• Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
Logo von Bußgeldtabelle.org
Bußgeldtabelle » Absolute Fahruntüchtigkeit: Wann liegt der Tatbestand vor?
Lohnt sich für Sie ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft!
Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihre Möglichkeiten.
Hier klicken →

Absolute Fahruntüchtigkeit: Wann liegt der Tatbestand vor?

Von bussgeldtabelle.org, letzte Aktualisierung am: 21. November 2020

Twitter Facebook Whatsapp PinterestKommentare

Sanktionen bei Alkohol am Steuer

Ver­stoßBuß­geld (€)
Punk­te
Fahr­ver­botLohnt ein Einspruch?
In der Pro­be­­zeit ge­gen 0-Pro­mille­gren­ze ver­stoß­en2501
Hier prüfen
Ver­stoß ge­gen die 0,5- Pro­mille­gren­ze beim ers­ten Mal
500
2
1 Mo­nat
Hier prüfen
Ver­stoß ge­gen die 0,5- Pro­mille­gren­ze beim zwei­ten Mal

1.0002
3 Mona­teHier prüfen
Stra­ßen­verkehrs­gefähr­dung unter Alko­hol­einfluss*
3Hier prüfen
*Ent­zug der Fahr­er­laub­nis, Frei­heits­strafe oder Geld­stra­fe

Bußgeldrechner zur Ermittlung der Sanktionen

Wie viel Promille habe ich? Mit unserem Promillerechner können Sie es herausfinden!

Wenn die Trunkenheitsfahrt zur Straftat wird

Absolute Fahruntüchtigkeit wegen Alkohol oder Drogen steht unter Strafe.
Absolute Fahruntüchtigkeit wegen Alkohol oder Drogen steht unter Strafe.

Durch Alkohol am Steuer werden regelmäßig folgenschwere Unfälle verursacht. Nicht ohne Grund gelten deshalb in Deutschland bestimmte Promillegrenzen, deren Überschreitung gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert wird.

Ist jedoch ein besonders hoher Promillewert erreicht, liegt keine Ordnungswidrigkeit vor, sondern eine Straftat. Der Tatbestand lautet “absolute Fahruntüchtigkeit“.

Aber ab wann fällt eine Trunkenheitsfahrt in den Bereich des Strafrechtes? Und mit welchen Maßnahmen müssen Betroffene rechnen? Was folgt, wenn Ihnen absolute Fahruntüchtigkeit als Auto-Fahrer zur Last gelegt wird, und inwiefern auch Fahrradfahrer zur Rechenschaft gezogen werden, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Inhaltsverzeichnis

  • Sanktionen bei Alkohol am Steuer
  • Bußgeldrechner zur Ermittlung der Sanktionen
  • Wenn die Trunkenheitsfahrt zur Straftat wird
  • Alkohol im Straßenverkehr bleibt selten ohne Folgen
    • § 316 Strafgesetzbuch (StGB): Was ist eine Trunkenheitsfahrt?
    • Absolute vs. relative Fahruntüchtigkeit bei Alkohol
  • Ab wann kann absolute Fahruntüchtigkeit Fahrrad-Fahrern zur Last gelegt werden?

Alkohol im Straßenverkehr bleibt selten ohne Folgen

Für Fahrzeugführer gilt auf deutschen Straßen seit 1988 die 0,5-Promillegrenze. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie sich nicht mehr in der Probezeit befinden und bereits das 21 Lebensjahr vollendet haben.

Für Fahranfänger innerhalb der Probezeit und Führerscheinneulinge, die noch unterhalb der genannten Altersgrenze liegen, gilt Alkoholverbot im Straßenverkehr. Das bedeutet, alles oberhalb von 0,0 Promille führt in diesem Fall zu Sanktionen.

Sowohl absolute als auch relative Fahruntüchtigkeit kann strafrechtlich verfolgt werden.
Sowohl absolute als auch relative Fahruntüchtigkeit kann strafrechtlich verfolgt werden.

Aber auch die 0,5-Promillegrenze bedeutet nicht, dass Sie bei geringeren Werten zwangsläufig von Sanktionen verschont bleiben.

