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Tödlicher Unfall im Straßenverkehr – In Betracht kommt häufig Fahrlässigkeit

Von bussgeldtabelle.org, letzte Aktualisierung am: 20. November 2020

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Welche Konsequenzen hat ein tödlicher Unfall?

Welche strafrechtlichen Folgen ein tödlicher Verkehrsunfall haben kann, ist vielen nicht bewusst.

Welche strafrechtlichen Folgen ein tödlicher Verkehrsunfall haben kann, ist vielen nicht bewusst.

Die wohl tragischsten aller denkbaren Unfall-Szenarien sind die, in denen Menschen ums Leben kommen. Die Ursachen, weshalb sich ein tödlicher Verkehrsunfall ereignen kann, sind breit gefächert und unterschiedlichster Natur.

Nicht selten sind Alkohol und Drogen im Spiel oder aber ein Fahrer war für einen kurzen – aber entscheidenden – Moment unachtsam.

Nicht selten ist in einem Fall, in dem ein Verkehrsunfall mit Todesfolge endet, auch an den Straftatbestand der fahrlässigen Tötung zu denken. Wann dieser erfüllt und wo er gesetzlich normiert ist und mit welchen Strafen er geahndet wird, erfahren Sie im folgenden Ratgeber. Insbesondere soll hier die fahrlässige Tötung im verkehrsrechtlichen Kontext näher beleuchtet werden.

Inhaltsverzeichnis

  • Welche Konsequenzen hat ein tödlicher Unfall?
  • Was ist eine fahrlässige Tötung?
      • Tödlicher Unfall: Welches Strafmaß sieht die fahrlässige Tötung vor?
      • Was bedeutet der Begriff „fahrlässig“?
    • Verjährung: Fahrlässige Tötung kann nicht unbegrenzt verfolgt werden
    • Wie kann ein tödlicher Verkehrsunfall vermieden werden?

Was ist eine fahrlässige Tötung?

Die fahrlässige Tötung ist ein Straftatbestand nach deutschem Recht. Gesetzlich geregelt ist sie in § 222 des Strafgesetzbuches (kurz: StGB).

Tödlicher Unfall: Welches Strafmaß sieht die fahrlässige Tötung vor?

Die Norm sieht eine Strafe von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor. Es handelt sich demnach nicht um ein Verbrechen, sondern um ein Vergehen.

Gut zu wissen: Ein Verbrechen ist eine Straftat, die Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr geahndet wird. Liegt das Mindeststrafmaß darunter, spricht man von einem Vergehen.

Ein tödlicher Unfall kann unter Umständen als fahrlässige Tötung qualifiziert werden.

Ein tödlicher Unfall kann unter Umständen als fahrlässige Tötung qualifiziert werden.

Der Straftatbestand des § 222 StGB beschränkt sich allerdings nicht nur auf Situationen aus dem Straßenverkehr, sondern kommt auch in sämtlichen anderen Lebensbereichen in Betracht.

Ereignet sich ein tödlicher Unfall, in den mehrere Personen verwickelt sind, haben die ermittelnden Behörden jedoch stets den Fall auf eine eventuelle fahrlässige Tötung hin zu überprüfen, es sei denn ein derartiger Verdacht ist von vornherein auszuschließen.

Was bedeutet der Begriff „fahrlässig“?

Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Der Tatbestand erfordert eine objektive Sorgfaltspflicht bei objektiver Vorhersehbarkeit von Erfolg und Kausalverlauf.

Beispiel: Wer sein Handy am Steuer benutzt, handelt nicht unbedingt immer nur ordnungswidrig. Wenn Sie während Ihrer Fahrt mit dem Auto nicht auf die Straße schauen, sondern eine SMS in Ihr Smartphone tippen und dabei einen Mann überfahren, der daraufhin tödlich verunglückt, so ist Ihr Verhalten als fahrlässig im Sinne des § 222 StGB zu qualifizieren. Ein gewissenhafter und umsichtiger Dritter hätte seine Augen auf den Straßenverkehr gerichtet und nicht auf das Handy (=objektive Sorgfaltspflichtverletzung). Auch wäre ein tödlicher Ausgang vom Autounfall hier objektiv vorhersehbar gewesen.

