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Promillegrenze: In Deutschland drohen bei Alkohol im Straßenverkehr hohe Strafen

Von bussgeldtabelle.org, letzte Aktualisierung am: 19. November 2020

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Alkoholgrenze für Verkehrsteilnehmer

Alkoholeinfluss im Straßenverkehr: In Deutschland gilt die gesetzlich festgelegte Promillegrenze.

Alkoholeinfluss im Straßenverkehr: In Deutschland gilt die gesetzlich festgelegte Promillegrenze.

Wer unter Einfluss von Alkohol am Steuer sitzt und fährt, ist eine Gefahr für sich selbst sowie andere Verkehrsteilnehmer.

Grundsätzlich gilt daher, dass kein Alkohol im Straßenverkehr für alle Beteiligten am sichersten ist.

Nicht umsonst lautet in diesem Zusammenhang der bekannteste Slogan “Dont drink and drive”. Dahinter verbirgt sich eine Initiative, die sich seit 1993 dafür einsetzt, Verkehrsteilnehmer deutschlandweit mit der Botschaft zu erreichen, dass Alkoholgenuss und Auto fahren nicht kompatibel sind. Vor allem junge Fahrer sollen davon überzeugt werden, entweder von alkoholischen Getränken oder dem Auto Abstand zu nehmen, da es sich hierbei um eine lebensgefährliche Kombination handelt.

Aber welche Promillegrenzen gelten in Deutschland? Und mit wie viel Promille darf man unter Umständen noch mit dem Auto fahren? In unserem Ratgeber erläutern wir Ihnen, was in Sachen Alkohollimit in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist, bzw. welche Promillegrenze beim Autofahren nicht überschritten werden darf.

Weiterführende Ratgeber zur Promillegrenze

  • Promillegrenze für Fahranfänger
  • Promillegrenze für Motorrad-Fahrer
  • Promillegrenze im Ausland

Inhaltsverzeichnis

  • Alkoholgrenze für Verkehrsteilnehmer
    • Weiterführende Ratgeber zur Promillegrenze
  • Promillegrenze für Auto-Fahrer
    • Überschreitung der Alkoholgrenze in Deutschland: Wann wird die Fahrerlaubnis entzogen?
    • Wann droht eine MPU weil die Promillegrenze in Deutschland nicht eingehalten wurde?
    • Womit müssen Sie rechnen, wenn die Missachtung der Promillegrenze zum Unfall führt?
  • Nicht nur bei Alkohol am Steuer gilt die Promillegrenze – auch Radfahrer sind betroffen

Promillegrenze für Auto-Fahrer

Mittlerweile geht der Gesetzgeber mit ganzer Härte vor, wenn es um die Verfolgung von Trunkenheitsfahrten geht. Das war aber nicht schon immer so. Erstmalig eingeführt wurde die Alkohol-Promille-Grenze 1953. Damals lag diese bei 1,5 Promille. Bei 0,8 lag die neue Promillegrenze für Auto-Fahrer in Deutschland erst ab 1973. Nach einer erneuten Verschärfung der Gesetze beträgt die Alkoholgrenze für das Autofahren seit 2001 0,5 Promille. Dies ist auch die aktuelle Promillegrenze (Stand 2019).

Die Promillegrenze beträgt während der Probezeit 0,0. Es herrscht demzufolge Alkoholverbot für Fahranfänger.

Die Promillegrenze beträgt während der Probezeit 0,0. Es herrscht demzufolge Alkoholverbot für Fahranfänger.

Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, sind hingegen zur weißen Weste verpflichtet. Gemeint ist, dass diese gemäß Bußgeldkatalog die 0,0-Promillegrenze einhalten müssen.

Darüber hinaus gilt ein Alkoholverstoß in der Probezeit als sogenannter A-Verstoß, welcher im Vergleich zum B-Verstoß strenger sanktioniert wird.

In der Praxis bedeutet das eine Verlängerung der Probezeit von zwei Jahren, wenn Fahranfänger die Promillegrenze überschreiten und dabei erwischt werden. Außerdem ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar in diesem Fall verpflichtend. Für die Kosten müssen Verkehrssünder selbstverständlich selbst aufkommen.

