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Parken und Halten: Bußgeldtabelle und Bußgeldkatalog

Von bussgeldtabelle.org, letzte Aktualisierung am: 24. November 2020

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Bußgelder Parken und Halten:

Beschrei­bungBuß­geldPunk­te
Verbots­widrig gehalten an/in: scharfen Kurfen, unüber­sichtlichen und engen Stellen, Fußgänger­überwegen, Bereichen mit entsprechender Markierung, Verzögerungs- bzw. Beschleu­nigungs­streifen, Bahnüber­gängen10 Euro
geplante Änderung*
Verbots­widrig gehalten an/in: scharfen Kurfen, unüber­sichtlichen und engen Stellen, Fußgänger­überwegen, Bereichen mit entsprechender Markierung, Verzögerungs- bzw. Beschleu­nigungs­streifen, Bahnüber­gängen
20 Euro
- mit Behin­derung15 Euro


geplante Änderung*
- mit Behin­derung
35 Euro
Auf Geh- bzw. Rad­wegen verbots­widrig geparkt20 Euro
geplante Änderung*
Auf Geh- bzw. Rad­wegen verbots­widrig geparkt
55 Euro
- mit Behin­derung30 Euro
geplante Änderung*
- mit Behin­derung
70 Euro1 Punkt
- über eine Stunde30 Euro
geplante Änderung*
- über eine Stunde
70 Euro1 Punkt
- über eine Stunde mit Behin­derung35 Euro
geplante Änderung*
- über eine Stunde mit Behin­derung
80 Euro1 Punkt
geplante Änderung*
- über eine Stunde mit Sach­beschä­digung
100 Euro1 Punkt
An engen Stellen ge­parkt und dadurch Rettungs­fahrzeuge behin­dert60 Euro1 Punkt
Vor oder in einer Feuerwehr­zufahrt gehalten10 Euro
Vor oder in einer Feuerwehr­zufahrt geparkt35 Euro
geplante Änderung*
Vor oder in einer Feuerwehr­zufahrt geparkt
55 Euro
- dabei Einsatz­fahrzeuge behin­dert65 Euro1 Punkt


