Bußgelder für unterschrittenen Seitenabstand:
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand gehalten | 30 € | |
Das zu überholende Fahrzeug beim Überholvorgang gestreift und einen Unfall verursacht | 35 € | |
Ein Kind, älteren oder hilfebedürftigen Menschen durch zu wenig Seitenabstand gefährdet | 80 € | 1 |
Ein Kind, älteren oder hilfebedürftigen Menschen durch zu wenig Seitenabstand geschädigt | 100 € | 1 |
Ein größzügig gewählter Seitenabstand erhöht die Verkehrssicherheit
Für die Sicherheit im Straßenverkehr ist der Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern eine der wichtigsten (vorbeugenden) Maßnahmen. Er gibt etwa Autofahrern einen Puffer, um auf unvorhergesehene Situationen reagieren zu können. Doch ist es nicht nur wichtig, den Sicherheitsabstand nach vorn einzuhalten.
Welche Regeln für den Seitenabstand gelten, lesen Sie im folgenden Text. Dabei geht es darum, wie groß die Distanz beim Überholen sowohl von Autofahrern als auch von Radlern sein muss. Außerdem gelten gewisse Bestimmungen für den Seitenabstand beim Parken. Auch darauf werden wir eingehen.
Inhaltsverzeichnis
Seitenabstand beim Überholen: Was sagt die StVO?
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind die wichtigsten Regeln festgehalten, die auf deutschen Straßen gelten. Einige sind dabei sehr genau formuliert, andere eher weniger. So ist beispielsweise nicht konkret festgelegt, wie schnell Schrittgeschwindigkeit eigentlich ist. So ähnlich verhält es sich mit dem Seitenabstand. Die StVO hält in § 5 Abs. 4 lediglich fest:
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.
Somit gibt es zumindest beim Überholen eines Pkw also keine genaue Angabe, wie groß der Seitenabstand nun sein muss, damit dieser nach genanntem Gesetzestext als „ausreichend“ gilt.
Jedoch können Sie die Devise „mehr ist mehr“ anwenden. Ist innerhalb von geschlossenen Ortschaften zum Beispiel nur ein Fahrstreifen je Richtung verfügbar und es herrscht durchgehend Gegenverkehr, müssen Sie mit dem Überholen warten, wenn Sie den nötigen Seitenabstand sonst nicht einhalten können.
Das gilt für den Seitenabstand beim Überholen von mehrspurigen Kfz
Wir wissen nun, dass es zwar keinen gesetzlichen Richtwert für den Seitenabstand beim Überholen von Autos oder anderen mehrspurigen Kfz gibt, dennoch können Sie sich an einige Vorgaben halten, um einem ausreichenden Sicherheitsabstand Sorge tragen zu können. Dabei sollten Sie die allgemein gültigen Regeln für das Überholen nicht vergessen:
- Beobachten Sie den Verkehrsfluss im Rückspiegel und im linken Seitenspiegel.
- Falls nur eine Spur für jede Fahrtrichtung vorhanden ist, müssen Sie auch den Gegenverkehr im Blick halten.
- Ein frühzeitiger Seitenblick schadet nicht.
- Setzen Sie rechtzeitig den Blinker, um Ihre Absicht anzukündigen.
- Scheren Sie aus, nachdem Sie nochmal sicher gegangen sind, niemanden zu gefährden.
- Führen Sie den Überholvorgang mit ausreichend Seitenabstand durch (ein Meter sollte es mindestens sein).
- Blinken Sie rechts und scheren Sie vor dem Überholten ein, wenn der Abstand zu diesem nach hinten groß genug ist.
Falls Sie auf Grund eines zu geringen Seitenabstandes etwa innerorts einmal nicht die Möglichkeit haben, direkt zu überholen: Bleiben Sie ruhig. Die nächste Gelegenheit kommt bestimmt. Fahren Sie einem Autofahrer keinesfalls zu dicht hinten auf. Sonst kann ein hohes Bußgeld die Folge sein! Bereits ab einem Abstand von weniger als 3/10 des halben Tachowertes bei einem Tempo ab 100 km/h drohen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Zudem werden 160 Euro Bußgeld fällig.
