Bußgeldbescheid – Informationen zu Inhalt, Form und Rechtskraft

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 7. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Nach einer begangenen Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr leitet die zuständige Behörde regelmäßig ein Bußgeldverfahren ein. In diesem erfolgt die Festsetzung der Bußgeldhöhe für den Verstoß. Auskunft erhalten die Verkehrssünder hierüber im Bußgeldbescheid.

Was steht im Bußgeldbescheid?

Wann erhalten Sie nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit einen Bußgeldbescheid?
Wann erhalten Sie nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit einen Bußgeldbescheid?


Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten - was muss drinstehen?
Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten – was muss drinstehen?

Ob nun Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlicht- oder Abstandsverstoß: Nach einer erheblichen Ordnungswidrigkeit, die Fahrer im Straßenverkehr begehen, leitet die zuständige Bußgeldbehörde ein Verfahren ein. Grundlage bilden dabei meist Beweise wie ein Blitzerfoto oder aber Messprotokolle aus mobilen Messungen. Diese dokumentieren den Verstoß.

Wurde der Fahrer zum Zeitpunkt des Verstoßes erfolgreich ermittelt, setzt das Verfahren gegen ihn ein. Die im Bußgeldkatalog festgelegten Sanktionen dienen für den jeweiligen Verstoß als Orientierung. Die Bußgeldbehörde legt entsprechend der genauen Umstände fest, wie hoch das zu verhängende Bußgeld z. B. wegen Xenon-Brennern ausfällt. Als mögliche Nebenfolge wird im Bußgeldbescheid auch ein Fahrverbot aufgeführt – inklusive der Dauer zwischen einem und drei Monaten.

Anders hingegen verhält es sich mit Punkten in Flensburg. Die Verhängung von Punkteeintragungen obliegt nicht der Bußgeldbehörde, sondern dem Kraftfahrt-Bundesamt. Das bedeutet, dass im Bußgeldbescheid auf möglich Punkte zwar hingewiesen werden kann, verpflichtend ist diese Angabe jedoch nicht. Hierüber erhalten Sie so oder so gesondert Post.

Neben den Sanktionen wie Bußgeld und Fahrverbot selbst enthält der Bußgeldbescheid u. a. noch folgende wichtige Angaben:

  1. beschuldigter Fahrer (Name, Anschrift usf.)
  2. genauer Tatbestand (z. B. inklusive km/h-Angaben, Toleranzabzug usf.)
  3. Hinweis auf Beweismittel (z. B. Blitzerfoto, Messprotokoll, Zeugenaussagen usf.)
  4. Rechtsbehelfsbelehrung

Welche Frist ist beim Bußgeldbescheid von der Behörde zu beachten?

Wie lange hat die Behörde für die Übersendung vom Blitzerbescheid Zeit?
Wie lange hat die Behörde für die Übersendung vom Blitzerbescheid Zeit?

Doch wie lange dauert es nach einem Verkehrsverstoß (z. B. bei der Strafe wegen Nebelscheinwerfern) eigentlich, bis die Zustellung vom Bußgeldbescheid erfolgt? Grundsätzlich haben die Behörden nicht unendlich viel Zeit, um das Bußgeldverfahren abzuschließen und den Bußgeldbescheid in die Zustellung zu geben. Bei den meisten Verkehrsordnungswidrigkeiten gilt eine regelmäßige Verfolgungsverjährung von drei Monaten.

Bei Verstößen in Verbindung mit Drogen oder Alkohol am Steuer beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist für die Verfolgung des Verstoßes regelmäßig sechs Monate.

Diese Frist kann einmalig unterbrochen werden – etwa durch Versendung vom Anhörungsbogen. In diesem Fall beginnt die Verjährungsfrist beim Bußgeldbescheid noch einmal von vorn. Erhalten Sie den Blitzerbescheid erst nach Ablauf der Zustellfrist, kann sich aufgrund der eingetretenen Verjährung ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen.

Wie können Sie gegen den Bußgeldbescheid vorgehen?

Auch beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid gelten feste Fristen für die Betroffenen. Hierüber informiert Sie auch die dem Bescheid beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung. In dieser erfahren Sie, wie lange Sie die Möglichkeit haben, Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.

Wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen wollen, können Sie dies immer innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt des Schriftstückes gegenüber der zuständigen Bußgeldbehörde tun.
Wann können Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?
Wann können Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?

