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Bußgeldkatalog fürs Fahrrad: Wie werden Radfahrer sanktioniert?

Von bussgeldtabelle.org, letzte Aktualisierung am: 19. November 2020

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Bußgelder, die für Fahrrad-Fahrer relevant sind

Tat­be­standBuß­geld... mit Be­hin­der­ung
... mit Ge­fähr­dung
... mit Un­fall
Abbie­gen ohne das Vorha­ben recht­zeitig und deut­lich anzukün­digen10 €10 €30 €35 €
trotz schlech­ter Sicht­ver­hältnisse ohne Beleuch­tung unterwegs20 €20 €25 €35 €
Be­leuch­tungs­einricht­ungen nicht vorhan­den oder nicht be­triebs­bereit20 €20 €25 €35 €
Kind über 7 Jahre auf einsitz­igem Fahr­rad beför­dert5 €---
Kind ohne Sicher­heits­vorricht­ung beför­dert5 €---
Gehör durch Ger­äte bei der Fahrt beein­trächt­igt10 €---
frei­händ­iges Fahren5 €---
Miss­acht­ung der roten Ampel60 €60 €100 €120 €
... die beim Überfahr­en läng­er als eine Sekun­de leuchtete100 €100 €160 €180 €
entge­gen der vor­geschrieb­enen Richt­ung gefahr­en20 €25 €30 €35 €
Fahren im Fuß­gänger­bereich15 €20 €25 €30 €
Fahrrad ohne Kling­el15 €---
Fahrrad ohne funkt­ionier­ende Brem­sen10 €---
Nicht-Be­nutz­ung des vor­hand­enen Radwegs20 €25 €30 €35 €

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) betrifft auch Fahrrad-Fahrer

Keine umweltbelastenden Schadstoffe, deutlich geringere Kosten, sportliche Aktivität: Das Fahrrad erfreut sich immer größerer Beliebtheit und macht vor allem in überfüllten Großstädten den Kraftfahrzeugen Konkurrenz.

Einen Bußgeldkatalog gibt es nicht nur für Autos, sondern auch für das Fahrrad.

Einen Bußgeldkatalog gibt es nicht nur für Autos, sondern auch für das Fahrrad.

Zwar brauchen Radfahrer keinen Führerschein, aber einen Bußgeldkatalog für das Fahrrad gibt es trotzdem. Dieser ist für alle Verkehrsteilnehmer verbindlich, die mit dem Rad unterwegs sind.

Weil so viele Menschen mittlerweile mit dem Fahrrad fahren, sind für sie Vorschriften im Sinne der Verkehrssicherheit genauso wichtig wie bei Autofahrern. Aber welche Verkehrszeichen gelten fürs Fahrrad? Und wie unterscheidet sich der Bußgeldkatalog für Radfahrer im Vergleich zu den Sanktionen bei Pkw-Fahrern? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen in unserem Ratgeber.

Inhaltsverzeichnis

  • Bußgelder, die für Fahrrad-Fahrer relevant sind
  • Die Straßenverkehrsordnung (StVO) betrifft auch Fahrrad-Fahrer
  • Das gilt gemäß Fahrrad-Bußgeldkatalog für Radfahrer im Straßenverkehr
    • Bußgeldkatalog für das Fahrrad: Bußgeld und Strafe auch bei Alkohol und Drogen
    • Kann entsprechend dem Bußgeldkatalog für das Fahrrad ein Radfahrverbot ausgesprochen werden?
    • Verkehrszeichen 244.1: Was gemäß Bußgeldkatalog für Fahrrad-Fahrer bei Fahrradstraßen gilt

Das gilt gemäß Fahrrad-Bußgeldkatalog für Radfahrer im Straßenverkehr

Nicht selten gehört es zum Stadtbild, dass Zweiradfahrer mit hoher Geschwindigkeit querfeldein fahren und dabei zum Teil auch rote Ampeln ignorieren oder mittels Fußgängerzone den Fahrtweg verkürzen.

Außerdem schlängeln sich Radfahrer mitunter in waghalsigen Manövern an anderen Verkehrsteilnehmern vorbei, wodurch sie sowohl sich selbst als auch andere Personen gefährden.

Umgekehrt kommt es jedoch auch vor, dass Autos und vor allem LKW Radfahrer übersehen oder diesen gegenüber ein angemessenes Fahrverhalten zeigen. Dabei sind beide Parteien zum umsichtigen Fahren verpflichtet, um Unfälle zu vermeiden.

Aber wie steht es um die konkreten Sanktionen, die Radfahrern bei Vergehen drohen? Wer sich nicht an das geltende Verkehrsrecht hält, dem droht ein Bußgeld auch als Fahrrad-Fahrer. Punkte in Flensburg können ebenfalls nicht nur für Verkehrsteilnehmer, die mit dem Auto unterwegs sind, verhängt werden, sondern auch für Radler. Vorausgesetzt diese bewegen sich mit Ihrem Fahrverhalten im Bereich der schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten.