geplante Änderung*
- dabei Einsatz­fahrzeuge behin­dert
100 Euro1 Punkt
In zwei­ter Reihe gehal­ten15 Euro
geplante Änderung*
In zwei­ter Reihe gehal­ten
55 Euro
- dabei an­dere behin­dert20 Euro
geplante Änderung*
- dabei an­dere behin­dert
70 Euro 1 Punkt
geplante Änderung*
- dabei an­dere gefähr­det
80 Euro1 Punkt
geplante Änderung*
- mit Sach­beschä­digung
100 Euro1 Punkt
In zwei­ter Reihe ge­parkt20 Euro
geplante Änderung*
In zwei­ter Reihe ge­parkt
55 Euro
- dabei an­dere behin­dert25 Euro
geplante Änderung*
- dabei an­dere behin­dert
80 Euro 1 Punkt
- für mehr als 15 Minu­ten30 Euro
geplante Änderung*
- für mehr als 15 Minu­ten
85 Euro1 Punkt
- für mehr als 15 Minu­ten mit Behin­derung35 Euro
geplante Änderung*
- für mehr als 15 Minu­ten mit Behin­derung
90 Euro1 Punkt
Auf einer Sperr­fläche ge­parkt25 Euro
Verbots­widrig in einem verkehrs­beruhigten Bereich geparkt10 Euro
- dabei an­dere behin­dert15 Euro
- für mehr als 3 Stun­den20 Euro
- für mehr als 3 Stun­den mit Behin­derung30 EUR
5 Meter vor einer Kreu­zung oder Einmün­dung oder 5 Meter (inner­orts) 10 Meter (außer­orts) vor oder hinter einem Andreas­kreuz geparkt, verbots­widrig geparkt in/an: einer Grund­stücksein- und -ausfahrt, einem Taxi­stand, Schacht­deckeln, oder entsprechen­den Verbots­zeichen.10 Euro
- dabei an­dere behin­dert15 Euro
- für mehr als 3 Stun­den20 Euro
- für mehr als 3 Stun­den mit Behin­derung30 Euro
An einer abgelau­fenen Park­uhr, ohne Park­schein oder Park­scheibe geparkt
- für 30 Minu­ten10 Euro
geplante Änderung*
- für 30 Minu­ten
20 Euro
- für eine Stun­de15 Euro
geplante Änderung*
- für eine Stun­de
25 Euro
- für 2 Stun­den20 Euro
geplante Änderung*
- für 2 Stun­den
30 Euro
- für 3 Stun­den25 Euro
geplante Änderung*
- für 3 Stun­den
35 Euro
- für mehr als 3 Stun­den30 Euro
geplante Änderung*
- für mehr als 3 Stun­den
40 Euro
Ohne Berech­tigung auf einem Behin­derten­parkplatz geparkt35 Euro
geplante Änderung*
Ohne Berech­tigung auf einem Behin­derten­parkplatz geparkt
55 Euro
Nicht platz­sparend gehalten oder geparkt10 Euro
Einem Berech­tigten die Parklücke weggenommen10 Euro
Parken in einem Fußgänger­bereich30 Euro
- mit Behinderung35 Euro
- länger als 3 Stunden35 Euro
Parken oder Abstellen eines Fahrzeuges mit Versperren d. Abfahrtsweges eines anderen20 Euro
Unvor­sichtig ein- oder ausge­stiegen und da­durch andere gefähr­det20 Euro
geplante Änderung*
Unvor­sichtig ein- oder ausge­stiegen und da­durch andere gefähr­det
40 Euro
- mit Sachbeschä­dugung25 Euro
geplante Änderung*
- mit Sachbeschä­dugung
50 Euro
Beim Verlas­sen des Fahr­zeugs keine Vorsichts­maßnahmen getrof­fen, um Un­fälle mit an­deren zu vermei­den.15 Euro
- mit Sachbe­schädigung25 Euro
In einer Nothalte- oder Pannen­bucht unberechtigt halten20 Euro
In einer Nothalte- oder Pannen­bucht unberechtigt parken25 Euro
geplante Änderung*
Auf Schutz­streifen für den Rad­verkehr gehalten
55 Euro
geplante Änderung*
- mit Behinderung
70 Euro1 Punkt
geplante Änderung*
- mit Gefährdung
80 Euro1 Punkt
geplante Änderung*
- mit Sachbe­schädigung
100 Euro1 Punkt
geplante Änderung*
Auf Bus­fahr­streifen oder in Bus­haltes­tellen gehalten
55 Euro
geplante Änderung*
- mit Behinderung
70 Euro
geplante Änderung*
- mit Gefährdung
80 Euro
geplante Änderung*
- mit Sachbe­schädigung
100 Euro

Strafzettel wegen Falschparken – Kavaliersdelikt?

Ein Auto wird aus dem Halteverbot abgeschleppt

Ein Auto wird aus dem Halteverbot abgeschleppt

Das am meisten verübte Delikt in Deutschland ist das Parken und Halten an Stellen, wo es verboten ist im Gegensatz zu einem Parkplatz oder Parkhaus. Stellen, die mit einem absoluten Halteverbot gekennzeichnet sind, sollten ernstgenommen werden. Bußgelder sind in der Regel immer zu erwarten, im schlimmsten Fall kann das Fahrzeug jedoch auch abgeschleppt werden. Da ist nicht nur der Schock groß, sondern auch das dadurch entstandene Minus im Geldbeutel. In den meisten Städten befinden sich große öffentliche Parkplätze, auf die ausgewichen werden kann. Falschparker, die andere Verkehrsteilnehmer in einer Art behindern, beispielsweise bei Feuerwehrzufahrten, müssen zu dem Bußgeld auch mit Punkten rechnen. Behindern Sie andere Verkehrsteilnehmer (Bsp.: Ein-und Ausfahrten) so können Sie auch abgeschleppt werden. Daher lohnt es sich, auf einem öffentlichen Parkplatz oder einem Parkhaus zu parken. Falls vorhanden, ist auch die Überlegung wichtig, auf Bahn oder Bus umzusteigen.

