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Wie sich Punkte in der Probezeit auf den Führerschein auswirken

Von bussgeldtabelle.org, letzte Aktualisierung am: 23. November 2020

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Probezeit: Hat der 1. Punkt schon Folgen für den Führerschein?

2,3 oder 4 Punkte in der Probezeit: Je höher der Punktestand in Flensburg, desto näher rückt der Führerscheinentzug.

2,3 oder 4 Punkte in der Probezeit: Je höher der Punktestand in Flensburg, desto näher rückt der Führerscheinentzug.

Fahranfänger fürchten schon beim kleinsten Verstoß um den gerade erst erworbenen Führerschein. Solchen besorgten Führerschein-Neulingen können wir vorab Folgendes sagen: Ja, Punkte während der Probezeit sind möglich, allerdings kommt es bei den Folgen für Fahranfänger in erster Linie auf Art, Schwere und Häufigkeit der Verstöße an.

So führt der 1. Punkt in Flensburg in der Probezeit in der Regel noch nicht zum Fahrerlaubnisentzug. Je nachdem, welcher Verstoß ihm zugrunde liegt, können allerdings Probezeitmaßnahmen (z. B. ein Aufbauseminar) angeordnet werden.

Für welche Verstöße kassieren Fahranfänger Punkte in der Probezeit und was bedeuten diese für den Führerschein auf Probe? Ist der 1. Punkt während der Probezeit wirklich immer harmlos? Lesen Sie die Antworten auf diese und weitere Fragen im Folgenden.

Inhaltsverzeichnis

  • Probezeit: Hat der 1. Punkt schon Folgen für den Führerschein?
  • Warum nicht nur die Anzahl der Punkte in der Probezeit eine Rolle spielen
  • Diese Verstöße sind eine Gefahr für den Führerschein in der Probezeit: Übersicht der Punkte
    • Schwere Konsequenzen beim Führerschein auf Probe: 3 Punkte auf einmal

Warum nicht nur die Anzahl der Punkte in der Probezeit eine Rolle spielen

Der 1. Punkt in der Probezeit nicht schlimm. B-Verstöße ziehen meist einen Punkt nach sich (z. B. Überladung).

Der 1. Punkt in der Probezeit ist nicht schlimm. B-Verstöße ziehen meist einen Punkt nach sich (z. B. Überladung).

„Gewöhnliche“ Ordnungswidrigkeiten ziehen in der Regel ein bis zwei Punkte nach sich. Je schwerer der Verstoß, desto mehr Punkte sieht der Bußgeldkatalog vor. Für Fahranfänger werden diese in die Kategorien A und B unterteilt.

Die Kategorie B enthält weniger schwerwiegende Verstöße wie z. B. das Fahren mit abgefahrenen Reifen. A-Verstöße wiegen schon schwerer. Dazu zählen z. B. das Handy am Steuer oder das Überfahren einer roten Ampel.

  • Nach dem ersten A- oder den ersten zwei B-Verstößen wird üblicherweise ein Aufbauseminar sowie die Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre angeordnet.
  • Wer sich in der verlängerten Probezeit einen weiteren A- oder zwei weitere B-Verstöße leistet, erhält eine Verwarnung. Außerdem wird dem Betroffenen empfohlen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
  • Kommt es erneut zu mindestens einem A- oder zwei B-Verstößen, droht schließlich der Fahrerlaubnisentzug.

In nachfolgender Grafik haben wir die Schritte noch einmal für Sie veranschaulicht:

Übersicht: Disziplinarmaßnahmen in der Probezeit

Übersicht: Disziplinarmaßnahmen in der Probezeit

Diese Verstöße sind eine Gefahr für den Führerschein in der Probezeit: Übersicht der Punkte

Die wenigsten B-Verstöße haben Punkte in der Probezeit zur Folge. Wenn Sie einen Blick auf nachfolgende Tabelle werfen, werden Sie feststellen, dass für die meisten eintragungsfähigen B-Verstöße in der Regel nur ein Punkt in der Probezeit anfällt:

B-VerstößeBuß­geldPunk­te
Verbots­widrig vor einer Feuer­wehr­zufahrt geparkt (mit Behin­derung)65 Euro1
Kfz (mit An­hänger) bis 2 Tonnen um mehr als 5 (bis über 25) Pro­zent über­laden140-425 Euro1
Trotz Schnee und Eis keine Winter­reifen benutzt60-205 Euro1
Parken an unüber­sicht­lichen Stellen (mit Behin­derung)60 Euro1
Trotz Dunkel­heit ohne Licht gefah­ren (außerorts)60-90 Euro1
Auf der Auto­bahn oder einer Kraft­straße verbots­widrig geparkt70-105 Euro1
Nicht ordnungs­gemäßes Ab­sichern eines liegen­geblie­benen Kfz60-75 Euro1

Verstöße der Kategorie A handeln Fahranfängern schon etwas mehr Punkte in der Probezeit ein. Ein Punkt reicht besonders dann nicht aus, wenn dem Betroffenen zusätzlich eine Gefährdung oder Sachbeschädigung vorgeworfen werden kann. Nachfolgend haben wir einige A-Verstöße aufgelistet, die Punkte nach sich ziehen.

