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Zeugenfragebogen erhalten: Was gilt bei der Zeugenaussage?

Von bussgeldtabelle.org, letzte Aktualisierung am: 22. November 2020

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Wenn der Ordnungswidrigkeit ein Zeugenfragebogen folgt

Welche Angaben müssen beim Zeugenfragebogen gemacht werden?

Welche Angaben müssen beim Zeugenfragebogen gemacht werden?

Sie haben einen Zeugenfragebogen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten und fragen sich wie Sie jetzt am besten weiter vorgehen?

Grundsätzlich ist es hierbei hilfreich zunächst zu wissen, warum sich die zuständige Behörde mit dem Schreiben überhaupt an Sie wendet.

Herrscht bei der ermittelnden Stelle Unklarheit, nachdem ein vermeintlicher Verkehrssünder geblitzt wurde, wird die Fahrerermittlung durch den Zeugenfragebogen der Polizei in die Wege geleitet. Dies kommt zum Beispiel dann vor, wenn der zuständigen Bußgeldstelle nicht bekannt ist, ob der Halter für den ermittelten Verstoß verantwortlich ist oder eine andere Person das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt geführt hat.

Aber müssen Sie den Zeugenfragebogen überhaupt ausfüllen? Und was passiert wenn betreffende Personen den Zeugenfragebogen einfach ignorieren? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen in unserem Ratgeber. Außerdem erfahren Sie, wann beim Zeugenfragebogen die Verjährung eintritt.

Inhaltsverzeichnis

  • Wenn der Ordnungswidrigkeit ein Zeugenfragebogen folgt
    • Der Zeugenfragebogen im Muster
  • Greift beim Zeugenfragebogen das Zeugnisverweigerungsrecht?
    • Zeugenfragebogen nach Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Firmenwagen – Was gilt hier?
  • Hat es Konsequenzen, wenn Sie beim Zeugenfragebogen den falschen Fahrer angeben?

Der Zeugenfragebogen im Muster

Damit Sie eine ungefähre Vorstellung haben, was Sie beim Zeugenfragebogen ausfüllen müssen, wenn die Beamten eine Anfrage stellen, können Sie auf das folgende Muster zurückgreifen. Der Download ist kostenlos. Beachten Sie jedoch, dass es sich bei dem Muster nur um eine Orientierungshilfe handelt, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Rechtswirksamkeit erhebt.

Adresse der zuständigen Behörde

Musterstraße 123

XYXYX Musterstadt

Adresse des Fahrzeughalters

Frau/Herr XY

Musterstraße 456

XYXYX Musterstadt

Zeugenfragebogen

Sehr geehrte(r) Frau/Herr XY, Datum TT.MM.JJJJ

der Fahrer/die Fahrerin des Fahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen XYXYXYXY wird beschuldigt, am TT.MM.JJJJ um 00:00 Uhr nachfolgende Ordnungswidrigkeit nach § 123 Abs. 4 OWiG verübt zu haben: _________________________________________________________

Dazu liefern wir folgende Beweise: (z.B. Blitzerfoto)

Die Person XY kann die Ordnungswidrigkeit bezeugen.

Wir bitten Sie, uns Name und Adresse des Beschuldigten mitzuteilen. Rückseitig finden Sie das entsprechende Formular. Ihre Mithilfe erspart uns weitere Recherchen nach der beschuldigten Person.

Das ausgefüllte Formular ist binnen einer Woche zurückzusenden. Das gilt auch für den Fall, dass Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO Gebrauch machen wollen.

Daneben möchten wir Sie darauf hinweisen, dass für die Fahrzeughalterin/den Fahrzeughalter die Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO angeordnet werden kann, sollten wir den tatsächlichen Fahrer nicht ausfindig machen können.

i.A.

Name

Unterschrift

Hier können Sie den Zeugefragebogen als Muster herunterladen:

Muster Zeugenfragebogen (.doc)

Muster Zeugenfragebogen (.pdf)

Greift beim Zeugenfragebogen das Zeugnisverweigerungsrecht?

Beim Zeugenfragebogen gilt das Zeugnisverweigerungsrecht für betreffende Personen.

Beim Zeugenfragebogen gilt das Zeugnisverweigerungsrecht für betreffende Personen.

Betroffene fragen sich häufig, ob beim Zeugenfragebogen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht werden kann. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, keine Angaben zu machen und die Aussage somit zu verweigern.

Ohne Konsequenzen bleibt diese Handlung allerdings nicht, denn die zuständige Behörde kann Ihnen eine Fahrtenbuchauflage erteilen.

