Qualifizierter Rotlichtverstoß: Auf die Sekunden kommt es an

Kraftfahrer, die eine rote Ampel überfahren, leisten sich nicht nur einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), sondern sorgen außerdem für ein höheres Unfallrisiko. Vor allem wenn ein sogenannter „qualifizierter Rotlichtverstoß“ vorliegt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es kracht. Daher drohen den jeweiligen Fahrern entsprechend hohe Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog. Wie diese aussehen, zeigt die folgende Tabelle.

Bußgeldtabelle: Wie wird ein qualifizierter Rotlichtverstoß sanktioniert?

Ver­stoßBuß­geldPunk­teFahr­ver­botLohnt ein Einspruch?
Quali­fizier­ter Rot­licht­ver­stoß (Am­pel über­fahren, ob­wohl sie bereits län­ger als ei­ne Se­kunde rot war)200 €21 Mo­natHier prüfen **
… mit Gefähr­dung320 €21 Mo­natHier prüfen **
… mit Sach­be­schä­di­gung360 €21 Mo­natHier prüfen **

Bußgeldrechner: Was droht bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß?

Haben Sie eine Ampel überfahren, obwohl sie bereits länger als eine Sekunde auf Rot stand? Mit unserem kostenlosen Bußgeldrechner können Sie innerhalb von Sekunden herausfinden, was jetzt auf Sie zukommt.


FAQ: Qualifizierter Rotlichtverstoß

Was ist ein qualifizierter Rotlichtverstoß?

War die Ampel bei der Überquerung schon länger als eine Sekunde rot, wird dies als qualifizierter Rotlichtverstoß bezeichnet.

Welche Konsequenzen hat ein qualifizierter Rotlichtverstoß?

Für diese schwere Ordnungswidrigkeit werden ein Bußgeld von 200 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg fällig. Zudem wird ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen.

Handelt es sich beim qualifizierten Rotlichtverstoß um einen A-Verstoß?

Der qualifizierte Rotlichtverstoß wird in der Probezeit als A-Verstoß gewertet und zieht entsprechende Probezeitmaßnahmen nach sich.

Qualifizierter Rotlichtverstoß: Wann liegt er vor?

Einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß: Wo liegen die Unterschiede?
Einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß: Wo liegen die Unterschiede?

Im Verkehrsrecht kommt es nicht nur darauf an, dass ein Rotlicht generell überfahren wurde, sondern auch, wie lange die Ampel bereits auf Rot stand. Daher sind zwei Verstöße möglich, die unterschiedlich streng geahndet werden:

  1. Einfacher Rotlichtverstoß (kürzer als eine Sekunde)
  2. Qualifizierter Rotlichtverstoß (länger als eine Sekunde)

Um einen einfachen Rotlichtverstoß handelt es sich, wenn die Ampel zwar bei Rot überfahren wurde, sie ihre Farbe allerdings erst vor weniger als einer Sekunde wechselte. Die Konsequenzen bestehen in diesem Fall aus einem Bußgeld in Höhe von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg. Haben Sie als Autofahrer bloß die Haltelinie, nicht aber die Ampel überfahren, müssen Sie mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen.

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel bereits mehrere Sekunden lang Rot zeigte und Sie dies trotzdem nicht davon abhielt, die Kreuzung zu überqueren. Aufgrund des höheren Gefahrenpotenzials in dieser Situation wird ein qualifizierter Rotlichtverstoß laut Bußgeldkatalog strenger sanktioniert als ein einfacher. 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat sind hier möglich.
Qualifizierter Rotlichtverstoß: Das Bußgeld kann variieren.
Qualifizierter Rotlichtverstoß: Das Bußgeld kann variieren.

Kam es aufgrund Ihres Fehlverhaltens zu einer Gefährdung oder sogar einem Unfall mit einem anderen Fahrer bzw. zu einer Sachbeschädigung, bleiben zwar die Dauer des Fahrverbots und die Anzahl der Punkte in Flensburg bestehen, allerdings kann das Bußgeld ansteigen.

Haben Sie andere Verkehrsteilnehmer durch den qualifizierten Roptlichtverstoß gefährdet, steigt das Bußgeld auf 320 Euro, bei einer Sach­beschädigung zieht ein qualifizierter Rotlichtverstoß 360 Euro nach sich.

Im Video erklärt: Das Wichtigste zum Rotlichtverstoß

In diesem Video erfahren Sie, womit Sie bei einem Rotlichtverstoß rechnen müssen.
In diesem Video erfahren Sie, womit Sie bei einem Rotlichtverstoß rechnen müssen.

Qualifizierter Rotlichtverstoß aufgrund von Augenblicksversagen?

Vor allem weil ein qualifizierter Rotlichtverstoß mit einem Fahrverbot sanktioniert wird, versuchen einige Autofahrer mit dem sogenannten Augenblicksversagen zu argumentieren, wenn sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Auf diese Weise wollen sie aufzeigen, dass sie in gewisser Weise schuldunfähig waren, als sie die rote Ampel überfuhren.

Augenblicksversagen liegt vor, wenn die ansonsten vorhandene Sorgfalt eines Kraftfahrers für einen kurzen Moment unbeabsichtigt nicht vorlag. In den meisten Fällen akzeptiert die zuständige Behörde eine solche Argumentation allerdings nicht, wenn ein qualifizierter Rotlichtverstoß begangen wurde.
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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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