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Verkehrspsychologische Beratung: Wann es in der Probezeit dazu kommt

Von bussgeldtabelle.org, letzte Aktualisierung am: 22. November 2020

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Wann müssen Sie mit einer verkehrspsychologischen Beratung rechnen?

Wer sich während der Probezeit einer Ordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat schuldig macht, dem droht bei Rechtskraft des Urteils unter Umständen die sogenannte verkehrspsychologische Beratung. Aber welche Voraussetzungen müssen hierfür konkret erfüllt sein? Grundsätzlich ist es in diesem Zusammenhang wichtig zu wissen, dass während der Probezeit zwischen A- und B-Verstößen unterschieden wird. Erstere gelten als schwerwiegende Vergehen im Straßenverkehr, während Letztere als weniger schwerwiegende Verstöße eingestuft werden.

Die verkehrspsychologische Beratung ist eine freiwillige Maßnahme.

Die verkehrspsychologische Beratung ist eine freiwillige Maßnahme.

Begehen Sie einen A-Verstoß, dann kommt es zunächst zur Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre. Außerdem besteht die Pflicht, am Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen. Die verkehrspsychologische Beratung wird erst dann empfohlen, wenn sich Fahranfänger nach absolviertem Aufbauseminar erneut einen A-Verstoß leisten. Da zwei B-Verstöße gemäß Bußgeldkatalog als ein A-Verstoß gewertet werden, gilt hier das Gleiche.

Verkehrspsychologische Beratung: Ablauf des Beratungsgesprächs

Die verkehrspsychologische Beratung findet als freiwillige Maßnahme nur dann statt, wenn sich Fahranfänger aus eigener Überzeugung zur Teilnahme entscheiden. Dennoch gelten bestimmte formale Voraussetzungen, die im Vorfeld des Beratungsgesprächs erfüllt sein müssen. Nachfolgend sind einige Dokumente aufgelistet, welche für die verkehrspyschologische Beratung vorgelegt werden müssen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis
  • aktueller Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) (als Informationsquelle zu Punkten in Flensburg sowie begangenen Verstößen)
  • Kopie des Überweisungsträgers oder Einzahlungsbeleg als Nachweis über gezahlte Beratungskosten
Die verkehrspsychologische Beratung ist für Fahranfänger mit der Einhaltung von Verhaltensregeln verbunden.

Die verkehrspsychologische Beratung ist für Fahranfänger mit der Einhaltung von Verhaltensregeln verbunden.

Außerdem schließt der Fahranfänger im Rahmen der ersten Sitzung einen Vertrag mit dem verantwortlichen Verkehrspsychologen, welcher die verkehrspsychologische Beratung betreut.

Teil der vertraglichen Übereinkunft sind unter anderem bestimmte Verhaltensregeln, zu deren Einhaltung sich der betreffende Fahranfänger verpflichtet. Im Gegenzug gilt für den Berater, dass dieser sämtliche Inhalte und Erkenntnisse geheim halten muss, die aus den Gesprächen der einzelnen Sitzungen resultieren.

Aber wie laufen die Gespräche konkret ab bzw. was erwartet Fahranfänger, die freiwillig eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch nehmen?

Drei bis vier Einzelgespräche werden auf drei unterschiedliche Tage verteilt. Welche Termine für die jeweilige Sitzung gewählt werden, können Fahranfänger und Verkehrspsychologe gemeinsam absprechen. Einzige Vorgabe: Nicht mehr als ein Monat und nicht weniger als zwei Wochen, dürfen den erstes und letztes Beratungsgespräch trennen.

Sie fragen sich, welche inhaltlichen Ziele die verkehrspsychologische Beratung verfolgt? Grundsätzlich ist es den jeweils zuständigen Verkehrspsychologen selbst überlassen, worüber sie mit den Teilnehmern im Detail sprechen. Wichtig ist nur, dass der Fokus auf der Reflektion des Fehlverhaltens liegt. Hierzu gehört

  • die kritische Auseinandersetzung mit den begangenen Ordnungswidrigkeiten.
  • Fahranfänger, die gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben, sollen sich und ihr Fahrverhalten hinterfragen sowie überlegen, durch welche Verhaltensänderungen Vergehen zukünftig vermieden werden können.
Für eine verkehrspsychologische Beratung sind Kosten zu entrichten.

Für eine verkehrspsychologische Beratung sind Kosten zu entrichten.

Es geht nicht darum, die verkehrspsychologische Beratung zu bestehen oder nicht zu bestehen, da kein Test abgelegt werden muss.

Es wird Führerscheinneulingen im Gegensatz zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) auch kein verkehrspsychologisches Gutachten erstellt, sondern lediglich eine Teilnahmebestätigung.

Entstehen für die verkehrspsychologische Beratung Kosten?

Wer sich als Fahranfänger nach wiederholtem Fehlverhalten dazu entschließt, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, der muss die hierfür anfallenden Kosten selbst tragen.

Da Verkehrspsychologen ihre Beratungsdienste nicht unentgeltlich anbieten, ist in der Regel eine Gebühr von insgesamt etwa 300 Euro für drei einstündige Beratungen zu entrichten. Es handelt sich jedoch nicht um einen Festpreis, weshalb die tatsächlichen Kosten stets variieren können.
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