Rund um die Fahrerlaubnis auf Probe
Der Führerschein auf Probe wird für zwei Jahre ausgehändigt. Danach wird der EU-Führerschein ausgehändigt.
Groß ist die Freude bei den Fahranfängern, wenn die Fahrprüfung erfolgreich absolviert wurde. Wenn dann das Auto schon bereit steht, können viele es kaum noch erwarten. Doch in der Probezeit ist besondere Vorsicht im Straßenverkehr geboten. Denn für die Fahranfänger gilt eine so genannte Fahrerlaubnis auf Probe, die sich auf zwei Jahre erstreckt. In dieser Zeit unterliegen die Fahrer gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) besonderen Regelungen, die bei Missachtung mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten geahndet werden. Welche Regelungen das sind, was dem Fahrer im Falle von Verkehrsverstößen erwartet, wann die Teilnahme am Aufbauseminar angeordnet wird oder wann die Fahranfänger-Probezeit verlängert wird, über all das informieren wir Sie im Folgenden.
Führerschein auf Zeit – Sinn und Zweck
Die Einführung des Führerschein auf Probe beruht auf Statistiken, die eine höhere Gefährdung durch Fahranfänger aufzeigen. Unter anderem bestätigt das Bayerische Staatsministerium, dass 23 Prozent aller Autounfälle mit Toten auf junge Fahrer zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr zurückzuführen sind. Grund sind vor allem die mangelnde Erfahrung im Straßenverkehr und die erhöhte Risikobereitschaft der jungen Fahrer. Um dieser Tendenz entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber die Probezeit für Fahranfänger eingeführt, die in der Regel 24 Monaten dauert.
Inhaltsverzeichnis
Spezielle Ratgeber zum Thema Probezeit:
Führerschein auf Probe: Wie wird die Probezeit verlängert?
Viele junge Fahrschüler stellen sich die Frage: Wie lange ist die Probezeit beim Führerschein genau? In der Regel umfasst die Probezeit, wie bereits genannt, einen Zeitraum von zwei Jahren. Allerdings kann sich diese verlängern, wenn der Fahranfänger wegen bestimmter Verkehrsdelikte auffällt. Je nachdem, um welches Vergehen es sich handelt, kommen auf den Fahranfänger unterschiedliche Maßnahmen zu: eine Verlängerung der Probezeit, ein Aufbauseminar absolvieren und unter Umständen gar der Entzug der Fahrerlaubnis.
Wann wird die Probezeit verlängert und was sind A und B Verstöße?
Ein A-Verstoß führt zur Verlängerung der Probezeit.
Befindet sich aber ein Fahranfänger in der Probezeit, werden die Delikte in zwei verschiedene Kategorien unterteilt, auch bekannt als A- und B-Verstöße.
- A-Verstoß in der Probezeit: Zu einem A-Verstoß zählen schwerwiegende Verstöße (auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann dazu zählen). Hier muss der Fahrer bereits nach dem ersten Vergehen dieser Art mit einer Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre rechnen. Ferner wird dem Fahranfänger die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Dabei gelten als schwerwiegende Verstöße Vergehen, die Bußgelder von mehr als 60 Euro nach sich ziehen.
- B-Verstoß in der Probezeit: Bei dem B-Verstoß in der Probezeit handelt es sich im Vergleich zu einem A-Verstoß um ein weniger schwerwiegendes Vergehen. Daher führen erst zwei B-Verstöße zu den Konsequenzen eines A-Verstoßes, sprich der Verlängerung der Probezeit und der obligatorischen Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Beispiele für A- und B-Verstöße in der Probezeit?
Der Bußgeldkatalog für die Probezeit legt fest, welche Ordnungswidrigkeit ein A- oder B-Verstoß ist.
Im Folgenden geben wir Ihnen einen beispielhaften Überblick, welche Vergehen zur A- oder B-Kategorie zählen:
- Verstoß der Kategorie A: Trunkenheit am Steuer (für Fahranfänger gilt während der Probezeit ein absolutes Alkoholverbot), Stoppschild nicht beachtet mit Gefährdung, Fahren unter dem Einfluss von Drogen, Geschwindigkeitsüberschreitung
- Verstoß der Kategorie B: Fahren mit ungesicherter Ladung, Fahren mit abgefahrenen Reifen
In der verlängerten Probezeit wieder aufgefallen?
Hat man sich schon eine Verlängerung der Probezeit eingeheimst und begeht dann einen weiteren Verkehrsverstoß im Straßenverkehr, hat man als Fahranfänger laut Bußgeldkatalog und Bußgeldtabelle mit Folgendem zu rechnen:
- Bei einem erneuten A-Verstoß oder zwei B-Verstößen, erhält der Fahranfänger neben der schriftlichen Verwarnung, die Anordnung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
- Begeht der Fahranfänger danach erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, wird der Führerschein entzogen und die Fahrerlaubnis kann frühesten nach drei Monaten neu beantragt werden.
Dominic meint
Hallo vor paar tagen binich an einer mauer geraten und da ist ein kleiner schaden entstanden . Ich fuhr rückwärts wartete weil ein auto kam er war schneller als wie erlaubt und er kam richtung meinen firmenwagen zu vorschreck bin ich nach vorn und bi dabei leicht an der mauer hängen geblieben und mein chef hat mit ihm alles schon geregelt eigentlich ohne polizei meinte er und heute habe ich einen brief bekommen mit 130 geldstrafe und einen punkt in der probezeit kann das sein ? Danke für ihre antwort
Bussgeldtabelle.org meint
Hallo,
in diesem speziellen Fall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Dieser kann Ihre Situation am besten beurteilen und Sie umfassend beraten.
Das Team von bussgeldtabelle.org
Lucianne meint
Hallo!
Bin innerorts 35km/h zu schnell geblitzt worden und noch in der Probezeit.
Wird sich meine Probezeit verlängern?
Dank im Voraus für die Antwort!
Lucy
bussgeldtabelle.org meint
Hallo Lucy,
Ihre Geschwindigkeitsüberschreitung gilt als A-Verstoß und führt somit in der Regel zur Probezeitverlängerung.
Das Team von bussgeldtabelle.org