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Promillegrenze in Europa und weltweit: Was gilt wo?

Von bussgeldtabelle.org, letzte Aktualisierung am: 24. November 2020

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Welche Alkoholgrenzen gelten in Europa?

Promillegrenze im Ausland: Was gilt wo?
Promillegrenze im Ausland: Was gilt wo?

Promillegrenzen gibt es in Europa sowie in anderen Teilen der Welt, denn nicht nur deutsche Behörden haben erkannt, dass Alkohol am Steuer schwere Verkehrsunfälle verursachen kann. Innerhalb der Europäischen Union haben mittlerweile alle Mitgliedsländer Alkoholgrenzen eingeführt.

Wie unterschiedlich die Sanktionen wegen Überschreitung der Promillegrenze im europäischen Ausland sind und wie es mit den Promillegrenzen weltweit aussieht, erfahren Sie in unserem Ratgeber. Wir geben Ihnen einen Überblick, wann Bußgeld, Fahrverbote oder sogar Freiheitsstrafen drohen.

Land Promil­legren­ze Stra­fe (je nach Wechsel­kurs)
Belgien 0,5ab 150 €
Dänemark0,5bis zu 1 Mo­nats­ge­halt
Deutschland0,5ab 500 €
Frankreich0,5ab 135 €
Großbritannien0,8 (Schott­land: 0,5)6.414 €
Italien0,5ab 530 €
Niederlande0,5ab 325 €
Österreich0,5ab 300 €
Polen0,2ab 145 €
Türkei0,5ab 230 €

Inhaltsverzeichnis

  • Welche Alkoholgrenzen gelten in Europa?
  • Warum gibt es überhaupt eine Promillegrenze in Europa?
    • Unterschiede im Nationenvergleich
  • Promillegrenze in Europa überschritten? — Umgang mit Bußgeldbescheiden
    • Kann ein Bußgeldbescheid grenzüberschreitend vollstreckt werden?


Warum gibt es überhaupt eine Promillegrenze in Europa?

Die 0,0-Promillegrenze in Europa ist in manchen Ländern für alle Verkehrsteilnehmer verbindlich.
Die 0,0-Promillegrenze in Europa ist in manchen Ländern für alle Verkehrsteilnehmer verbindlich. 

Fahrzeugführer, die alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen, gefährden ihre eigene Sicherheit sowie die Unversehrtheit anderer Verkehrsteilnehmer.

Geminderte Reaktionsfähigkeit, nachlassendes Sehvermögen, aggressives Fahrverhalten — die Liste von Begleiterscheinungen wegen Alkohol am Steuer, welche Unfälle zur Folge haben können, ließe sich noch deutlich ausweiten.

Um es erst gar nicht zum Ernstfall kommen zu lassen, wurde die Promillegrenze in Europa eingeführt. Auch weltweit gibt es bestimmte Grenzwerte, die der Blutalkoholwert von aktiv am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeugführern nicht übersteigen darf.

Unterschiede im Nationenvergleich

Dass in Deutschland die Promillegrenze für Fahrzeugführer, die sich außerhalb der Probezeit befinden und das 21. Lebensjahr vollendet haben, bei 0,5 Promille liegt, ist den meisten bekannt. Verstöße können ab dem genannten Wert ein Bußgeld im Umfang von über 500 Euro nach sich ziehen. Außerdem drohen Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Befinden Sie sich jedoch auf Reisen in der Schweiz, Großbritannien oder Spanien, gelten andere Promillegrenzen je nach Vorschriften innerhalb des Urlaubslandes. Wer als Souvenir keinen Bußgeldbescheid erhalten möchte, sollte sich dementsprechend vor Reiseantritt über die Rechtslage vor Ort informieren.

Während in Deutschland nur während der Probezeit und für Fahranfänger unter 21 Jahren ein absolutes Alkoholverbot gilt, ist die 0,0-Promillegrenze in Europa in manchen Ländern für alle Verkehrsteilnehmer verbindlich. In Ungarn und Tschechien ist dies beispielsweise der Fall. In letztgenanntem Land beginnen die Bußgelder bei 100 Euro und in Ungarn können Ihnen bis zu 970 Euro in Rechnung gestellt werden, wenn der Tatbestand “Alkohol am Steuer” lautet.

