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Verwarnungs­geld: So werden geringe Verstöße geahndet

Von bussgeldtabelle.org, letzte Aktualisierung am: 26. Dezember 2020

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Verwarnungsgeldkatalog: Beispiele für geringfügige Ordnungswidrigkeiten im Verkehr

Ver­stoßVer­warn­geld
Vor­schrifts­wi­dri­ge Geh­weg- oder Fahr­bahn­be­nut­zung10 Eu­ro
- da­bei an­de­re be­hin­dert15 Eu­ro
- da­bei an­de­re ge­fähr­det20 Eu­ro
- da­bei kam es zum Un­fall25 Eu­ro
Park- & Hal­te­ver­stö­ßebis 55 Eu­ro
Park­rem­pler30 Eu­ro
Beim Rad­fah­ren ver­bots­wi­drig Han­dy be­nutzt25 Eu­ro
Mit dem Mo­tor­rad nur auf dem Hin­ter­rei­fen ge­fah­ren (sog. Whee­lie) und da­bei an­de­re ge­fähr­det50 Eu­ro

Was hat es mit dem Verwarnungsgeld auf sich?

In welcher Höhe ein Verwarnungsgeld erhoben wird, ist durch den Tatbestandskatalog festgelegt.
In welcher Höhe ein Verwarnungsgeld erhoben wird, ist durch den Tatbestandskatalog festgelegt.

Verstöße können entweder mit einem Bußgeld oder einem Verwarnungsgeld (auch: Verwarngeld) geahndet werden. Dies betrifft allerdings nicht nur Verstöße im Straßenverkehr. Beispielsweise kann auch bei Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Umwelt ein Verwarnungsgeld drohen. Die Höhe bestimmt dann das jeweilige Ordnungsamt.

Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ist die Höhe des Verwarnungsgeldes durch den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog vorgegeben – aber auch der Rahmen von 5 bis 55 Euro ist gesetzlich festgelegt.

Stimmt es, dass das Verwarnungsgeld nicht bezahlt werden muss? Wie sollten sich Betroffene verhalten? Ist es möglich, gegen das Verwarnungsgeld Einspruch oder Widerspruch einzulegen? Diesen Fragen möchten wir uns im Folgenden widmen.

Inhaltsverzeichnis

  • Verwarnungsgeldkatalog: Beispiele für geringfügige Ordnungswidrigkeiten im Verkehr
  • Was hat es mit dem Verwarnungsgeld auf sich?
    • Regelungen zum Verwarngeld nach § 56 OWiG
      • Verwarnungsgeld: Höhe und Bemessungsgrundlage
    • Das Verfahren: Verwarnungsgeld bezahlen oder nicht?
      • Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld: Anhörung zur Ordnungswidrigkeit
    • Einspruch gegen Verwarnung mit Verwarnungsgeld: Muster

Regelungen zum Verwarngeld nach § 56 OWiG

Grundlage für das Verwarnungsgeld ist das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). In § 56 Abs. 1 heißt es:

Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen.

Das Wichtigste zum Verwarngeld regelt das OWiG.
Das Wichtigste zum Verwarngeld regelt das OWiG.

Fachkundige sprechen hier vom Opportunitätsprinzip. Es gibt der Verfolgungsbehörde (z. B. Ordnungsamt) einen gewissen Handlungsfreiraum. Sie kann nach „pflichtgemäßem Ermessen“ (§ 47 Abs. 1 OWiG) entscheiden, ob für eine geringfügige Ordnungswidrigkeit (z. B. Parkverstoß) ein Buß- oder ein Verwarnungsgeld verhängt werden sollte. Sie kann aber auch ganz von einem Verwarngeld absehen und eine einfache Verwarnung ohne Verwarnungsgeld aussprechen.

