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Straßenverkehrsordnung (StVO): Aufbau und Inhalt

Von bussgeldtabelle.org, letzte Aktualisierung am: 21. November 2020

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Die StVO legt die Verhaltensregeln am Straßenverkehr fest

Die StVO legt die Verhaltensregeln am Straßenverkehr fest

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gehört neben Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ), Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StvZO) und Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zu den vier Rechtsverordnungen im Verkehrsrecht. Sie legt die Verhaltensregeln für alle Teilnehmer im Straßenverkehr fest, d.h., sowohl für Personen mit Fahrzeugen als auch für Fußgänger. Seit 1934 gibt es die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) in Deutschland und danach wurde sie in größeren Abständen immer wieder neuverfasst und ergänzt.

Inhaltsverzeichnis

  • Warum gibt es die StVO?
  • Aufbau der Straßenverkehrsordnung in Deutschland
    • Teil I StVO: Allgemeine Verkehrsregeln
    • Teil II StVO: Zeichen und Verkehrseinrichtungen
    • Teil III StVO: Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
  • Die wichtigsten Paragraphen und ihre Bedeutungen
  • Bedeutende Veränderungen in der StVO

Warum gibt es die StVO?

Die StVO soll für alle Verkehrsteilnehmer einen sicheren Straßenverkehr gewährleisten und darüber hinaus dafür sorgen, dass durch die StVO-Verkehrszeichen keine Anarchie und Chaos auf den Straßen herrschen. Durch den Paragraph 1 StVO wird zudem das Rücksichtnahmegebot geregelt:

Die StVO gewährleistet Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer

Die StVO gewährleistet Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Aufbau der Straßenverkehrsordnung in Deutschland

Die StVO ist in drei Abschnitte zu gliedern:

Teil I StVO: Allgemeine Verkehrsregeln

Im Teil I sind 35 StVO-Paragraphen, die die allgemeinen Verkehrsregeln behandeln:

  • Paragraph 1: Grundregeln für alle Verkehrsteilnehmer.
  • Paragraph 2 bis Paragraph 19: Verhaltensregeln für den Fahrzeugführer (Paragraph 2 bis 19 StVO) und für den Fahrverkehr (Paragraph 2 bis 19), wobei § 7 StVO die Fahrstreifenbenutzung regelt.
  • Paragraph 12 bis Paragraph 14: Regeln für die Sicherheit des ruhenden Verkehrs.
  • Paragraph 15 bis Paragraph 19: Regeln für besondere Verkehrssituationen wie beim Abschleppen, bei einer Panne oder an Bahnübergängen.
  • Paragraph 20 bis Paragraph 23: Regeln für die Fahrzeugführer gegenüber bestimmten Verkehrsmitteln und -vorgängen.
  • Paragraph 24 bis Paragraph 28: Regeln für andere Verkehrsteilnehmerarten wie Fußgänger oder Tiere.
  • Paragraph 29 bis Paragraph 35: Sonderbestimmungen für die Sicherheit des Straßenverkehrs, wobei § 34 StVO Regelungen für Unfälle und StVO 35 Sonderrechte beinhalten.

Teil II StVO: Zeichen und Verkehrseinrichtungen

Teil II der Straßenverkehrsordnung umfasst die Paragraphen 36 bis 43 und hat die Verkehrszeichen der StVO und Verkehrseinrichtungen zum Thema. Zusätzlich werden Fahrbahnmarkierungen sowie das blaue oder gelbe Blinklicht behandelt. Auch die Zeichen von Polizeibeamten im Straßenverkehr werden hier erklärt.

Verkehrszeichen sind Teil der StVO

Verkehrszeichen sind Teil der StVO

  • Paragraph 39 StVO: Allgemeine Verkehrszeichen.
  • Paragraph 40 StVO: Gefahrenzeichen.
  • Paragraph 41 StVO: Vorschriftzeichen.
  • Paragraph 42 StVO: Richtzeichen.
  • Paragraph 43 StVO: Verkehrseinrichtungen.

Teil III StVO: Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften

Teil III der Straßenverkehrsordnung umfasst die Paragraphen 44 StVO bis 53 StVO und erklärt die Aufgaben und Zuständigkeit der Behörden, die im Straßenverkehr handeln. Außerdem werden hier die Sonderregelungen für die Insel Helgoland thematisiert.