Auch wer noch nicht 21 Jahre alt ist, für den gilt bei der Teilnahme am Verkehr auf deutschen Straßen striktes Alkoholverbot bzw. die 0,0-Promillegrenze. Wenn Sie mit Ihrem Auto fahren, die Promillegrenze aber bereits überschritten haben, dann steht Ihnen je nach Sachverhalt eine ganze Reihe von Sanktionen bevor. Folgende Tabelle zeigt einige Beispiele:

Beispiele für Verkehrsdelikte BußgeldPunkteweitere Sanktionen
Verstoß gegen 0,5 Promillegrenze500 €21 Monat Fahrverbot
- zuvor bereits Eintrag wegen eines Alko­holver­stoßes1.000 €23 Monate Fahrverbot
- zuvor bereits zwei Einträge wegen Alkohol am Steuer1.500 €23 Monate Fahrverbot
In der Probe­zeit gegen 0,0-Promillegrenze verstoßen250 €1kein Fahrverbot

Bewegt sich der Alkoholgehalt im Blut betroffener Verkehrsteilnehmer innerhalb einer Promillegrenze von 0,5 bis 1,09, dann gilt dieser Alkoholverstoß in den meisten Fällen als Ordnungswidrigkeit aufgrund von relativer Fahruntüchtigkeit. Vorausgesetzt der Beschuldigte ist bei der Polizeikontrolle

  • klar ansprechbar,
  • zeigt keine Ausfallerscheinungen und
  • hat bei seiner Trunkenheitsfahrt keinen Unfall verursacht.

Wie die Tabelle zeigt, wird das Ausmaß der Sanktionen unter anderem dadurch beeinflusst, ob es sich um eine Erst- oder Wiederholungstat handelt. Liegt Letztere vor, sind die Maßnahmen deutlich umfangreicher als in erstgenanntem Fall.

Auch wenn es in der Regel (mit Ausnahme von Fahranfängern) erst ab 0,5 Promille ernst wird, können auch bei Erreichen der Promillegrenze von 0,3 beim Autofahren Konsequenzen drohen. Vorausgesetzt der betreffende Fahrzeugführer fährt beispielsweise Schlangenlinien oder es können andere Auffälligkeiten festgestellt werden.

Überschreitung der Alkoholgrenze in Deutschland: Wann wird die Fahrerlaubnis entzogen?

Bei Überschreitung der Promillegrenze von 1,1, bewegen sich Fahrer im Bereich der Straftat.

Bei Überschreitung der Promillegrenze von 1,1, bewegen sich Fahrer im Bereich der Straftat.

Sie sind mit mehr als 1,1 Promille Auto gefahren oder haben ein anderes Kraftfahrzeug geführt? Ist dies der Fall, liegt aus juristischer Sicht eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Es handelt sich bei dieser Form von Vergehen auch nicht mehr um eine bloße Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat.

Im Gegensatz zur relativen Fahruntüchtigkeit spielt es hier keine Rolle, ob Ausfallerscheinungen festgestellt werden können oder nicht. Der Fahrerlaubnisentzug ist in dieser Situation gemäß Gesetzeslage beschlossene Sache. Zusätzlich werden betrunkenen Fahrern bei der genannten Ausgangslage drei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen und es können Geld- sowie Freiheitsstrafen verhängt werden.

Die bei Straftaten fälligen Geldstrafen richten sich nach der finanziellen Situation des Täters. Wie bereits erwähnt wird die Fahrerlaubnis bei Erreichen der 1,1 Promillegrenze entzogen. Zusätzlich legt die zuständige Behörde eine Sperrfrist fest. Bevor diese abgelaufen ist, darf Trunkenheitsfahrern keine neue Fahrberechtigung erteilt werden.

Wann droht eine MPU weil die Promillegrenze in Deutschland nicht eingehalten wurde?

Alkoholkonsum im Verkehrsraum stellt nach wie vor die häufigste Ursache für die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) dar. Nahezu der Hälfte aller durchgeführten MPUs ist ein Alkoholverstoß vorausgegangen. Angeordnet wird die Maßnahme immer dann, wenn es sich um eine einmalige Fahrt unter Alkoholeinfluss mit hoher Promillezahl handelt.

Innerhalb der Bundesländer ist für den Tatbestand “Alkohol am Steuer” die Grenze jedoch nicht immer gleich. Sie bewegt sich in der Regel zwischen 1,1 und 1,6 Promille. Wenn bereits mehrere Alkoholfahrten aktenkundig sind, kann eine MPU unter Umständen auch bei weniger als 1,6 Promille vorgeschrieben werden. In der folgenden Liste sind die häufigsten Gründe für eine MPU wegen Alkoholkonsum auf einen Blick für Sie zusammengefasst:

  • Trunkenheitsfahrt mit einem Blutalkoholwert zwischen 1,1 und 1,6 Promille (oder mehr)
  • Wiederholungstaten unter Alkoholeinfluss (z. B. zwei Fahrten mit 0,6 Promille)
  • Straftaten, die in alkoholisiertem Zustand begangen wurden (beispielsweise Schlägereien nach Alkoholkonsum)

Womit müssen Sie rechnen, wenn die Missachtung der Promillegrenze zum Unfall führt?

Folgt wegen Überschreitung der Promillegrenze ein Unfall, sind die Sanktionen besonders streng.

Folgt wegen Überschreitung der Promillegrenze ein Unfall, sind die Sanktionen besonders streng.