A-Ver­stößeBuß­geldPunk­te... Mo­na­te Fahr­ver­bot
Tempo­limit mit 21-30 km/h über­schritten (inner­orts)80-100 Euro1
... mit 31-70 km/h160-680 Euro21-3
Tempo­limit mit 21-30 km/h über­schritten (außer­orts)70-80 Euro1
... mit 31-70 km/h120-600 Euro21-3
Abstand unter­schritten (bei Geschwin­digkei­ten über 80 km/h)75-320 Euro1
... bei über 100 km/h75-­320 Euro1-2bis 3
... bei über 130 km/h100-­400 Euro1-2bis 3
In der Nähe eines Bahn­über­gangs die Ge­schwin­digkeit nicht ange­passt100 Euro1
Fahren entge­gen der Fahrt­rich­tung (Geister­fahrt)75-290 Euro1-2bis 1
Vor­dräng­eln auf dem Seiten­streifen75-110 Euro1
Falsch oder verbots­widrig über­holt100-150 Euro1
... an einem Bahn­über­gang150-300 Euro1-2bis 1
Vor­fahrt missach­tet (mit Unfall­folge oder Gefähr­dung)100-120 Euro1
Behin­derung von Einsatz­fahrzeu­gen durch Nicht­bilden der Ret­tungs­gasse200-320 Euro2
Über­fahren einer ro­ten Am­pel90-360 Euro1-2bis 1
Rechtsf­ahr­gebot missach­tet80-100 Euro1
Falsches Auf­fahren auf eine Kraft­straße oder Auto­bahn75-110 Euro1
Handy am Steuer100 Euro1
Bei schlec­hter Sicht zu schnell gefah­ren100 Euro1
Alko­hol am Steuer500-1.500 Euro2-31-3
Dro­gen am Steuer500-1.500 Euro2-31-3
Im Übrigen gelten diese Punkte nicht nur in der Probezeit. Was die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog angeht, wird nicht zwischen Fahranfängern und erprobten Autofahrern unterschieden. Nur die Unterteilung in A- und B-Verstöße spielt ausschließlich für Fahranfänger eine Rolle. Inwiefern das der Fall ist, können Sie obiger Grafik entnehmen.

Schwere Konsequenzen beim Führerschein auf Probe: 3 Punkte auf einmal

In der Probezeit 2 oder 3 Punkte bekommen – Sind Führerschein und Fahrerlaubnis weg?

In der Probezeit 2 oder 3 Punkte bekommen – Sind Führerschein und Fahrerlaubnis weg?

Drei Punkte – egal ob in der Probezeit oder danach – werden in der Regel nur für besonders schwere Verstöße bzw. Verkehrsstraftaten vergeben. Wenn die Punkte nicht einzeln über einen längeren Zeitraum angesammelt, sondern tatsächlich für einen einzigen Verstoß verhängt wurden, ist von einer Verkehrsstraftat auszugehen.

Anders als Ordnungswidrigkeiten können Straftaten mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe sowie dem Fahrerlaubnisentzug bestraft werden – auch wenn der Punktestand in Flensburg noch nicht das Limit erreicht hat. Die Probezeit kann daher vorzeitig mit dem Entzug der Fahrerlaubnis enden, wenn der Fahranfänger bei einem der folgenden Vergehen erwischt wird:

  • Alkohol oder Drogen am Steuer
  • Illegale Autorennen
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Nötigung (z. B. durch beharrliches Drängeln auf der Autobahn)
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Wichtig: Bei Verkehrsstraftaten hat in der Regel ein Gericht das letzte Wort. Die Polizei kann den Führerschein zwar beschlagnahmen oder sicherstellen und der Fahranfänger darf dann auch erstmal nicht Auto fahren. Letztlich muss aber das Gericht entscheiden, ob und für wie lange es zum Entzug der Fahrerlaubnis kommt. Interessant dabei: Die Probezeit wird dadurch gehemmt. Das heißt, die Zeit zwischen Beschlagnahme und Urteil zählt nicht zur Probezeit.
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