Widerspruch einlegen bei einem fehlerhaften Bußgeldbescheid
Ein Bußgeldbescheid-Einspruch muss fristgerecht erfolgen
Der Erhalt eines Bußgeldbescheids führt bei manchen Autofahrern zu Empörung. Wem eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, die er so nicht begangen hat, der sollte die Möglichkeiten eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid prüfen. Schließlich sollte niemand die Bußgelder, Punkte oder sogar ein Fahrverbot in Kauf nehmen, wenn der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist oder die Beweise nicht hochwertig sind!
Wer Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegt, braucht dafür nicht zwingend einen Anwalt. Jeder kann selbst ein Schreiben aufsetzen und es an die zuständige Bußgeldbehörde schicken. Weitere Informationen zum Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid haben wir hier für Sie zusammengefasst.
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Schriftlich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen
Nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids haben die Betroffenen eine Frist von zwei Wochen, innerhalb der sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen können. Der Einspruch sollte schriftlich verfasst sein und per Post an die Bußgeldbehörde versendet werden. Der Versand per Einschreiben ist sinnvoll; damit ist die fristgerechte Abgabe des Einspruchs nachweisbar.
Bitte verschicken Sie Ihren Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nicht per Mail; Experten sind sich uneinig darüber, ob Sie damit offiziell Widerspruch einlegen würden! Auch ein Telefonat genügt nicht, der Einspruch muss schriftlich fixiert sein. In der Rechtsbehelfsbelehrung, die jedem Bußgeldbescheid beigefügt ist, werden Sie über ihr Recht, Widerspruch einzulegen, noch einmal ausdrücklich hingewiesen.
Die Kosten für die Gerichtsverhandlung muss der Betroffene nur zahlen, wenn sein Einspruch zurückgewiesen wurde. Die Kosten belaufen sich für den Fall, dass der Einspruch in der Hauptverhandlung abgelehnt wurde, auf 10 Prozent des Bußgeldes, mindestens jedoch auf 50 Euro. Dazu kommen die Kosten für die Zustellung der Ladung vor das Gericht und des Urteils, was insgesamt 7 Euro ausmacht.
Widerspruch einlegen – Wie formulier’ ich das?
Grundsätzlich kann die Bußgeldbehörde bei einem Bußgeldbescheid-Einspruch nicht erwarten, dass dieser “hieb- und stichfest” formuliert ist. Sie können also den Einspruch relativ frei formulieren. Nach folgendem Widerspruch-Einlegen-Muster können Sie in der Regel vorgehen:
Einspruch gegen Bußgeldbescheid (Muster)
- Betonen Sie ausdrücklich, dass Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen wollen (“Hiermit lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom TT.MM.YYYY, Aktenzeichen XXXX, ein.”)
- Eine Unterschrift ist nicht zwingend notwendig, solange aus dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid der Absender hervorgeht.
- Eine Begründung, warum Sie Einspruch einlegen, können Sie anfügen, dies müssen Sie aber nicht. Formulieren Sie hier einfach die erforderlichen Informationen in einigen Sätzen.
- Wichtig ist vor allem die Frist zu wahren und innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids Einspruch einzulegen.
Für wen sich der Bußgeldbescheid-Einspruch lohnt
Für Autofahrer, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind, lohnt sich ein Einspruch insbesondere dann, wenn der Führerschein akut gefährdet ist. Aber auch Fahranfänger in der Probezeit sollten einen Bußgeldbescheid nicht ungeprüft hinnehmen, da der Besuch eines Aufbauseminars als Folge einer Verkehrsordnungswidrigkeit in der Regel ein kostspieliges Unterfangen darstellt.
Widerspruch einlegen ist mit Hilfe eines Anwaltts, aber auch alleine, möglich
Grundsätzlich ist auch die Höhe des geforderten Bußgelds maßgeblich bei der Entscheidung für oder gegen einen Bußgeldbescheid-Einspruch. Auch wenn der Verdacht besteht, dass bei einer Geschwindigkeitskontrolle die Messung nicht korrekt war, da beispielsweise der zuständige Blitzer nicht korrekt gewartet wurde – das kommt häufiger vor, als man denkt! – dann ist es möglicherweise sinnvoll, diese Einwände in einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu formulieren. Denn die Sanktionen nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung sind drastisch und sollten nicht ungeprüft in Kauf genommen werden.
