Bußgelder Anschnallpflicht
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt | 30 € | - |
Kind nicht vorschriftsmäßig gesichert | 30 € | - |
... bei mehreren Kindern | 35 € | - |
Kind ohne jede Sicherung mitgeführt | 60 € | 1 |
... bei mehreren Kindern | 70 € | 1 |
Schutzhelm auf Kraftrad nicht getragen | 15 € | - |
Kind ohne Schutzhelm auf Kraftrad befördert | 60 € | 1 |
... bei mehreren Kindern | 70 € | 1 |
Bußgeldrechner Anschnallpflicht
Sehen Sie im folgenden Video eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Infos zur Anschnallpflicht:
https://www.youtube.com/watch?v=ZOmNoVy5xB4
Die Gurtpflicht in Deutschland
Anschnallpflicht: In Deutschland gilt die Pflicht einen Sicherheitsgurt im Auto und anderen Fahrzeugen anzulegen.
Die Gurtpflicht wurde in Deutschland in mehreren Etappen eingeführt. Die Anschnallpflicht im Auto existiert seit 1974, jedoch werden Verstöße erst seit 1984 geahndet. Erst in einem dritten Schritt wurde die Gurtpflicht im Jahre 1979 für die Rückbank eingeführt.
Es droht ein Bußgeld, wenn Sie im Fahrzeug nicht angeschnallt sind. Transportieren Sie ein Kind ohne jegliche Sicherung, droht sogar ein Punkt. Der Bußgeldkatalog unterscheidet nicht zwischen dem Fahrer und den Beifahrern. Ist also der Beifahrer im PKW nicht angeschnallt, droht ebenso ein Bußgeld, für welches er selbst haftet.
Inhaltsverzeichnis
Fahren ohne Gurt wird geahndet. Auch Kinder sind entsprechend zu sichern.
Der Gurt verhindert bei einem Unfall, dass der Fahrer bzw. die Beifahrer durch das Auto oder gar hinaus geschleudert werden. Nimmt der Druck auf den Gurt zu, so verriegelt dieser und drückt den Autoinsassen in den Sitz. Ist dieser nicht angeschnallt, steigt die Wahrscheinlichkeit bei einem Unfall schwere Verletzungen davon zu tragen.
Wie steht es um die Haftung? Die Beifahrer haften für sich selbst. Der Fahrer haftet für Kinder. Diese müssen während der gesamten Fahrt mit dem Sicherheitsgurt angeschnallt sein. Der Erwachsene hat Sorge zu tragen, dass sich das Kind nicht während der Fahrt abschnallt.
Der Dreipunktgurt muss am Körper unbedingt richtig anliegen, ansonsten kann es bei einem Unfall zu schweren Verletzungen durch den Gurt kommen.
Wie sieht es mit der Anschnallpflicht beim Taxifahrer aus? Die Ausnahmen:
Laut § 21 a der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es einige Ausnahmen bei der Anschnallpflicht:
- Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,
- Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
- Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,
- das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
- Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.
Hat ein Omnibus Sicherheitsgurte eingebaut, gilt auch hier die Anschnallpflicht. Wird der Bus durch eine Polizeikontrolle angehalten, müssen die Fahrgäste das Verwarngeld begleichen. Der Fahrer oder das Unternehmen haftet nicht.
Kinder auf dem Beifahrersitz: Diese Regeln gelten
Grundsätzlich gibt es auch eine Gurtpflicht bei Kindern, die je nach Größe auf eine Kindersitzpflicht zu erweitern ist.
Kinder bis zu einer Körpergröße von 150 cm sind durch einen geeigneten Kindersitz zu sichern. Erreicht das Kind auch vor dem 12. Lebensjahr diese Größe, ist kein Kindersitz mehr nötig.
Ein Kindersitz bzw. eine Sitzerhöhung garantiert, dass der Dreipunktgurt an den richtigen Stellen des Körpers verläuft und es bei einem Unfall nicht durch den Gurt zu schweren Verletzungen kommt.
Den Hund anschnallen?
Den Hund anschnallen? Es gibt entsprechende Gurte oder ähnliches, um das Haustier im KFZ zu sichern.
Das Gesetz äußert sich nicht konkret zu dem Transport von Tieren. Sie gelten laut § 22 StVO als Ladung und sind als solche zu sichern. Ladung ist so zu verstauen, dass sie auch bei einer Vollbremsung oder einem Ausweichmanöver nicht hin- und herrollen oder herabfallen. Es sollte in Ihrem eigenen Interesse und zum Wohle des Haustieres eine angemessen Transportlösung gefunden werden.
Sie wurden geblitzt und waren nicht angeschnallt? In diesem Fall müssen Sie für beide Ordnungswidrigkeiten gerade stehen.
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