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Bußgeldbescheid prüfen: Was zu beachten ist

Von bussgeldtabelle.org, letzte Aktualisierung am: 20. November 2020

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Bußgeldbescheid ist nicht immer korrekt

Nicht nur bei einem drohenden Fahrverbot sollte der Bußgeldbescheid aufmerksam geprüft werden.

Nicht nur bei einem drohenden Fahrverbot sollte der Bußgeldbescheid aufmerksam geprüft werden.

Sie sind zu schnell gefahren und daraufhin geblitzt worden? Nach Ihrer Ordnungswidrigkeit erhalten Sie einige Wochen später ein amtliches Dokument: Den Bußgeldbescheid mit einem Anhörungsbogen.

Dieser kann durchaus beeindrucken, enthält er einen Briefkopf und eine überzeugende Aufmachung.

Gerade wenn es „nur“ um ein Bußgeld geht und nicht um ein Fahrverbot, zahlen Autofahrer schnell die Strafe an die Behörde – damit ist das Bußgeldverfahren vom Tisch.

In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wie Sie einen Bußgeldbescheid prüfen und welche Angaben er enthalten muss.

Doch findet sich nur ein Formfehler im Bußgeldbescheid, kann der Bescheid angefochten werden. Dazu müssen Betroffene innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt haben.

Das Bußgeldverfahren unterliegt in Deutschland strengen Bestimmungen, insofern ist ein falscher Bußgeldbescheid eher selten. Am Ende dieses Textes stellen wir Ihnen eine Checkliste zur Verfügung, anhand derer Sie Ihren Bußgeldbescheid auf Fehler überprüfen können. Prüfen Sie den Bußgeldbescheid auf folgende Angaben.

Angaben auf dem Bußgeldbescheid

§ 66 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) listet die Angaben, welche auf dem Bußgeldbescheid enthalten sein müssen, auf:

(1) Der Bußgeldbescheid enthält
1. die Angaben zur Person des Betroffenen und etwaiger Nebenbeteiligter,
2. den Namen und die Anschrift des Verteidigers,
3. die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften,
4. die Beweismittel,
5. die Geldbuße und die Nebenfolgen.

Darüber hinaus muss erstens laut § 66 Abs. 2 OWiG der Bußgeldbescheid eine Belehrung enthalten, wonach der Bescheid rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn nicht binnen zwei Wochen nach Zustellung schriftlich bei der Verwaltungsbehörde Einspruch eingelegt wird (§ 67 Abs 1. OWiG). Außerdem muss zweitens darauf hingewiesen werden, dass nach einem Einspruch auch nachteiligere Entscheidungen getroffen werden können.

Drittens muss ein Hinweis beiliegen, welcher erklärt, dass zwei Wochen nach Rechtskraft die Geldbuße an die zuständige Kasse zu zahlen ist. Laut § 18 OWiG kann es in bestimmten Fällen eine Zahlungserleichterung geben. Ist es dem Betroffenen aufgrund seiner finanziellen Lage nicht möglich, die Geldbuße sofort zu zahlen, kann eine Zahlungsfrist bewilligt werden. Oder es ist möglich in Teilbeträgen zu zahlen. Sollten die vereinbarten Teilbeträge nicht rechtzeitig eingehen, kann die Vergünstigung sofort zurückgenommen werden. Sollte der Beschuldigte zahlungsunfähig sein, ist dies der zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

Falscher Bußgeldbescheid? Ein Einspruch innerhalb der Frist von zwei Wochen erspart den Betroffenen das Bußgeld.

Falscher Bußgeldbescheid? Ein Einspruch innerhalb der Frist von zwei Wochen erspart den Betroffenen das Bußgeld.

Viertens ist eine Belehrung beizufügen, welche darauf hinweist, dass, wenn nicht gezahlt wird bzw. keine Zahlungsunfähigkeit bekannt gegeben wird, Erzwingungshaft droht.

Der Bußgeldbescheid ist hinsichtlich dieser Dinge zu überprüfen. Fehlt eine dieser Belehrungen bzw. Informationen, kann ein Einspruch erfolgreich sein. Die Beweisführung gilt dann als mangelhaft und nicht wasserdicht.

Besonderes Augenmerk sollten Sie auf die Fristsetzung legen, denn diese ist durch Feiertage und Wochenende nicht einfach zu berechnen.

