Punkte verkaufen – ist das überhaupt möglich?

Von Cynthia W.

Letzte Aktualisierung am: 3. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wer sich im Straßenverkehr Fehltritte erlaubt, wünscht sich nicht selten, er könne die gegen ihn verhangenen Punkte irgendwie loswerden – vor allem dann, wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis droht. Als schnelle Lösung liegt ein Verkauf oder ein „Punktehandel“ am nächsten. Doch kann ein Fahrer Punkte, die in Flensburg gesammelt wurden, abgeben?

FAQ: Punkte verkaufen

Kann man Punkte theoretisch verkaufen?

Bevor die Punkte in das FAER eingetragen werden, ist es möglich, diese über ein dubioses und zudem VERBOTENES Verfahren zu verkaufen.

Ist der Punkte-Verkauf legal?

Nein, das Verkaufen von Flensburger Punkten ist illegal. Selbst die falschen Angaben im Anhörungsbogen sind verboten.

Welche Strafe droht für den Punkte-Verkauf?

Die Sanktionen für Käufer und Verkäufer sind empfindlich. Es droht eine Geldstrafe oder sogar der Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren.

Punktehandel – eine zwielichtige Sache

Viele würden hohe Beträge zahlen, um ihre Punkte verkaufen zu können
Viele würden hohe Beträge zahlen, um ihre Punkte verkaufen zu können

Im Internet gibt es eine Vielzahl von Dienstleistern, welche damit werben, Punkte zu übernehmenfür Geld, versteht sich. Eine ansprechende Webseite, Garantien oder das Zitieren bekannter Zeitungen und Nachrichtendienste sollen Kunden locken. „Punktehandel Flensburg“, „Diskrete Abwicklung“, „Ich übernehme Ihre Punkte!“ sind typische Beschreibungen. Sogar Fahrverbote sollen auf diesem Wege umgangen werden können.

Ist eine Person nun von Beruf her Fahrer oder braucht aus anderen existenziellen Gründen ständig Auto und Führerschein, lockt dieses Punkte-Verkaufen natürlich stark. Fallen Sie jedoch nicht auf die vermeintliche Vertrauenswürdigkeit solcher Seiten rein – ganz egal, wie seriös diese sich inszenieren!

So läuft das Punkte-Verkaufen ab

1. Ein Mittelsmann/Strohmann willigte ein, den entsprechenden Punkt oder die entsprechenden Punkte auf sich übertragen zu lassen bzw. diese zu übernehmen.

2. Wird nun vor dem eigentlichen Bußgeldbescheid der Anhörungsbogen geschickt, dann trägt der Strohmann seine Daten ein und übernimmt somit die Schuld für das begangene Delikt. Damit dies gelingt, müssen sich der eigentliche Verkehrssünder und der erwählte Mittelsmann optisch zumindest ähneln. Auch das Alter sollte etwa gleich sein, da die Behörde sonst sofort Verdacht schöpft.

3. Geht dies bei der zuständigen Stelle durch, dann wird die Strafe, inklusive der Punkte, auf den Mittelsmann verbucht. Das Bußgeldverfahren ist mit dem Bezahlen des Bußgeldes abgeschlossen.

Betroffene suchen in der Not online nach Möglichkeiten, ihre Punkte zu verkaufen
Betroffene suchen in der Not online nach Möglichkeiten, ihre Punkte zu verkaufen

Der richtige Verkehrssünder zahlt in solch einem Fall nicht nur das entsprechende Bußgeld – auch wenn dieses nicht gegen ihn verhangen wurde – sondern auch den Mittelsmann bzw. denjenigen, der ihn vermittelt hat. Diese verlangen unterschiedliche Gagen: von 100 Euro – 1000 Euro gibt es enorme Preisspannen. Dabei werden neben den Honoraren sowohl die einzelnen Punkte als auch „Bearbeitungsgebühren“ vom jeweiligen Anbieter berechnet.

Das bedeutet: seine eigenen Punkte zu verkaufen und übernehmen zu lassen, ist mit dieser Methode nur dann machbar, wenn diese noch nicht verbucht wurden. Bereits gespeicherte Punkte in Flensburg zu verkaufen ist also nicht möglich. Was einmal in der Akte steht, kann nicht über irgendwelche Hintertüren entfernt werden.

Risikogeschäft mit Folgen

Eine beschuldigte Person kann zwar bei Gelingen des Betrugs ihre Punkte abgeben – die Beschreibungen zeigen jedoch, wie dubios die ganze Sache ist.

Die Frage, ob es vom Recht her erlaubt ist, beantwortet sich quasi von selbst: Seine Punkte zu verkaufen ist natürlich gesetzlich verboten.

Derjenige, welcher Flensburg-Punkte kauft oder verkauft, muss sich auf harte Sanktionen einstellen. Dabei ist sowohl Punkte zu übernehmen strafbar als auch das falsche Ausfüllen eines Anhörungsbogens und generell der Handel von Punkten gegen Geld.

Punkte zu kaufen und zu verkaufen ist verboten!
Punkte zu kaufen und zu verkaufen ist verboten!

Fliegt der Schwindel auf, drohen sowohl dem Mittelsmann als auch dem Täter für den Punktehandel weitere Bußgelder oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Trotz vieler Bemühen seitens des KBA und der Polizei ist das Flenbsurg-Punkte-Verkaufen nach wie vor ein großer Markt – bei der Menge an Bußgeldbescheiden und der oft knappen Bearbeitungszeit ist es nicht verwunderlich, dass solche Flunkereien den zuständigen Behörden entgehen können.

Die für einen selbst vorgesehenen Punkte in Flensburg zu verkaufen ist nicht legal! Die einzig legale Möglichkeit, einen Punkt abzubauen, ist über die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar.

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Über den Autor

Autor
Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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