Das Beispiel verdeutlicht, wie schnell sich eine fahrlässige Tötung im Straßenverkehr ereignen kann. Leider ist ein tödlicher Unfall auf Deutschlands Straßen keine allzu große Seltenheit.

Verjährung: Fahrlässige Tötung kann nicht unbegrenzt verfolgt werden

Wenn sich ein tödlicher Unfall ereignet, prüfen die ermittelnden Behörden stets, ob eine fahrlässige Tötung vorliegt.

Wenn sich ein tödlicher Unfall ereignet, prüfen die ermittelnden Behörden stets, ob eine fahrlässige Tötung vorliegt.

In der Regel unterliegen auch Straftatbestände, ebenso wie zivilrechtliche Forderungen, einer Verjährung. Eine Ausnahme davon ist ausdrücklich in § 78 Absatz 2 StGB vorgesehen. Die Norm besagt, dass der Tatbestand des Mordes nach § 211 StGB nicht verjährt.

Abgesehen vom Mord-Tatbestand richtet sich die Verfolgungsverjährung von Straftaten im Sinne des § 78 Absatz 3 StGB nach dem Höchstmaß des jeweiligen Strafrahmens. Jeder Straftatbestand ordnet sowohl in seinem Mindest– als auch in seinem Höchstmaß unterschiedliche Strafen an.

So sieht der Strafrahmen des § 222 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Das Höchstmaß ist also fünf Jahre Freiheitsstrafe. Gemäß dem aufgrund dessen einschlägigen § 78 Absatz 3 Nr.4 StGB beträgt die Frist der Verfolgungsverjährung hier also fünf Jahre.

Ereignet sich zum Beispiel ein tödlicher Fahrradunfall, LKW-Unfall oder sonstige Verkehrsunfälle mit Todesfolge und die Behörden beginnen erst nach fünf Jahren mit ihren Ermittlungen, so ist die Tat bereits verjährt.

Die Verjährung beginnt, sobald die Tat beendet ist. Sofern der Erfolg der Tat (beispielsweise der Tod einer Person) erst zu einem späteren Zeitpunkt eintritt als die Tathandlung, so ist der Zeitpunkt des Erfolgseintritts der maßgebliche.

Sobald Ermittlungen in Gang gesetzt wurden, tritt eine Unterbrechung der Verjährung ein. Dauert ein Verfahren also eine bestimmte Zeit lang, kann sich der Beschuldigte bzw. der Angeklagte (je nach Stand des Verfahrens werden die Betroffenen unterschiedlich bezeichnet) nicht auf eine zwischenzeitliche Verjährung berufen. Dies ergibt sich aus § 78 c StGB.

Wenn sich ein tödlicher Unfall ereignet und der Beschuldigte beispielsweise richterlich vernommen wird, so wird die Verjährung unterbrochen.

Von der Verfolgungsverjährung ist die sogenannte Vollstreckungsverjährung abzugrenzen, welche besagt, dass eine rechtskräftig verhängte Strafe nicht zeitlich unbegrenzt vollstreckt werden kann.

Wie kann ein tödlicher Verkehrsunfall vermieden werden?

Ein tödlicher Unfall mit dem Lkw oder Pkw ist für Kraftfahrer der wohl größte Alptraum.

Ein tödlicher Unfall mit dem Lkw oder Pkw ist für Kraftfahrer der wohl größte Alptraum.

Es gibt keine Garantie und keine Wundermittel, mit denen tödliche Auto- oder Lkw-Unfälle gänzlich verhindert werden können. Allerdings gebietet die Teilnahme am Straßenverkehr, in welcher Weise auch immer, stets ein besonders hohes Maß an Aufmerksamkeit.

Der Natur der Sache nach wohnt vor allem dem Führen von Kraftfahrzeugen alleine aufgrund von den erreichbaren Geschwindigkeiten ein hohes Gefahrenpotential inne. Ein tödlicher Unfall ist somit leider ein generelles Risiko im Straßenverkehr.

Doch auch aus einer anderen Position heraus, als Fußgänger oder auf dem Fahrrad, ist im Straßenverkehr stets wachsam und vorausschauend zu handeln. Ein tödlicher Unfall mit einem Radfahrer kommt leider immer wieder vor. Das Risiko verringert sich jedoch, wenn auch die – in diesem Falle weniger geschützte – Partei entsprechende Vorsicht und Umsicht walten lässt.

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