Schmerzensgeld beantragen – Immateriellen Schadensersatz erhalten

Nicht selten entsteht nach einem schweren Verkehrsunfall ein Personenschaden. Die betroffenen haben dann Verletzungen, die durch fremde Hand zu verantworten sind. Besonders tragisch ist es, wenn sich Folgeschäden eines Unfalls oder wegen einer Fahrlässigkeit einer anderen Person, erst im Nachhinein zeigen.

FAQ: Schmerzensgeld beantragen

Wann kann ich Schmerzensgeld beantragen?

Schmerzensgeld können Sie dann beantragen, wenn Ihnen eine Person einen immateriellen Schaden zugefügt hat.

Wie kann ich Schmerzensgeld beantragen?

Um Schmerzensgeld zu beantragen, müssen Sie eine Klage beim zuständigen Zivilgericht einreichen.

Brauche ich für den Antrag auf Schmerzensgeld einen Anwalt?

Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, einen Anwalt mit dem Antrag auf Schadensersatz zu betrauen. Allerdings kann sie ein solcher kompetent beraten und vor Gericht vertreten.

Wie bekommt man Schmerzensgeld?

Wann bekommt man Schmerzensgeld? Dies ist auch nach Ärztefehlern möglich.
Wann bekommt man Schmerzensgeld? Dies ist auch nach Ärztefehlern möglich.

Körperliche Schmerzen sind durchaus auch erst Tage später zu bemerken und können als Folgebeeinträchtigungen bleiben. Die geschädigte Person kann dann Schmerzensgeld geltend machen, doch viele Menschen wissen nicht, wie sie das verdiente Schmerzensgeld tatsächlich einfordern können.

Ist überhaupt ein Antrag auf Schmerzensgeld nötig und wie bekomme ich das Schmerzensgeld? Viele Unfallopfer stellen sich in der dringenden Situation vermehrt diese Fragen. Der folgende Ratgeber gibt Ihnen diesbezüglich alle wichtigen Informationen.

Wie beantrage ich Schmerzensgeld?

Nach einem Unfall oder einem Ärztefehler bleibt oft nicht nur ein großer Schreck bei den betroffenen Personen, sondern nach der schnellen und ersten Schmerzversorgung formt sich auch der Wunsch und drängende Gedanke: „Ich will Schmerzensgeld.“

Schmerzensgeld beantragen können die geschädigten Personen nach einem Vorfall.
Schmerzensgeld beantragen können die geschädigten Personen nach einem Vorfall.

Insbesondere wenn der Anspruch für den immateriellen Schadensersatz besteht, ist es für Sie als geschädigte Person möglich, dass Sie das Schmerzensgeld berechtigterweise fordern können.

Gemäß der Zivilprozessordnung (ZPO) ist es bei einer solchen Klage notwendig, dass bei dem geforderten Schmerzensgeld ein Antrag vorliegen muss. Dies kann vor Gericht beantragt werden. In der Regel ist ein Zivilgericht dafür verantwortlich, sich um die Belange der Person und die Bearbeitung des Vorfalls zu kümmern.

Bei Körperverletzung muss ein Strafgericht eingeschaltet werden. Denn Diese Art der Verletzung ist von einem Unfall zu unterscheiden.

Gut zu wissen: Für die Rechtsprechung ist ein unbezifferter Klageantrag notwendig, mit dem Sie durch Hilfe eines Anwalts das Schmerzensgeld beantragen können.

Die genauen Fakten werden diesbezüglich geprüft und eine finanzielle Entschädigung für die erlittenen Schmerzen berechnet.

Die Notwendigkeit des gerichtlichen Verfahrens

Wenn Sie das Schmerzensgeld beantragen möchten und dafür einen Rechtsbeistand konsultieren, welcher Ihnen mir Rat und Tat beiseite steht, ist dies von enormen Vorteil und auch notwendig, da im Anschluss ein gerichtliches Verfahren auf Sie zukommt.

Die Beweislast liegt dabei bei der geschädigten Person, was nicht unbedingt leicht sein kann. Denn das Opfer muss ärztliche Belege erbringen, dass nachgewiesen werden kann, welche Schäden entstanden sind und ob Folgebeeinträchtigungen erkennbar sind.

Der Schmerzensgeldantrag muss mit der Hilfe eines Anwalts aufgesetzt werden.
Der Schmerzensgeldantrag muss mit der Hilfe eines Anwalts aufgesetzt werden.

Dabei ist ein ärztliches Gutachten vonnöten. Dem Gericht muss das Beweismaterial vom Sachverständigen übergeben werden.

So kann innerhalb des Verfahrens die Situation, der Hergang des Vorfalls und die entstandene Schäden ordnungsgemäß geprüft werden, um das genaue Schmerzensgeld zu beziffern.

Die genauen Kosten die Sie als betroffene Personen erhalten, hängt von den jeweiligen psychischen oder körperlichen Beeinträchtigungen ab und ob die Schäden langanhaltend sind. Hierbei entscheidet der Einzelfall vor Gericht, da die Umstände diesbezüglich miteinhergehen.

Schon gewusst? Bagatellverletzungen, also kleine Kratzer und minimale Abschürfungen können schwer angezeigt werden. Diesbezüglich ist es in den seltensten Fällen möglich, ein Schmerzensgeld zu beantragen.

Es ist wichtig, dass die Unfallopfer sich immer an einen Anwalt wenden und keineswegs ohne eine Absprache eine Abfindungserklärung der gegnerischen Versicherung unterzeichnen. Ansonsten kann es passieren, dass danach kein Anspruch mehr auf Schmerzensgeld besteht.

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Über den Autor

Autor
Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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