Was ist die Überliegefrist? Bedeutung und Allgemeines
Durch die Überliegefrist können Sie womöglich Ihren Führerschein verlieren.
Das Flensburger Punktesystem sorgt für eine Regulierung des Verkehrs. Verstöße führen zu mehr oder weniger strengen Strafen. Je nach schwere der Vergehen fallen Bußgeld, ein Fahrverbot, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) oder der Führerscheinentzug an.
Zusätzlich vergibt das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg Punkte. Diese werden im Verkehrszentralregister (VZR) – bzw. Fahreignungsregister (FAER) – gespeichert. Nach Ablauf der Tilgungsfrist sind Punkte abgegolten: Sie verfallen und verschwinden vom Konto.
Doch die endgültige Löschung von Punkten aus dem Register erfolgt erst ein Jahr später. Dieser Zeitraum wird als Überliegefrist bezeichnet. Entsprechende Eintragungen über Punkte stehen also auch nach der Tilgungsfrist im VZR. Sie werden 12 Monate später gelöscht.
Unterliegen alle Punkte in Flensburg der Überliegefrist? Die Antwort lautet: ja! Die Dauer ist zudem unabhängig von der Verjährungsfrist der Punkte. Die Punktereform im Mai 2014 hat die Überliegefrist nicht angetastet: Auch vor 2014 wurden die alten Punkte nicht direkt nach Ablauf der Verjährungsfrist gelöscht.
Tatzeit und Zeitpunkt der Rechtskraft: Der feine Unterschied
Die Überliegefrist dauert ein Jahr an und beginnt nach Ablauf der Tilgungsfrist.
Ist für Punkte die Tilgungsfrist abgelaufen, zählen sie nicht mehr im aktuellen Punktestand. Welchen Nutzen hat die Überliegefrist? Weshalb bleiben Eintragungen so lange nachprüfbar? In Flensburg ist das Punktesystem auf zwei Prinzipien aufgebaut.
Grundsätzlich gilt bei Verkehrsverstößen in Deutschland der Zeitpunkt, an dem Sie die Tat begangen haben.
Die Tilgungfrist der Punkte beginnt aber erst in jenem Moment, in dem der Bescheid seine Rechtskraft erlangt – also in dem Moment, in dem er unterschrieben wird.
Aus diesen beiden unterschiedlichen Zeitsystemen entstehen mitunter Überlappungen, die erst im Nachhinein sichtbar werden.
Hinzu kommt, dass der Bußgeldkatalog 2019 Ahndungen staffelt. Nicht jeder einzelne Punkt führt zu strengen Strafen. Beim Erreichen einer gewissen Anzahl, greifen die Behörden jedoch durch. Ab vier Punkten können Sie mit einer Ermahnung rechnen. Acht Zähler führen direkt zum Entzug der Fahrerlaubnis.
In Flensburg wird die Punkte-Löschung nach deren Tilgung also vertagt, damit die Behörden anhand der Eintragungen im Register nachvollziehen können, ob gewisse Punktestände während der Bearbeitungszeit erreicht wurden. Ohne Überliegefrist könnten Sie vieles nicht nachprüfen.
Die Überliegefrist in Flensburg: konkretes Beispiel
Ist die Überliegefrist schon abgelaufen?
Nehmen wir an, Sie haben im Laufe der Zeit sechs Punkte in Flensburg angesammelt. Am 13.04.2019 begehen Sie einen einfachen Rotlichtverstoß. Dafür bekommt Ihr Flensburger Konto einen weiteren Punkt.
Der entsprechende Bußgeldbescheid wird am 27.05.2019 rechtskräftig. Demnach ist dieser spezielle Punkt am 26.11.2020 getilgt. Gelöscht wird er ein Jahr nach Ablauf der Tilgung am 25.11.2021.
Nun fahren Sie aber am 18.11.2020 30 km/h zu schnell. Dafür bekommen Sie einen Punkt gutgeschrieben.
Sie legen Einspruch ein und aufgrund dieser Verzögerung trägt die Behörde den Punkt erst mit dessen Rechtskraft am 11.04.2021 in das Fahreignungsregister ein. Zu diesem Zeitpunkt ist der alte Punkt längst verjährt.
Doch – und das ist der springende Punkt – zum Tatzeitpunkt war er noch aktuell! Sie hatten am 18.11.2020 also die acht Punkte in Flensburg voll. Infolgedessen verlieren Sie Ihre Fahrerlaubnis. Die Entziehung ist allerdings erst am 11.04.2021 möglich.
Überliegefrist der Punkte in Flensburg: Lohnt sich ein Hinauszögern?
Manche Rechtsanwälte empfehlen, die Rechtskraft des Bescheides möglichst lange hinauszuzögern, um den Führerschein behalten zu können. Dieser Rat kann aber nicht aufgehen: Nicht umsonst bestimmt das Straßenverkehrsgesetz (StVG) für die Überliegefrist eine Dauer von 12 Monaten.
Der Bescheid wird nämlich nach spätestens sechs Monaten rechtskräftig. Es ist also unmöglich, die Überliegefrist mit Verzögerungstaktiken auszutricksen. Anhand der gespeicherten Eintragungen im Register lässt sich der Punktestand im Verkehrszentralregister für den Zeitpunkt, an dem eine Tat begangen wurde, immer nachprüfen – auch nach Ablauf der Tilgungsfrist.
Sebastian meint
Moin,
kann mir jemand sagen ob ich etwas zu erwarten habe bei folgendem Sachverhalt?
1 aktiver Punkt (Geschwindigkeitsüberschreitung)
5 Punkte in der Überliegefrist (davon vier Punkte wegen Geschwindigkeitsüberschreitung)
Und nun kommen 2 Punkte hinzu. Je einen für, man ahnt es, Geschwindigkeitsüberschreitung.
Habe ich dann 3 aktive Punkte und die Punkte in der Überliegefrist werden nicht weiter berücksichtigt? Oder kann mir der Führerschein entzogen werden?
Vielen Dank für eure Antworten.
Beste Grüße
Sebastian
bussgeldtabelle.org meint
Hallo Sebastian,
Hallo Peter,
die Punkte, die sich in der Überliegefrist befinden, sind dann von Bedeutung, wenn es zu einem Verstoß kommt, der vor Ablauf der Tilgungsfrist der alten Eintragungen begangen wurde
Das Team von bussgeldtabelle.org