Bußgelder Rechtsfahrgebot
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkt |
---|---|---|
Bei zwei getrennten Fahrbahnen nicht die rechte Fahrbahn genutzt | 25 | - |
... mit Gefährdung | 35 | - |
Nicht möglichst weit rechts gefahren | 5 | - |
Nicht die rechte Fahrbahnseite genutzt | 10 | - |
... mit Behinderung | 20 | - |
Bei Gegenverkehr gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen, mit Gefährdung | 80 | 1 |
... mit Unfall | 100 | 1 |
Beim Überholtwerden gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen, mit Gefährdung | 80 | 1 |
... mit Unfall | 100 | 1 |
An einer Kuppe gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen, mit Gefährdung | 80 | 1 |
... mit Unfall | 100 | 1 |
Bei Unübersichtlichkeit gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen, mit Gefährdung | 80 | 1 |
... mit Unfall | 100 | 1 |
In einer Kurve gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen, mit Gefährung | 80 | 1 |
... mit Unfall | 100 | 1 |
Durch Linksabbiegen in engem Bogen gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen, mit Gefährdung | 80 | 1 |
... mit Unfall | 100 | 1 |
Durch Rechtsabbiegen in weitem Bogen gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen, mit Gefährdung | 80 | 1 |
... mit Unfall | 100 | 1 |
Auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen | 80 | 1 |
... mit Unfall | 100 | 1 |
Das Rechtsfahrgebot in der StVO
Hierzulande gilt das Rechtsfahrgebot. Gleiches gilt für die meisten europäischen Länder. Sind Sie einmal in Großbritannien mit dem Auto unterwegs gewesen, merken Sie schnell das wir das Rechtsfahrgebot intuitiv wahrnehmen. Der Linksverkehr irritiert und verunsichert uns, die Autos scheinen auf der “falschen” Spur zu fahren.
Während wir in Deutschland den Kindern beibringen, erst links und dann rechts zu schauen, funktioniert es in England genau anders herum. Wann gilt in Deutschland aber das Rechtsfahrgebot und wie müssen sich Verkehrsteilnehmer im Stau verhalten? Darf dann rechts überholt werden? Diese und weitere Fragen beantworten wir im Folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Rechtsfahrgebot geregelt. Ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot wird entsprechend mit Bußgeldern geahndet. In der StVO heißt es:
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit. (§ 2 StVO)
Sind also auf einer Fahrbahn zwei Fahrstreifen vorhanden, ist die rechte zu wählen. Möchten Sie überholen darf für diesen Manöver von diesem Gebot abgewichen werden. Ist der Vorgang abgeschlossen, muss sich sofort wieder rechts eingeordnet werden.
Ebenso gilt das Rechtsfahrgebot beim Abbiegen. Halten Sie sich dabei immer auf dem rechten Fahrstreifen und wechseln Sie nicht während des Abbiegens die Spur. Auch eine Behinderung des Gegenverkehrs gilt als Verstoß und wird geahndet.
Das Bußgeld beim Rechtsfahrgebot gliedert sich nach den möglichen Gefahrenstellen. Kommt es zu einem Unfall, zahlt der Betroffene 100 Euro und erhält einen Punkt.
Zu unterscheiden ist allerdings zwischen dem Rechtsfahrgebot in der Stadt und auf der Autobahn. Hier gelten unterschiedliche Regelungen worauf wir im Folgenden genauer eingehen.
Das Rechtsfahrgebot gilt laut Verkehrsrecht auch für Fahrradfahrer: Für einen Verstoß drohen 10 Euro. Behinderten Sie dabei andere, zahlen Sie 15 Euro. Bei einer Gefährdung drohen 20 Euro. Kam es dabei zu einem Unfall, werden 25 Euro fällig.
Im folgenden Video erhalten Sie weitere Informationen zum Rechtsfahrgebot für Radfahrer:
Rechtsfahrgebot auf der Autobahn
§ 7 StVO regelt das Rechtsfahrgebot auf Autobahnen. Hier heißt es, dass bei mehrspurigen Fahrbahnen Fahrzeuge von dem Gebot abweichen dürfen. Allerdings nur, wenn die Verkehrsdichte dies rechtfertigt (§ 7 Abs. 1 StVO). Das Rechtsfahrgebot in Deutschland kennt auf der Autobahn allerdings eine weitere Ausnahme:
(2) Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden.
(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen. (§ 7 StVO).
Bildet sich ein Stau, darf rechts geringfügig schneller gefahren werden als links. Ebenso darf in diesem Fall langsam überholt werden. In keinem Fall dürfen Sie aber andere Verkehrsteilnehmer behindern.
Rechtsfahrgebot innerorts
Eine weitere Ausnahme kennt das Rechtsfahrgebot auf Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften, welches für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen Gesamtmasse gilt. Laut § 7 Abs. 3 StVO darf bei mehrspurigen Fahrbahnen der Fahrsteifen, welcher befahren wird, frei gewählt werden.
Wird das Rechtsfahrgebot missachtet drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg. Fahrverbote sieht der Bußgeldkatalog nicht vor.
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