Alkohol am Steuer: Ist das unter 21 Jahren erlaubt?

Viele Fahranfänger legen im Straßenverkehr ein hohes Maß an Leichtsinn und Unerfahrenheit an den Tag. Während der Probezeit dürfen sie daher keinen Alkohol konsumieren, wenn sie im Anschluss noch ein Kfz fahren möchten. Doch wie verhält es sich, wenn die Probezeit zwar vorüber ist, der jeweilige Fahrer allerdings immer noch relativ jung? Ist Alkohol am Steuer unter 21 erlaubt, wenn keine Probezeit mehr besteht?

Bußgeldtabelle: Welche Strafe droht bei Alkohol am Steuer unter 21?

Alko­hol am Steuer: Promille­wertBußgeld / StrafePunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
In Probe­zeit gegen 0-‰-Grenze verstoßen250 €1kein Fahr­verbotHier prüfen **
Blut­alkohol­konzen­tration ab 0,5 ‰500 €21 MonatHier prüfen **
- zuvor bereits Eintrag wegen eines Alko­holver­stoßes1.000 €23 MonateHier prüfen **
- zuvor bereits zwei Einträge wegen Alkohol am Steuer1.500 €23 MonateHier prüfen **
Blut­alkohol­konzen­tration ab 1,1 ‰Freiheits- oder Geldstrafe3variiertHier prüfen **
Geringere Blut­alkohol­konzen­tration als 1,1 ‰, jedoch Aus­faller­scheinungen erkennbarFreiheits- oder Geldstrafe3variiertHier prüfen **

Bußgeldrechner: Wie teuer kann Alkohol am Steuer unter 21 werden?

Haben Sie im Alter von unter 21 Jahren Alkohol am Steuer konsumiert und wurden dabei erwischt? Sie müssen nicht darauf warten, bis ein Bußgeldbescheid in Ihrem Briefkasten landet. Mit unserem kostenlosen Bußgeldrechner erfahren Sie nach wenigen Klicks, was auf Sie zukommt.

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FAQ: Alkohol am Steuer unter 21 Jahren

Darf man unter 21 Jahren Alkohol am Steuer trinken?

Fahrer unter 21 Jahren müssen sich an eine Null-Promille-Grenze halten. Dies gilt unabhängig davon, ob sie noch in der Probezeit sind oder nicht.

Welche Sanktionen sind bei Alkohol am Steuer unter 21 möglich?

Verstoßen unter 21-Jährige gegen die Null-Promille-Grenze, kommen laut Bußgeldkatalog 250 Euro und ein Punkt in Flensburg auf Sie zu. Bei mehr als 0,5 Promille fallen die Sanktionen noch härter aus.

Wird Alkohol am Steuer in der Probezeit als A- oder B-Verstoß gewertet?

Wer noch unter 21 und in der Probezeit ist und mit Alkohol am Steuer erwischt wird, begeht einen A-Verstoß. Die Probezeit wird in diesem Fall von zwei auf insgesamt vier Jahre verlängert. Zusätzlich wird ein Aufbauseminar angeordnet.

Video: Das Wichtigste zu Alkohol am Steuer

Welche Folgen kann Alkohol am Steuer haben?
Welche Folgen kann Alkohol am Steuer haben?

Welche Promillegrenze ist unter 21 Jahren maßgeblich?

Alkohol am Steuer: Dürfen unter 21-Jährige alkoholische Getränke konsumieren?
Alkohol am Steuer: Dürfen unter 21-Jährige alkoholische Getränke konsumieren?

Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, müssen sich seit 2007 an eine Null-Promille-Grenze halten. Haben sie die Bewährungszeit hinter sich gebracht, gilt für sie in der Regel eine Grenze von 0,5 Promille, wie für alteingesessene Inhaber von einem Führerschein ebenfalls.

Doch bedeutet dies automatisch, dass Alkohol am Steuer unter 21 Jahren erlaubt ist, wenn der jeweilige Fahrer die zweijährige Probezeit erfolgreich hinter sich gebracht hat? Die Antwort darauf findet sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG). In § 24c StVG heißt es dazu:

Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit […] oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.“

Junge Fahrer, die noch nicht lange über eine Fahrerlaubnis verfügen, sind grundsätzlich noch sehr unerfahren und schätzen dadurch gefährliche Situationen im Straßenverkehr teilweise nicht einmal als solche ein. Daher gilt: Alkohol am Steuer unter 21 Jahren ist verboten. Dieses Alkoholverbot greift zudem unabhängig davon, ob sich der Fahranfänger noch in der Probezeit befindet oder nicht.

Alkohol am Steuer unter 21: Wie sehen die Konsequenzen aus?

Der Konsum von Alkohol ist auch nach der Probezeit unter 21 Jahren nicht erlaubt.
Der Konsum von Alkohol ist auch nach der Probezeit unter 21 Jahren nicht erlaubt.

Verstoßen Sie als Fahranfänger gegen die Null-Promille-Grenze und werden Sie beispielsweise im Zuge einer polizeilichen Verkehrskontrolle mit Alkohol am Steuer unter 21 Jahren erwischt, bestehen die Konsequenzen aus einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg.

Befanden Sie sich zu diesem Zeitpunkt noch in der Probezeit, müssen Sie außerdem damit rechnen, dass diese von zwei auf insgesamt vier Jahre verlängert wird. Hinzu kommt die Anordnung eines Aufbauseminars.

Wer sich nach dem Konsum von Alkohol unter 21 noch ins Auto setzt und einen Promillewert von mehr als 0,5 aufweist, bekommt jedoch noch härtere Sanktionen aufgebrummt. Handelt es sich dabei bereits um den zweiten Verstoß gegen das Verbot von Alkohol am Steuer, werden beispielsweise ein Bußgeld von 1.000 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von drei Monaten fällig. Ab einem Wert von 1,1 Promille liegt zudem keine Ordnungswidrigkeit mehr vor, sondern eine Straftat.

Ab 1,6 Promille besteht in der Regel die Möglichkeit, dass eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet wird. Haben Sie sich allerdings nicht nur mit Alkohol am Steuer unter 21 Jahren erwischen lassen, sondern außerdem einen Unfall bei ihrer Trunkenheitsfahrt verursacht, kann auch ein geringerer Promillewert für die Anordnung einer MPU ausreichen.
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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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