Ein Bußgeld kann verjähren. In aller Regel tritt bei einer Ordnungswidrigkeit nach einer Frist von drei Monaten die Verjährung ein (§ 26 Abs 3 Straßenverkehrsgesetz (StvG)).

Bußgeldbescheid überprüfen: falsches Kennzeichen oder falscher Name

Bemerken Sie nun auf Ihrem Bußgeldbescheid falsche Angaben, können Sie diesen anfechten. Sollten Sie Hilfe bei der Überprüfung benötigen, fragen Sie einen Anwalt.

Neben der fehlenden Rechtsmittelbelehrung kann auch auf dem Strafzettel ein falsches Kennzeichen aufgeführt sein. Ebenso kommt es vor, dass auf dem Bußgeldbescheid ein falscher Name steht. Dann ist der Bußgeldbescheid falsch zugestellt und völlig gegenstandlos. Es lohnt sich daher in jedem Fall, Bußgeldbescheide durch Anwälte prüfen zu lassen und nicht einfach zu zahlen.

Checkliste: Bußgeldbescheid prüfen

Sind folgende Angaben auf Ihrem Bußgeldbescheid korrekt:

AngabenJaNein
Angaben zur Person und ggf. zu Nebenbeteiligten❏❏
Name und Anschrift des Verteidigers (falls bekannt)❏❏
Verstoß, der dem Betroffenen vorgeworfen wird❏❏
Tatzeit und Tatort❏❏
gesetzliche Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die entsprechenden Bußgeldvorschriften❏❏
ggf. die Beweismittel❏❏
die Geldbuße in Euro und ggf. weitere Strafen wie Punkte oder Fahrverbot❏❏
Rechtsmittelbelehrung (korrekt und vollständig) mit Einspruchsfristen❏❏
Zahlungsfristen und Aufklärung über Vorgehen bei Zahlungsunfähigkeit❏❏
Belehrung über Erzwingungshaft, falls der Zahlungspflicht nicht nachgekommen wird❏❏
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Bußgeldbescheid prüfen: Was zu beachten ist
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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Nico meint

    24. Dezember 2017 um 1:26

    Hallo!
    Ich habe ein Schreiben “Anhörung im Bußgeldverfahren bekommen”. Bin nach Abz. v. Tol. 27 km/h bei erlaubten 70 außerorts zu schnell gefahren und bin geblitzt worden. Das Schreiben ging direkt an mich, obwohl es der Wagen eines Freundes war.
    Ich soll Angaben zur sache machen. Im schreiben steht nichts über eine Geldbuße und deren Höhe, auch nichts über Punkte.
    Beim Punkt “Zeugen” ist keine Eintragung. Beweismittel: Blitzer-Foto.
    Ist das so korrekt?

    Danke und VG!

    Antworten
    • Bussgeldtabelle.org meint

      3. Januar 2018 um 13:08

      Hallo Nico,

      wir würden Ihnen raten, sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen. Er soll den Anhörungsbogen prüfen und ausfüllen.

      Das Team von Bussgeldtabelle.org

      Antworten
  2. werner meint

    27. März 2018 um 14:26

    meine frage ist ein anhörung ohne unterschrift gültig

    Antworten
    • Bussgeldtabelle.org meint

      7. Mai 2018 um 10:19

      Hallo Werner,

      ein Anhörungsbogen ist in aller Regel auch ohne Unterschrift gültig.

      Das Team von Bußgeldtabelle.org

      Antworten
  3. Oliver meint

    3. August 2018 um 14:00

    Ich habe ein Schreiben “Anhörung im Bußgeldverfahren bekommen”. Bin nach Abz. v. Tol. 31 km/h bei erlaubten 120 außerorts zu schnell gefahren und bin geblitzt worden ( Autobahn nach Baustellenende )
    Gemäß Ihrer Checkliste müsste die Geldbuße in Euro und ggf. weitere Strafen wie Punkte oder Fahrverbot aufgeführt werden , ist es aber nicht.
    Wie ist Ihre Einschätzung

    Antworten
    • bussgeldtabelle.org meint

      26. Oktober 2018 um 11:17

      Hallo Oliver,

      wir würden Ihnen raten, sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen. Er kann den Anhörungsbogen prüfen und ausfüllen.

      Das Team von Bussgeldtabelle.org

      Antworten

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