Was ist Richtgeschwindigkeit?
Im Straßenverkehr spielt Geschwindigkeit eine entscheidende Rolle. Ist sie zu hoch, kann ein Unfall die Folge sein. Ist sie zu niedrig, droht ein Stau. Die Einhaltung einer bestimmten Geschwindigkeit ist also maßgebend für den Verkehrsfluss.
Um zu vermeiden, dass es aufgrund von zu hohen Geschwindigkeiten zu Unfällen kommt, gilt in Deutschland auf vielen Straßen eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Höchstgeschwindigkeit richtet sich danach, mit welchem Fahrzeug und ob Sie innerorts oder außerorts unterwegs sind.
Die maximale Geschwindigkeit kann aber auch durch ein Verkehrsschild ganz explizit festgelegt werden. Auf Straßen, für welche keine Geschwindigkeitsbegrenzung besteht, gilt eine sogenannte Richtgeschwindigkeit. Das ist in der Regel nur auf Autobahnen der Fall und auf solchen Straßen, die baulich einer Autobahn ähneln.
Inhaltsverzeichnis
Wo und für wen eine Richtgeschwindigkeit gilt
Grundsätzlich handelt es sich bei Geschwindigkeitsbegrenzungen um Höchstangaben. Das heißt, Autofahrer dürfen so schnell fahren wie vorgegeben, müssen es aber nicht. Die Geschwindigkeit sollte gemäß § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) immer der jeweiligen Situation angepasst werden:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Kann ich eigentlich auch zu langsam fahren? Fahrzeugführer dürfen grundsätzlich nicht grundlos so langsam fahren, dass dadurch der Verkehrsfluss behindert wird. Die Mindestgeschwindigkeit kann allerdings auch durch ein Verkehrsschild vorgegeben werde. Diese muss eingehalten werden, solange die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- oder Wetterverhältnisse dies zulassen.
Die Begriffe Höchst- und Mindestgeschwindigkeit haben wir nun geklärt. Doch was genau bedeutet Richtgeschwindigkeit? Bei der Richtgeschwindigkeit handelt es sich nicht um eine Vorgabe, sondern um eine Empfehlung. Das bedeutet, Sie können so schnell fahren, müssen es aber nicht. Anders als bei der Höchstgeschwindigkeit drohen Ihnen hier keine Konsequenzen, wenn Sie schneller fahren.
Welche Richtgeschwindigkeit in Deutschland gilt, legt die Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen (Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V) fest.
Dort wird Pkw und anderen Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen empfohlen, selbst bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterbedingungen auf folgenden Straßen eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h zu fahren:
- auf der Autobahn
- außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, wenn diese durch Mittelstreifen oder anderweitig baulich getrennt sind
- außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben
Beachten Sie aber: Sind Verkehrszeichen vorhanden, welche eine Höchstgeschwindigkeit für den Streckenabschnitt festlegen, dann gilt die Richtgeschwindigkeit nicht. Diese gilt erst, sobald die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben und die Geschwindigkeit damit freigegeben wurde.
Gilt die Richtgeschwindigkeit auch für Lkw? Für Lastkraftwagen und Kfz mit Anhänger gilt außerhalb geschlossener Ortschaften eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 bzw. 80 km/h.
Was droht bei Missachtung der Richtgeschwindigkeit?
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung hat Sanktionen zur Folge. Auf Temposünder warten dann Sanktionen in Form einer Geldbuße, Punkten in Flensburg oder eines Fahrverbots. Wer die Richtgeschwindigkeit überschreitet, hat hingegen nichts zu befürchten.
Kommt es aber infolgedessen zu einem Unfall, kann das eine Mithaftung zur Folge haben. Wer auf der Autobahn mit einer 20 % über der Richtgeschwindigkeit liegenden Geschwindigkeit Fahrzeuge überholt, trägt nicht automatisch eine Mitschuld, wenn ein rechts fahrendes Fahrzeug plötzlich vor ihm auf die Überholspur ausschert und es hierdurch zu einem Auffahrunfall kommt.
Aber auch dem Fahrer des überholenden Fahrzeugs ist nach Auffassung des LG ein Vorwurf zu machen, denn auch eine Überschreitung der Richtgeschwindigkeit sei nur zulässig, wenn dies zu keiner Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führt. Wenn es bei Überschreiten der Richtgeschwindigkeit zu einem Auffahrunfall komme, so sei in der Regel eine Mithaftung des Auffahrenden zumindest in Höhe der Betriebsgefahr anzunehmen.
Wird die Richtgeschwindigkeit bald abgeschafft?
Mit der Einführung eines allgemeinen Tempolimits wäre die Richtgeschwindigkeit abgeschafft. Diskutiert wurde dies in der Vergangenheit schon häufiger, Abstimmungen endeten jedoch bisher immer mit dem Ergebnis, dass ein solches Tempolimit abgelehnt wird.
Fragen zur Richtgeschwindigkeit
Die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen liegt in Deutschland bei 130 km/h.
Die Richtgeschwindigkeit gilt für Pkw und andere Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Die Richtgeschwindigkeit gilt außerdem auf Außerortsstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder bauliche Einrichtungen getrennt sind oder die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung oder durch Leitlinien markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Schreibe einen Kommentar