Wer bereits bei niedrigerer Blutalkoholkonzentration Ausfallerscheinungen im Fahrverhalten zeigt, dem drohen schon früher Bußgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbot oder eine strafrechtliche Verfolgung, wenn es zum Unfall kommt.

In jedem Fall droht Ihnen eine Strafe bei 1,1 Promille oder mehr. Ab diesem Wert ist nämlich nach Paragraph 316 StGB die absolute Fahruntüchtigkeit gegeben.

§ 316 Strafgesetzbuch (StGB): Was ist eine Trunkenheitsfahrt?

Nachlassendes Sehvermögen, aggressives Fahrverhalten, eingeschränktes Reaktionsvermögen — das sind nur einige der Begleiterscheinungen von Alkohol am Steuer, die regelmäßig zu Unfällen im Straßenverkehr führen.

Weil Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss ein Risiko für die allgemeine Verkehrssicherheit darstellen, steht Trunkenheit am Steuer unter Strafe. Gesetzliche Grundlage ist das Strafgesetzbuch (StGB). Der entscheidende § 316 lautet wie folgt:

(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge es Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft […].

Neben Alkoholkonsum wird in dem zitierten Auszug aus dem StGB noch eine weitere Ursache für absolute Fahruntüchtigkeit genannt und zwar “berauschende Mittel”. Gemeint sind hiermit Drogen, also Stoffe, die eine bewusstseinsverändernde Wirkung haben.

Paragraph 316 StGB ist die gesetzliche Grundlage  für  den Tatbestand "absolute Fahruntüchtigkeit".
Paragraph 316 StGB ist die gesetzliche Grundlage für den Tatbestand “absolute Fahruntüchtigkeit”.

Wer also vor Fahrtbeginn bzw. während des Führens von Fahrzeugen zum Beispiel Cannabis, Kokain oder Heroin konsumiert, der kann entsprechend § 316 StGB genauso mit Geldstrafe und Freiheitsentzug belegt werden wie Fahrzeugführer, die Sekt, Bier oder Schnaps zu sich nehmen.

Da Rückstände von Drogen auch noch nach 24 Stunden mittels entsprechender Testverfahren im Körper betroffener Fahrer nachgewiesen werden können, besteht die Gefahr, eine Straftat zu begehen, noch lange nach dem Drogenkonsum. Neben des Tatbestandes “Trunkenheitsfahrt” kann Ihnen in diesem Fall unter Umständen auch ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt werden.

Absolute vs. relative Fahruntüchtigkeit bei Alkohol

Wer aufgrund des Konsums von Alkohol und Drogen nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug unter Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sicher und gefahrlos im Straßenverkehr zu führen, wird als fahruntüchtig eingestuft. Innerhalb der Rechtsprechung sind hierbei jedoch zwei verschiedene Fälle voneinander zu unterscheiden:

  1. Relative Fahruntüchtigkeit: Der hierbei relevante Wert liegt bei 0,3-Promille. Zeigen Sie bei diesem Blutalkoholwert ein auffälliges Fahrverhalten im Straßenverkehr (z. B. Fahren in Schlangenlinien, überhöhte Geschwindigkeit, Abkommen von der vorgegebenen Fahrbahn oder das Verursachen eines Unfalls) drohen Ihnen strafrechtliche Folgen.
  2. Absolute Fahruntüchtigkeit: Die vermutlich bekannteste Alkoholgrenze lautet in Deutschland: 1,1 Promille. Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass Fahrerinnen und Fahrer ab diesem Blutalkoholgehalt nicht mehr in der Lage sind, ein Kfz sicher und unfallfrei zu steuern. Deshalb werden sie als absolut fahruntüchtig bewertet, wenn ihnen 1,1 Promille oder mehr nachgewiesen werden können.
Relative Fahruntüchtigkeit ist schon bei 0,3 Promille gegeben.
Relative Fahruntüchtigkeit ist schon bei 0,3 Promille gegeben.

Die Unterscheidung ist vor allem von Bedeutung, wenn Verkehrsrechtsfälle vor Gericht verhandelt werden.

