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Wirtschaftlicher Totalschaden nach einem Verkehrsunfall

Von bussgeldtabelle.org, letzte Aktualisierung am: 23. November 2020

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Ein wirtschaftlicher Totalschaden am Auto

Ein wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet, eine Reparatur ist nicht mehr rentabel.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet, eine Reparatur des Kfz wäre nicht mehr rentabel.

Ein Unfall zieht einige Unannehmlichkeiten nach sich. In der Regel entstehen Sachschäden, die behoben werden müssen und das erfordert Reparaturkosten.

Für gewöhnlich ist die größte Schadensposition im Rahmen eines Verkehrsunfalls die des Fahrzeugschadens. Besonders teuer gestaltet sich die Erstattung der Kosten, wenn der Geschädigte dann auch noch mit seinem Auto einen Totalschaden erlitten hat.

Doch was ist überhaupt ein Totalschaden? Immer wieder fällt auch der Begriff des wirtschaftlichen Totalschadens. Was sich dahinter verbirgt und wie in derartigen Fällen zu verfahren ist, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.

Inhaltsverzeichnis

  • Ein wirtschaftlicher Totalschaden am Auto
    • Was versteht man unter einem Totalschaden?
  • Der technische Totalschaden
  • Der wirtschaftliche Totalschaden
  • Unechter Totalschaden
    • Wirtschaftlicher Totalschaden und Reparatur
  • Wie wird der Restwert von einem Auto ermittelt?
    • Übererlös

Was versteht man unter einem Totalschaden?

Oftmals ergibt sich aus einer Abrechnung, dass ein Totalschaden vorliegt.

Oftmals ergibt sich aus einer Abrechnung, dass ein Totalschaden vorliegt.

Der Begriff „Totalschaden“ taucht immer wieder im Zusammenhang mit Unfällen im Straßenverkehr auf. Hierbei wird zunächst einmal differenziert zwischen dem sogenannten technischen und dem wirtschaftlichen Totalschaden. Außerdem gibt es noch den Begriff des unechten Totalschadens.

Der technische Totalschaden

Ein sogenannter technischer Totalschaden beschreibt einen Sachschaden an einem Fahrzeug, der nicht mehr behoben werden kann. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt hingegen vor, wenn eine Instandsetzung wirtschaftlich nicht mehr rentabel ist.

Der wirtschaftliche Totalschaden

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden übersteigt die Höhe der veranschlagten Reparaturkosten des Fahrzeuges den Wiederbeschaffungswert und den Restwert des Fahrzeuges. Der Wiederbeschaffungswert umschreibt wiederum die Kosten, die der Geschädigte aufbringen müsste, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen, welches exakt dem Zustand und dem Wert entspricht, wie das zu Schaden gekommene Fahrzeug.

Wirtschaftlicher Totalschaden – Eine Abrechnung anhand eines Beispiels:
Reparaturkosten = 5.000,- EUR
Wiederbeschaffungswert = 4.000,- EUR
Restwert = 500,- EUR
Die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert beträgt hier also 3500,- EUR. Sie ist mithin geringer als die veranschlagten Reparaturkosten. Wirtschaftlich betrachtet liegt also hier ein Totalschaden vor.

In der Regel führt ein technischer Totalschaden automatisch auch zu einem wirtschaftlichen Totalschaden. In diesem Falle zahlt die Versicherung die Differenz zwischen Restwert des Fahrzeuges und dem Wiederbeschaffungswert. Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass der Betroffene sein Schrottfahrzeug verkaufen kann und somit den verbleibenden Restwert noch einholen kann. In dem Fall steht er nämlich finanziell wieder so wie vor dem schädigenden Ereignis.

Unechter Totalschaden

Wenn am Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt: Der Restwert des Fahrzeugs ist ein wichtiger Faktor.

Wenn am Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt: Der Restwert des Fahrzeugs ist ein wichtiger Faktor.

Der Sonderfall des sogenannten unechten Totalschadens liegt vor, wenn ein Neuwagen bei einem Verkehrsunfall derartig drastisch zerstört wird, dass dem Halter auch nach der Reparatur die Summe des Wiederbeschaffungswertes zusteht.
Diese Situation ist für den Geschädigten besonders ärgerlich, da die gegnerische Versicherung lediglich den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Modells am Schadenstag (=sogenannter Zeitwert) zahlt. Doch bei einem Neuwagen bringt alleine die Zulassung bereits erhebliche Wertverluste mit sich.

Die Erstattung des Neupreises findet in der Regel jedoch nur dann statt, wenn das Fahrzeug höchstens vier Wochen alt ist und maximal 1000 Kilometer zurückgelegt hat.

Zudem wird bei einem Totalschaden durch die Vollkasko nur dann der Neuwert erstattet, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.

Wirtschaftlicher Totalschaden und Reparatur

Für den Fall, dass Betroffene sich dennoch nicht von ihrem Fahrzeug trennen wollen, stehen ihnen von Seiten der Versicherung bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes zu. In diese Berechnungen fließt der Restwert am Fahrzeug dann nicht mit ein.

Beispiel:
Wiederbeschaffungswert = 3.000,- EUR
Restwert = 1.000,- EUR
Maximaler Reparaturkostenaufwand = 130% von 3.000,- EUR = 3.900,- EUR

Wie wird der Restwert von einem Auto ermittelt?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden: Die Versicherung zahlt die Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden: Die Versicherung zahlt die Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert.

Der Restwert des Fahrzeuges ist der Wert, den der Betroffene für sein Unfallfahrzeug noch beim Verkauf erzielen kann. Um ihn zuverlässig zu ermitteln, sollte ein Sachverständiger zur Erstellung eines Kfz-Gutachtens beauftragt werden. Im Haftpflichtschadensfall kann der Unfallgeschädigte den Kfz-Sachverständigen eigens beauftragen. Dieser hat dann wiederum für das Fahrzeug den verbleibenden Wert zu ermitteln. Steht der Restwert fest, muss der Geschädigte das Fahrzeug unverzüglich verkaufen, damit keine weiteren Standkosten entstehen.

Übererlös

Sollte der Geschädigte beim Verkauf seines Unfallwagens einen Betrag erzielen, der den errechneten Restwert übersteigt, so ist dieser Übererlös auf die Zahlungen seitens der Versicherung anzurechnen. Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass der Betroffene nach dem Schadensfall nicht besser gestellt sein soll.

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