Hintergrund ist, dass somit Ermittlungsschwierigkeiten bei einem erneuten Vergehen verhindert werden sollen und dem Fahrzeug eindeutig ein Fahrer zugeordnet werden kann. Rechtliche Grundlage ist § 31 a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):

(1) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen.

Gemäß der gesetzlichen Vorschriften müssen betroffene Personen im Zuge der Fahrtenbuchauflage vor jedem Fahrtantritt folgende Angaben schriftlich dokumentieren:

  • Name, Vorname und Adresse des Fahrzeugführers
  • amtliches Fahrzeugkennzeichen
  • Datum und Uhrzeit des Fahrtbeginns

Ferner ist auch das Fahrtende schriftlich festzuhalten. Außerdem muss der Fahrer die dokumentierten Angaben mit seiner Unterschrift versehen. Dadurch wird sichergestellt, dass bei erneuten Verstößen eine eindeutige Identifizierung möglich ist.

Auf Nachfrage muss das Fahrtenbuch jederzeit ausgehändigt werden können. Kommt es zur Aufhebung der Auflage, sind die Dokumentationen trotzdem noch mindesten sechs Monate aufzubewahren.

Zeugenfragebogen nach Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Firmenwagen – Was gilt hier?

Trotz Zeugenfragebogen haben es Ermittler bei Firmenwagen oft schwer, den richtigen Fahrer zu finden.

Trotz Zeugenfragebogen haben es Ermittler bei Firmenwagen oft schwer, den richtigen Fahrer zu finden.

Insbesondere Firmenwagen, die von unterschiedlichen Mitarbeitern genutzt werden können, bereiten Bußgeldstellen bei der Ermittlung von Verkehrsdelikten häufig Probleme.

Wurde ein Firmenwagen geblitzt, ergibt die Halteranfrage nur das Ergebnis, dass der Halter des Fahrzeugs die Firma XYZ ist.

In Deutschland haftet jedoch für die begangene Ordnungswidrigkeit nicht der Halter, sondern der Fahrer des Tatfahrzeuges. Deshalb muss dieser zwingend ausfindig gemacht werden, um Sanktionen umsetzen zu können.

Aber was gilt beim Zeugenfragebogen bezüglich Firmenwagen? Werden Firmen angeschrieben, gilt, dass diese nicht verpflichtet sind zu antworten, wenn sie selbst und nicht deren Vertretungsberechtigter angeschrieben wurde. Nur der Vertretungsberechtigte der Firma muss auf den erhaltenen Zeugenfragebogen reagieren bzw. Auskunft geben.

Problematisch ist in jedem Fall, dass der Vertretungsberechtigte einer Firma gegenüber einzelnen Mitarbeitern nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht zurückgreifen kann. Firmen handhaben den Zeugenfragebogen daher auf einem der folgenden Wege:

  • Weiterreichung des Zeugenfragebogens an den jeweiligen Mitarbeiter, der mit dem Firmenwagen zur Tatzeit unterwegs war.
  • Sofortige Nennung des Fahrzeugführers mittels zugesandtem Zeugenfragebogen

Zwangsläufig zielführend ist der erste Fall jedoch nicht, denn die Firma kann sich nicht sicher sein, ob der betreffende Mitarbeiter den ihm ausgehändigten Zeugenfragebogen auch tatsächlich ausfüllt und zurücksendet.

Kommt er dem nicht nach, riskiert die Firma eine behördliche Fahrtenbuchauflage für alle Fahrzeuge der Firmenflotte. Begründet wird dies damit, dass der Halter (im genannten Fall die Firma) bei der Ermittlung des Fahrers nicht ausreichend mitgewirkt hätte.

Hat es Konsequenzen, wenn Sie beim Zeugenfragebogen den falschen Fahrer angeben?

Wer im Zeugenfragebogen bewusst falsche Angaben tätigt, macht sich laut Gesetz strafbar.

Wer im Zeugenfragebogen bewusst falsche Angaben tätigt, macht sich laut Gesetz strafbar.

Wenn Sie den Zeugenfragebogen falsch beantworten, handeln Sie in jedem Fall rechtswidrig.

Wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) macht sich strafbar, wer über einen anderen wider besseren Wissens eine Behauptung aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren gegen ihn herbeizuführen.

Dies ist dann gegeben, wenn bewusst eine falsche Person als Fahrzeugführer benannt wird und daraufhin ein Bußgeldverfahren gegen denjenigen eingeleitet wird. Als mögliche Sanktion droht bei falscher Verdächtigung unter Umständen eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder es wird eine Geldstrafe verhängt.

Beachten Sie daher, dass es aus rechtlicher Sicht zwar zulässig ist, wenn Sie beim Zeugenfragebogen die Aussage verweigern, Sie sich jedoch bei bewusster Falschaussage strafbar machen.

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