Sind die zuständigen Richter aufgrund der Beweislage der Ansicht, dass ein Angeklagter zum Zeitpunkt der Tat relativ fahruntüchtig war, liegt es in der Regel in ihrem Ermessen dies als Straftat zu werten oder nicht.

Wenn jedoch von absoluter Fahruntüchtigkeit die Rede ist, gibt es keinen Ermessensspielraum. Hierbei handelt es sich unabhängig etwaiger Umstände um eine Straftat.

Ab wann kann absolute Fahruntüchtigkeit Fahrrad-Fahrern zur Last gelegt werden?

Dass Auto und Motorrad besser in der Garage bleiben sollten, wenn zuvor Alkohol konsumiert wurde, ist den meisten Verkehrsteilnehmern bewusst. Vor diesem Hintergrund nutzen einige nach dem Feiern das Fahrrad als Fortbewegungsmittel.

Auch dann können jedoch Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog drohen oder sogar Strafen, denn die gesetzlich geltenden Promillegrenzen dürfen weder Autofahrer noch Radler überschreiten.

Aber gelten für Verkehrsteilnehmer, die unter Alkoholeinfluss mit dem Rad unterwegs sind, spezifische Obergrenzen beim maximal zulässigen Blutalkoholwert?

Tatsächlich steht alkoholisiertes Radfahren erst ab 1,6 Promille unter Strafe. Die absolute Fahruntüchtigkeit wird Fahrrad-Fahrern also erst ab einem höheren Promillewert unterstellt.

Die absolute Fahruntüchtigkeit  ist für Fahrrad-Fahrer auf 1,6 Promille angesetzt.
Die absolute Fahruntüchtigkeit ist für Fahrrad-Fahrer auf 1,6 Promille angesetzt.

Geraten Sie nach Alkoholkonsum mit dem Fahrrad in eine Verkehrskontrolle und Ihnen werden 1,6 Promille oder mehr nachgewiesen, riskieren Sie drei Punkte in Flensburg sowie eine Geldstrafe.

Zusätzlich gibt absolute Fahruntüchtigkeit Anlass zur verpflichtenden Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).

Außerdem kann Ihnen wegen einer Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad sogar der Autoführerschein entzogen werden und die zuständigen Beamten können Ihnen die Nutzung von Fahrrädern untersagen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (29 Bewertungen, Durchschnitt: 4,50 von 5)
Absolute Fahruntüchtigkeit: Wann liegt der Tatbestand vor?
4.5 5 29
Loading...

Leser-Interaktionen

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Lohnt sich für Sie ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft!
Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihre Möglichkeiten.
Hier klicken →

Haupt-Sidebar

Bussgeldtabelle auf Facebook

bussgeldtabelle.org auf Facebook Folgen Sie bussgeldtabelle.org auf Facebook!

Bußgeldkatalog auswählen

  • 30-Zone
  • Abbiegen
  • Abstand
  • Alkohol am Steuer
  • Anschnallpflicht
  • Autobahn/Kraftfahrstraße
  • Autobeleuchtung
  • Autokennzeichen
  • Bahnübergang
  • Baustelle
  • Busspur
  • Drogen
  • E-Scooter
  • Fahrstreifenbegrenzung
  • Fahrverbot
  • Fußgängerüberweg
  • Führerschein
  • Geisterfahrer
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
    • … außerorts
    • … innerorts
    • … mit Anhänger
  • Grünpfeil
  • Handy am Steuer
  • Hauptuntersuchung
  • Ladungssicherung
  • Parken und Halten
  • Polizeikontrolle
  • Probezeit
  • Rechtsfahrgebot
  • Reifen
  • Rote Ampel
  • Rückwärtsfahren
  • Sicherheit
  • Tiere im Auto
  • Tunnel
  • Überholen
  • Überladung
  • Umwelt
  • Unfall
  • Vorfahrtsmissachtung
  • Wenden
  • Wiederholungstäter

