• Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
Logo von Bußgeldtabelle.org
Bußgeldtabelle » Seitenabstand: Bußgeldtabelle und Bußgeldkatalog
Lohnt sich für Sie ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft!
Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihre Möglichkeiten.
Hier klicken →

Seitenabstand: Bußgeldtabelle und Bußgeldkatalog

Von bussgeldtabelle.org, letzte Aktualisierung am: 20. Dezember 2020

Twitter Facebook Whatsapp PinterestKommentare

Bußgelder für unterschrittenen Seitenabstand:

Ver­stoßBuß­geldPun­kte
Beim Über­holen keinen ausreichenden Seiten­abstand gehalten30 €
Das zu über­holende Fahr­zeug beim Überhol­vorgang gestreift und einen Unfall verursacht35 €
Ein Kind, älteren oder hilfe­bedürftigen Menschen durch zu wenig Seiten­abstand gefährdet80 €1
Ein Kind, älteren oder hilfe­bedürftigen Menschen durch zu wenig Seiten­abstand geschädigt100 €1

Ein größzügig gewählter Seitenabstand erhöht die Verkehrssicherheit

Was sagt die StVO zum Seitenabstand?
Was sagt die StVO zum Seitenabstand?

Für die Sicherheit im Straßenverkehr ist der Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern eine der wichtigsten (vorbeugenden) Maßnahmen. Er gibt etwa Autofahrern einen Puffer, um auf unvorhergesehene Situationen reagieren zu können. Doch ist es nicht nur wichtig, den Sicherheitsabstand nach vorn einzuhalten.

Welche Regeln für den Seitenabstand gelten, lesen Sie im folgenden Text. Dabei geht es darum, wie groß die Distanz beim Überholen sowohl von Autofahrern als auch von Radlern sein muss. Außerdem gelten gewisse Bestimmungen für den Seitenabstand beim Parken. Auch darauf werden wir eingehen.

Inhaltsverzeichnis

  • Bußgelder für unterschrittenen Seitenabstand:
  • Ein größzügig gewählter Seitenabstand erhöht die Verkehrssicherheit
    • Seitenabstand beim Überholen: Was sagt die StVO?
    • Das gilt für den Seitenabstand beim Überholen von mehrspurigen Kfz
    • Ausreichend Seitenabstand ist auch – oder vor allem – bei Radlern einzuhalten!
    • Welcher Seitenabstand muss beim Parken bleiben?
  • Fragen zum Seitenabstand

Seitenabstand beim Überholen: Was sagt die StVO?

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind die wichtigsten Regeln festgehalten, die auf deutschen Straßen gelten. Einige sind dabei sehr genau formuliert, andere eher weniger. So ist beispielsweise nicht konkret festgelegt, wie schnell Schrittgeschwindigkeit eigentlich ist. So ähnlich verhält es sich mit dem Seitenabstand. Die StVO hält in § 5 Abs. 4 lediglich fest:

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.

Somit gibt es zumindest beim Überholen eines Pkw also keine genaue Angabe, wie groß der Seitenabstand nun sein muss, damit dieser nach genanntem Gesetzestext als „ausreichend“ gilt.

Jedoch können Sie die Devise „mehr ist mehr“ anwenden. Ist innerhalb von geschlossenen Ortschaften zum Beispiel nur ein Fahrstreifen je Richtung verfügbar und es herrscht durchgehend Gegenverkehr, müssen Sie mit dem Überholen warten, wenn Sie den nötigen Seitenabstand sonst nicht einhalten können.

