Bußgelder Umwelt:
Beschreibung | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Umweltzone ohne oder mit falscher Umweltplakette befahren | 100 Euro | |
Sanktion vor der StVO-Novelle* Umweltzone ohne oder mit falscher Umweltplakette befahren | 80 Euro | |
Trotz eventueller Gefährdung einen Gegenstand nicht von der Fahrbahn entfernen | 60 Euro | 1 Punkt |
Innerorts unnötig Hin- und Herfahren | 100 Euro | |
Sanktion vor der StVO-Novelle* Innerorts unnötig Hin- und Herfahren | 20 Euro | |
Unnötige Lärm- und Abgasbelästigung | 80 Euro | |
Sanktion vor der StVO-Novelle* Unnötige Lärm- und Abgasbelästigung | 10 Euro | |
Durch mangelnde Vorsicht andere Verkehrsteilnehmer beschmutzen | 10 Euro | |
* Diese Sanktionen gelten für Verstöße vor dem 28.04.2020 |
Infos zur Umweltzone und Feinstaubplakette
Grüne Umweltplakette für das Befahren einer Umweltzone
Der ständige Ausstoß von CO2 durch Autos im Straßenverkehr macht der Umwelt schwer zu schaffen. Ungefähr 100 Millionen Tonnen Kohlendioxid stoßen Fahrzeuge nicht nur in der Stadt in Deutschland aus. Das Verkehrsrecht versucht dies durch Geschwindigkeitsbeschränkungen und Verkehrsverlagerungen einzudämmen. Letzteres wird durch Umweltzonen und Umweltplaketten erreicht.
Umweltzonen: Deutschland
Die Umweltzone in Städten und die damit verordnete Plakette soll Fahrzeuge, die einen hohen Kohlendioxidausstoß haben, ausschließen. Es gibt vor allem Städte mit Umweltzonen, da dort die Luft besonders belastet ist. In die Umweltzone einer Stadt dürfen nur schadstoffarme Pkws einfahren, die durch eine entsprechende Feinstaubplakette gekennzeichnet sind. Dadurch soll die Luftqualität verbessert werden.
In Deutschland gibt es bisher in elf Bundesländern Umweltzonen. In diesen Bundesländern wurden in einigen Städten bis zum Jahr 2014 Umweltzonen eingerichtet:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Bremen
- Hessen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen
- Sachen-Anhalt
- Thüringen
Die einzelnen Städte, in denen die Zonen eingeführt wurden, sind auf der Seite des Umweltbundesamtes vermerkt.
Die Auswirkung der Umweltzone auf die Luftqualität ist nicht hinreichend bewiesen. Deswegen ist es nicht verwunderlich, dass in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Hamburg keine Umweltzonen eingerichtet sind.
Welche Umweltplakette bekommt mein Auto?
Ein Blick in den Fahrzeugschein reicht aus, um die benötigte Umweltplakette zu ermitteln. Die Fahrzeugscheine, die vor dem Oktober 2006 ausgestellt wurden, enthalten die Emissionsschlüsselnummer unter dem Punkt 1. Die neueren Papiere besitzen diese Information unter dem Punkt 14.1 für die Ermittlung der Plakette.
Umweltplakette | Schlüsselnummer Benzinfahrzeuge: | Schlüsselnummer Dieselfahrzeuge: |
---|---|---|
Grün | 01, 02, 14, 16, 18-75, 77 | 32, 33, 38, 39, 43, 53, 55-59, 60-70, 73-75 |
Gelb | 30-31, 36, 37, 42, 44-52, 72 | |
Rot | 25-29, 35, 41, 71 | |
Keine | 03-13, 15, 17, 88, 98 | 0-24, 34, 40, 77, 88, 98 |
Einige Scherzkekse, deren Fahrzeuge überhaupt keine Plakette bekommen, können sich online eine schwarze Umweltplakette, die mit einem Totenkopf versehen ist, bestellen. Je nach Schadstoffgruppe der Fahrzeuge wird in vier Feinstaubplaketten unterteilt: eine grüne Umweltplakette, eine gelbe, rote und schwarze. Dabei zeigt die grüne Plakette an, dass das Auto die wenigsten Feinstaubemissionen abgibt.
Was kostet eine Umweltplakette?
Wenn der Autobesitzer weiß, welche Umweltplakette zu seinem Fahrzeug passt, stellt sich die Frage, welche Kosten nun auf ihn zukommen. Zunächst einmal gibt es keine deutschlandweit festgesetzten Kosten. Bei den kommunalen Einrichtungen hängen die Kosten durch den geschätzten Arbeitsaufwand festgelegt. Andere Einrichtungen können den Preis selbst bestimmen. Deswegen lohnt sich ein Vergleich der Kosten bei kommunalen Trägern und anderen Anbietern. Zudem kann der Preis von Bundesland zu Bundesland variieren. Er wird aber bei ungefähr 8 bis 12 Euro liegen. Höhere Summen kommen auf den Autobesitzer zu, wenn das Auto nicht nur in Deutschland oder außerhalb der Europäischen Union zugelassen ist.
Ohne Plakette in eine Umweltzone einfahren
Um eine Gewährleistung der Befahrung von Umweltzonen in Städten nur mit entsprechender Feinstaubplakette zu bieten, müssen natürlich Bußgelder verhängt werden. Ohne Plakette in eine Umweltzone zu fahren, kann sehr teuer werden. So wurde das Bußgeld zum 01. Mai 2014 auf 80 Euro erhöht. Der Punkt, der zuvor eingetragen wurde, fällt allerdings weg, da die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. Im Zuge der StVO-Novelle wurden die Sanktionen erneut angepasst, weshalb seit dem 28. April 2020 eine Geldbuße von 100 Euro erhoben wird.
Belastung der Umwelt
Bußgeld für unnötige Umweltbelastung mit dem PKW
Laut der StVO ist unnützes Hin- und Herfahren und eine unnötige Lärm- und Abgasbelästigung verboten. Beide Vergehen ziehen ebenso wie eine fehlende Feinstaubplakette ein Bußgeld nach sich. Nützlich ist zu wissen, dass eine unnötige Abgasbelästigung durch das „Warmlaufen lassen“ des Motors nicht sinnvoll ist. Der Motor der Fahrzeuge kann sich so schwer aufwärmen und erreicht die Betriebstemperatur erst beim Fahren.
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