Fahrrad Bussgeldkatalog

  • Bußgeldkatalog fürs Fahrrad
  • Fahrradbeleuchtung
  • Fahrradgeschwindigkeit
  • Fahrrad in der StVO
  • … Alkohol
  • … Kind
  • … rote Ampel

LKW Bussgeldkatalog

  • Bußgeldkatalog für LKW
  • Gefahrgut beim LKW
  • Lenk- und Ruhezeiten bei LKW
  • LKW Abstand
  • LKW Geschwindigkeit
  • LKW-Maut
  • LKW Sonntagsfahrverbot
  • LKW Überladung
  • LKW Überholverbot

Infos zum Bußgeldbescheid

  • Anhörungsbogen
  • Anwalt für Verkehrsrecht
  • Bußgeldbescheid prüfen
  • Bußgeld aus dem Ausland
  • Bußgeldbescheid ist fehlerhaft
  • Gebühren
  • Einspruch
  • MPU
  • Verjährung
  • Zeugenfragebogen

Punkte in Flensburg

  • Punkte in Flensburg
  • Fahreignungsregister
  • Punkteabbau
  • Punkte abfragen
  • Punkteverfall
  • Punkte verkaufen
  • Überliegefrist
  • Verkehrszentralregister

Ratgeber

  • Blitzer & Radarfallen
  • Blitzer aufstellen
  • Brückenabstandsmessung
  • Bußgeldkatalog
  • Drogentest und Alkoholtest
  • Fahrerlaubnis
  • Führerscheinklassen
  • Promillegrenze
  • Promillerechner
  • Helmpflicht auf dem Fahrrad
  • Verkehrsrecht
  • Verkehrszeichen

Copyright © 2014-2021 www.bussgeldtabelle.org | Alle Angaben ohne Gewähr.

Impressum | Datenschutz | Haftungsausschluss

MENÜ & SUCHE
  • 30-Zone
  • Abbiegen
  • Abstand
  • Alkohol am Steuer
  • Anschnallpflicht
  • Autobahn/Kraftfahrstraße
  • Autobeleuchtung
  • Autokennzeichen
  • Bahnübergang
  • Baustelle
  • Drogen
  • E-Scooter
  • Fahrstreifenbegrenzung
  • Fahrverbot
  • Fußgängerüberweg
  • Führerschein
  • Geisterfahrer
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Grünpfeil
  • Handy am Steuer
  • Hauptuntersuchung
  • Ladungssicherung
  • Parken und Halten
  • Polizeikontrolle
  • Probezeit
  • Rechtsfahrgebot
  • Reifen
  • Rote Ampel
  • Rückwärtsfahren
  • Sicherheit
  • Tiere im Auto
  • Tunnel
  • Überholen
  • Überladung
  • Umwelt
  • Unfall
  • Vorfahrtsmissachtung
  • Wenden
  • Wiederholungstäter
  • Bußgeldkatalog fürs Fahrrad
  • Fahrradbeleuchtung
  • Fahrradgeschwindigkeit
  • Fahrrad in der StVO
  • Bußgeldkatalog für LKW
  • Gefahrgut beim LKW
  • Lenk- und Ruhezeiten bei LKW
  • LKW Abstand
  • LKW Geschwindigkeit
  • LKW-Maut
  • LKW Sonntagsfahrverbot
  • LKW Überladung
  • LKW Überholverbot
  • Anhörungsbogen
  • Anwalt für Verkehrsrecht
  • Bußgeldbescheid prüfen
  • Bußgeld aus dem Ausland
  • Gebühren
  • Einspruch
  • MPU
  • Verjährung
  • Zeugenfragebogen
  • Punkte in Flensburg und Infos zum KBA
  • Punkteabbau: Das Fahreignungseminar
  • Punkte abfragen
  • Punkteverfall
  • Punkte verkaufen
  • Überliegefrist
  • Verkehrszentralregister
  • Blitzer & Radarfallen
  • Blitzer aufstellen
  • Brückenabstandsmessung
  • Drogentest und Alkoholtest
  • Fahrerlaubnis
  • Führerscheinklassen
  • Promillegrenze
  • Promillerechner
  • Helmpflicht auf dem Fahrrad
  • Verkehrszeichen