Punkte in Flensburg verkaufen: Legal oder nicht?
Punkte zu verkaufen ist in Deutschland illegal!
Das Flensburger Punktesystem straft Verkehrssünder nicht nur mit Bußgeldern ab: Es verteilt auch Punkte. Damit sind aber keine Bonuspunkte gemeint! Im Gegenteil: Je voller das Punktekonto, desto wahrscheinlicher werden strenge Strafmaßnahmen wie etwa ein Fahrverbot.
Haben Sie acht Punkte in Flensburg erreicht, wird Ihnen sogar die Fahrerlaubnis entzogen. Zu viele Punkte sind also eine Gefahr für Auto und Führerschein. Die Punkte zu verkaufen scheint für viele Fahrer eine mögliche Lösung. Diese ist allerdings illegal, denn laut StVO kann man Punkte in Flensburg nicht abgeben.
Punkte abgeben: Das Prinzip
Das Internet bietet für den Handel mit Punkten eine ideale, anonyme Plattform. Der Punktehandel in Flensburg ist laut Recht verboten und somit illegal. Dennoch finden sich leicht bereitwillige „Käufer“, die Punkte übernehmen – für Geld, das versteht sich wohl von selbst. Inzwischen haben sich trotz geltendem Recht regelrechte Internet-Agenturen gebildet. Diese vermitteln zahlungskräftigen Verkehrssündern Strohmänner, denen sie die Punkte übertragen können.
Beide Seiten setzen dabei auf die Kürze der Bearbeitungsfristen der Bußgeldbescheide aus Flensburg und auf die Überbelastung der Behörden. In der Tat fehlt den zuständigen Stellen die rechtliche Handhabe, den Punktehandel zu verfolgen.
Bußgeldbescheide verjähren nach drei, spätestens nach sechs Monaten. Den Behörden bleibt also wenig Spielraum zur Überprüfung der Angaben. Viele entgehen dadurch einer Strafe und ziehen aus dem Handel mit Punkten Profit.
Volles Konto in Flensburg: Punkte kaufen lassen?
Sie können Ihre Punkte nicht überall in Europa verkaufen.
Beim Punktehandel in Flensburg lässt der Verkehrssünder einen Strohmann die Strafpunkte auf sich nehmen.
Dafür muss dieser den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, er sei zur betreffenden Tatzeit gefahren.
Anschließend wird das Bußgeld überwiesen und die Strafe auf das Konto des Strohmannes verbucht. Dafür bekommt er eine stattliche Summe Geld und der Fahrer entgeht womöglich einem Fahrverbot.
Das Verkehrszentralregister ist nicht öffentlich zugänglich. Deshalb kann laut Rechtsexperten der oft angedrohte Tatbestand der mittelbaren Falschbeurkundung nicht angewandt werden.
Sofern nicht der echte Verkehrssünder, sondern der Käufer den Anhörungsbogen ausfüllt, liegt auch keine falsche Verdächtigung vor. Sich selbst zu bezichtigen ist nicht strafbar – darauf setzt der Punktehandel.
Geblitzt! Punkte übernehmen lassen?
Der Punktehandel ist nicht immer gewerblich: Sehr oft nehmen Familienmitglieder oder Freunde die Punkte auf sich. Nur weil kein Geld fließt, ist der Schwindel noch lange nicht legal. Doch auch hier gilt: Punkte zu übernehmen ist schwer strafbar.
Deutschland ist eines der wenigen Länder, in denen das Verkaufen der Strafpunkte überhaupt möglich ist. In vielen anderen europäischen Ländern greift nämlich die Halterhaftung. Das bedeutet, dass der Fahrzeughalter stets für die Delikte, die mit seinem Auto begangen wurden, zur Verantwortung gezogen wird. In Deutschland gilt allerdings bei vielen Verkehrsverstößen die Fahrerhaftung, bei welcher dem Fahrer des Fahrzeugs die Strafen zukommen.
Punkte loswerden: Legale Alternativen
Punkte zu verkaufen kann richtig teuer werden.
Nichts hält ewig, so auch nicht der Punktestand in Flensburg. Die Punkte zu verkaufen ist meist gar nicht notwendig. Durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar haben Sie die Möglichkeit, alle fünf Jahre einen Punkt regulär abzubauen. Diese Alternative ist nicht nur rechtens, sie bietet zusätzlich eine nachhaltige Lösung.
Durch das Seminar lernen Sie, Ihr Verhalten dauerhaft zu verändern und so unnötige Risiken im Straßenverkehr zu vermeiden. Die verkehrserzieherische Wirkung des Punktesystems kann also greifen.
Meist ist die Teilnahme am Seminar auch noch preiswerter als das Verkaufen. Pro Punkt werden im Internet bis zu 1.000 Euro verlangt. Das Seminar kostet hingegen etwa 400 Euro und sichert den Führerschein dauerhaft.
Eine weitere Alternative zum Punkteverkauf bietet der Verfall der Zähler. Je nach Tilgungsfrist verjähren sie automatisch nach 30 Monaten, fünf Jahren oder zehn Jahren – ganz ohne Punktehandel oder Strohmann.
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