Aus § 56 OWiG gehen außerdem folgende wichtige Punkte hervor:

  • Die Verwarnung muss mit einer Belehrung des Betroffenen über sein Weigerungsrecht einhergehen. Das heißt, er muss darüber aufgeklärt werden, dass er die Zahlung verweigern kann, wenn er mit der Verwarnung nicht einverstanden ist.
  • Die Behörde muss eine Bescheinigung über die Verwarnung bzw. die Höhe des Verwarngeldes und ggf. der Zahlungsfrist und -möglichkeit ausstellen.
  • Das Verwarnungsgeld kann sofort bezahlt werden.
  • Kann der Betroffene ein Verwarnungsgeld von mehr als zehn Euro nicht sofort bezahlen, ist eine Frist von einer Woche zu gewähren.
  • Es werden keine Gebühren oder Auslagen in Rechnung gestellt. Zum Vergleich: Bei einem Bußgeldbescheid werden dem Verkehrssünder Gebühren und Auslagen in Höhe von mindestens 28,50 Euro zusätzlich berechnet.
Bei Beträgen über 55 Euro ist daher nicht mehr von einem Verwarnungsgeld, sondern einem Bußgeld auszugehen. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Behörde nicht auch bei geringfügigen Verstößen ein Bußgeldverfahren in die Wege leiten und ein Bußgeld von weniger als 55 Euro verhängen kann. Auch hier liegt es im Ermessen der Behörde, ob ein Bußgeldverfahren sinnvoll ist.

Verwarnungsgeld: Höhe und Bemessungsgrundlage

Selten übersteigt das Verwarnungsgeld 35 Euro. Wie jedoch aus oben genanntem § 56 OWiG hervorgeht, kommt bei Verstößen, für die der Bußgeldkatalog nicht mehr als 55 Euro ansetzt, eine Verwarnung infrage.

Konkreter äußert sich die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) zum Verwarnungsgeld. In § 2 BKatV. Nach Abs. 3 werden die Beträge in 5-Euro-Schritten abgestuft: 5, 10, 15, 20, 25, 25, 30, 35, 40, 45, 50 und 55 Euro. Es kommt auch darauf an, ob Sie zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Auto unterwegs sind. Der Regelsatz für Fußgänger liegt bei 5 Euro, der für Radfahrer bei 15 Euro.

Zwar ist es nie klug, mit dem zuständigen Ordnungshüter über das Verwarnungsgeld zu verhandeln, ist es jedoch schlecht um Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse bestellt, sollten Sie dies glaubwürdig zum Ausdruck bringen. In solchen Fällen ist ein Verwarnungsgeld von mehr als 20 Euro auf 20 Euro zu ermäßigen.

Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog weist darauf hin, dass die Regelsätze für Buß- und Verwarnungsgelder jeweils davon abhängen, ob der Betroffene bereits Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) hat oder er in irgendeiner Weise als Wiederholungstäter gilt. Ausschlaggebend sind dann meist die Anzahl der Eintragungen, aber nicht die Anzahl der Punkte in Flensburg.

Das Verfahren: Verwarnungsgeld bezahlen oder nicht?

Eine schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld kann auch später per Post erfolgen.
Eine schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld kann auch später per Post erfolgen.

Vielleicht ist es Ihnen schon einmal passiert, dass Sie von einem Polizeibeamten aus dem Verkehr gezogen wurden. Bei geringen Geschwindigkeitsverstößen oder anderen Ordnungswidrigkeiten kann die Polizei direkt eine Verwarnung aussprechen. Mit der Zahlungsaufforderung – sollten die Beamten nicht von einem Verwarnungsgeld absehen – können Sie nun folgendermaßen umgehen:

  • Sie bezahlen: Bei sofortiger Zahlung wird die Verwarnung wirksam. Sie können später nicht mehr dagegen vorgehen.
  • Sie bezahlen das Verwarnungsgeld nicht: Nach einer Woche verstreicht die Zahlungsfrist und die zuständige Stelle kann statt der Verwarnung nun ein Bußgeldverfahren eröffnen.

