Bußgeld im Ausland erhalten? Die Höhe der Strafe ergibt sich aus dem landesspezifischen Bußgeldkatalog.
Sie kommen gerade aus dem Urlaub und Sie haben ein Bußgeld im Ausland bekommen? Wir erklären Ihnen worauf zu achten ist und wie Sie nun vorgehen sollten.
In jedem Fall dürfen Sie Bußgelder aus dem Ausland nicht ignorieren, denn diese werden vollstreckt. Bezahlen Sie also das Bußgeld aus dem Ausland nicht, droht ein Vollstreckungsverfahren.
Die Höhe der Bußgelder ergibt sich aus dem landesspezifischen Bußgeldkatalog. Wie Sie sich im Straßenverkehr eines anderen Landes zu verhalten haben und welche Ordnungswidrigkeiten dort existieren, können Sie ebenfalls dem Bußgeldkatalog entnehmen.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldbescheid aus dem Ausland kann auch in Deutschland vollstreckt werden
Sie waren im Ausland mit Ihrem Auto unterwegs und sind geblitzt worden? Dann werden Sie einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland erhalten, denn dies zählt ebenso wie in Deutschland auch im Ausland zu den Ordnungswidrigkeiten und kann im schlimmsten Fall zu Punkten auf dem ausländischen Konto führen. Laut § 90 OWiG droht nun ein Vollstreckungsverfahren, denn seit einigen Jahren gibt es ein Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU. Übersteigt das Bußgeld aus dem Ausland die Grenze von 70 Euro, so werden ausländische Bußgelder auch in Deutschland vollstreckt.
Doch auch wenn Ihr Bußgeld unter der 70 Euro-Grenze bleibt, kommen noch Bearbeitungsgebühren hinzu, die zur Geldbuße hinzugerechnet werden müssen. Wird der Strafzettel nicht bezahlt, droht Ihnen durch das Vollstreckungsverfahren eine Haftstrafe.
EU-weite Datenabfrage
Durch die EU-Richtlinie zur „Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte“ ist es nun möglich, dass die zuständigen Behörden aller EU-Länder Zugriff auf die Daten des Fahrzeughalters erlangen.
So kann jede zuständige EU-Behörde ermitteln, an wen sie das Bußgeld senden muss. Diese Datenbank mit dem Namen „Euracis“ darf allerdings nicht für jede Ordnungswidrigkeit genutzt werden. Verstöße für die die Plattform genutzt werden darf, sind beispielsweise Überschreitung der Geschwindigkeit, Alkohol am Steuer oder Rotlichtverstöße.
Möglich ist es natürlich trotzdem, auch bei anderen Verstößen den Fahrzeughalter zu ermitteln. Dies kann dann nur einige Zeit in Anspruch nehmen. So kann es passieren, dass auch zwei Jahre nach Ihrem Urlaub noch ein Bußgeld aus dem Ausland bei Ihnen im Briefkasten zu finden ist.
Fahrerhaftung und Halterhaftung
In manchen Ländern, wie z.B. in Italien, werden Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr grundsätzlich dem Fahrzeughalter zu Last gelegt, egal ob er zu dem fraglichen Zeitpunkt auch Fahrer des Wagens war. Das Kraftfahrt-Bundesamt weißt allerdings die anderen EU-Behörden darauf hin, dass in Deutschland nicht grundsätzlich die Halterhaftung gilt und daher die bereitgestellten Daten nur zur Ermittlung des Schuldigen genutzt werden dürfen.
Erhalten Sie also ein Bußgeld aus dem Ausland, in dem die Halterhaftung gilt, sind aber nachweislich zu diesem Zeitpunkt den Wagen nicht gefahren, so wird die deutsche Behörde die Vollstreckung nicht durchführen. Eine Ausnahme gibt es: Ist der Verstoß, der vorgeworfen wird, auch in Deutschland mit der Halterhaftung belegt, so wird die Geldbuße vollstreckt.
Bei Unsicherheiten zu einem Bußgeld aus dem Ausland, erkundigen Sie sich bei einem Anwalt für Verkehrsrecht, wie vorzugehen ist.
Punkte aus dem Ausland
Ein Bußgeld aus dem Ausland muss bezahlt werden.
So wie Sie im Ausland ein Bußgeld sammeln, können Sie natürlich auch Punkte bekommen. Auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann im Ausland zu Punkten führen und die Fahrerlaubnis kann entzogen werden.
Allerdings werden diese auf dem jeweiligen Landeskonto gut geschrieben und nicht auf dem deutschen Konto. Das anfallende Bußgeld müssen Sie dennoch bezahlen.
Handeln Sie sich im Ausland ein Fahrverbot ein, etwa in der Schweiz, so gilt dieses nur für das jeweilige Land.
Ein Fahrverbot in Ihrem Heimatland gilt allerdings international, denn Sie müssen für die Zeit des Fahrverbots Ihren Führerschein abgeben. Ohne diese dürfen Sie international nicht fahren, denn Sie haben dann während dieser Zeit keine Fahrerlaubnis.
Tipps rund um das Bußgeld aus dem Ausland
In manchen Ländern lohnt sich ein schnelles bezahlen, denn Sie erhalten dann einen Rabatt auf Ihr Bußgeld.
- In Spanien erhalten Sie 50 % Rabatt, wenn Sie innerhalb von 20 Tagen zahlen.
- In Großbritannien erhalten Sie auf manche Verstöße 50 % Rabatt, wenn Sie innerhalb von 14 Tagen zahlen.
- In Italien müssen Sie innerhalb von 60 Tagen zahlen, ansonsten verdoppelt sich Ihr Bußgeld.
- Auch in Belgien, der Türkei, in Frankreich, Griechenland und Slowenien gibt es Rabatte für Geldstrafen.
Karl L. meint
Hallo
Habe ein Bussgeld der Schweiz ignoriert. Bin 1kmh zu schnell gefahren und sollte 30 Euro zahlen. Auch die Einschreiben ignorierte Ich sodass Ich vom Kantonsgericht Zürich zu140 Euro verurteilt wurde. Das war 2008. Darf Ich Heute unbehelligt wieder in die Schweiz einreisen oder muss ich mit einer Erzwingungshaft rechnen?
bussgeldtabelle.org meint
Hallo Karl,
laut Schweizerischem Strafgesetzbuch (Art. 109) ist für die Verjährung von Strafe und Strafverfolgung – also auch für erhobene Bußgelder – ein Zeitraum von drei Jahren vorgesehen. Nach Ablauf dieser Zeit kann ein nicht bezahltes Bußgeld bei einer erneuten Einreise nicht mehr vollstreckt werden. Das bedeutet auch, dass Sie nicht mit einer Erzwingungshaft rechnen müssen.
Das Team von bussgeldtabelle.org