Viele Führerscheinbesitzer fühlen sich nach dem Konsum von ein paar Bier oder einem Glas Sekt noch fahrtüchtig, setzen sich ins Auto und rechnen nicht damit, dass der Alkoholeinfluss bereits nach geringen Mengen seine Wirkung zeigt. Aufgrund dieser gefährlichen Fehleinschätzung kommt es häufig zu Unfällen im Straßenverkehr.

Aber warum kann Alkohol überhaupt einen Verkehrsunfall herbeiführen? Welche Effekte Alkoholkonsum neben den berauschenden Folgen unter anderem birgt, ist nachfolgend aufgelistet:

  • erhöhte Lichtempfindlichkeit
  • nachlassendes Sehvermögen bzw. unscharfes Sehen
  • selektive Wahrnehmung bedingt durch Tunnelblick
  • deutliche erhöhte Reaktionszeit
  • erhöhte Risikobereitschaft durch den Rauschzustand

Die Effekte verdeutlichen, warum es beim Fahren unter Alkoholeinfluss schnell zu Unfällen kommen kann. Dementsprechend streng sind die Sanktionen, wenn betrunkene Verkehrsteilnehmer die Unfallursache sind. Schließlich haben Betroffene den Verkehr fahrlässig gefährdet und waren unter Umständen je nach vorliegendem Promillewert gar nicht mehr in der Lage, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Bewusst ist den meisten Kraftfahrzeugführern zwar, dass in Deutschland grundsätzlich die 0,5-Promillegrenze gilt, aber vielen ist nicht klar, dass es bei einem wegen Alkohol verursachten Unfall auch schon bei geringeren Blutalkoholwerten strenge Sanktionen gibt.

Wer beispielsweise mit 0,3 Promille in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, dem stehen drei Punkte in Flensburg sowie der Führerscheinentzug bevor. Gemeint ist mit Letzterem, dass die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs bis auf Weiteres entzogen wird.

Der Kraftfahrer erhält in diesem Fall den Führerschein nach einer Sperrfrist nicht automatisch zurück, sondern muss die Wiedererteilung beantragen. Neben den genannten Maßnahmen, ist bei Unfällen unter Alkoholeinfluss auch von einer Geld- oder Freiheitsstrafe auszugehen. Im Strafgesetzbuch (StGb) ist festgehalten, für welchen Zeitraum Freiheitsstrafen ausgesprochen werden können, wenn Alkohol die Unfallursache war.

Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ (§ 315c StGb)

Einige Autofahrer fragen sich außerdem, ob bei durch Alkohol verursachten Unfällen eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) droht. Im Allgemeinen liegt für die Anordnung einer MPU die Promillegrenze je nach Bundesland zwischen 1,1 und 1,6 Promille.

Wer jedoch beim Fahren unter Einfluss alkoholischer Substanzen steht, dem droht unter Umständen bereits bei niedrigeren Blutalkoholwerten die Teilnahme an einer MPU. Bevor der Führerschein dann neu beantragt werden kann, müssen betroffene Fahrer eine bestimmte Sperrfrist abwarten.

Nicht nur bei Alkohol am Steuer gilt die Promillegrenze – auch Radfahrer sind betroffen

An die geltende Promillegrenze müssen sich in Deutschland auch Fahrradfahrer halten.

An die geltende Promillegrenze müssen sich in Deutschland auch Fahrradfahrer halten.

Grundsätzlich gelten für Radfahrer in einigen Bereichen ähnliche Verkehrsregeln wie für Fahrer von Pkw oder anderen Kraftfahrzeugen. Der Unterschied liegt u. a. darin, dass manche Vorschriften für Radfahrer weniger streng ausgelegt werden.

Wer sich mit Freunden in der Kneipe auf ein paar Bier trifft, der ist nicht grundsätzlich den Führerschein los, wenn er anschließend mit dem Rad fährt.

Grund hierfür ist, dass die Promillegrenze für Radfahrer bei 1,6 liegt. Erst wenn Sie mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut aufweisen, ist für Sie die Radtour beendet. Zusätzlich droht ein Fahrverbot für das Auto, sofern sie einen Führerschein besitzen.

Ferner werden betrunkenen Fahrradfahrern, deren Promillewert höher als 1,6 ist, drei Punkte in Flensburg eingetragen. In einigen Fällen wird Radlern – wie auch Autofahrern – zusätzlich die Teilnahme an einer MPU auferlegt. Erst wenn diese erfolgreich absolviert und bestanden ist, dürfen betreffende Personen wieder auf den Drahtesel steigen. Kommt es zur Verkehrskontrolle, darf Radfahrern, deren Blutalkoholwert unterhalb der 1,6-Promillegrenze liegt, das Weiterfahren nicht verboten werden.

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