Die wichtigsten Paragraphen und ihre Bedeutungen

  • Paragraph 1 StVO hat die Grundregel zum Thema, die alle Verkehrsteilnehmer betrifft.
  • Paragraph 3 StVO regelt die Geschwindigkeit auf deutschen Straßen innerorts und außerorts.
  • Paragraph 4 StVO bestimmt den Abstand zwischen den Fahrzeugen.
  • Paragraph 5 StVO regelt die Bestimmungen für das Überholen im Straßenverkehr.
  • Paragraph 8 StVO regelt die Vorfahrt durch die Verkehrsschilder.
  • Paragraph 12 StVO regelt das Parken und das Halten.
  • Paragraph 21 StVO gibt die Regeln für die Personenbeförderung vor, d.h. wie viele Personen in Kraftfahrzeugen transportiert werden dürfen. Es wird zudem vorgegeben, was bei der Mitnahme von Kindern im Auto bzw. auf dem Fahrrad beachtet werden muss.
  • Paragraph 23 StVO behandelt sonstige Pflichten des Fahrzeugführers. Hier wird aufgezeigt, worauf geachtet werden muss, um gefährliche Situationen im Vorfeld zu vermeiden.
  • Paragraph 36 bis Paragraph 39 StVO schreiben mithilfe von besonderen Zeichen und Weisungen Verkehrsteilnehmern vor, wie sie sich in den jeweiligen Situationen zu verhalten haben.
    • Paragraph 36 StVO: Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten.
    • Paragraph 37 StVO: Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil.
    • Paragraph 38 StVO: Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht.
    • Paragraph 39 StVO: Verkehrszeichen
  • Paragraph 49 StVO regelt die Ordnungswidrigkeiten und legt die Sanktionsbestimmungen fest.

Bedeutende Veränderungen in der StVO

Die StVO regelt die Bestimmungen für das Überholen

Die StVO regelt die Bestimmungen für das Überholen

Neufassung der StVO 1970:

  • Änderung der Fahrtrichtungsanzeige zum Fahrspurwechsel.
  • Die Benutzungspflicht für Radwege galt nur noch für rechtsseitige Radfahrwege.
  • Diverse Piktogramme im Straßenverkehr wurden überarbeitet oder neu geschaffen.
  • Viele Verkehrszeichen bekamen eine neue farbliche Gestaltung.

Novelle der StVO 1980 hatte folgende Themen im Fokus:

  • Die Parkproblematik im Bereich der Innenstädte.
  • Die gesicherten Freiräume von Anliegern.
  • Zusatzzeichen im Straßenverkehr zu Gunsten behinderter Menschen.

Novelle der StVO 1992: Nach der deutschen Wiedervereinigung galt die bundesdeutsche Straßenverkehrsordnung ebenfalls für die ehemalige DDR und Ost-Berlin.

Novelle der StVO 1997: In der Novelle der StVO 1997 werden Neuerungen eingeführt, die vor allem Radfahrer betreffen:

  • Einführung der Tempo-30-Zonen.
  • Radfahrern ist jetzt erlaubt, Einbahnstraßen bei entsprechender Beschilderungen entgegengesetzt der Fahrtrichtung zu befahren.
  • Änderungen bei der Benutzung der Radwege mit den StVO Zeichen 237, 240 und 241.
  • Fahrradstreifen sowie Schutzstreifen können auf der Fahrbahn eingerichtet werden.
  • Es müssen keine Radwege durch Bordsteine abgetrennt sein.

Novelle der StVO 2009:

  • Der Schilderwald sollte reduziert werden.
  • Der Fahrradverkehr sollte sicherer gemacht werden.

Novelle der StVO 2010: Seit dem 3. Dezember 2010 ist bei Glatteis, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte M+S-Reifen (Matsch & Schnee) Pflicht. Diese StVO gilt nicht für Fahrrad.

Neufassung der StVO 2013:
Am 1. April 2013 trat die „Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrsordnung“ in Kraft. Diese Änderungen wurden vorgenommen:

  • Das Bußgeld für einen Verstoß gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zum Parken und Halten sowie diverser andere Bußgelder wurde angehoben.
  • Verschiedene StVO-Verkehrszeichen wie beispielsweise die Zeichen 150, 153, 353, die Zusatzzeichen 1052-38 wurden ersatzlos gestrichen.
  • Einige neue Verkehrsschilder wurden aufgenommen, beispielweise Zeichen 314.1 Parkraumbewirtschaftung, Zusatzzeichen „Inline-Skater zugelassen“ und Zeichen 357 „Durchlässige Sackgasse“.
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