Wer eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begeht und dabei erwischt wird, muss mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Dies sollte jedem Verkehrsteilnehmer klar sein, wenn er sich hinter das Steuer setzt.
In der Probezeit, nach dem Erwerb vom Führerschein, liegt auf den Fahranfängern ein besonderer Fokus und die Bestrafungen können hier noch durch Probezeitmaßnahmen ergänzt werden. Grundlage für diese Sanktionierungsmöglichkeit beispielsweise, wenn Sie zu schnell gefahren sind und geblitzt wurden, bildet das Verkehrsrecht.
In einem Bußgeldbescheid bekommt der Betroffene die Sanktionen mitgeteilt. Doch welche Bereiche umfasst das Verkehrsrecht eigentlich? Wieso gibt es den Punktekatalog in Flensburg? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund.
Weitere Informationen zum Verkehrsrecht
Inhaltsverzeichnis
Der Bußgeldkatalog: Sanktionierung gemäß Verkehrsrecht
Wie bereits erwähnt, kann eine Sanktionierung stattfinden, wenn ein Verkehrssünder bei einer Ordnungswidrigkeit erwischt wurde. Bußgeld, Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten können den Betroffenen dann erwarten.
Die Höhe dieser im Verkehrsrecht festgelegten Strafen bemisst sich maßgeblich an der Schwere des Verstoßes. Wer die zulässige Geschwindigkeit außerorts um 10 km/h überschreitet, kommt mit einem Bußgeld von 20 Euro davon.
Wird dieser Verstoß allerdings mit einer deutlich höheren Überschreitung begangen, etwa um 40 km/h innerorts, so winken zwei Punkte in Flensburg, ein Bußgeld von 160 Euro und ein Monat Fahrverbot.
Das Verkehrsrecht fußt im Grunde in Sachen Ordnungswidrigkeiten auf vier wichtigen Komponenten:
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Hier werden Regeln für Verkehrsteilnehmer auf sämtlichem öffentlichen Straßengelände festgelegt. Dabei geht es vor allem um das Verhalten im Straßenverkehr. Weiterhin sind Vorschriften zu den Verkehrszeichen und deren Bedeutung enthalten. Zum Abschluss lassen sich in diesem Teil vom Verkehrsrecht die Bußgeldvorschriften finden.
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): Hier werden formale und technische Voraussetzungen für die Zulassung von Fahrzeugen für den Verkehr bestimmt. In der StVZO ist beispielsweise festgelegt, dass die Hauptuntersuchung (HU) in regelmäßigen Abständen durchzuführen ist.
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Geht es bei der StVZO um die Zulassung von Fahrzeugen, ist in der FeV als Teil vom Verkehrsrecht geregelt, wer am Straßenverkehr teilnehmen darf. Hier sind beispielsweise die Regelungen rund um die MPU enthalten.
- Straßenverkehrsgesetz (StVG): Auch hier sind grundlegende Vorschriften aus dem Verkehrsrecht enthalten.
Verkehrsrecht: Ein Verkehrsanwalt kann helfen
Auch in einer Bußgeldstelle arbeiten nur Menschen und denen können Fehler unterlaufen. Einige führen dazu, dass ein Bußgeldbescheid gemäß Verkehrsrecht unwirksam wird. Laien erkennen diese aber nicht immer auf den ersten Blick.
Daher kann es sich lohnen, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren, der Ihren Bußgeldbescheid prüft. Durch einen Verkehrsrechtsschutz wird meist ein großer Teil der Kosten dafür abgedeckt.
Sie können allerdings auch ohne Rechtsbeistand Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Bedenken Sie dabei die Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Schreibens von der Behörde. Verpassen Sie diesen Zeitraum, erlang der Bußgeldbescheid die Rechtskraft.
Verkehrsstrafrecht in Deutschland
Nicht nur Ordnungswidrigkeiten können im Straßenverkehr begangen werden. Überschreiten Sie beispielsweise die Promillegrenze, setzen sich hinter das Steuer und gefährden dadurch andere, kann eine Straftat gemäß Verkehrsrecht vorliegen.
Fahrerflucht, also das unerlaubte Entfernen vom Unfallort stellt eine solche ebenfalls da. Sie wird gemäß Strafgesetzbuch(StGB) sanktioniert. Gemäß § 142 erwarten den Betroffenen dann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Auch der Straftatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis fällt in das Verkehrsrecht. Dies gilt auch, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis aufgrund von Verstößen entzogen wurde. Sobald sie weg ist, dürfen Sie keine Kfz mehr im Straßenverkehr führen.
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