Temposünder: Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts
Außerorts zum Temposünder geworden
Bußgeldrechner für Temposünder: Wie teuer wird es?
Maßnahmen gegen Temposünder
Was kommt auf Temposünder zu? Der Katalog zeigt es.
Obwohl Politik und Gesetzgebung für geregelte Geschwindigkeitsbegrenzungen gesorgt haben, gibt es immer wieder Temposünder, die das Limit ausreizen oder das Rasen gar als Sport betrachten. Weil auf manchen Strecken ein reines Temposchild manchmal nichts gegen Temposünder ausrichten kann, setzt die Polizei z. B. Blitzer ein.
Doch auch bauliche Maßnahmen sollen Temposünder dazu bringen, vom Gas zu gehen. Gerade innerhalb geschlossener Ortschaften können z. B. Bodenwellen, Bepflasterung oder strategisch platzierte Grünflächen Autofahrer dazu zwingen, die Geschwindigkeit zu reduzieren.
Sind dem Temposünder wiederholte Geschwindigkeitsverstöße oder weitere Verstöße in Zusammenhang mit der Überschreitung anzulasten, können auch die Sanktionen höher ausfallen. Mehr Informationen zu diesem Thema liefert der vorliegende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Für wiederholte Temposünder gibt es strengere Sanktionen
Bußgelder für wiederholte Temposünder: Die Tabelle hält für Wiederholungstäter höhere Sanktionen bereit.
Als sogenannter Wiederholungstäter werden solche Autofahrer bezeichnet, die sich innerhalb von zwei Jahren einen weiteren Verkehrsverstoß leisten. Was Geschwindigkeitsüberschreitungen angeht, hält der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog strengere Folgen bereit. In § 4 Abs. 2 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) heißt es diesbezüglich:
Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.
In Einzelfällen können Gerichte sogar das Bußgeld anheben. So verurteilte das Amtsgericht München einen Temposünder, der innerhalb von vier Jahren acht Mal wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes sanktioniert wurde. Außerdem hatte er in diesem Zeitraum bereits wiederholt den Führerschein für je einen Monat abgeben müssen. Das AG München hielt deshalb 160 Euro Bußgeld statt der eigentlich üblichen 80 Euro für angebracht (Az.: 911 OWi 437 Js 150260/16).
Besonders schlimmer Temposünder: Strafen für Geschwindigkeitsverstöße mit Folgen
Strafbar machen sich Temposünder, die an illegalen Autorennen teilnehmen.
Normalerweise gilt ein Geschwindigkeitsverstoß als Ordnungswidrigkeit, sodass die üblichen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog-Verordnung Anwendung finden. Anders verhält es sich, wenn der Temposünder so auffällig wird, dass sein Fahrverhalten nicht mehr als ordnungswidrige, sondern strafbare Handlung nach dem Strafgesetzbuch (StGB) eingestuft wird.
Geht der Geschwindigkeitsverstoß z. B. mit einer Gefährdung des Straßenverkehrs aufgrund des Konsums von Alkohol oder Drogen am Steuer (§ 315c StGB) einher, macht sich der Temposünder strafbar. Straftaten nach dem StGB werden nicht mehr „nur“ mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten geahndet, sondern mit saftigen Geld- und sogar Freiheitsstrafen.
In diesem Zusammenhang sollten sich Temposünder auch die Folgen von illegalen Kraftfahrzeugrennen klarmachen. Nach § 315d StGB handelt es sich auch dabei um eine Straftat, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden kann.
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