Das gilt für den Seitenabstand beim Überholen von mehrspurigen Kfz

Wir wissen nun, dass es zwar keinen gesetzlichen Richtwert für den Seitenabstand beim Überholen von Autos oder anderen mehrspurigen Kfz gibt, dennoch können Sie sich an einige Vorgaben halten, um einem ausreichenden Sicherheitsabstand Sorge tragen zu können. Dabei sollten Sie die allgemein gültigen Regeln für das Überholen nicht vergessen:

  1. Beobachten Sie den Verkehrsfluss im Rückspiegel und im linken Seitenspiegel.
  2. Falls nur eine Spur für jede Fahrtrichtung vorhanden ist, müssen Sie auch den Gegenverkehr im Blick halten.
  3. Ein frühzeitiger Seitenblick schadet nicht.
  4. Setzen Sie rechtzeitig den Blinker, um Ihre Absicht anzukündigen.
  5. Scheren Sie aus, nachdem Sie nochmal sicher gegangen sind, niemanden zu gefährden.
  6. Führen Sie den Überholvorgang mit ausreichend Seitenabstand durch (ein Meter sollte es mindestens sein).
  7. Blinken Sie rechts und scheren Sie vor dem Überholten ein, wenn der Abstand zu diesem nach hinten groß genug ist.
Vor allem bei Kindern und Senioren sollte der Seitenabstand beim Überholen großzügig gewählt werden.
Vor allem bei Kindern und Senioren sollte der Seitenabstand beim Überholen großzügig gewählt werden.

Falls Sie auf Grund eines zu geringen Seitenabstandes etwa innerorts einmal nicht die Möglichkeit haben, direkt zu überholen: Bleiben Sie ruhig. Die nächste Gelegenheit kommt bestimmt. Fahren Sie einem Autofahrer keinesfalls zu dicht hinten auf. Sonst kann ein hohes Bußgeld die Folge sein! Bereits ab einem Abstand von weniger als 3/10 des halben Tachowertes bei einem Tempo ab 100 km/h drohen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Zudem werden 160 Euro Bußgeld fällig.

Aber auch der Abstand zu Radfahrern sollte mit Bedacht gewählt sein. Das gilt sowohl für die Distanz nach vorn, also auch für den Seitenabstand. Dazu im nächsten Abschnitt mehr.

Ausreichend Seitenabstand ist auch – oder vor allem – bei Radlern einzuhalten!

Ein großzügig gewählter Seitenabstand erhöht meist nicht nur die allgemeine Sicherheit im Straßenverkehr. Autofahrer können Radfahrern damit beispielsweise die Angst nehmen, gestreift zu werden. Fahrradfahrer, die sich erschrecken, weil sich ein Auto etwa von der Seite zu stark oder zu plötzlich nähert, können unter Umständen stürzen und sich verletzen.

Der Seitenabstand beim Vorbeiziehen an Radfahrern sollte wenigstens 1,5 Meter betragen!
Der Seitenabstand beim Vorbeiziehen an Radfahrern sollte wenigstens 1,5 Meter betragen!

Gemäß § 5 Abs. 4 StVO ist innerorts ein Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scooter-Fahrern vorgeschrieben. Außerorts sind es sogar 2 Meter. Wie bereits erwähnt, schadet mehr Distanz allerdings nicht. Das gilt besonders dann, wenn keine optimalen Wetterverhältnisse herrschen, also die Straße zum Beispiel nicht komplett trocken ist und demnach Rutschgefahr bestehen kann. Sie sollten den Seitenabstand also stets an die aktuellen Bedingungen anpassen. Dieser sollte großzügiger gewählt werden, wenn:

  • Sie ein recht breites Fahrzeug fahren.
  • starker Seitenwind herrscht.
  • die Fahrbahn nass oder gar vereist ist oder
  • diese etwa zahlreiche Schlaglöcher aufweist.

Auch – oder ganz besonders – für den Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern gilt: Wenn Sie während des Überholvorganges nicht genügend Distanz einhalten können, weil beispielsweise permanent Gegenverkehr herrscht, dürfen Sie nicht überholen und müssen auf die nächste Gelegenheit warten!

Beim Vorbeiziehen an älteren oder hilfebedürftigen Menschen und Kindern sollten Sie besonderes Acht geben. Vor allem Kinder können plötzlich eine andere Richtung einschlagen oder aus anderen Gründen auf einmal auf die Fahrbahn gelangen. Sollten Sie dann einen zu geringen Abstand halten, kann das nicht nur schlimme Folgen mit sich bringen, sondern auch einen teuren Bußgeldbescheid. Es drohen bis zu 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, wenn Sie dadurch einen Unfall verursachen.