Sie sollten dabei jedoch den Einspruch entsprechend begründen können. Fehlt eine akkurate und nachvollziehbare Begründung, ist die Ablehnung des Einspruchs wahrscheinlich. Die Behörde prüft in jedem Fall Ihren Einwand. Kann Sie diesen nicht entkräften, muss im Zweifel ein Gericht entscheiden, ob Ihr Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Bestand haben kann.

Sie können den gegen den Bußgeldbescheid eingelegten Einspruch auch jederzeit zurücknehmen. Beachten Sie jedoch, dass die Kosten für einen von Ihnen beauftragten Anwalt dennoch entrichtet werden müssen.

Beachten Sie, dass beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zusätzliche Verfahrenskosten entstehen können. Wird dem Vorgang stattgegeben, müssen Sie diese nicht selbst tragen. Wenn der Einspruch jedoch abgelehnt wird, kommen zu dem Bußgeld auch die Gerichts- und Anwaltskosten noch hinzu.

Spezifische Ratgeber zum Bußgeldverfahren

Fehlerhafter Bußgeldbescheid?

Inhalts- oder Formfehler können einen Bußgeldbescheid unwirksam machen. Doch nicht jeder Formfehler begründet dies. Eine fehlende Unterschrift etwa genügt nicht für einen erfolgreichen Einspruch, da die maschinell erstellten Dokumente auch ohne Unterschrift gültig sind. Ein Buchstabendreher im Namen des beschuldigten Fahrers reicht ebenso regelmäßig nicht aus.

Auch ein Bußgeldbescheid ohne vorherige Anhörung kann gültig sein. Es bedarf nicht immer der zusätzlichen Ermittlungsarbeit, gerade dann, wenn die Beweismittel aussagekräftig genug sind.

Anders hingegen kann dies aussehen, wenn etwa die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt, die Sanktionen nicht aufgeführt sind oder keine Beweismittel genannt werden. Im Zweifel muss ein Gericht im Einzelfall entscheiden, ob ein Formfehler den Bußgeldbescheid ungültig macht.

Wenden Sie sich idealerweise an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Ihnen sachkundig erläutern, ob etwaige Formfehler in dem Bußgeldbescheid einen Einspruch lohnenswert machen. Zudem kann der Anwalt auch umfangreiche Akteneinsicht beantragen und ggf. auch Messprotokolle und weitere Beweismittel sichten und auf Ihre Stichhaltigkeit hin prüfen.

Wann tritt Rechtskraft beim Bußgeldbescheid ein?

Ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig, müssen Sie das Bußgeld bezahlen.
Ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig, müssen Sie das Bußgeld bezahlen.

Beim Bußgeldbescheid tritt die Rechtskraft erst verzögert ein. Wie bei anderen Entscheidungen auch soll dem Beschuldigten zunächst eine angemessene Frist für die Einlegung von Rechtsmitteln oder -behelfen zur Verfügung gestellt werden. Reichen Sie gegen Ihren Bußgeldbescheid damit nicht innerhalb der 14-tägigen Frist Einspruch ein, wird dieser hiernach automatisch rechtskräftig.

Haben Sie Einspruch eingelegt, so verzögert sich die Rechtskraft. Der Bußgeldbescheid wird erst mit abschließendem Urteil und hiernach gewährter Rechtsmittelfrist rechtskräftig. Wie lang das im Einzelfall dauert, lässt sich nicht pauschal festlegen.

Wichtig ist: Gegen einen rechtskräftigen Bescheid oder Gerichtsbeschluss sind nur noch in wenigen Ausnahmefällen Rechtsmittel zulässig. Regelmäßig müssen Sie die hierin enthaltenen Sanktionen tragen. Dies gilt im Übrigen auch dann, wenn Sie den Bußgeldbescheid ignorieren, weil Sie die Tat gar nicht begangen haben. Auch dann nämlich bedarfs es des Einspruchs, um diesen Umstand gegenüber der Bußgeldbehörde glaubhaft zu machen.

Wie lang ist beim Bußgeldbescheid die Zahlungsfrist?

Nachdem der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist, müssen Sie das hierin festgesetzte Bußgeld an die Behörde zahlen.

Die Zahlungsfrist beträgt dabei wiederum 14 Tage und beginnt ab dem Tag der Rechtskraft.

Im Übrigen beginnt mit der Rechtskraft auch die Frist für den Antritt eines möglicherweise verhängten Fahrverbots. Gelten Sie hierbei als Wiederholungstäter, beginnt das Fahrverbot noch am selben Tag.

Was gilt bei Bußgeldbescheiden aus dem Ausland? Alles Wichtige erfahren Sie dazu in unserem Ratgeber Bußgelder aus dem Ausland.

