Alkoholgrenze für Verkehrsteilnehmer
Alkoholeinfluss im Straßenverkehr: In Deutschland gilt die gesetzlich festgelegte Promillegrenze.
Wer unter Einfluss von Alkohol am Steuer sitzt und fährt, ist eine Gefahr für sich selbst sowie andere Verkehrsteilnehmer.
Grundsätzlich gilt daher, dass kein Alkohol im Straßenverkehr für alle Beteiligten am sichersten ist.
Nicht umsonst lautet in diesem Zusammenhang der bekannteste Slogan “Dont drink and drive”. Dahinter verbirgt sich eine Initiative, die sich seit 1993 dafür einsetzt, Verkehrsteilnehmer deutschlandweit mit der Botschaft zu erreichen, dass Alkoholgenuss und Auto fahren nicht kompatibel sind. Vor allem junge Fahrer sollen davon überzeugt werden, entweder von alkoholischen Getränken oder dem Auto Abstand zu nehmen, da es sich hierbei um eine lebensgefährliche Kombination handelt.
Aber welche Promillegrenzen gelten in Deutschland? Und mit wie viel Promille darf man unter Umständen noch mit dem Auto fahren? In unserem Ratgeber erläutern wir Ihnen, was in Sachen Alkohollimit in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist, bzw. welche Promillegrenze beim Autofahren nicht überschritten werden darf.
Weiterführende Ratgeber zur Promillegrenze
Inhaltsverzeichnis
Promillegrenze für Auto-Fahrer
Mittlerweile geht der Gesetzgeber mit ganzer Härte vor, wenn es um die Verfolgung von Trunkenheitsfahrten geht. Das war aber nicht schon immer so. Erstmalig eingeführt wurde die Alkohol-Promille-Grenze 1953. Damals lag diese bei 1,5 Promille. Bei 0,8 lag die neue Promillegrenze für Auto-Fahrer in Deutschland erst ab 1973. Nach einer erneuten Verschärfung der Gesetze beträgt die Alkoholgrenze für das Autofahren seit 2001 0,5 Promille. Dies ist auch die aktuelle Promillegrenze (Stand 2019).
Die Promillegrenze beträgt während der Probezeit 0,0. Es herrscht demzufolge Alkoholverbot für Fahranfänger.
Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, sind hingegen zur weißen Weste verpflichtet. Gemeint ist, dass diese gemäß Bußgeldkatalog die 0,0-Promillegrenze einhalten müssen.
Darüber hinaus gilt ein Alkoholverstoß in der Probezeit als sogenannter A-Verstoß, welcher im Vergleich zum B-Verstoß strenger sanktioniert wird.
Auch wer noch nicht 21 Jahre alt ist, für den gilt bei der Teilnahme am Verkehr auf deutschen Straßen striktes Alkoholverbot bzw. die 0,0-Promillegrenze. Wenn Sie mit Ihrem Auto fahren, die Promillegrenze aber bereits überschritten haben, dann steht Ihnen je nach Sachverhalt eine ganze Reihe von Sanktionen bevor. Folgende Tabelle zeigt einige Beispiele:
Beispiele für Verkehrsdelikte | Bußgeld | Punkte | weitere Sanktionen |
---|---|---|---|
Verstoß gegen 0,5 Promillegrenze | 500 € | 2 | 1 Monat Fahrverbot |
- zuvor bereits Eintrag wegen eines Alkoholverstoßes | 1.000 € | 2 | 3 Monate Fahrverbot |
- zuvor bereits zwei Einträge wegen Alkohol am Steuer | 1.500 € | 2 | 3 Monate Fahrverbot |
In der Probezeit gegen 0,0-Promillegrenze verstoßen | 250 € | 1 | kein Fahrverbot |
Bewegt sich der Alkoholgehalt im Blut betroffener Verkehrsteilnehmer innerhalb einer Promillegrenze von 0,5 bis 1,09, dann gilt dieser Alkoholverstoß in den meisten Fällen als Ordnungswidrigkeit aufgrund von relativer Fahruntüchtigkeit. Vorausgesetzt der Beschuldigte ist bei der Polizeikontrolle
- klar ansprechbar,
- zeigt keine Ausfallerscheinungen und
- hat bei seiner Trunkenheitsfahrt keinen Unfall verursacht.
Wie die Tabelle zeigt, wird das Ausmaß der Sanktionen unter anderem dadurch beeinflusst, ob es sich um eine Erst- oder Wiederholungstat handelt. Liegt Letztere vor, sind die Maßnahmen deutlich umfangreicher als in erstgenanntem Fall.
Überschreitung der Alkoholgrenze in Deutschland: Wann wird die Fahrerlaubnis entzogen?
Bei Überschreitung der Promillegrenze von 1,1, bewegen sich Fahrer im Bereich der Straftat.
Sie sind mit mehr als 1,1 Promille Auto gefahren oder haben ein anderes Kraftfahrzeug geführt? Ist dies der Fall, liegt aus juristischer Sicht eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Es handelt sich bei dieser Form von Vergehen auch nicht mehr um eine bloße Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat.
Im Gegensatz zur relativen Fahruntüchtigkeit spielt es hier keine Rolle, ob Ausfallerscheinungen festgestellt werden können oder nicht. Der Fahrerlaubnisentzug ist in dieser Situation gemäß Gesetzeslage beschlossene Sache. Zusätzlich werden betrunkenen Fahrern bei der genannten Ausgangslage drei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen und es können Geld- sowie Freiheitsstrafen verhängt werden.
