Wie eine Wertminderung nach einem Unfall ermittelt wird
In der Regel führt ein Unfallschaden zu einer Wertminderung an einem Fahrzeug.
Selbst wenn die Schäden fachmännisch behoben werden, kommt es in der Regel dennoch zu einer Wertminderung vom Kfz. Wie sich diese errechnet, was sie bedeutet und worauf Sie sonst noch achten sollten, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Was ist unter einer Wertminderung am Auto zu verstehen?
Eine Wertminderung durch einen Verkehrsunfall umschreibt den Umstand, dass ein potentieller Käufer eines Unfallwagens nicht bereit sein wird, den gleichen Kaufpreis zu entrichten, den er für ein unfallfreies Fahrzeug des gleichen Modells bezahlen würde.
Von der Rechtsprechung wird dieser Wertverlust nach einem Unfall als merkantile Wertminderung beziehungsweise als merkantiler Minderwert bezeichnet und als eine Schadensposition anerkannt, die der Betroffene ersetzt verlangen kann.
Berechnung der Wertminderung
Die Wertminderung an einem Unfallwagen kann von dem Geschädigten als Schadensposition geltend gemacht werden.
Überwiegend wird von Seiten der Gerichte auf die Tabelle von Ruhkopf/Sahm (vgl. Palandt BGB) zurückgegriffen.
Danach wird die Wertminderung am Auto nach einem Unfall je nach Alter und Höhe des Schadens mit einem bestimmten Prozentsatz aus der Summe von Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten ermittelt. Ferner kann ein Gutachten Aufschluss über die Wertminderung geben.
- Alter des Fahrzeugs
- Kilometerstand
- Wiederbeschaffungswert
- Reparaturkosten
- Zustand des Fahrzeugs
- Anzahl der Vorbesitzer
- Anzahl der Vorschäden
- Martkgängigkeit des Fahrzeugs
Was ist eine technische Wertminderung?
Es gibt überdies auch noch eine Wertminderung technischer Natur. Eine solche liegt vor, wenn das Fahrzeug instandgesetzt wurde, jedoch objektiv wahrnehmbare Mängel verbleiben. Solche sind beispielsweise gegeben, wenn die Farblackierung der Unfallstelle heller ist als der ursprüngliche Lack.
Sonderfälle zu früheren Zeiten
Auch ein älteres Fahrzeug kann grundsätzlich eine merkantile Wertminderung erleiden.
In dem Fall wurde eine durch einen Unfall bedingte Wertminderung dadurch ausgeglichen, dass der Einbau neuer Ersatzteile, sowie die Vornahme von Lackierungen eine Wertverbesserung darstellten.
Diese Rechtsprechung gilt heute als überholt. Sie stammt aus den 60er Jahren, in denen es üblich war, dass Fahrzeuge nicht älter als 10 Jahre und kaum mehr als 100.000 km gefahren wurden.
Bei gutem Zustand des Fahrzeuges kann ein älteres Modell also durchaus ebenfalls einen merkantilen Minderwert erleiden.
Schreibe einen Kommentar