Bearbeitungsgebühr für den Bußgeldbescheid bezahlen?

Neben der Geldbuße erhebt die Behörde beim Bußgeldbescheid auch Gebühren.
Neben der Geldbuße erhebt die Behörde beim Bußgeldbescheid auch Gebühren.

Wichtig ist, dass Sie im Falle eines Bußgeldverfahrens nicht nur das reine Bußgeld entrichten müssen. Zusätzlich stellt Ihnen die Behörde auch die für die Bearbeitung und Erstellung vom Bußgeldbescheid entstehenden Gebühren und Auslagekosten in Rechnung. Diese belaufen sich regelmäßig auf zusätzliche 28,50 Euro (25 Euro Gebühr + 3,50 Auslage), können jedoch im Einzelfall und je nach Bundesland variieren.

Haben Sie den festgelegten Betrag im Bußgeldbescheid nicht vollständig gezahlt und verweigern etwa die Leistung der Gebühren und Auslagen, gilt das Bußgeldverfahren als nicht abgeschlossen. Es drohen damit weitere Kosten durch Mahngebühren. Im schlimmsten Fall kann die Behörde sogar eine Erzwingungshaft anordnen, um die offenen Kosten zwangsweise einzutreiben.

Weitere Ratgeber zum Thema Bezahlung des Bußgeldbescheids

FAQ: Bußgeldbescheid

Wann kommt ein Bußgeldbescheid?

Wurde eine Ordnungswidrigkeit aufgedeckt, prüft die Bußgeldstelle den Fall und stellt dann einen Bußgeldbescheid aus. Wie lange das dauert, lässt sich nicht pauschal vorhersagen.

Welche Gebühren werden beim Bußgeldbescheid erhoben?

In aller Regel werden 25 Euro Gebühren und eine Versandpauschale von 3,50 Euro fällig.

Kann ich gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?

Sie haben bis zu zwei Wochen nach dem Erhalt Zeit, einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Dieser muss schriftlich bei der zuständigen Bußgeldstelle eingehen.

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Bußgeldbescheid – Informationen zu Inhalt, Form und Rechtskraft
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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Sie unterstützt das Redaktionsteam von bussgeldkataloge.de seit 2015. Ihre über die Jahre ausgebaute Expertise im Verkehrsrecht nutzt sie, um komplexe verkehrsrechtliche Fragestellungen leicht verständlich aufzubereiten.

5 Gedanken zu „Bußgeldbescheid – Informationen zu Inhalt, Form und Rechtskraft

  1. Brigitte

    Ich habe jetzt 3x versucht, mein Blitzer Foto einzusehen. Null Erfolg!! Es erscheint nach Eingabe von Benutzername und Passwort, Eingabe falsch. Was soll ich dazu noch sagen????

  2. Jonas

    Hallo,
    ich habe einen Bussgeldbscheid wegen Überschreiten innerorts um 26 km/h bekommen. Müsste in dem Bescheid darauf hingewiesen werden, dass bei Wiederholung von 26 km/h Überschreitung innerhalb eines Jahres ein Fahrverbot von 1 Monat verhängt wird ?

    Vielen Dank
    Jonas

  3. Heiderose

    Ich bin von Italien-Toscana nach Neu-Ulm zu meinen Eletern gefahren , die ganze Strecke war auf der Autobahn und habe ncht die Geschwindigkeitsbergrenzung von 100 km gesehen !?

    Wuerde gerne wissen wo war diese Geschwindigkeitsbergrenzung ,da ich 1-2 mal im Jahr meine Eltern von 81 und 83 jahren in Neu-ulm besuche !
    Habe den Fuehrerschein schon seit 40 jahren und fahre normalerweise immer korrekt ohne irgendwelche probleme !

    Die protokollnummer ist : [von der Redaktion entfernt]

    Mit frundlichen Gruessen:
    H.

    1. bussgeldkataloge.de Beitragsautor

      Hallo Heiderose,

      bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde. Wir repräsentieren keine Bußgeldstelle und können zu Verfahren keine Auskunft erteilen.

      – Die Redaktion

  4. Ersen

    Guten Tag,

    ich habe heute eine Mahnung bekommen. für ein Bussgeldbescheid aus 09.04.2018!
    Ist das rechtens?
    ich habe in er Zwischenzeit mein Konto gewechselt und kann auch keinen Nachweis erbringen, ob ich es gezahlt habe, oder nicht.

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