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Überladung: Bußgeldtabelle und Bußgeldkatalog

Von bussgeldtabelle.org, letzte Aktualisierung am: 12. November 2020

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Bußgelder Überladung PKW:

BeschreibungBußgeldPunkteFahrverbot
Überladung des Pkws (mit zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen) oder des Anhängers (mit zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 2 Tonnen) als Fahrzeugführer oder Fahrzeughalter
...um über 5 %10 Euro
...um über 10 %30 Euro
...um über 15 %35 Euro
...um über 20 %95 Euro1 Punkt
...um über 25 %140 Euro1 Punkt
...um über 30 %235 Euro1 Punkt

Bußgelder Überladung LKW:

BeschreibungBußgeldPunkteFahrverbot
Überladung des LKWs oder des Anhängers (mit zulässigem Gesamtgewicht von über 2 Tonnen) als Fahrzeugführer
...um 2 bis 5 %30 Euro
...um über 5 %80 Euro1 Punkt
...um über 10 %110 Euro1 Punkt
...um über 15 %140 Euro1 Punkt
...um über 20 %190 Euro1 Punkt
...um über 25 %285 Euro1 Punkt
...um über 30 %380 Euro1 Punkt
Überladung des LKWs oder des Anhängers (mit zulässigem Gesamtgewicht von über 2 Tonnen) als Fahrzeughalter
...um 2 bis 5 %35 Euro
...um über 5 %140 Euro1 Punkt
...um über 10 %235 Euro1 Punkt
...um über 15 %285 Euro1 Punkt
...um über 20 %380 Euro1 Punkt
...um über 25 %425 Euro1 Punkt
...um über 30 %425 Euro1 Punkt

Video: Überladung schnell & einfach erklärt

https://youtu.be/do4QacG41tM
Wann ein Kfz als überladen gilt, erklärt dieses Video.

Überladung im Alltag oder im Beruf

Wird der PKW überladen, droht ein Bußgeld.
Wird der PKW überladen, droht ein Bußgeld.

Vielleicht ist es Ihnen gerade erst passiert: Sie wollten mit der Familie in den wohlverdienten Urlaub fahren und die Polizei hat Sie angehalten wegen Verdacht auf Überladung. Nun erwartet Sie ein hohes Bußgeld, wenn nicht sogar 1 Punkt in Flensburg. Mit Ihrer Überraschung darüber, wären Sie als Autofahrer in Deutschland nicht allein. Viele denken, dass Sie nicht zwingend darauf achten müssen, ob ihr Kfz überladen ist und dass es nur Kraftfahrer betrifft, da diese meist schwere Transporte bewerkstelligen müssen. Doch auch Halter eines KFZ müssen darauf achten, dass sie ihren PKW nicht überladen. Dabei sind nicht nur das zulässige Gesamtgewicht des PKWs und die Ladungssicherung entscheidend. Des Weiteren ist darauf zu achten, ob die Ladung zu weit hinausragt und auch ob die eigene Sichtweite während der Fahrt garantiert ist, um nicht hohen Bußgeldern oder gar Punkten ausgesetzt zu werden.

Zulässiges Gesamtgewicht (Achslast) für PKW

Entscheidender Faktor zur Beurteilung des zulässigen Gesamtgewichtes ist die Achslast. Das ist die Gesamtlast, die von den Reifen eines Fahrzeuges auf die Straße auftrifft. Je nach PKW und Anhänger ist die Achslast unterschiedlich.

PKW ArtZulässiges GGs Bemerkung
leichter PKW ohne Anhängerweniger als 2,8 t
schwerer PKW ohne Anhängerweniger als 3,5 t
mit Anhänger/ LadungKFZ weniger als 3,5 t

Anhänger weniger als 750 kg
mit Anhänger/ LadungKFZ weniger als 3,5 t

Anhänger weniger als 750 kg
wenn das Gewicht des Anhängers nicht höher als das Eigengewicht ist und die zGG von beiden nicht 3,5 Tonnen überschreitet)

Ein leichter PKW darf das zulässige Gesamtgewicht von 2,8 t nicht überschreiten. Führt er einen Anhänger mit sich, so dürfen es weniger als 3,5 t sein. Achtet der Fahrer auf diese Vorschriften, so sollten ihm keine Bußgelder oder Punkte wegen Überladung treffen.

