Bußgelder Vorfahrt:
Art der Vorfahrtsmissachtung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
---|---|---|---|---|
An beschilderten Engstellen Entgegenkommenden Vorrang nicht gewährt | 5 Euro | |||
An eine Vorfahrtsstraße zu schnell herangefahren | 10 Euro | |||
An der Haltelinie nicht gehalten | 10 Euro | |||
Die Regelung zur Vorfahrt "rechts-vor-links" nicht beachtet mit Behinderung | 25 Euro | |||
Stoppschild nicht beachtet mit Gefährdung | 70 Euro | 1 Punkt | ||
Zu schnell an einen Zebrastreifen herangefahren, obwohl ein Fußgänger diesen nutzen wollte | 80 Euro | 1 Punkt |
Wer hat Vorfahrt?
Der Beschilderung ist zu entnehmen, wer Vorfahrt an einer Kreuzung hat. Ansonsten gilt Rechts vor Links.
Jeder Verkehrsteilnehmer ist, was das Thema Vorfahrt angeht, involviert. Obwohl Fahrradfahrer und Fußgänger genauso viel auf den Verkehr achten müssen, tragen jedoch Autofahrer mehr Verantwortung bei einem Unfall, da sie über eine höhere Geschwindigkeit verfügen. Sie müssen Fußgängern und Radfahrern immer Vorfahrt gewähren, ansonsten gibt es nicht nur Verletzte, sondern auch Bußgelder, ggf. auch ein Fahrverbot. Des Weiteren gibt es Verkehrszeichen und andere Vorfahrtsregeln, die solche Situationen regeln, damit niemand zu Schaden kommt. Und natürlich sollten Autofahrer, dementsprechend auf die Zeichen achten, da ansonsten Bußgelder oder Punkte in Flensburg eine Konsequenz sind, falls die Vorfahrt missachtet wird.
Spezialfall: Vorfahrtsregeln bei einer Kreuzung
Im Idealfall regeln Ampeln die Vorfahrt, sei es für Fußgänger, Fahrradfahrer oder Autofahrer. Doch an gewissen Kreuzungen muss beim Abbiegen auf Gegenverkehr oder gar auf Fußgänger, bzw. Radfahrer, geachtet werden. In solch einem Fall haben, wie schon oben erwähnt, diese immer Vorfahrt.
Die StVO legt hier folgende Richtlinien fest:
„Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.“
An Kreuzungen ist äußerste Vorsicht geboten, da man sehr schnell Andere durch Unachtsamkeit gefährden könnte. Vor allem vertrauen viele Fahrradfahrer auf gerade diese Regel und achten selber nicht genau, ob sie nun gesehen wurden oder nicht.
Auch muss jeder Autofahrer beim Abbiegen auf die entgegenkommenden Fahrzeuge achten, die entweder geradeaus fahren oder selber auch abbiegen.
Laut StVO gelten folgende Vorfahrtsregeln:
„Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. Einander entgegenkommende Fahrzeuge, die jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen, es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind.“
Deutschland ein Schilderwald
Doch was ist zu tun, wenn mal eine Ampel ausfällt oder im besten Falle gar keine vorhanden ist? Auf jeder Straße in jedem Land gibt es einheitliche Bestimmungen, die die Vorfahrtregeln festgelegen. In Deutschland gibt es viele Verkehrsschilder, deshalb müssen ein paar Verkehrszeichen und deren Richtlinien erläutert werden, damit man sich überhaupt nicht erst mit einem Bußgeldkatalog auseinandersetzen muss.
Es gibt auch Rote Ampel mit Stoppschild. Hier gilt: Lichtsignal vor Verkehrszeichen.
An Kreuzungen oder an normalen Straßen, die von einer vorbeiführenden Straße gekreuzt werden, stehen entweder ein Stoppschild oder ein Vorfahrtgewähren-Schild. Ersteres verlangt vom Fahrer, dass er mindestens 3 Sekunden an der Haltelinie stehenbleibt und erst losfährt, wenn der Verkehr es zulässt. Hierbei ist es egal, ob er geradeaus fahren will oder aber abbiegen möchte.
Stoppschilder stehen meistens an Straßenenden, von denen der Verkehr aus nicht wirklich leicht überschaubar ist. Wird ein Stoppschild nicht beachtet, so ist, im schlimmsten Fall, ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg für den Verkehrssünder fällig.