Wann droht eine MPU weil die Promillegrenze in Deutschland nicht eingehalten wurde?
Alkoholkonsum im Verkehrsraum stellt nach wie vor die häufigste Ursache für die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) dar. Nahezu der Hälfte aller durchgeführten MPUs ist ein Alkoholverstoß vorausgegangen. Angeordnet wird die Maßnahme immer dann, wenn es sich um eine einmalige Fahrt unter Alkoholeinfluss mit hoher Promillezahl handelt.
Innerhalb der Bundesländer ist für den Tatbestand “Alkohol am Steuer” die Grenze jedoch nicht immer gleich. Sie bewegt sich in der Regel zwischen 1,1 und 1,6 Promille. Wenn bereits mehrere Alkoholfahrten aktenkundig sind, kann eine MPU unter Umständen auch bei weniger als 1,6 Promille vorgeschrieben werden. In der folgenden Liste sind die häufigsten Gründe für eine MPU wegen Alkoholkonsum auf einen Blick für Sie zusammengefasst:
- Trunkenheitsfahrt mit einem Blutalkoholwert zwischen 1,1 und 1,6 Promille (oder mehr)
- Wiederholungstaten unter Alkoholeinfluss (z. B. zwei Fahrten mit 0,6 Promille)
- Straftaten, die in alkoholisiertem Zustand begangen wurden (beispielsweise Schlägereien nach Alkoholkonsum)
Womit müssen Sie rechnen, wenn die Missachtung der Promillegrenze zum Unfall führt?
Folgt wegen Überschreitung der Promillegrenze ein Unfall, sind die Sanktionen besonders streng.
Viele Führerscheinbesitzer fühlen sich nach dem Konsum von ein paar Bier oder einem Glas Sekt noch fahrtüchtig, setzen sich ins Auto und rechnen nicht damit, dass der Alkoholeinfluss bereits nach geringen Mengen seine Wirkung zeigt. Aufgrund dieser gefährlichen Fehleinschätzung kommt es häufig zu Unfällen im Straßenverkehr.
Aber warum kann Alkohol überhaupt einen Verkehrsunfall herbeiführen? Welche Effekte Alkoholkonsum neben den berauschenden Folgen unter anderem birgt, ist nachfolgend aufgelistet:
- erhöhte Lichtempfindlichkeit
- nachlassendes Sehvermögen bzw. unscharfes Sehen
- selektive Wahrnehmung bedingt durch Tunnelblick
- deutliche erhöhte Reaktionszeit
- erhöhte Risikobereitschaft durch den Rauschzustand
Die Effekte verdeutlichen, warum es beim Fahren unter Alkoholeinfluss schnell zu Unfällen kommen kann. Dementsprechend streng sind die Sanktionen, wenn betrunkene Verkehrsteilnehmer die Unfallursache sind. Schließlich haben Betroffene den Verkehr fahrlässig gefährdet und waren unter Umständen je nach vorliegendem Promillewert gar nicht mehr in der Lage, ein Kraftfahrzeug zu führen.
Bewusst ist den meisten Kraftfahrzeugführern zwar, dass in Deutschland grundsätzlich die 0,5-Promillegrenze gilt, aber vielen ist nicht klar, dass es bei einem wegen Alkohol verursachten Unfall auch schon bei geringeren Blutalkoholwerten strenge Sanktionen gibt.
Der Kraftfahrer erhält in diesem Fall den Führerschein nach einer Sperrfrist nicht automatisch zurück, sondern muss die Wiedererteilung beantragen. Neben den genannten Maßnahmen, ist bei Unfällen unter Alkoholeinfluss auch von einer Geld- oder Freiheitsstrafe auszugehen. Im Strafgesetzbuch (StGb) ist festgehalten, für welchen Zeitraum Freiheitsstrafen ausgesprochen werden können, wenn Alkohol die Unfallursache war.
Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ (§ 315c StGb)
Wer jedoch beim Fahren unter Einfluss alkoholischer Substanzen steht, dem droht unter Umständen bereits bei niedrigeren Blutalkoholwerten die Teilnahme an einer MPU. Bevor der Führerschein dann neu beantragt werden kann, müssen betroffene Fahrer eine bestimmte Sperrfrist abwarten.
Nicht nur bei Alkohol am Steuer gilt die Promillegrenze – auch Radfahrer sind betroffen
An die geltende Promillegrenze müssen sich in Deutschland auch Fahrradfahrer halten.
Grundsätzlich gelten für Radfahrer in einigen Bereichen ähnliche Verkehrsregeln wie für Fahrer von Pkw oder anderen Kraftfahrzeugen. Der Unterschied liegt u. a. darin, dass manche Vorschriften für Radfahrer weniger streng ausgelegt werden.
Wer sich mit Freunden in der Kneipe auf ein paar Bier trifft, der ist nicht grundsätzlich den Führerschein los, wenn er anschließend mit dem Rad fährt.
Ferner werden betrunkenen Fahrradfahrern, deren Promillewert höher als 1,6 ist, drei Punkte in Flensburg eingetragen. In einigen Fällen wird Radlern – wie auch Autofahrern – zusätzlich die Teilnahme an einer MPU auferlegt. Erst wenn diese erfolgreich absolviert und bestanden ist, dürfen betreffende Personen wieder auf den Drahtesel steigen. Kommt es zur Verkehrskontrolle, darf Radfahrern, deren Blutalkoholwert unterhalb der 1,6-Promillegrenze liegt, das Weiterfahren nicht verboten werden.
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