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Wertminderung des Fahrzeugs nach dem Unfall

Von bussgeldtabelle.org, letzte Aktualisierung am: 22. November 2020

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Wie eine Wertminderung nach einem Unfall ermittelt wird

In der Regel führt ein Unfallschaden zu einer Wertminderung an einem Fahrzeug.

In der Regel führt ein Unfallschaden zu einer Wertminderung an einem Fahrzeug.

Ereignet sich ein Unfall im Straßenverkehr, gehen damit zumeist Sachschäden an den Fahrzeugen der Unfallbeteiligten einher. Für die Betroffenen ist dies mehr als ärgerlich.

Selbst wenn die Schäden fachmännisch behoben werden, kommt es in der Regel dennoch zu einer Wertminderung vom Kfz. Wie sich diese errechnet, was sie bedeutet und worauf Sie sonst noch achten sollten, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.

Inhaltsverzeichnis

  • Wie eine Wertminderung nach einem Unfall ermittelt wird
    • Was ist unter einer Wertminderung am Auto zu verstehen?
  • Berechnung der Wertminderung
    • Was ist eine technische Wertminderung?
      • Sonderfälle zu früheren Zeiten

Was ist unter einer Wertminderung am Auto zu verstehen?

Eine Wertminderung durch einen Verkehrsunfall umschreibt den Umstand, dass ein potentieller Käufer eines Unfallwagens nicht bereit sein wird, den gleichen Kaufpreis zu entrichten, den er für ein unfallfreies Fahrzeug des gleichen Modells bezahlen würde.

Von der Rechtsprechung wird dieser Wertverlust nach einem Unfall als merkantile Wertminderung beziehungsweise als merkantiler Minderwert bezeichnet und als eine Schadensposition anerkannt, die der Betroffene ersetzt verlangen kann.

Berechnung der Wertminderung

Die Wertminderung an einem Unfallwagen kann von dem Geschädigten als Schadensposition geltend gemacht werden.

Die Wertminderung an einem Unfallwagen kann von dem Geschädigten als Schadensposition geltend gemacht werden.

Bezüglich der Frage, wie sich eine Wertminderung berechnen lässt, gibt es keine allgemein anerkannte Methode.

Überwiegend wird von Seiten der Gerichte auf die Tabelle von Ruhkopf/Sahm (vgl. Palandt BGB) zurückgegriffen.

Danach wird die Wertminderung am Auto nach einem Unfall je nach Alter und Höhe des Schadens mit einem bestimmten Prozentsatz aus der Summe von Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten ermittelt. Ferner kann ein Gutachten Aufschluss über die Wertminderung geben.

Insbesondere in schwierigen Fällen berechnen die Gerichte die Wertminderung mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens. In die Berechnungen fließen folgende Positionen mit ein:

  • Alter des Fahrzeugs
  • Kilometerstand
  • Wiederbeschaffungswert
  • Reparaturkosten
  • Zustand des Fahrzeugs
  • Anzahl der Vorbesitzer
  • Anzahl der Vorschäden
  • Martkgängigkeit des Fahrzeugs

Was ist eine technische Wertminderung?

Es gibt überdies auch noch eine Wertminderung technischer Natur. Eine solche liegt vor, wenn das Fahrzeug instandgesetzt wurde, jedoch objektiv wahrnehmbare Mängel verbleiben. Solche sind beispielsweise gegeben, wenn die Farblackierung der Unfallstelle heller ist als der ursprüngliche Lack.

Sonderfälle zu früheren Zeiten

Auch ein älteres Fahrzeug kann grundsätzlich eine merkantile Wertminderung erleiden.

Auch ein älteres Fahrzeug kann grundsätzlich eine merkantile Wertminderung erleiden.

In der älteren Rechtsprechung gab es bestimmte Sonderfälle, in denen eine Wertminderung bei einem Unfall nicht als Schaden anerkannt wird. Dies war namentlich dann der Fall, wenn das betroffene Fahrzeug älter als 5 Jahre ist und eine Fahrleistung über 100.000 km aufweist.

In dem Fall wurde eine durch einen Unfall bedingte Wertminderung dadurch ausgeglichen, dass der Einbau neuer Ersatzteile, sowie die Vornahme von Lackierungen eine Wertverbesserung darstellten.

Diese Rechtsprechung gilt heute als überholt. Sie stammt aus den 60er Jahren, in denen es üblich war, dass Fahrzeuge nicht älter als 10 Jahre und kaum mehr als 100.000 km gefahren wurden.

Bei gutem Zustand des Fahrzeuges kann ein älteres Modell also durchaus ebenfalls einen merkantilen Minderwert erleiden.

Wird eine mangelhaft ausgeführte Reparaturleistung durchgeführt, so zählt diese nicht zu der merkantilen Wertminderung. Hierbei muss der Betroffene hingegen im Rahmen der Mängelgewährleistungsrechte die Reparaturleistung rügen.
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