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Sicherheit: Bußgeldtabelle und Bußgeldkatalog

Von bussgeldtabelle.org, letzte Aktualisierung am: 23. November 2020

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Bußgelder Sicherheit:

BeschreibungBußgeldPunkte
Nicht angeschnallt während der Fahrt (gilt auch in Reisebussen)30 €
Ein Kind nicht vorschriftsmäßig angeschnallt (zum Beispiel ohne Kindersitz gefahren)30 €
...mehrere Kinder35 €
Ein Kind gar nicht gesichert (ohne Gurt und Kindersitz)60 €1 Punkt
...mehrere Kinder70 €1 Punkt
Keinen Schutzhelm getragen15 €
Eis wurde auf der Autoscheibe vor Fahrtantritt nicht ausreichend entfernt bzw. andere Einschränkung der Sicht10 €
Fahren mit zu lauter Musik10 €
Unerlaubte Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt
...bei laufendem Motor60 €1 Punkt
...als Radfahrer25 €
Kraftfahrzeug ist nicht den Wetterverhältnissen angepasst (z.B. Sommerreifen im Winter)60 €1 Punkt
...mit Verkehrsbehinderung80 €1 Punkt

Sicherheit geht vor

Passen Sie den Fahrstil den Gegebenheiten hat, damit die Sicherheit für alle Insassen gewährt ist.

Passen Sie den Fahrstil den Gegebenheiten hat, damit die Sicherheit für alle Insassen gewährt ist.

Als Autofahrer trägt man die Verantwortung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und natürlich auch über sich selbst. Gesetz dem Fall, dass noch weitere Personen im Fahrzeug sitzen, so wird automatisch die Verantwortung vom Fahrer getragen. Wenn zum Beispiel einer der Insassen nicht angeschnallt ist, dann muss der Fahrer ein Bußgeld zahlen. Generell ist es wichtig, als Fahrzeugführer gewisse Sicherheitsvorschriften zu beachten, um sich und auch andere nicht zu gefährden. In der StVO kann Jeder nachlesen, was zu vermeiden ist, um die Autofahrer und alle in unmittelbarer Nähe zu nicht abzulenken oder Gefahren zu vermeiden. Außerdem ist besonders auf der Autobahn auf die Verkehrssicherheit zu achten, da hier erheblich höhere Geschwindigkeiten erreicht werden können. Hält sich eine Person nicht an jene Richtlinien, so muss sie mit Konsequenzen rechnen, die wie folgt ausschauen können: Bußgelder bis zu 80 € und Punkte in Flensburg.

Sicherheit am Fahrzeug

Wie schon erwähnt, hat der Autofahrer in jeglicher Hinsicht die Pflicht keine Verkehrsteilnehmer oder die Fahrzeuginsassen zu gefährden. Die Sicherheitsmaßnahmen sind auch für das Fahrzeug an sich geltend. Explizit gibt es einen Eintrag im Bußgeldkatalog für das allgemeine Vergehen, wenn das Auto nicht mehr verkehrssicher ist. Hierbei ist mit einem Bußgeld von 25 € zu rechnen.

  1. TÜV (Technischer Überwachungsverein)
    Bis vor wenigen Jahren gab es eine TÜV-Plakette und AU-Plakette.

    Bis vor wenigen Jahren gab es eine TÜV-Plakette und AU-Plakette.

    Laut StVO muss ein Automobil ein aktuelles TÜV-Siegel haben. Ist ein Fahrzeug nicht durch den TÜV gekommen, darf es nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen und Mängel wie Rost, defekte Bremsen oder ähnliches, die die Verkehrssicherheit deutlich beeinträchtigen, müssen auf schnellstem Wege beseitigt werden, ansonsten wird kein neues TÜV-Siegel ausgestellt. Wird dies missachtet, so kann der Fahrzeughalter nicht nur lebensgefährliche Unfälle provozieren, sondern wird laut Bußgeldkatalog, mit einem Bußgeld von bis zu 60 € und einem Punkt in Flensburg geahndet.

  2. Beleuchtung
    Gemäß der StVO:

    „Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.“

    Jeder Fahrzeughalter muss sich vergewissern, dass sein Wagen verkehrssicher ist. Zum einem ist der Fahrer verpflichtet, dass er zu jeder Tages- und Nachtzeit deutlich im Straßenverkehr zu erkennen ist. Das bedeutet, dass er sich immer sicher sein muss, dass seine Beleuchtung (Abblendlicht, Rückleuchte, Bremslicht oder Blinker) voll funktionstüchtig ist. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, so ist jeder dazu verpflichtet die defekten Birnen auszutauschen, um Unfälle zu vermeiden. Sollte dies passieren, kann ein Bußgeld von 20 € die Folge sein. Und bei einem Unfall steigt das Bußgeld gravierend und der Fahrer kann mit Punkten oder gar einem Fahrverbot rechnen.