Zulässiges Gesamtgewicht (Achslast) für LKW

Für LKWs gibt eine allgemeine Formulierung in StVO:
„Bei Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeugen und Lastkraftwagenzügen darf das Gewicht auf der oder den Antriebsachsen im grenzüberschreitenden Verkehr nicht weniger als 25 Prozent des Gesamtgewichts des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination betragen.“

LKW/ Omnibus ArtZulässiges GGs Bemerkung
leichter LKW ohne Anhängerweniger als 7,5 t
schwerer LKW ohne Anhängerweniger als 18 t
mit Anhänger/ Ladungweniger als 18 t
zwei oder weniger achsigen Anhänger
mit Anhänger/ LadungKFZ weniger als 25 t
mit dreiachsigen Anhänger
mit Anhänger/ LadungKFZ weniger als 36 tmit vierachsigen Anhänger
mit Anhänger/ LadungKFZ weniger als 40 tmit fünf- oder sechsachsigen Anhänger
mit Anhänger/ LadungKFZ weniger als 44 tei dreiachsigen Kfz mit zwei- oder dreiachsigen Anhänger (Kombination aus Sattelanhängern)

Das bedeutet, ein leichter LKW darf eine Achslast von 7,5 t Gewicht nicht überschreiten und ein schwerer LKW hingegen darf das Gewicht von 18 t nicht überschreiten.
Jedoch gibt es in Bezug auf die Definition des zulässigen Gesamtgewichtes eine klare Unterscheidung. Das Verkehrsrecht und somit auch der Bußgeldkatalog unterscheiden folgendermaßen:

  • Formelle Überladung (das zulässige Gesamtgewicht ist überschritten, ohne eine Gefährdung)
  • Materielle Überladung (das zulässige Gesamtgewicht ist überschritten, mit einer Gefährdung)

Kontrolle der Polizei

Die Polizei ist durchaus berechtigt, jederzeit Fahrzeuge aus dem Verkehr zu ziehen, wenn ein Verdacht auf Überladen des Autos besteht. Mittels einer geeichten Waage und in manchen Teilen Deutschlands auch mittels einer digitalen Radlastwaage, wird die Achslast somit ordnungsgemäß überprüft und festgestellt. Ist beispielsweise der LKW überladen, wird in der Regel, entsprechend Bußgeldtabelle, in Kilogramm und in Prozent, der dazugehörige Bußgeldbescheid ausgestellt.

Gründe für die strengen Richtlinien bei einer Überladung

Ein LKW Unfall bei Überladung kann verheerende Folgen haben.
Ein LKW Unfall bei Überladung kann verheerende Folgen haben.

Eine Überladung des Fahrzeuges, bemerkt der Fahrer in der Regel nicht, wenn sie unter 20 Prozent liegt. Jedoch ab 20 Prozent besteht die Möglichkeit, dass ihm auffallen könnte, dass sich das Fahrzeug schwerer lenken lässt oder aber der Bremsweg durch den Druck auf den Reifen zu lang erscheint. Ab 30 Prozent Überladung kann es sehr gefährlich werden und das nicht nur für den Fahrer, sondern auch für die anderen Verkehrsteilnehmer und es kann zum Unfall kommen. Wenn ein Fahrzeug so enorm überladen ist, lässt es sich nicht mehr einwandfrei lenken und der Bremsweg wird immer länger.

Ladungssicherung LKW und PKW

Egal ob LKW oder PKW: Werden im Auto Gegenstände transportiert, müssen jene angemessen gegen Überladung gesichert sein. Bei fehlender Ladungssicherung, kann es schnell passieren, dass bei einer Vollbremsung jene Gegenstände zu Geschossen werden und andere verletzen könnten.

Man unterscheidet hier zwischen:

  • formschlüssiger Sicherung (beispielsweise palettierte Ladung, die allseitig und lückenlos an den Laderaumbegrenzungen anliegt/ zusätzliche Sicherung evtl. mit Zurrgurten)
  • kraftschlüssige Ladesicherung (ohne Anlegung an die Laderaumbegrenzung= mittels Zurrgurten auf die Ladefläche gepresst)

Eine Missachtung der Ladungssicherung kann bei einer Sachbeschädigung bis zu 75 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg für den Täter bedeuten.
Ragt ein Transportgegenstand über das Fahrzeug hinaus, muss es natürlich auch entsprechend gesichert werden.

Wie weit darf eine Ladung überstehen? (StVO § 23)

LKW Beispiel für eine Ladungssicherung
LKW Beispiel für eine Ladungssicherung

Reicht der Stauraum eines Fahrzeuges nicht für die Ladung, darf sie auch bis zu einer bestimmten Meteranzahl nach oben, hinten, seitlich und nach vorn hinausragen. Dabei ist jedoch zu beachten, das niemals die Sicht des Fahrers darunter leidet.

Dafür gibt es in der StVO folgende Richtlinien:
„Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein.“
„Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.“

Wie weit darf eine Ladung nach hinten hinausragen?

Laut StVO:
„Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 m hinausragen, jedoch nur bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m(…)“

Um Andere vorher zu warnen, sollten Sie entweder:

  • eine Leuchte (eine Missachtung bedeutet 25 Euro Bußgeld)
  • eine Fahne(<30×30 cm)
  • ein Schild / einen zylindrischen Körper (Durchmesser von mindestens 35 cm)

an die Ladung anbringen. Die Farbe für alle Kennzeichnungen ist rot.

Fazit

Es ist ratsam, sich an die StVO zu halten, um Unfällen entgegenzuwirken.
Haben Sie als Halter all diese Verweise beherzigt, können Sie sorgenfrei bzw. sicher in den Urlaub fahren oder Ihrer Arbeit als Kraftfahrer nachgehen und müssen sich keine Gedanken über eine Überladung machen.

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