Was ist Schmerzensgeld?
Ein Schmerzensgeldkatalog soll als Orientierung dienen und Überblick für die Betroffenen.
Nach einem Verkehrsunfall oder einer Körperverletzung können bei den betroffenen Personen langanhaltende Schäden entstehen. Die bleibenden Beeinträchtigungen, Folgeerkrankungen und schwerwiegende psychische Belastungen lassen sich kaum in Geld aufwiegen.
Dennoch ist das sogenannte Schmerzensgeld dazu da, dass die körperlichen Schäden durch einen finanziellen Ausgleich begradigt werden. Die Belastungen sollen demzufolge durch die Geldmittel annehmlicher gemacht werden.
Das Schmerzensgeld funktioniert somit als eine Art Entschädigung, wenn Körper und Gesundheit unter einem Vorfall leiden. Durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann so schnell das Verschulden von Verletzungen eines anderen Fahrers entstehen.
Im folgenden Ratgeber erhalten Sie wichtige Informationen bezüglich Schmerzensgeldtabellen, ob eine Verjährung bei Schmerzensgeld möglich ist und was laut Schmerzensgeldkatalog beachtet werden muss.
Inhaltsverzeichnis
Die Funktion einer Tabelle für Schmerzensgeld
Für das Schmerzensgeld ist eine Tabelle als grobe Orientierung gedacht. Letztendlich sind der Schadensersatz und das Schmerzensgeld nur genau vor Gericht zu bestimmen.
Lesen Sie hier ein Beispiel aus einer Schmerzensgeldtabelle:
Schmerzensgeld | Verletzung | Gericht, Datum |
---|---|---|
60.000 Euro | Stimmbänderlähmung nach Operation der Schilddrüsen | OLG Naumburg, 2008 |
50.000 Euro | Schwere Mundverletzung nach zweifachem Schuss | LG Münster, 2012 |
18.000 Euro | Starker Haarverlust nach Blondierung | OLG Koblenz, 2013 |
7.000 Euro | Schädelfraktur nach Bootsunfall | OLG München, 2013 |
70 Euro | Gehörverletzung nach beidseitigem Ohrlochstechen | AG Berlin, 2012 |
Hierbei wird der Einzelfall überprüft und die exakte Höhe des Schmerzensgeldes bestimmt, also welchen finanziellen Ausgleich die betroffene Person erhält.
Da meist die Umstände und Folgen speziell sind, kann sich zwar anhand einer Schmerzensgeldtabelle orientiert werden, jedoch hängt dies letztendlich immer von den genauen Beeinträchtigungen ab und den Ansprüchen der jeweiligen Person.
Gut zu wissen: Eine Tabelle für Schmerzensgeld gibt Richtwerte an und ist für aktuelle Verfahren daher nicht bindend.
Folgende Schmerzensgeldtabellen wurden ich der Praxis bisher angewendet:
- Celler Schmerzensgeldtabelle, geführt vom Oberlandesgericht Celle
- Beck’sche Schmerzensgeldtabelle, verantwortet durch Rechtsanwalt Andreas Slyzik
- Schmerzensgeldtabelle Hacks Ring Böhm, herausgegeben vom ADAC
Für welche Verletzungen gibt es kein Schmerzensgeld?
Es ist möglich, Schmerzensgeld zum Beispiel bei Folgeschäden zu fordern.
Nicht für alle Verletzungen nach einem Unfall gibt es Schmerzensgeld. Beispielsweise sind Bagatellverletzungen, also minimale Kratzer oder geringe Schürfwunden, nicht eingeschlossen.
Diesbezüglich sind die Regelungen für Schmerzensgeld im BGB festgelegt. Im ursprünglichen § 847 des BGB wurden Bagatellverletzungen im genauen Wortlaut erwähnt und geregelt, dass solche Verletzungen nicht bei Forderungen von Schmerzensgeld entschädigt werden.
Schmerzensgeld: Ist eine Verjährung möglich?
Einige Beeinträchtigungen nach einem Unfall können langanhaltend sein und sich auch über Jahre hinwegziehen. Betroffene, welche einen Anspruch auf Schmerzensgeld besitzen, sollten daher die Verjährungsfrist bedenken.
Im Normalfall beträgt bei zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen die Verjährung drei Jahre, gemäß § 195 BGB.
Die Urteile bei Schmerzensgeld werden nach Einzelfall vor Gericht gefällt.
Die begrenzte Dauer der Zahlung für Schmerzensgeld sollte daher beachtet werden und gerade Personen mit Anspruch auf die finanzielle Entschädigung sollten sich über die fristgerechte Geltendmachung informieren.
Ist das Schmerzensgeld steuerpflichtig?
Gerade Steuern sind häufig ein heikles Thema. Diese Zahlungen hinterlassen oft viele Fragen, so auch bei den Empfängern von Schmerzensgeld.
Die betroffenen Personen fragen sich dann spätestens bei der Steuerklärung, ob auf die Summe der Entschädigungen Steuerzahlungen raufgerechnet werden müssen.
In Ausnahmefällen werden diese nur dann steuerlich belangt, wenn es sich tatsächlich um eine Erzielung von Einkünften handelt, welche mit dem Schmerzensgeld eine Verbindung haben. In der Regel ist die Schadenersatzleistung jedoch nicht steuerpflichtig.
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