gefährdung | 25 € | ||
... mit Sachschaden | 30 € | ||
Ohne Fahrzeug-Identifikationsnummer gefahren | 10 € | ||
Ohne (funktionierende) Klingel gefahren | 15 € | ||
Ohne (funktionierendes) Licht gefahren | 20 € | ||
Ohne Bremsen gefahren | 25 € | ||
Mit dem E-Scooter auf dem Gehweg oder in falscher Richtung auf dem Radweg fahren | 55 € | ||
... mit Behinderung | 70 € | ||
... mit Gefährdung | 80 € | ||
... mit Sachschaden | 100 € | ||
Einen Bereich befahren, der für E-Scooter verboten ist | 15 € | ||
... mit Behinderung | 20 € | ||
... mit Gefährdung | 25 € | ||
... mit Sachschaden | 30 € | ||
Richtungsänderung nicht angezeigt | 10 € | ||
... mit Gefährdung | 20 € | ||
... mit Sachschaden | 25 € | ||
Über eine rote Ampel gefahren | 60 € | 1 | |
... mit Gefährdung | 100 € | 1 | |
... und einen Unfall verursacht | 120 € | 1 | |
Über eine rote Ampel gefahren, die länger als eine Sekunde rot war | 100 € | 1 | |
... mit Gefährdung | 160 € | 1 | |
... und einen Unfall verursacht | 180 € | 1 | |
Ohne Versicherungsschutz gefahren | 40 € | ||
Ohne Betriebserlaubnis gefahren | 70 € | ||
Betriebserlaubnis ist abgelaufen | 30 € | ||
Sicherheitsanforderungen sind mangelhaft | 25 € | ||
Betrunken E-Scooter gefahren mit 0,5 bis 1,09 Promille | 500 € | 2 | 1 Monat |
... beim zweiten Mal | 1000 € | 2 | 3 Monate |
... beim dritten Mal | 1500 € | 2 | 3 Monate |
Betrunken E-Scooter gefahren mit 1,1 oder mehr Promille (Straftat!) | Freiheits- oder Geldstrafe | 3 | variabel |
Als Fahranfänger gegen die Null-Promillegrenze verstoßen (A-Verstoß) | 250 € | 1 |
Bußgeldrechner für E-Scooter
E-Scooter: Was ist erlaubt und was sollten Sie lieber unterlassen?
Die Regeln für die neuen Fortbewegungsmittel waren kaum in Kraft, da waren sie bereits zugelassen: E-Scooter. Die Vorschriften für die modernen Tretroller sind umfangreich.
Deren Nutzer sollten also genau wissen, was Sie bei der Fahrt mit einem -Scooter zu beachten haben. In diesem Ratgeber finden Sie alle wichtigen Vorschriften für E-Scooter in Deutschland. Außerdem: Wann drohen Bußgelder oder sogar Punkte in Flensburg? Erfahren Sie es im Folgenden!
Inhaltsverzeichnis
Diese Regeln gelten für Elektro-Tretroller
Wer einen E-Scooter im Straßenverkehr nutzen will, muss sich wie alle Verkehrsteilnehmer an die Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. Nun gibt es seit Sommer 2019 extra für die neuen Flitzer eigene Vorschriften. Diese finden sich in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Darin ist unter anderem geregelt, wer mit einem E-Scooter fahren darf, welche Anforderungen der Roller erfüllen muss und was Nutzer besser unterlassen sollten, um kein Bußgeld zu riskieren. Die Verkehrsregeln für E-Scooter schreiben Folgendes vor:
- Der Bürgersteig ist tabu! Ist kein Radweg vorhanden, müssen Sie auf der Straße fahren.
- Die Hände sind stets beide am Lenker zu halten. Das freihändige Fahren ist verboten. Ausnahme: Der E-Ecooter verfügt nicht über einen Fahrtrichtungsanzeiger (wie die meisten) und Sie zeigen per Handzeichen, in welche Richtung Sie fahren möchten.
- Hintereinander fahren: Auch wenn es Spaß macht, mit seinen Freunden gemeinsam E-Scooter zu fahren, dürfen Sie dies nicht nebeneinander.
- Und bitte nur einzeln! Auch die Mitnahme von einer weiteren Person auf einem Tretroller ist untersagt.
- Lassen Sie Radfahrer überholen, wenn Sie merken, dass Sie diese aufhalten. Nicht alle E-Scooter sind in der Lage, die zulässigen 20 km/h zu erreichen.
Übrigens gilt auf dem E-Scooter grundsätzlich keine Helmpflicht! Jedoch kann es durchaus sinnvoll sein, den Kopf bei einem Unfall zu schützen. Schließlich dürfen die Roller bis zu 20 km/h schnell fahren und schwere Verletzungen können selbst bei sehr viel langsameren Radfahrern geschehen.
Wann droht auf dem E-Scooter ein Bußgeld?
Halten Sie sich nicht an die oben genannten Regeln, kann das schnell zu einem Bußgeld führen. Bei vielen Verstößen droht zunächst nur ein geringes Verwarngeld. Bei anderen Ordnungswidrigkeiten auf dem E-Scooter müssen Sie bereits tiefer in die Tasche greifen.
- Für die Fahrt zu zweit drohen 10 Euro Verwarnungsgeld.
- Sollten Sie verbotswidrig den Gehweg zum Fahren nutzen, wird dies mit 55 Euro sanktioniert.
- Missachten Sie eine rote Ampel, sind es bereits 60 Euro. Außerdem gibt es für den Verstoß einen Punkt in Flensburg, der für Fahranfänger einen A-Verstoß darstellt.
