Bußgelder Überholen:
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Beim Einordnen nach dem Überholen einen Überholten behindert. | 20 € | ||
Überholen auf der rechten Spur... | |||
... innerorts | 30 € | ||
... innerorts mit Sachbeschädigung | 35 € | ||
... außerorts | 100 € | 1 | |
... außerorts mit Gefährdung Anderer | 120 € | 1 | |
... außerorts mit Sachbeschädigung | 145 € | 1 | |
Beim Überholen... | |||
... keinen ausreichenden Seitenabstand eingehalten (1m bei mehrspurigen Fahrzeugen, 1,5m bei einspurigen Fahrzeugen | 30 € | ||
... Geschwindigkeit erhöht | 30 € | ||
... nicht wesentlich schneller gefahren als der zu Überholende | 80 € | 1 | |
... nicht wesentlich schneller gefahren als der zu Überholende. Es kam zum Unfall. | 120 € | 1 | |
... den nachfolgenden Verkehr gefährdet | 80 € | 1 | |
Überholen, ohne die Verkehrszeichen zu beachten | 70 € | 1 | |
Überholen | |||
... am Fußgängerübergang | 80 € | 1 | |
... bei unklarer Verkehrslage | 100 € | 1 | |
... bei unklarer Verkehrslage und bestehendem Überholverbot | 150 € | 1 | |
... bei unklarer Verkehrslage und bestehendem Überholverbot mit Gefährdung | 250 € | 2 | 1 Monat. Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB |
... bei unklarer Verkehrslage und bestehendem Überholverbot mit Sachbeschädigung | 300 € | 2 | 1 Monat |
Sicheres Überholen
Auf unübersichtlichen Straßen droht Gefahr beim Überholen.
Sei es auf Landstraßen, Kraftfahrstraßen, auf Straßen innerorts oder auf Autobahnen – egal in welcher Verkehrssituation – bei einem Überholmanöver müssen immer gewisse Richtlinien und Gesetzmäßigkeiten beachtet werden, um sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht in Gefahr zu bringen.
Darunter fallen Begebenheiten, wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, unübersichtliche Straßenverläufe oder Sicherheitsabstände zu den Verkehrsteilnehmern, die überholt werden sollen.
An manchen Stellen muss entschieden werden, ob das Überholen eines Anderen gefährlich sein könnte, oder aber nicht. Wird ein bestehendes Überholverbot missachtet, drohen Bußgelder, Punkte und in ganz schlimmen Fällen auch Fahrverbote. Um jenen Strafen zu entgehen, können Sie gerne die Gesetzmäßigkeiten der StVO im weiteren Verlauf durchlesen.
Inhaltsverzeichnis
§ 5 Überholen – Richtlinien laut StVO
Ein Überholvorgang muss für die anderen Verkehrsteilnehmer immer ersichtlich sein. Also immer daran denken, den Blinker zu setzen, je nach Richtungswechsel (vor und nach dem Überholen). Außerhalb geschlossener Ortschaften darf zudem „durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen“ auf einen Überholvorgang hingewiesen werden.
In der StVO liest sich das wie folgt:
Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern wie Fußgänger und Radfahrer eingehalten werden. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.
In diesem Absatz gibt es noch einige Unterscheidungen, da die Sicherheitsabstände vom Fahrzeug abhängig sind. Bei einspurigen Fahrzeugen sind 1,5 m einzuhalten und bei zweispurigen ist es 1 m. Gesetzt dem Fall, der Fahrer will einen Bus überholen oder eine Straßenbahn, so muss er einen Sicherheitsabstand von 2 m aufgrund der ein- und aussteigenden Fußgänger einhalten.
Aus der Sicht des Überholten ist es wichtig, Folgendes zu beachten:
- er darf, während er überholt wird, nicht schneller fahren, also die Geschwindigkeit halten
- wenn nötig, muss er dem überholenden Fahrzeug Platz zum Einscheren gewähren und den korrekten Abstand einhalten
Überholverbot
In manchen Situationen machen es bestimmte Begebenheiten unmöglich, einen Überholvorgang zu vollziehen. Beispielsweise wenn der korrekte Abstand oder die richtige Geschwindigkeit nicht eingehalten werden können. Völlig ungeachtet dessen, ob es sich um Überholen innerorts oder außerorts handelt. Ein Überholverbot gilt immer:
- bei einem unübersichtlichen Straßenverlauf
- Das ist der Fall, wenn z. B. Bäume/Kurven die Sicht auf den weiteren Verlauf der Straße verhindern, so dass der Fahrer beispielsweise nicht einschätzen kann, ob genügend Platz zum Gegenverkehr besteht oder ob sich Fußgänger auf der Fahrbahn befinden.
