Probezeit: Hat der 1. Punkt schon Folgen für den Führerschein?
2,3 oder 4 Punkte in der Probezeit: Je höher der Punktestand in Flensburg, desto näher rückt der Führerscheinentzug.
Fahranfänger fürchten schon beim kleinsten Verstoß um den gerade erst erworbenen Führerschein. Solchen besorgten Führerschein-Neulingen können wir vorab Folgendes sagen: Ja, Punkte während der Probezeit sind möglich, allerdings kommt es bei den Folgen für Fahranfänger in erster Linie auf Art, Schwere und Häufigkeit der Verstöße an.
So führt der 1. Punkt in Flensburg in der Probezeit in der Regel noch nicht zum Fahrerlaubnisentzug. Je nachdem, welcher Verstoß ihm zugrunde liegt, können allerdings Probezeitmaßnahmen (z. B. ein Aufbauseminar) angeordnet werden.
Für welche Verstöße kassieren Fahranfänger Punkte in der Probezeit und was bedeuten diese für den Führerschein auf Probe? Ist der 1. Punkt während der Probezeit wirklich immer harmlos? Lesen Sie die Antworten auf diese und weitere Fragen im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
Warum nicht nur die Anzahl der Punkte in der Probezeit eine Rolle spielen
Der 1. Punkt in der Probezeit ist nicht schlimm. B-Verstöße ziehen meist einen Punkt nach sich (z. B. Überladung).
„Gewöhnliche“ Ordnungswidrigkeiten ziehen in der Regel ein bis zwei Punkte nach sich. Je schwerer der Verstoß, desto mehr Punkte sieht der Bußgeldkatalog vor. Für Fahranfänger werden diese in die Kategorien A und B unterteilt.
Die Kategorie B enthält weniger schwerwiegende Verstöße wie z. B. das Fahren mit abgefahrenen Reifen. A-Verstöße wiegen schon schwerer. Dazu zählen z. B. das Handy am Steuer oder das Überfahren einer roten Ampel.
- Nach dem ersten A- oder den ersten zwei B-Verstößen wird üblicherweise ein Aufbauseminar sowie die Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre angeordnet.
- Wer sich in der verlängerten Probezeit einen weiteren A- oder zwei weitere B-Verstöße leistet, erhält eine Verwarnung. Außerdem wird dem Betroffenen empfohlen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
- Kommt es erneut zu mindestens einem A- oder zwei B-Verstößen, droht schließlich der Fahrerlaubnisentzug.
In nachfolgender Grafik haben wir die Schritte noch einmal für Sie veranschaulicht:
Diese Verstöße sind eine Gefahr für den Führerschein in der Probezeit: Übersicht der Punkte
Die wenigsten B-Verstöße haben Punkte in der Probezeit zur Folge. Wenn Sie einen Blick auf nachfolgende Tabelle werfen, werden Sie feststellen, dass für die meisten eintragungsfähigen B-Verstöße in der Regel nur ein Punkt in der Probezeit anfällt:
B-Verstöße | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Verbotswidrig vor einer Feuerwehrzufahrt geparkt (mit Behinderung) | 65 Euro | 1 |
Kfz (mit Anhänger) bis 2 Tonnen um mehr als 5 (bis über 25) Prozent überladen | 140-425 Euro | 1 |
Trotz Schnee und Eis keine Winterreifen benutzt | 60-205 Euro | 1 |
Parken an unübersichtlichen Stellen (mit Behinderung) | 60 Euro | 1 |
Trotz Dunkelheit ohne Licht gefahren (außerorts) | 60-90 Euro | 1 |
Auf der Autobahn oder einer Kraftstraße verbotswidrig geparkt | 70-105 Euro | 1 |
Nicht ordnungsgemäßes Absichern eines liegengebliebenen Kfz | 60-75 Euro | 1 |
Verstöße der Kategorie A handeln Fahranfängern schon etwas mehr Punkte in der Probezeit ein. Ein Punkt reicht besonders dann nicht aus, wenn dem Betroffenen zusätzlich eine Gefährdung oder Sachbeschädigung vorgeworfen werden kann. Nachfolgend haben wir einige A-Verstöße aufgelistet, die Punkte nach sich ziehen.
A-Verstöße | Bußgeld | Punkte | ... Monate Fahrverbot |
---|---|---|---|
Tempolimit mit 21-30 km/h überschritten (innerorts) | 80-100 Euro | 1 | |
... mit 31-70 km/h | 160-680 Euro | 2 | 1-3 |
Tempolimit mit 21-30 km/h überschritten (außerorts) | 70-80 Euro | 1 | |
... mit 31-70 km/h | 120-600 Euro | 2 | 1-3 |
Abstand unterschritten (bei Geschwindigkeiten über 80 km/h) | 75-320 Euro | 1 | |
... bei über 100 km/h | 75-320 Euro | 1-2 | bis 3 |
... bei über 130 km/h | 100-400 Euro | 1-2 | bis 3 |
In der Nähe eines Bahnübergangs die Geschwindigkeit nicht angepasst | 100 Euro | 1 | |
Fahren entgegen der Fahrtrichtung (Geisterfahrt) | 75-290 Euro | 1-2 | bis 1 |
Vordrängeln auf dem Seitenstreifen | 75-110 Euro | 1 | |
Falsch oder verbotswidrig überholt | 100-150 Euro | 1 | |
... an einem Bahnübergang | 150-300 Euro | 1-2 | bis 1 |
Vorfahrt missachtet (mit Unfallfolge oder Gefährdung) | 100-120 Euro | 1 | |
Behinderung von Einsatzfahrzeugen durch Nichtbilden der Rettungsgasse | 200-320 Euro | 2 | |
Überfahren einer roten Ampel | 90-360 Euro | 1-2 | bis 1 |
Rechtsfahrgebot missachtet | 80-100 Euro | 1 | |
Falsches Auffahren auf eine Kraftstraße oder Autobahn | 75-110 Euro | 1 | |
Handy am Steuer | 100 Euro | 1 | |
Bei schlechter Sicht zu schnell gefahren | 100 Euro | 1 | |
Alkohol am Steuer | 500-1.500 Euro | 2-3 | 1-3 |
Drogen am Steuer | 500-1.500 Euro | 2-3 | 1-3 |
Schwere Konsequenzen beim Führerschein auf Probe: 3 Punkte auf einmal
In der Probezeit 2 oder 3 Punkte bekommen – Sind Führerschein und Fahrerlaubnis weg?
Drei Punkte – egal ob in der Probezeit oder danach – werden in der Regel nur für besonders schwere Verstöße bzw. Verkehrsstraftaten vergeben. Wenn die Punkte nicht einzeln über einen längeren Zeitraum angesammelt, sondern tatsächlich für einen einzigen Verstoß verhängt wurden, ist von einer Verkehrsstraftat auszugehen.
Anders als Ordnungswidrigkeiten können Straftaten mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe sowie dem Fahrerlaubnisentzug bestraft werden – auch wenn der Punktestand in Flensburg noch nicht das Limit erreicht hat. Die Probezeit kann daher vorzeitig mit dem Entzug der Fahrerlaubnis enden, wenn der Fahranfänger bei einem der folgenden Vergehen erwischt wird:
- Alkohol oder Drogen am Steuer
- Illegale Autorennen
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
- Nötigung (z. B. durch beharrliches Drängeln auf der Autobahn)
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
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