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen beim Verfassen eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid behilflich sein. Bereits bevor er den Einspruch bei der Bußgeld-Behörde einlegt, wird er die Erfolgsaussichten des Einspruchs prüfen.
Da ein Rechtsanwalt Akteneinsicht nehmen kann, hat er den vollständigen Überblick über Ihren Fall. Er kann beispielsweise beurteilen, ob das Beweisfoto vom Fahrer des Autos nach einer Geschwindigkeitsmessung qualitativ hochwertig ist, oder ob man den Täter beim besten Willen nicht erkennen kann. Dann wird der Anwalt Ihnen zum Einspruch erheben raten.
Weitere Gründe für einen Einspruch bei einem Bußgeldbescheid
- Der Bußgeldbescheid trifft erst drei Monate nach Begehung der Ordnungswidrigkeit ein. Die Tat ist laut gängigem Recht bereits verjährt!
- Der Bußgeldbescheid weist formale Fehler auf.
- Der Bußgeldbescheid wird an den Halter des Fahrzeugs geschickt, der aber zum Tatzeitpunkt gar nicht Auto gefahren ist. In diesem Fall drängt sich ein Widerspruch geradezu auf, denn laut dem Verkehrsrecht in Deutschland muss niemand eine Strafe für eine Ordnungswidrigkeit in Kauf nehmen, der diese nicht begangen hat. In Italien beispielsweise gilt auch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung eine Halterhaftung – in Deutschland sieht es anders aus. Hier gilt eine Fahrerhaftung.
Ablauf des Bußgeldverfahrens nach dem Einspruch
Lohnt sich der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Trifft der Bescheid über den Einspruch in der Bußgeld-Behörde ein, tritt das Bußgeldverfahren in eine neue Phase über: in das Zwischenverfahren. In diesem Verfahren werden in der Regel die Einwände gegen den Bußgeldbescheid geprüft, möglicherweise Zeugen befragt, Gutachten erstellt und ähnliches.
Dann beginnt die Gerichtsverhandlung. Im Verfahren wird unabhängig von der bisherigen Entscheidung, so wie sie im Bußgeldbescheid vermerkt war, neu über die mutmaßlich begangene Ordnungswidrigkeit diskutiert. Der Betroffene hat erneut das Recht, seine Einschätzung vorzutragen.
Das Gericht fällt schließlich eine Entscheidung. Das verhängte Bußgeld, die Punkte oder ein Fahrverbot können durch die gerichtliche Entscheidung gedrosselt werden, wenn beispielsweise Zweifel bei der Tauglichkeit der Messgeräte zur Geschwindigkeitskontrolle bestanden. Das Gericht kann ebenfalls entscheiden, dass die Sanktionen völlig wegfallen. Eine dritte Option besteht darin, dass der Bußgeldbescheid gerichtlich bestätigt wird – dann muss der Betroffene ihn doch bezahlen.
Karin V. meint
Zunächst danke ichvfür die kleine Auffrischung!
Ich stolperte jedoch darüber , dass ein Einspruch gegen ein Bußgeldbescheid kostenlos sei! Das stimmt leider nicht , denn es fallen bereits mindestens 25,- Euro Gebühren für die Verwaltung an sowie deren Auslagen gem .paragraphen 105, 107 II OWiG an !
Dh bei einem Verwarnungsgeld i H v 15,- Euro beliefen sich bereits 45,50 Euro an , sofern etwas zugestellt wurde !
Gern möchte ich wissen, nach welcher Vorschrift ein Bußgeldbescheid ab 3 Monate nach Begehung der Ordnungswidrigkeit verjährt ist!
Mit freundlichen Grüßen Karin V.
bussgeldtabelle.org meint
Hallo Karin,
die Verjährungsfrist finden Sie in § 26 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
bussgeldtabelle.org
Ferdinand meint
Ich habe einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten und war selbst nicht der Fahrer. Muss ich, wenn ich Einspruch einlege, die eigentliche Fahrerin benennen? Ich werde mich an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht wenden, um eine professionelle Einschätzung zu erhalten.
bussgeldtabelle.org meint
Hallo Ferdinand,
der Gang zum Anwalt ist in Ihrem Fall sicherlich der richtige Weg.
Das Team von bussgeldtabelle.org