Welcher Seitenabstand muss beim Parken bleiben?

Seitenabstand: Auch beim Parken sollte dieser eingehalten werden.
Seitenabstand: Auch beim Parken sollte dieser eingehalten werden.

Zuweilen kann es auch eine Rolle spielen, wie groß der Seitenabstand beim Parken ist. Etwa wenn Sie Ihr Auto gegenüber einer Grundstückseinfahrt abstellen, muss genügend Platz bleiben, damit andere Fahrzeuge das Grundstück noch verlassen können. Dabei ist es völlig legitim, wenn der Fahrer etwas rangieren muss, um die Einfahrt verlassen zu können. Das sollte er jedoch nicht zu oft tun müssen.

Welchen Seitenabstand sollten Sie also beim Parken halten? Die Distanz zum gegenüberliegenden Bordstein muss so groß bleiben, dass auch Einsatzfahrzeuge noch hindurch gelangen können. Auf der anderen Seite einer Grundstückseinfahrt gehen Sie auf Nummer Sicher, wenn Sie drei Meter Abstand zur Ausfahrt halten. So können Fahrzeuge, die ein- oder ausfahren möchten, diese bequem passieren.

Fragen zum Seitenabstand

Wie viel Seitenabstand muss ich beim Überholen lassen?

Wollen Sie ein Auto überholen, ist mindestens ein Meter Seitenabstand einzuhalten. Unter Umständen sollten Sie die Distanz eher größer wählen. Welche Umstände das sein können, lesen Sie hier.

Und beim Parken?

Parken Sie gegenüber einer Grundstückseinfahrt, sollten Sie etwa drei Meter Platz lassen, damit andere Autofahrer diese noch bequem nutzen zu können, ohne durch Ihr Fahrzeug behindert zu werden.

Wie viel Abstand muss ich halten, wenn ich einen Radfahrer überholen möchte?

Hier ist innerorts ein Mindestabstand von 1,5 Metern angedacht, außerorts von 2 Metern. Können Sie diesen nicht einhalten, dürfen Sie nicht überholen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (50 Bewertungen, Durchschnitt: 4,10 von 5)
Seitenabstand: Bußgeldtabelle und Bußgeldkatalog
4.1 5 50
Loading...

Leser-Interaktionen

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Lohnt sich für Sie ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft!
Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihre Möglichkeiten.
Hier klicken →

Haupt-Sidebar

Bussgeldtabelle auf Facebook

bussgeldtabelle.org auf Facebook Folgen Sie bussgeldtabelle.org auf Facebook!

Bußgeldkatalog auswählen

  • 30-Zone
  • Abbiegen
  • Abstand
  • Alkohol am Steuer
  • Anschnallpflicht
  • Autobahn/Kraftfahrstraße
  • Autobeleuchtung
  • Autokennzeichen
  • Bahnübergang
  • Baustelle
  • Busspur
  • Drogen
  • E-Scooter
  • Fahrstreifenbegrenzung
  • Fahrverbot
  • Fußgängerüberweg
  • Führerschein
  • Geisterfahrer
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
    • … außerorts
    • … innerorts
    • … mit Anhänger
  • Grünpfeil
  • Handy am Steuer
  • Hauptuntersuchung
  • Ladungssicherung
  • Parken und Halten
  • Polizeikontrolle
  • Probezeit
  • Rechtsfahrgebot
  • Reifen
  • Rote Ampel
  • Rückwärtsfahren
  • Sicherheit
  • Tiere im Auto
  • Tunnel
  • Überholen
  • Überladung
  • Umwelt
  • Unfall
  • Vorfahrtsmissachtung
  • Wenden
  • Wiederholungstäter

Fahrrad Bussgeldkatalog

  • Bußgeldkatalog fürs Fahrrad
  • Fahrradbeleuchtung
  • Fahrradgeschwindigkeit
  • Fahrrad in der StVO
  • … Alkohol
  • … Kind
  • … rote Ampel

