Verwarnungsgeldkatalog: Beispiele für geringfügige Ordnungswidrigkeiten im Verkehr
Verstoß | Verwarngeld |
---|---|
Vorschriftswidrige Gehweg- oder Fahrbahnbenutzung | 10 Euro |
- dabei andere behindert | 15 Euro |
- dabei andere gefährdet | 20 Euro |
- dabei kam es zum Unfall | 25 Euro |
Park- & Halteverstöße | bis 55 Euro |
Parkrempler | 30 Euro |
Beim Radfahren verbotswidrig Handy benutzt | 25 Euro |
Mit dem Motorrad nur auf dem Hinterreifen gefahren (sog. Wheelie) und dabei andere gefährdet | 50 Euro |
Was hat es mit dem Verwarnungsgeld auf sich?
Verstöße können entweder mit einem Bußgeld oder einem Verwarnungsgeld (auch: Verwarngeld) geahndet werden. Dies betrifft allerdings nicht nur Verstöße im Straßenverkehr. Beispielsweise kann auch bei Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Umwelt ein Verwarnungsgeld drohen. Die Höhe bestimmt dann das jeweilige Ordnungsamt.
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ist die Höhe des Verwarnungsgeldes durch den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog vorgegeben – aber auch der Rahmen von 5 bis 55 Euro ist gesetzlich festgelegt.
Stimmt es, dass das Verwarnungsgeld nicht bezahlt werden muss? Wie sollten sich Betroffene verhalten? Ist es möglich, gegen das Verwarnungsgeld Einspruch oder Widerspruch einzulegen? Diesen Fragen möchten wir uns im Folgenden widmen.
Inhaltsverzeichnis
Regelungen zum Verwarngeld nach § 56 OWiG
Grundlage für das Verwarnungsgeld ist das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). In § 56 Abs. 1 heißt es:
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen.
Fachkundige sprechen hier vom Opportunitätsprinzip. Es gibt der Verfolgungsbehörde (z. B. Ordnungsamt) einen gewissen Handlungsfreiraum. Sie kann nach „pflichtgemäßem Ermessen“ (§ 47 Abs. 1 OWiG) entscheiden, ob für eine geringfügige Ordnungswidrigkeit (z. B. Parkverstoß) ein Buß- oder ein Verwarnungsgeld verhängt werden sollte. Sie kann aber auch ganz von einem Verwarngeld absehen und eine einfache Verwarnung ohne Verwarnungsgeld aussprechen.
Aus § 56 OWiG gehen außerdem folgende wichtige Punkte hervor:
- Die Verwarnung muss mit einer Belehrung des Betroffenen über sein Weigerungsrecht einhergehen. Das heißt, er muss darüber aufgeklärt werden, dass er die Zahlung verweigern kann, wenn er mit der Verwarnung nicht einverstanden ist.
- Die Behörde muss eine Bescheinigung über die Verwarnung bzw. die Höhe des Verwarngeldes und ggf. der Zahlungsfrist und -möglichkeit ausstellen.
- Das Verwarnungsgeld kann sofort bezahlt werden.
- Kann der Betroffene ein Verwarnungsgeld von mehr als zehn Euro nicht sofort bezahlen, ist eine Frist von einer Woche zu gewähren.
- Es werden keine Gebühren oder Auslagen in Rechnung gestellt. Zum Vergleich: Bei einem Bußgeldbescheid werden dem Verkehrssünder Gebühren und Auslagen in Höhe von mindestens 28,50 Euro zusätzlich berechnet.
Verwarnungsgeld: Höhe und Bemessungsgrundlage
Selten übersteigt das Verwarnungsgeld 35 Euro. Wie jedoch aus oben genanntem § 56 OWiG hervorgeht, kommt bei Verstößen, für die der Bußgeldkatalog nicht mehr als 55 Euro ansetzt, eine Verwarnung infrage.
Konkreter äußert sich die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) zum Verwarnungsgeld. In § 2 BKatV. Nach Abs. 3 werden die Beträge in 5-Euro-Schritten abgestuft: 5, 10, 15, 20, 25, 25, 30, 35, 40, 45, 50 und 55 Euro. Es kommt auch darauf an, ob Sie zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Auto unterwegs sind. Der Regelsatz für Fußgänger liegt bei 5 Euro, der für Radfahrer bei 15 Euro.