Mit welchen Sanktionen Sie zu rechnen haben, wenn Sie betrunken E-Scooter fahren, lesen Sie im nächsten Abschnitt.
E-Scooter: Die Fahrerlaubnis ist bei Alkoholfahrten bedroht!
Wer mit dem E-Scooter auf der Straße unterwegs ist, bewegt sich nicht in einem rechtsfreien Raum, wie wir nun wissen. Ganz im Gegenteil: Auf dem E-Scooter gilt nicht etwa die gleiche Promillegrenze wie für Radfahrer! Nein, die Grenze für Autofahrer kommt zur Anwendung!
Das bedeutet in diesem Zuge für Fahranfänger: Auf dem E-Scooter liegt die Promillegrenze bei 0,0 Promille! Das gilt für den Zeitraum der Probezeit und für junge Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Da das Kleinstfahrzeug allerdings schon ab 14 Jahren genutzt werden darf, besitzt nicht unbedingt jeder Nutzer einen Führerschein. Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis kann die alkoholisierte Fahrt mit dem E-Scooter dennoch haben.
Denn sollten Sie zu oft gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen und einen Bußgeldbescheid nach dem anderen erhalten, kann Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde die Erteilung einer Fahrerlaubnis versagen, wenn Sie diese zum ersten Mal beantragen. Denn für einige Verstöße werden Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Liegt der Punktestand bei acht, müssen Sie in der Regel noch einige Jahre warten, wenn Sie Ihren Führerschein machen möchten.
Besitzen Sie bereits eine Fahrerlaubnis und nutzen dann betrunken einen E-Scooter, müssen Sie ohne Führerschein auskommen, wenn Sie mit 0,3 Promille andere gefährdet haben oder mit 1,1 Promille erwischt wurden. In beiden Fällen droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie der Entzug der Fahrerlaubnis.
Damit ein E-Scooter in Deutschland eine Zulassung erhält …
… muss dieser gewisse Anforderungen erfüllen. Beispielsweise sind die Fahrer verpflichtet, sich gegen die Haftung nach einem Unfall abzusichern. Daher ist für jeden E-Scooter eine Versicherung nötig, damit Sie diesen im öffentlichen Straßenverkehr nutzen dürfen. Bei gemieteten Scootern können Sie in aller Regel davon ausgehen, dass eine Versicherung bereits besteht.
Außerdem benötigt ein E-Scooter eine Betriebserlaubnis. Dafür muss er laut eKFV etwa:
- mit zwei Bremsen ausgestattet sein, die unabhängig voneinander funktionieren,
- eine vorschriftsmäßige Beleuchtung haben,
- mit einer Klingel ausgestattet sein
- und nicht schneller fahren können als 20 km/h.
Es ist nicht gestattet einen Elektro-Tretroller aufzupimpen. E-Scooter, die beispielsweise 25 km/h fahren, sind nicht erlaubt.
So geht: Einen E-Scooter mieten
Wer das Gefühl, auf einem E-Scooter zu stehen, einmal ausprobieren möchte, ohne sich gleich ein eigenes Modell zuzulegen, kann auf zahlreiche Anbieter in Innenstädten zurückgreifen, die die Tretroller zum Ausleihen anbieten.
Dafür benötigen Sie ein Smartphone mit der entsprechenden App für den jeweiligen Anbieter. Nicht jeder E-Scooter-Verleih findet sich auch in allen Städten. Einige Firmen sind deutschlandweit nur in wenigen Kommunen vertreten, andere treffen Sie in großer Zahl an.
Außerdem legt jeder Anbieter eigene Regeln und Bezahlmodelle fest. Einige erheben keine Gebühr für das Freischalten des Scooter, dafür aber einen höheren Minutenpreis. Andere sind in der Miete günstiger und wieder andere bieten Bonussysteme an, bei denen Sie sich etwa Freiminuten für das richtige Parken des E-Scooters verdienen können.
Nach dem Download der App und der Einrichtung der Zahlungsmethode kann es auch schon losgehen:
- Holen Sie etwas Schwung, indem Sie treten.
- Geben Sie vorsichtig Gas.
- Keine Sorge: Der E-Scooter flitzt Ihnen nicht gleich davon.
- In aller Regel gibt es zwei Bremsen: eine über dem Hinterrad und eine am Lenker. Bedenken Sie aber den recht langen Bremsweg!
- Gute Fahrt!
Übrigens: Bei Regen und nasser Fahrbahn sollten Sie entweder nur sehr vorsichtig E-Scooter fahren oder ganz auf diesen verzichten und auf andere Verkehrsmittel umsteigen. Denn die kleinen schmalen Räder haben nur wenig Kontakt zum Untergrund. Bei Nässe wird dieser noch weiter verringert.
FAQ: Fragen zum E-Scooter
Nein, ein spezielles Gesetz nur für E-Scooter gibt es nicht. Im Juni 2019 wurde die eKFV erlassen, die in § 9 bestimmt, dass sich die Fahrer von E-Tretrollern an die StVO halten müssen. Sie ergänzt diese durch weitere Bestimmungen für Scooter-Fahrer.
Das Mindestalter, um die wendigen Tretroller nutzen zu dürfen, liegt bei 14 Jahren.
Damit Sie auf dem E-Scooter keine Ordnungswidrigkeit begehen, sollten Sie sich an gewisse Regeln halten, die wir hier für Sie zusammengefasst haben. Außerdem sollte der E-Scooter eine Zulassung haben.
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