- bei einem entsprechenden Verkehrszeichen (Zeichen 276,277)
- bei einem Risiko gegenüber den anderen (Gegenverkehr/die Überholten)
- Das bedeutet, man darf den Überholten nicht behindern oder den Gegenverkehr. Der Überholende muss die Geschwindigkeiten beider richtig einschätzen. Fälle wie verfrühtes Wiedereinscheren oder zu lange Fahrt auf der Gegenverkehrspur gefährden nicht nur den Fahrer selbst, sondern auch die übrigen Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer oder Fußgänger.
- für Kraftfahrzeuge (über 7,5 t) bei einer wetterbedingten Sichteinschränkung von weniger als 50m
- bei einem Fußgängerüberweg
- auf der rechten Spur auf Autobahnen
Tipps für ein sicheres Überholen:
Beim Überholen muss auch der hintere Verkehr im Blick behalten werden.
Zu den schon oben genannten Richtlinien nach der StVO kann man sich noch ein paar Ratschläge für ein unfallfreies Überholmanöver zu Herzen nehmen:
- Nur auf überschaubaren Straßen überholen.
- Auf Autobahnen den hinteren Verkehr im Auge behalten (Schulterblick).
- Auf Autobahnen mit drei Spuren ist es ratsam beim wieder einscheren auch die Fahrzeuge rechts zu beobachten, da von der rechten Spur auch Autos zum Überholen auf die mittlere Spur wechseln könnten.
- den Verkehr lieber ein paar Sekunden länger im Auge behalten.
- die eigene Geschwindigkeit des Fahrzeuges nicht überschätzen.
Rechts Überholen: Strafe?
Im Allgemeinen ist es in Deutschland untersagt rechts zu überholen. Bei einem Verstoß können bis zu 25 Euro den Besitzer wechseln.
Jedoch gibt es laut StVO dabei auch folgende Ausnahmeregelungen:
In diesen Situationen darf auch rechts überholt werden. Jedoch sollte immer der korrekte Abstand eingehalten werden.
Also ist es je nach Situation erlaubt, rechts zu überholen und nicht immer droht dann ein Bußgeld oder gar Schlimmeres.
Punkte, Bußgelder, Fahrverbot
Doch wann genau treten die Strafmaßnahmen in Kraft? Ein Überholverbot (z.B. bei einem Verbotsschild) oder andere Richtlinien laut dem Verkehrsrecht dienen in erster Linie zu unserem Schutz und werden bei Nichteinhaltung nach den Strafmaßnahmen im Bußgeldkatalog geahndet.
Jedem Täter muss dabei bewusst sein, dass ein riskanter Überholvorgang bis zu einem Monat Fahrverbot mit sich ziehen kann, da die meisten Unfälle in Deutschland aufgrund von einem unachtsamen Überholvorgang passieren (laut ADAC: pro Jahr 400 Tote). Wenn diese Zahl noch nicht abschreckend genug ist, sollte Verkehrssündern wenigstens die Bußgelder, Punkte und mögliche Fahrverbote zu denken geben.
Es droht ein Bußgeld wegen gefährlichem Überholen.
Beginnend bei 20 Euro, wenn der Fahrer den Überholten wie beispielsweise Radfahrer behindert, bekommt man noch keinen Punkt. Ab einem Bußgeld von 80 Euro, wenn der Fahrer beispielsweise den nachfolgenden Verkehr gefährdet oder bei einem Überholvorgang an einem Fußgängerüberweg, wird ein Punkt in Flensburg notiert.
Eine schwerwiegende Tat ist beispielsweise zu überholen bei unklarer Verkehrslage begleitet von einem Überholverbot mit Gefährdung. Da wird ein Bußgeld in Höhe von 250 € gefordert zudem gibt es 2 Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot wird ausgesprochen.
Deshalb sollte es ich jeder Autofahrer vorher überlegen, ob es wert ist, durch ein unüberlegtes Überholmanöver seinen Führerschein zu riskieren oder gar sein oder fremdes Leben, nur um schneller zum Ziel zu kommen, aufs Spiel zu setzen.
Franz D meint
Auf Autobahnen kommt es oft vor das sich nicht an das Rechtsfahrgebot gehalten wird obwohl eine sehr große Lücke besteht. Ist es dann auch Rechts überholen wenn ich mich mit gleichbleibender Geschwindigkeit nach rechts einordne und an den langsameren linksfahrenden Fahrzeugen vorbei fahre bis ich mich vorne wieder nach links einordne um das Fahrzeug vor mir ordnungsgemäß zu Überholen??? Ich finde es sollte hier nicht nur nach dem Tatbestand geurteilt werden sondern auch nach der Situation.
Außerdem wird nicht genug Aufmerksamkeit bei Fahrzeugen angewandt die sich an das Rechtsfahrgebot halten die dann aber regelrecht beim wiedereinscheren auf die linke Spur ausgebremst werden wenn vor ihnen ein langsameren Fahrzeug fährt. Da sollte meiner Meinung nach eine Verordnung her die das zu regeln hat.