LKW Bussgeldkatalog

  • Bußgeldkatalog für LKW
  • Gefahrgut beim LKW
  • Lenk- und Ruhezeiten bei LKW
  • LKW Abstand
  • LKW Geschwindigkeit
  • LKW-Maut
  • LKW Sonntagsfahrverbot
  • LKW Überladung
  • LKW Überholverbot

Infos zum Bußgeldbescheid

  • Anhörungsbogen
  • Anwalt für Verkehrsrecht
  • Bußgeldbescheid prüfen
  • Bußgeld aus dem Ausland
  • Bußgeldbescheid ist fehlerhaft
  • Gebühren
  • Einspruch
  • MPU
  • Verjährung
  • Zeugenfragebogen

Punkte in Flensburg

  • Punkte in Flensburg
  • Fahreignungsregister
  • Punkteabbau
  • Punkte abfragen
  • Punkteverfall
  • Punkte verkaufen
  • Überliegefrist
  • Verkehrszentralregister

Ratgeber

  • Blitzer & Radarfallen
  • Blitzer aufstellen
  • Brückenabstandsmessung
  • Bußgeldkatalog
  • Drogentest und Alkoholtest
  • Fahrerlaubnis
  • Führerscheinklassen
  • Promillegrenze
  • Promillerechner
  • Helmpflicht auf dem Fahrrad
  • Verkehrsrecht
  • Verkehrszeichen

Copyright © 2014-2021 www.bussgeldtabelle.org | Alle Angaben ohne Gewähr.

Impressum | Datenschutz | Haftungsausschluss

MENÜ & SUCHE
  • 30-Zone
  • Abbiegen
  • Abstand
  • Alkohol am Steuer
  • Anschnallpflicht
  • Autobahn/Kraftfahrstraße
  • Autobeleuchtung
  • Autokennzeichen
  • Bahnübergang
  • Baustelle
  • Drogen
  • E-Scooter
  • Fahrstreifenbegrenzung
  • Fahrverbot
  • Fußgängerüberweg
  • Führerschein
  • Geisterfahrer
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Grünpfeil
  • Handy am Steuer
  • Hauptuntersuchung
  • Ladungssicherung
  • Parken und Halten
  • Polizeikontrolle
  • Probezeit
  • Rechtsfahrgebot
  • Reifen
  • Rote Ampel
  • Rückwärtsfahren
  • Sicherheit
  • Tiere im Auto
  • Tunnel
  • Überholen
  • Überladung
  • Umwelt
  • Unfall
  • Vorfahrtsmissachtung
  • Wenden
  • Wiederholungstäter
  • Bußgeldkatalog fürs Fahrrad
  • Fahrradbeleuchtung
  • Fahrradgeschwindigkeit
  • Fahrrad in der StVO
  • Bußgeldkatalog für LKW
  • Gefahrgut beim LKW
  • Lenk- und Ruhezeiten bei LKW
  • LKW Abstand
  • LKW Geschwindigkeit
  • LKW-Maut
  • LKW Sonntagsfahrverbot
  • LKW Überladung
  • LKW Überholverbot
  • Anhörungsbogen
  • Anwalt für Verkehrsrecht
  • Bußgeldbescheid prüfen
  • Bußgeld aus dem Ausland
  • Gebühren
  • Einspruch
  • MPU
  • Verjährung
  • Zeugenfragebogen
  • Punkte in Flensburg und Infos zum KBA
  • Punkteabbau: Das Fahreignungseminar
  • Punkte abfragen
  • Punkteverfall
  • Punkte verkaufen
  • Überliegefrist
  • Verkehrszentralregister
  • Blitzer & Radarfallen
  • Blitzer aufstellen
  • Brückenabstandsmessung
  • Drogentest und Alkoholtest
  • Fahrerlaubnis
  • Führerscheinklassen
  • Promillegrenze
  • Promillerechner
  • Helmpflicht auf dem Fahrrad
  • Verkehrszeichen