Wenn der Ordnungswidrigkeit ein Zeugenfragebogen folgt
Welche Angaben müssen beim Zeugenfragebogen gemacht werden?
Sie haben einen Zeugenfragebogen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten und fragen sich wie Sie jetzt am besten weiter vorgehen?
Grundsätzlich ist es hierbei hilfreich zunächst zu wissen, warum sich die zuständige Behörde mit dem Schreiben überhaupt an Sie wendet.
Aber müssen Sie den Zeugenfragebogen überhaupt ausfüllen? Und was passiert wenn betreffende Personen den Zeugenfragebogen einfach ignorieren? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen in unserem Ratgeber. Außerdem erfahren Sie, wann beim Zeugenfragebogen die Verjährung eintritt.
Inhaltsverzeichnis
Der Zeugenfragebogen im Muster
Damit Sie eine ungefähre Vorstellung haben, was Sie beim Zeugenfragebogen ausfüllen müssen, wenn die Beamten eine Anfrage stellen, können Sie auf das folgende Muster zurückgreifen. Der Download ist kostenlos. Beachten Sie jedoch, dass es sich bei dem Muster nur um eine Orientierungshilfe handelt, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Rechtswirksamkeit erhebt.
Adresse der zuständigen Behörde
Musterstraße 123
XYXYX Musterstadt
Adresse des Fahrzeughalters
Frau/Herr XY
Musterstraße 456
XYXYX Musterstadt
Zeugenfragebogen
Sehr geehrte(r) Frau/Herr XY, Datum TT.MM.JJJJ
der Fahrer/die Fahrerin des Fahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen XYXYXYXY wird beschuldigt, am TT.MM.JJJJ um 00:00 Uhr nachfolgende Ordnungswidrigkeit nach § 123 Abs. 4 OWiG verübt zu haben: _________________________________________________________
Dazu liefern wir folgende Beweise: (z.B. Blitzerfoto)
Die Person XY kann die Ordnungswidrigkeit bezeugen.
Wir bitten Sie, uns Name und Adresse des Beschuldigten mitzuteilen. Rückseitig finden Sie das entsprechende Formular. Ihre Mithilfe erspart uns weitere Recherchen nach der beschuldigten Person.
Das ausgefüllte Formular ist binnen einer Woche zurückzusenden. Das gilt auch für den Fall, dass Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO Gebrauch machen wollen.
Daneben möchten wir Sie darauf hinweisen, dass für die Fahrzeughalterin/den Fahrzeughalter die Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO angeordnet werden kann, sollten wir den tatsächlichen Fahrer nicht ausfindig machen können.
i.A.
Name
Unterschrift
Hier können Sie den Zeugefragebogen als Muster herunterladen:
Muster Zeugenfragebogen (.doc)
Muster Zeugenfragebogen (.pdf)
Greift beim Zeugenfragebogen das Zeugnisverweigerungsrecht?
Beim Zeugenfragebogen gilt das Zeugnisverweigerungsrecht für betreffende Personen.
Betroffene fragen sich häufig, ob beim Zeugenfragebogen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht werden kann. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, keine Angaben zu machen und die Aussage somit zu verweigern.
Hintergrund ist, dass somit Ermittlungsschwierigkeiten bei einem erneuten Vergehen verhindert werden sollen und dem Fahrzeug eindeutig ein Fahrer zugeordnet werden kann. Rechtliche Grundlage ist § 31 a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):
(1) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen.
Gemäß der gesetzlichen Vorschriften müssen betroffene Personen im Zuge der Fahrtenbuchauflage vor jedem Fahrtantritt folgende Angaben schriftlich dokumentieren:
- Name, Vorname und Adresse des Fahrzeugführers
- amtliches Fahrzeugkennzeichen
- Datum und Uhrzeit des Fahrtbeginns
Ferner ist auch das Fahrtende schriftlich festzuhalten. Außerdem muss der Fahrer die dokumentierten Angaben mit seiner Unterschrift versehen. Dadurch wird sichergestellt, dass bei erneuten Verstößen eine eindeutige Identifizierung möglich ist.
Auf Nachfrage muss das Fahrtenbuch jederzeit ausgehändigt werden können. Kommt es zur Aufhebung der Auflage, sind die Dokumentationen trotzdem noch mindesten sechs Monate aufzubewahren.
Zeugenfragebogen nach Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Firmenwagen – Was gilt hier?
Trotz Zeugenfragebogen haben es Ermittler bei Firmenwagen oft schwer, den richtigen Fahrer zu finden.
Insbesondere Firmenwagen, die von unterschiedlichen Mitarbeitern genutzt werden können, bereiten Bußgeldstellen bei der Ermittlung von Verkehrsdelikten häufig Probleme.
Wurde ein Firmenwagen geblitzt, ergibt die Halteranfrage nur das Ergebnis, dass der Halter des Fahrzeugs die Firma XYZ ist.
Aber was gilt beim Zeugenfragebogen bezüglich Firmenwagen? Werden Firmen angeschrieben, gilt, dass diese nicht verpflichtet sind zu antworten, wenn sie selbst und nicht deren Vertretungsberechtigter angeschrieben wurde. Nur der Vertretungsberechtigte der Firma muss auf den erhaltenen Zeugenfragebogen reagieren bzw. Auskunft geben.
Problematisch ist in jedem Fall, dass der Vertretungsberechtigte einer Firma gegenüber einzelnen Mitarbeitern nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht zurückgreifen kann. Firmen handhaben den Zeugenfragebogen daher auf einem der folgenden Wege:
- Weiterreichung des Zeugenfragebogens an den jeweiligen Mitarbeiter, der mit dem Firmenwagen zur Tatzeit unterwegs war.
- Sofortige Nennung des Fahrzeugführers mittels zugesandtem Zeugenfragebogen
Zwangsläufig zielführend ist der erste Fall jedoch nicht, denn die Firma kann sich nicht sicher sein, ob der betreffende Mitarbeiter den ihm ausgehändigten Zeugenfragebogen auch tatsächlich ausfüllt und zurücksendet.
Kommt er dem nicht nach, riskiert die Firma eine behördliche Fahrtenbuchauflage für alle Fahrzeuge der Firmenflotte. Begründet wird dies damit, dass der Halter (im genannten Fall die Firma) bei der Ermittlung des Fahrers nicht ausreichend mitgewirkt hätte.
Hat es Konsequenzen, wenn Sie beim Zeugenfragebogen den falschen Fahrer angeben?
Wer im Zeugenfragebogen bewusst falsche Angaben tätigt, macht sich laut Gesetz strafbar.
Wenn Sie den Zeugenfragebogen falsch beantworten, handeln Sie in jedem Fall rechtswidrig.
Wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) macht sich strafbar, wer über einen anderen wider besseren Wissens eine Behauptung aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren gegen ihn herbeizuführen.
Beachten Sie daher, dass es aus rechtlicher Sicht zwar zulässig ist, wenn Sie beim Zeugenfragebogen die Aussage verweigern, Sie sich jedoch bei bewusster Falschaussage strafbar machen.
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