Wie verhalte ich mich im Falle eines Auffahrunfalles?
Bei einem Auffahrunfall gibt es einiges zu beachten.
Auffahrunfälle gehören zu den wohl häufigsten Unfallkonstellationen im Straßenverkehr. Wer den Bremsweg unterschätzt oder aber mit dem eigenen Fahrzeug einen zu geringen Sicherheitsabstand zum Fahrzeug des Vordermannes einhält, kann rasch in einen derartigen Unfall verwickelt sein.
Oft reicht schon ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit, eine kurze Ablenkung und schon wird nicht rechtzeitig gebremst.
Insbesondere ein Auffahrunfall an einer Ampel ist schnell passiert. Doch was tun bei einem Auffahrunfall? Polizei rufen oder die Sache doch lieber über die Versicherung regeln? Und wer trägt die Schuld beim Auffahrunfall? Im Folgenden ein kleiner Ratgeber über die wichtigsten Punkte rund um das Thema.
Inhaltsverzeichnis
Erste Schritte im Falle eines Aufpralls
- Oberstes Gebot lautet zunächst einmal: Ruhe bewahren.
- Um weitere Unfälle zu verhindern, gilt es zudem, die Unfallstelle zu sichern, den Warnblinker zu setzen, eine Warnweste überzuziehen und auf der Straße ein Warndreieck im Abstand von 100 bis 400 Meter aufzustellen.
- Außerdem sollte unbedingt überprüft werden, ob es sich um einen Auffahrunfall mit Personenschaden handelt. Ist dies der Fall, sollte je nach Ausmaß der Verletzungen die Ambulanz gerufen und/oder Erste Hilfe geleistet werden.
- Unerlässlich ist ferner der Austausch der jeweiligen Kontaktdaten wie Name, Anschrift, Autokennzeichen und Informationen über die Versicherung der jeweiligen Fahrer.
- Unter Umständen kann es zudem nützlich sein, die Unfallstelle sowie die festgestellten Schäden an den Fahrzeugen fotografisch zu dokumentieren.
- Hat sich der Auffahrunfall im Ausland ereignet, sollte stets der Europäische Unfallbericht ausgefüllt werden.
Polizei informieren: Ja oder Nein?
Die Polizei muss beim Auffahrunfall nicht zwingend gerufen werden.
Sofern eine Person zu Schaden gekommen ist, empfielt es sich durchaus, die Polizei zu informieren. Im Falle bloßer Blech- bzw.Sachschäden hingegen, ist dies nicht zwingend erforderlich. Die Beteiligten können den Unfall also grundsätzlich auch unter sich klären.
Wer trägt die Schuld beim Auffahrunfall?
Weit verbreitet ist die Ansicht, dass beim Auffahrunfall stets der Auffahrende die alleinige Schuld trägt. Doch dies ist nicht zwingend der Fall. Zwar herrscht in Konstellationen von Auffahrunfällen der sogenannte „Beweis des ersten Anscheins“, welcher besagt, dass der erste Anschein der Unfallsituation zu Lasten des Hintermannes wirkt und davon auszugehen ist, dass er für die aus dem Unfall resultierenden Schäden vollumfänglich haftet.
Doch dieser Anscheinsbeweis kann durchaus erschüttert werden, wenn es dem Auffahrenden gelingt, zu beweisen und darzulegen, dass sich ein atypischer Verlauf ereignet hat. Gelingt dies, kann auch den Vordermann eine Teilschuld oder sogar ein Gesamtverschulden treffen. Wer also als Vordermann mit seinem Auto in einen Auffahrunfall verwickelt wurde, ist nicht stets von sämtlichen Schadenseratzansprüchen befreit. Es gilt hier immer den Einzelfall zu betrachten. Gegebenenfalls trägt auch der Vordermann den Schaden.
Wie verhindere ich einen Auffahrunfall?
Ein Sicherheitsabstand verhindert einen Auffahrunfall oftmals.
Rudi meint
Und wie verhindert man Auffahrunfälle mit unbeleuchteten Fahrzeugen auf der Autobahn ? Wie halte ich da Abstand?Wer ist schuld wenn es kracht und der auffahrende hat keinen Zeugen? In Zeiten des Tagfahrlichts gibt es genügend getarnte Fahrzeuge auf den Straßen! Kameras als Beweismittel werden zum Schutz dieser Kriminellen ja verboten. Der sogenannte Staat der die Rechte an Filmaufnahme hat nimmt seine Aufgaben ja nicht wahr um so was zu verhindern. Alles tolle Tipps nur muss man in so einem Fall einen Kumpel beim Staat haben oder zu diesem gehören. Das ist unser super Rechtsstaat – Kriminelle werden mit allen Mitteln bis aufs letzte geschützt! Ein Schelm der Böses denkt!