Welche Konsequenzen hat ein tödlicher Unfall?
Welche strafrechtlichen Folgen ein tödlicher Verkehrsunfall haben kann, ist vielen nicht bewusst.
Nicht selten sind Alkohol und Drogen im Spiel oder aber ein Fahrer war für einen kurzen – aber entscheidenden – Moment unachtsam.
Nicht selten ist in einem Fall, in dem ein Verkehrsunfall mit Todesfolge endet, auch an den Straftatbestand der fahrlässigen Tötung zu denken. Wann dieser erfüllt und wo er gesetzlich normiert ist und mit welchen Strafen er geahndet wird, erfahren Sie im folgenden Ratgeber. Insbesondere soll hier die fahrlässige Tötung im verkehrsrechtlichen Kontext näher beleuchtet werden.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine fahrlässige Tötung?
Die fahrlässige Tötung ist ein Straftatbestand nach deutschem Recht. Gesetzlich geregelt ist sie in § 222 des Strafgesetzbuches (kurz: StGB).
Tödlicher Unfall: Welches Strafmaß sieht die fahrlässige Tötung vor?
Die Norm sieht eine Strafe von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor. Es handelt sich demnach nicht um ein Verbrechen, sondern um ein Vergehen.
Ein tödlicher Unfall kann unter Umständen als fahrlässige Tötung qualifiziert werden.
Ereignet sich ein tödlicher Unfall, in den mehrere Personen verwickelt sind, haben die ermittelnden Behörden jedoch stets den Fall auf eine eventuelle fahrlässige Tötung hin zu überprüfen, es sei denn ein derartiger Verdacht ist von vornherein auszuschließen.
Was bedeutet der Begriff „fahrlässig“?
Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Der Tatbestand erfordert eine objektive Sorgfaltspflicht bei objektiver Vorhersehbarkeit von Erfolg und Kausalverlauf.
Das Beispiel verdeutlicht, wie schnell sich eine fahrlässige Tötung im Straßenverkehr ereignen kann. Leider ist ein tödlicher Unfall auf Deutschlands Straßen keine allzu große Seltenheit.
Verjährung: Fahrlässige Tötung kann nicht unbegrenzt verfolgt werden
Wenn sich ein tödlicher Unfall ereignet, prüfen die ermittelnden Behörden stets, ob eine fahrlässige Tötung vorliegt.
Abgesehen vom Mord-Tatbestand richtet sich die Verfolgungsverjährung von Straftaten im Sinne des § 78 Absatz 3 StGB nach dem Höchstmaß des jeweiligen Strafrahmens. Jeder Straftatbestand ordnet sowohl in seinem Mindest– als auch in seinem Höchstmaß unterschiedliche Strafen an.
So sieht der Strafrahmen des § 222 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Das Höchstmaß ist also fünf Jahre Freiheitsstrafe. Gemäß dem aufgrund dessen einschlägigen § 78 Absatz 3 Nr.4 StGB beträgt die Frist der Verfolgungsverjährung hier also fünf Jahre.
Die Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist. Sofern der Erfolg der Tat (beispielsweise der Tod einer Person) erst zu einem späteren Zeitpunkt eintritt als die Tathandlung, so ist der Zeitpunkt des Erfolgseintritts der maßgebliche.
Sobald Ermittlungen in Gang gesetzt wurden, tritt eine Unterbrechung der Verjährung ein. Dauert ein Verfahren also eine bestimmte Zeit lang, kann sich der Beschuldigte bzw. der Angeklagte (je nach Stand des Verfahrens werden die Betroffenen unterschiedlich bezeichnet) nicht auf eine zwischenzeitliche Verjährung berufen. Dies ergibt sich aus § 78 c StGB.
Wenn sich ein tödlicher Unfall ereignet und der Beschuldigte beispielsweise richterlich vernommen wird, so wird die Verjährung unterbrochen.
Wie kann ein tödlicher Verkehrsunfall vermieden werden?
Ein tödlicher Unfall mit dem Lkw oder Pkw ist für Kraftfahrer der wohl größte Alptraum.
Der Natur der Sache nach wohnt vor allem dem Führen von Kraftfahrzeugen alleine aufgrund von den erreichbaren Geschwindigkeiten ein hohes Gefahrenpotential inne. Ein tödlicher Unfall ist somit leider ein generelles Risiko im Straßenverkehr.
Doch auch aus einer anderen Position heraus, als Fußgänger oder auf dem Fahrrad, ist im Straßenverkehr stets wachsam und vorausschauend zu handeln. Ein tödlicher Unfall mit einem Radfahrer kommt leider immer wieder vor. Das Risiko verringert sich jedoch, wenn auch die – in diesem Falle weniger geschützte – Partei entsprechende Vorsicht und Umsicht walten lässt.
Schreibe einen Kommentar