Aber auch der Abstand zu Radfahrern sollte mit Bedacht gewählt sein. Das gilt sowohl für die Distanz nach vorn, also auch für den Seitenabstand. Dazu im nächsten Abschnitt mehr.
Ausreichend Seitenabstand ist auch – oder vor allem – bei Radlern einzuhalten!
Ein großzügig gewählter Seitenabstand erhöht meist nicht nur die allgemeine Sicherheit im Straßenverkehr. Autofahrer können Radfahrern damit beispielsweise die Angst nehmen, gestreift zu werden. Fahrradfahrer, die sich erschrecken, weil sich ein Auto etwa von der Seite zu stark oder zu plötzlich nähert, können unter Umständen stürzen und sich verletzen.
Gemäß § 5 Abs. 4 StVO ist innerorts ein Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scooter-Fahrern vorgeschrieben. Außerorts sind es sogar 2 Meter. Wie bereits erwähnt, schadet mehr Distanz allerdings nicht. Das gilt besonders dann, wenn keine optimalen Wetterverhältnisse herrschen, also die Straße zum Beispiel nicht komplett trocken ist und demnach Rutschgefahr bestehen kann. Sie sollten den Seitenabstand also stets an die aktuellen Bedingungen anpassen. Dieser sollte großzügiger gewählt werden, wenn:
- Sie ein recht breites Fahrzeug fahren.
- starker Seitenwind herrscht.
- die Fahrbahn nass oder gar vereist ist oder
- diese etwa zahlreiche Schlaglöcher aufweist.
Auch – oder ganz besonders – für den Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern gilt: Wenn Sie während des Überholvorganges nicht genügend Distanz einhalten können, weil beispielsweise permanent Gegenverkehr herrscht, dürfen Sie nicht überholen und müssen auf die nächste Gelegenheit warten!
Beim Vorbeiziehen an älteren oder hilfebedürftigen Menschen und Kindern sollten Sie besonderes Acht geben. Vor allem Kinder können plötzlich eine andere Richtung einschlagen oder aus anderen Gründen auf einmal auf die Fahrbahn gelangen. Sollten Sie dann einen zu geringen Abstand halten, kann das nicht nur schlimme Folgen mit sich bringen, sondern auch einen teuren Bußgeldbescheid. Es drohen bis zu 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, wenn Sie dadurch einen Unfall verursachen.
Welcher Seitenabstand muss beim Parken bleiben?
Zuweilen kann es auch eine Rolle spielen, wie groß der Seitenabstand beim Parken ist. Etwa wenn Sie Ihr Auto gegenüber einer Grundstückseinfahrt abstellen, muss genügend Platz bleiben, damit andere Fahrzeuge das Grundstück noch verlassen können. Dabei ist es völlig legitim, wenn der Fahrer etwas rangieren muss, um die Einfahrt verlassen zu können. Das sollte er jedoch nicht zu oft tun müssen.
Welchen Seitenabstand sollten Sie also beim Parken halten? Die Distanz zum gegenüberliegenden Bordstein muss so groß bleiben, dass auch Einsatzfahrzeuge noch hindurch gelangen können. Auf der anderen Seite einer Grundstückseinfahrt gehen Sie auf Nummer Sicher, wenn Sie drei Meter Abstand zur Ausfahrt halten. So können Fahrzeuge, die ein- oder ausfahren möchten, diese bequem passieren.
Fragen zum Seitenabstand
Wollen Sie ein Auto überholen, ist mindestens ein Meter Seitenabstand einzuhalten. Unter Umständen sollten Sie die Distanz eher größer wählen. Welche Umstände das sein können, lesen Sie hier.
Parken Sie gegenüber einer Grundstückseinfahrt, sollten Sie etwa drei Meter Platz lassen, damit andere Autofahrer diese noch bequem nutzen zu können, ohne durch Ihr Fahrzeug behindert zu werden.
Hier ist innerorts ein Mindestabstand von 1,5 Metern angedacht, außerorts von 2 Metern. Können Sie diesen nicht einhalten, dürfen Sie nicht überholen.
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