Der zweite Fall bezieht sich ebenfalls auf Straßenenden oder auf Einmündungen, die nicht leicht ersichtlich sind. Hier steht ein Vorfahrtgewähren-Schild. Es besagt dem Fahrer langsamer an diese Stelle heranzufahren und er muss auf die Vorfahrt achten der seitlich kommenden Fahrzeuge achten. Wird die Vorfahrt missachtet dann kann, laut Bußgeldtabelle, ein Bußgeld von 5 Euro den Besitzer wechseln.
Die Gegenstücke zum Vorfahrtgewähren- und zum Stoppschild sind die beiden Verkehrszeichen Vorfahrtstraße und Vorfahrt. Ersteres besagt, dass der Verkehrsteilnehmer sich auf einer Straße befindet, auf der er nicht ständig auf die Vorfahrt achten muss. Dieses Verkehrszeichen gilt so lange bis der Fahrer die Vorfahrtstraße verlässt oder ein dementsprechendes Verkehrszeichen aufzufinden ist (Vorfahrtstraße Ende-Vorfahrtstraßenschild mit schwarzen Linien). Gesetz dem Fall er ist der Fahrer, der sich solch einer Straße nähert, darf der Fahrer nicht zu schnell heranfahren. Laut Bußgeldtabelle kann das bis zu 10 € kosten.
Das zweite Schild – Vorfahrt – besagt dem Autofahrer, dass er nur an der Stelle, wo das Schild steht, Vorfahrt hat. Das kann sich an der darauffolgenden Einmündung wieder ändern.
All diese Schilder, die oben genannt wurden, finden ihren Einsatz auch an jeder Kreuzung. Fällt eine Ampel aus oder wird ab einer gewissen Uhrzeit abgestellt, regeln diese Verkehrszeichen die Vorfahrt.
Abknickende Vorfahrtstraße
Fahren Sie auf ein abknickende Straße zu, entnehmen Sie dem Vorfahrt-Schild wer Vorrang hat.
Die abknickende Vorfahrtstraße ist ein Szenario, bei dem drei oder nur zwei Straßen aufeinander treffen. Als Autofahrer auf der Vorfahrtstraße, hat man demnach Vorrang gegen über dein anderen, die die Straße kreuzen. Das Verkehrszeichen wird durch ein weiteres Zeichen unterstützt. Die dickeren Linien stellen die Vorfahrtstraße dar, die beiden anderen besagen, dass die Vorfahrtstraße verlassen wird, oder aber andersherum gesehen, wenn man sich auf dieser Straße befindet, den anderen Vorfahrt gewähren muss.
Im Falle einer abknickenden Vorfahrtstraße gibt es auch verschiedene Ausrichtungen: Abknickende Vorfahrtstraße nach rechts oder nach links. Das Prinzip der Vorfahrtsregeln ist das Gleiche.
Für die anderen Fahrer, die sich nicht auf einer Vorfahrtsstraße befinden, gilt eine andere Verkehrszeichen-Kombination, bestehend aus einem Vorfahrtgewähren-Schild und einem Schild, welches den entsprechenden Straßenverlauf darstellt, wie auch schon oben beschrieben.
Kreisverkehr
Als Autofahrer muss bei einem Kreisverkehr auch auf die Vorfahrtsregeln bzw. auf die dementsprechenden Verkehrsregeln geachtet werden.
Dazu sind zwei unterschiedliche Blickwinkel zu betrachten:
Autofahrer, die auf einen Kreisverkehr fahren wollen, müssen den Fahrern Vorfahrt gewähren, die sich schon auf eben diesem befinden. Verlässt ein Autofahrer den Kreisverkehr ist immer auf Radfahrer zu achten, die sich auch im Kreisverkehr befinden könnten. Nach einem Kreisverkehr können immer noch Fußgänger gefährdet werden, die dort über die Straße gehen wollen.
Vorfahrtsregel: Rechts vor links
Die letzte Regel ist für eine Situation in Straßenverkehr gedacht, an der sich keine Vorfahrtzeichen bzw. Ampeln befinden oder die Einmündungen überschaubar sind. Es ist die Rede von der berühmten Vorfahrtsregel: Rechts-vor-Links. Laut Verkehrsrecht ist diese Vorfahrtsregel in allen Ländern gültig, bis auf ein paar Ausnahmen, wie beispielsweise England. Hier gibt es aufgrund der Straßenverhältnisse (Linksverkehr) entsprechende Verkehrszeichen für die Vorfahrt.
In der StVO (§ 8) lautet die Rechts-vor-Links-Regel folgendermaßen:
- „An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,
- …wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder
- …für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.”
Hält sich jeder an diese Richtlinien, so können ihm keine rechtlichen Konsequenzen- also Punkte, Bußgelder oder ein Fahrverbot- drohen.
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