Eine sofortige Zahlung (also z. B. bereits bei der Polizeikontrolle) ist grundsätzlich möglich, aber können Sie das Verwarnungsgeld auch bar bezahlen? Barzahlungen werden tatsächlich nicht mehr überall akzeptiert. In der Regel sind Sofortüberweisungen und Kartenzahlung die gängigen Zahlungswege.

Ein Bescheid über ein Buß- oder Verwarnungsgeld kann auch ohne Foto verschickt werden. Das heißt aber nicht, dass keines angefertigt wurde. Mancherorts können Sie das Beweisfoto online ansehen – die Zugangsdaten finden Sie im Bescheid.

Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld: Anhörung zur Ordnungswidrigkeit

Nun ist es natürlich nicht immer so, dass Sie dem Ordnungshüter, der die Verwarnung ausstellt, persönlich begegnen. Denken Sie beispielsweise an den klassischen Strafzettel. Falschparker finden das Knöllchen erst, wenn Sie an Ihr Kfz zurückkehren.

Manchmal erhalten Sie die schriftliche Verwarnung mit dem geforderten Verwarnungsgeld erst später mit der Post. In einem solchen Fall dient der Bescheid in der Regel auch als Anhörungsbogen, den Sie ausgefüllt zurückschicken können, wenn Sie sich zu dem Vorwurf äußern möchten.

Erhalten Sie direkt bei einer Polizeikontrolle eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld, findet die Anhörung in der Regel direkt vor Ort statt.

Einspruch gegen Verwarnung mit Verwarnungsgeld: Muster

Ein Widerspruch gegen das Verwarnungsgeld per se ist nicht möglich.
Ein Widerspruch gegen das Verwarnungsgeld per se ist nicht möglich.

Ein Einspruch gegen das Verwarnungsgeld oder die Verwarnung per se ist nicht möglich. Wenn Sie zum Ausdruck bringen möchten, dass Sie mit der Zahlungsaufforderung bzw. mit dem zur Last gelegten Vorwurf nicht einverstanden sind, lassen Sie die Frist verstreichen, ohne das Verwarnungsgeld zu bezahlen.

Die Verwarnung wird nämlich erst wirksam, wenn Sie das Geld bezahlen. Tun Sie es nicht, liegt es im Ermessen der zuständigen Stelle, ob sie das Verfahren einstellen oder das Bußgeldverfahren eröffnen wird. Ist Letzteres der Fall, müssen Sie mit einem Bußgeldbescheid rechnen.

Anders als bei einer Verwarnung mit Verwarnungsgeld können Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Dafür haben Sie üblicherweise zwei Wochen Zeit. Eine Begründung ist nicht zwingend erforderlich, kann Ihrem Einspruch allerdings Nachdruck verleihen. Wenn Sie nicht wissen, wie Sie diesen am besten formulieren, nutzen Sie gerne unser kostenloses Muster. Übernehmen Sie die Vorlage jedoch nicht ungeprüft und passen Sie sie an Ihren persönlichen Fall an.

Laden Sie hier das Muster kostenlos herunter:

 

  • Muster: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid (.DOC)
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Kommentare

  1. Cyberoma meint

    24. Juli 2019 um 18:03

    Hallo,

    ich habe ein schriftliche Verwarnung erhalten. Falsch geparkt (10 Euro) Datum 19.06.19. Brief ist vom 10.07.2019 Zahlung bis 20.07.2019 Poststempel vom 23.07.2019 heute im Briefkasten 24.07.2019.
    Das ist doch wohl echt eine Frechheit.
    Muss ich die 10 Euro trotzdem bezahlen obwohl ich wegen der behördenschlamperei das Datum 20.07.2019 gar nicht einhalten konnte?

    Antworten
    • bussgeldtabelle.org meint

      2. August 2019 um 16:18

      Hallo Cyberoma,

      wenden Sie sich am besten direkt an die zuständige Behörde.

      Das Team von bussgeldtabelle.org

      Antworten

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