Zwar ist es nie klug, mit dem zuständigen Ordnungshüter über das Verwarnungsgeld zu verhandeln, ist es jedoch schlecht um Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse bestellt, sollten Sie dies glaubwürdig zum Ausdruck bringen. In solchen Fällen ist ein Verwarnungsgeld von mehr als 20 Euro auf 20 Euro zu ermäßigen.
Das Verfahren: Verwarnungsgeld bezahlen oder nicht?
Vielleicht ist es Ihnen schon einmal passiert, dass Sie von einem Polizeibeamten aus dem Verkehr gezogen wurden. Bei geringen Geschwindigkeitsverstößen oder anderen Ordnungswidrigkeiten kann die Polizei direkt eine Verwarnung aussprechen. Mit der Zahlungsaufforderung – sollten die Beamten nicht von einem Verwarnungsgeld absehen – können Sie nun folgendermaßen umgehen:
- Sie bezahlen: Bei sofortiger Zahlung wird die Verwarnung wirksam. Sie können später nicht mehr dagegen vorgehen.
- Sie bezahlen das Verwarnungsgeld nicht: Nach einer Woche verstreicht die Zahlungsfrist und die zuständige Stelle kann statt der Verwarnung nun ein Bußgeldverfahren eröffnen.
Eine sofortige Zahlung (also z. B. bereits bei der Polizeikontrolle) ist grundsätzlich möglich, aber können Sie das Verwarnungsgeld auch bar bezahlen? Barzahlungen werden tatsächlich nicht mehr überall akzeptiert. In der Regel sind Sofortüberweisungen und Kartenzahlung die gängigen Zahlungswege.
Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld: Anhörung zur Ordnungswidrigkeit
Nun ist es natürlich nicht immer so, dass Sie dem Ordnungshüter, der die Verwarnung ausstellt, persönlich begegnen. Denken Sie beispielsweise an den klassischen Strafzettel. Falschparker finden das Knöllchen erst, wenn Sie an Ihr Kfz zurückkehren.
Manchmal erhalten Sie die schriftliche Verwarnung mit dem geforderten Verwarnungsgeld erst später mit der Post. In einem solchen Fall dient der Bescheid in der Regel auch als Anhörungsbogen, den Sie ausgefüllt zurückschicken können, wenn Sie sich zu dem Vorwurf äußern möchten.
Erhalten Sie direkt bei einer Polizeikontrolle eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld, findet die Anhörung in der Regel direkt vor Ort statt.
Einspruch gegen Verwarnung mit Verwarnungsgeld: Muster
Ein Einspruch gegen das Verwarnungsgeld oder die Verwarnung per se ist nicht möglich. Wenn Sie zum Ausdruck bringen möchten, dass Sie mit der Zahlungsaufforderung bzw. mit dem zur Last gelegten Vorwurf nicht einverstanden sind, lassen Sie die Frist verstreichen, ohne das Verwarnungsgeld zu bezahlen.
Die Verwarnung wird nämlich erst wirksam, wenn Sie das Geld bezahlen. Tun Sie es nicht, liegt es im Ermessen der zuständigen Stelle, ob sie das Verfahren einstellen oder das Bußgeldverfahren eröffnen wird. Ist Letzteres der Fall, müssen Sie mit einem Bußgeldbescheid rechnen.
Anders als bei einer Verwarnung mit Verwarnungsgeld können Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Dafür haben Sie üblicherweise zwei Wochen Zeit. Eine Begründung ist nicht zwingend erforderlich, kann Ihrem Einspruch allerdings Nachdruck verleihen. Wenn Sie nicht wissen, wie Sie diesen am besten formulieren, nutzen Sie gerne unser kostenloses Muster. Übernehmen Sie die Vorlage jedoch nicht ungeprüft und passen Sie sie an Ihren persönlichen Fall an.
Cyberoma meint
Hallo,
ich habe ein schriftliche Verwarnung erhalten. Falsch geparkt (10 Euro) Datum 19.06.19. Brief ist vom 10.07.2019 Zahlung bis 20.07.2019 Poststempel vom 23.07.2019 heute im Briefkasten 24.07.2019.
Das ist doch wohl echt eine Frechheit.
Muss ich die 10 Euro trotzdem bezahlen obwohl ich wegen der behördenschlamperei das Datum 20.07.2019 gar nicht einhalten konnte?
bussgeldtabelle.org meint
Hallo Cyberoma,
wenden Sie sich am besten direkt an die zuständige Behörde.
Das Team von bussgeldtabelle.org