  3. Bereifung
    Laut StVO:

    „(…)Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.“

    Somit ist jeder Fahrzeughalter verpflichtet, regelmäßig die Profiltiefe seiner Reifen zu kontrollieren, denn gesetzt dem Fall er vernachlässigt dies, so haben seine Reifen eine verringerte Haftung auf der Fahrbahn. Aufgrund dessen sind abgefahrene Reifen eine Missachtung der Verkehrssicherheit und müssen umgehend gewechselt werden. Deshalb ist das Delikt im Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld von 60 € und einem Punkt verzeichnet. Um die Profiltiefe der Reifen selber prüfen zu können, gibt es einen Tipp: Wird die goldene Umrandung einer 1-Euro-Münze gerade noch verdeckt oder zeigt sie sich gar, sind die 4 Millimeter Restprofil unterschritten.
    Des Weiteren ist seit dem Jahr 2010 immer darauf zu achten, dass die Bereifung den Witterungsbedingungen entspricht. Das bedeutet, dass die Bereifung zum Sommer bzw. Winter dementsprechend gewechselt werden muss. M+S Reifen (Matsch & Schnee) sind seit 2010 Pflicht für jeden Autofahrer. Eine Missachtung führt zu einem Bußgeld von bis 60 € und einem Punkt. Bei einer Behinderung des Verkehrs erhöht sich das Bußgeld auf 80€.

Eine Ausnahmeregelung gibt es dennoch laut StVO:

„(…)in der Fassung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679) dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn nur an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind.“

Sicherheit im Fahrzeug

Anschnallpflicht

Generell gilt für alle Insassen in einem Fahrzeug die Anschnallpflicht. Wer keinen Sicherheitsgurt im Verkehr anlegt, kann sich auf ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro einstellen. Speziell auf Kinder sollte hier ganz besonders geachtet werden. Sind mehrere Kinder nicht mit einem Sicherheitsgurt versehen, so kann dies den Fahrer bis zu 70 Euro und einen Punkt in Flensburg kosten. Wer die Anschnallpflicht vernachlässigt, kann bei einem Unfall auf der Straße schwer oder gar tödlich verletzt werden.
Dennoch gibt es laut StVO (§ 21a) einige Ausnahmeregelungen. Die Anschnallpflicht gilt nicht für:

  • Taxifahrer während einer Fahrgastbeförderung
  • Fahrten auf Parkplätzen
  • Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit

Ebenso muss laut dem Verkehrsrecht nicht nur auf Insassen geachtet werden, sondern auch auf Gegenstände, die im Falle einer Bremsung, durch den Wagen geschleudert werden könnten. Auch diese können die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Bei einem Transport müssen immer Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Die Transportgüter sollten immer sicher verstaut und ggf. auch mit einem Sicherheitsgurt befestigt sein. Gerade wenn eine Ladung über das Fahrzeug hinausragt, können auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Demnach ist ein solcher Transport entsprechend zu kennzeichnen und zu befestigen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.
Eingeschränkte Sichtweite durch Überladung

  • Uneingeschränkte Sichtweite
    Falls durch Witterungsbedingungen, beispielsweise Schnee, die Sicht des Fahrzeugführers beeinträchtigt ist, muss er dafür Sorge tragen, dass jene wiederhergestellt ist. Ebenfalls muss er nicht nur außerhalb des Autos darauf achten, sondern gegebenenfalls auch im Auto. Das heißt, der Wagen darf zum Beispiel nicht voll mit Gepäck sein, sodass die Sicht des Fahrers nach hinten oder zu den Seiten beeinträchtigt ist. So könnte der Fahrer den ein oder anderen Fußgänger oder Radfahrer gefährden. Aus diesem Grunde muss er bei Zuwiderhandlung 10 € Bußgeld zahlen, gemäß Bußgeldtabelle.
  • Mögliche Ablenkungen sind zu verhindern
    Der Fahrer ist verpflichtet, alle möglichen Ablenkungen, die seine Aufmerksamkeit und auch somit die Verkehrssicherheit auf der Straße stark beeinträchtigen können, zu verhindern.
    Dazu gehört die Handynutzung laut StVO:

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“

Der Fahrer muss beide Hände freihaben, um zu lenken oder zu schalten, deswegen ist es erlaubt, über eine Freisprechanlage zu telefonieren. Wird diese Richtlinie ignoriert, kann es ganz schön teuer werden, da ein Bußgeld von 60€ den Täter erwartet. Zudem folgt ein Punkt in Flensburg.
Ebenfalls kann zu laute Musik nicht nur den Fahrer, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer stark ablenken, sodass eine Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist. Hier darf auch ein Bußgeldbescheid in Höhe von 10€ ausgestellt werden.

Fahrradsicherheit

Nicht nur PKW-Fahrer müssen auf eine Verkehrssicherheit achten, sondern auch Radfahrer. Für sie ist ein verkehrssicheres Fahrrad auf der Straße auch Pflicht und wird bei Missachtung auch in der Bußgeldtabelle mit entsprechender Sanktion vermerkt.
Radfahrer müssen:

  • auf ihre Beleuchtung achten(20€-35€ Bußgeld)
  • das Telefonieren unterlassen (25€ Bußgeld)
  • eine Klingel haben (10 € Bußgeld)

Es gibt jedoch zwei Irrtürmer, in Bezug auf die Sicherheit des Radfahrers:

  1. Fahrradhelme sind seit Juni 2014 offiziell nicht verpflichtend für die Radfahrer.
  2. Musik über Kopfhörer in mäßiger Lautstärke ist erlaubt.

Halten sich Radfahrer an diese Sicherheitsvorkehrungen, so sind sie aufmerksamer und können Gefahren im Verkehr schneller vorbeugen.

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