Tatbestände, die im deutschen Straßenverkehr häufig vorliegen, wenn Fahrräder beteiligt sind, zeigt folgende Liste:

  • Fehlverhalten beim Abbiegen
  • Fahren ohne oder mit unzureichender Fahrradbeleuchtung
  • Ordnungswidrige Beförderung von Kindern
  • Rotlichtverstöße
  • Missachtung der vorgegebenen Fahrtrichtung
  • Falsch eingestellte oder funktionsunfähige Bremsanlage
  • auf der Straße fahren, obwohl Radwege verfügbar sind

Bußgeldkatalog für das Fahrrad: Bußgeld und Strafe auch bei Alkohol und Drogen

Wer betrunken Fahrrad fährt, kann laut Bußgeldkatalog fürs Fahrrad wegen einem Alkohol-Vergehen sanktioniert werden.

Wer betrunken Fahrrad fährt, kann laut Bußgeldkatalog fürs Fahrrad wegen einem Alkohol-Vergehen sanktioniert werden.

Für Delikte, die eine Gefährdung der Verkehrssicherheit bedeuten, können Radfahrer und Fußgänger genauso belangt werden wie Kraftfahrzeugführer. Da insbesondere der Konsum von alkoholischen Getränken sowie anderen Drogen für Gefahren im Straßenverkehr sorgt, gibt es diesbezüglich im Bußgeldkatalog für das Fahrrad einige Verordnungen.

Für Verkehrsteilnehmer, die mit dem Rad unterwegs sind, gibt es gesetzlich festgeschriebene Promillegrenzen. Wer diese missachtet muss mit Bußgeld, Punkten in Flensburg oder im Ernstfall sogar mit einem Fahrverbot für das Auto rechnen. Das heißt, dass sich Fehlverhalten auf dem Rad auf den eigenen Auto-Führerschein auswirken kann.

Während ab 0,3 Promille und auffälliger Fahrweise oder Unfall eine Strafanzeige droht, werden drei Punkte in Flensburg verhängt, wenn der Promillewert des betreffenden Radlers mehr als 1,6 beträgt. Außerdem droht in diesem Fall die Anordnung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) sowie ein Bußgeld. Wer hingegen unter Einfluss von Drogen fährt, dem drohen gemäß dem Bußgeldkatalog für das Fahrrad Strafanzeige und MPU.

Kann entsprechend dem Bußgeldkatalog für das Fahrrad ein Radfahrverbot ausgesprochen werden?

Grundsätzlich müssen hierbei zwei Fälle unterschieden werden, wegen denen ein Fahrverbot für den Drahtesel vorliegen kann:

  1. Wiederholter Verstoß gegen geltende Vorschriften des Bußgeldkatalogs für Fahrräder.
  2. Missachtung des generellen Fahrverbotes für Radfahrer, weil dies durch das Verkehrszeichen 254 ausgeschildert ist.

Demnach ist die zuständige Behörde im erstgenannten Fall befugt, die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs abzusprechen und bei gegebenem Anlass das Fahrverbot vom Kraftfahrzeug auf das Fahrrad selbst auszuweiten. Ist der betreffende Radfahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, kann ein Radfahrverbot unabhängig davon ausgesprochen werden.

Ein Verbot für Radler kann aber auch in einer weiteren Situation vorliegen. Beispielsweise, wenn es sich wie im zweiten Fall um ein generelles Fahrverbot für Fahrradfahrer handelt. Das genannte Verkehrszeichen zeigt einen roten Kreis auf weißem Hintergrund sowie ein schwarzes Piktogramm von einem Fahrrad. Sie fahren in den beschilderten Bereichen trotzdem mit dem Fahrrad? Gemäß Bußgeldkatalog droht dann ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.

Verkehrszeichen 244.1: Was gemäß Bußgeldkatalog für Fahrrad-Fahrer bei Fahrradstraßen gilt

Gemäß dem Bußgeldkatalog für das Fahrrad, dürfen Autos nur bei zusätzlicher Beschilderung die Fahrradstraße befahren.

Gemäß dem Bußgeldkatalog für das Fahrrad, dürfen Autos nur bei zusätzlicher Beschilderung die Fahrradstraße befahren.

Fahrradstraßen stellen eine Besonderheit im Straßennetz dar, die zu den neueren Maßnahmen im Verkehr zählt.

Ausgeschildert werden diese durch ein quadratisches Verkehrsschild mit einem blauen Kreis in der Mitte, auf welchem ein Fahrradsymbol abgebildet ist.

Der Hintergrund ist Weiß und die Umrandung des Verkehrszeichens Schwarz. Fahrradstraßen sind inzwischen überall zu finden, vor allem in den größeren Städten wie München, Hannover, Berlin, Essen und Kiel.

Schon aus dem Namen lässt sich schließen: Auf Fahrradstraßen ist in erster Linie der Radverkehr gestattet. Übrige Fahrzeuge dürfen diese nur benutzen, wenn dies durch ein entsprechendes Zusatzschild (z. B. “Kfz-Verkehr frei”) zu sehen ist. Dabei dürfen sie nicht schneller fahren als die Radler – maximal sind 30 km/h gestattet.
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