Neben Promillegrenzen in Europa gibt es auch Alkoholgrenzen auf anderen Kontinenten.
Neben Promillegrenzen in Europa gibt es auch Alkoholgrenzen auf anderen Kontinenten.

Neben der Promillegrenze in Europa, gibt es auch Alkoholgrenzen auf anderen Kontinenten. In den USA liegt der Grenzwert beispielsweise bei 0,8 Promille, während Australien mit 0,5 Promille die gleiche Grenze festgelegt hat wie Deutschland. Kommt es zu Überschreitungen, drohen in Down Under je nach Umständen des Einzelfalls bis zu 3.000 Euro Bußgeld. In den USA sind die Sanktionen je nach Bundesstaat unterschiedlich.

Promillegrenze in Europa überschritten? — Umgang mit Bußgeldbescheiden

Kommt es zur Überschreitung der Promillegrenze in Europa, kann daraus für Urlauber ein ungewolltes Souvenir resultieren. Wer in der Strandbar Cocktails trinken geht, sollte anschließend nicht mehr ins Auto steigen, sondern zu Fuß gehen, ein Taxi rufen oder die öffentlichen Verkehrsmittel vor Ort nutzen.

Da jedoch nicht jeder diesen Ratschlag berücksichtigt, ist es schon vielen Feriengästen passiert, dass nach der Heimreise ein Bußgeldbescheid im Briefkasten gelegen hat. Aber kann Ihnen ein im Ausland begangener Verkehrsverstoß überhaupt in Deutschland in Rechnung gestellt werden?

Grundsätzlich gilt: Auch ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland muss formal und inhaltlich korrekt sein, um als rechtsgültig eingestuft zu werden. Dazu gehört, dass ein Bescheid wegen Überschreitung der Promillegrenze in Europa für Sie verständlich sein muss. Liegt er nicht in deutscher Sprache vor, hat er keine Auswirkungen. Außerdem können im Ausland begangene Ordnungswidrigkeiten nicht zu Punkten in Flensburg führen.

Haben Sie jedoch beispielsweise aus der Schweiz, Polen oder Österreich einen Bußgeldbescheid erhalten, der formal und inhaltlich korrekt ist und in die Deutsche Sprache übersetzt wurde, sollten Sie das in Rechnung gestellte Bußgeld begleichen. Andernfalls kann Ihnen die Wiedereinreise in das Land verwehrt werden, in dem Sie sich entgegen der geltenden Verkehrsregeln verhalten haben. Außerdem könnten die ausländischen Verkehrsbeamten Ihren Wagen bei der erneuten Einreise beschlagnahmen.

Kann ein Bußgeldbescheid grenzüberschreitend vollstreckt werden?

Was passiert, wenn die Promillegrenze im Ausland überschritten wurde?
Was passiert, wenn die Promillegrenze im Ausland überschritten wurde?

Wer die Promillegrenze in Europa überschritten hat, aber nach Erhalt des Bußgeldbescheides denkt, die Sache einfach aussitzen zu können, wird in der Regel eines besseren belehrt. Seit einigen Jahren gibt es nämlich Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU. Ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro können ausländische Bußgeldbescheide grundsätzlich auch in Deutschland von den zuständigen Behörden vollstreckt werden.

Die Vorschriften zum Vollstreckungsverfahren sind im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) enthalten. Vorwiegend finden Sie diese im (neuen) neunten Teil (§§ 86 ff. IRG). Hier ist der Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gesetzlich geregelt. Auf Grundlage dieses Gesetzestextes können strafgerichtlich überprüfbare Geldsanktionen vollstreckt werden.

Neben Geldbußen und Geldstrafen umfasst der Begriff “Geldsanktion” in diesem Kontext auch sämtliche Verfahrenskosten (§ 83 Abs.3 IRG). Liegt Ihr Bußgeld wegen Überschreitung der Promillegrenze in Europa beispielsweise unterhalb von 70 Euro, kann es sich durch Verfahrenskosten wegen Zahlungsverweigerung erhöhen und letztlich doch vollstreckt werden.

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