Halteverbot oder Parkverbot?

Nicht jedem Autofahrer ist die genaue Unterscheidung zwischen „Parken“ und „Halten“ geläufig.
Deshalb vorab eine kurze Erläuterung dazu:

Halten:

  • Fahrt wird bewusst unterbrochen
  • Dauer bis 3 min
  • Ohne Verlassen des Fahrzeugs unbeachtet dessen, ob der Motor an bzw. aus ist

Parken:

  • Verlassen des Fahrzeuges
  • über 3 min

 

Mögliche Verstöße zum Thema Halten

Laut StVO gelten folgende Halteverbote für Kfz Fahrer:

  • an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
  • im Bereich von scharfen Kurven,
  • auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen,
  • auf Bahnübergängen,
  • vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.

Selbstredend zählen zudem die Halteverstöße, die durch die entsprechenden Halteverbotsschilder ersichtlich sind. Darunter zählt das “Eingeschränkte Halteverbot” und das “Absolute Halteverbot”. Ersteres bezieht sich auf eine Haltedauer von maximal 3 Minuten. Das absolute Halteverbot spricht eigentlich für sich. Kein Fahrzeug darf in diesem gekennzeichneten Bereich abgestellt werden. Und hier droht auch die Gefahr, dass eine zuständige Behörde veranlasst, Ihr Auto abzuschleppen.

Mögliche Verstöße zum Thema Parken:

Wie für das falsche Halten, in beispielsweise einem eingeschränkten Halteverbot, gibt es in der StVO Richtlinien für Falschparker:

  • Verbot: vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten
  • Verbot: wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
  • Verbot: vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
  • Verbot: über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist
  • bis zu 10 Meter vor einem Lichtzeichen
  • auf Fahrstreifen mit Dauerlichtzeichen
  • vor Bordsteinabsenkungen
  • auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist jedes Halten, auch auf dem Seitenstreifen, verboten.

Des Weiteren zählen zu den gängigsten Parkverstößen das Abstellen eines Fahrzeuges ohne dazu gehörigen Parkschein oder ohne Parkscheibe sowie die Überziehung der Parkdauer. In allen Fällen folgt ein Knöllchen bzw. Strafzettel. Sofern Sie auf öffentliche Parkplätze ausweichen, sollten Sie deshalb immer auf die hiesige Beschilderung achten.

Der Bußgeldkatalog sieht verschiedene Verstöße vor und beginnt bei 10 Euro für das nicht platzsparende Parken und endet in der Bußgeldtabelle mit dem Verstoß gegen das absolute Parkverbot auf Autobahnen oder Kraftstraßen, wofür es ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg gibt.

Ohne Parkschein/Überschreitung der Parkdauer

Nach dem aktuellen Verkehrsrecht und Bußgeldrechner müssen Falschparker ohne Parkschein 10 Euro zahlen. Genauso hoch fällt das Bußgeld für das Überziehen der Parkzeit um 30 Minuten aus.

Parken ohne Parkschein: Bußgeld alt 5 Euro – Bußgeld neu 10 Euro

Ein Parkscheinautomat findet sich auf gebührenpflichtigen Parkflächen.

Ein Parkscheinautomat findet sich auf gebührenpflichtigen Parkflächen.

Überschreitung der Parkdauer:

  • bis zu 30 Minuten: Bußgeld alt 5 Euro – Bußgeld neu 10 Euro
  • 30 bis 60 Minuten: Bußgeld alt 10 Euro – Bußgeld neu 15 Euro
  • bis zu 2 Stunden: Bußgeld alt 15 Euro – Bußgeld neu 20 Euro
  • bis zu 3 Stunden: Bußgeld alt 20 Euro – Bußgeld neu 25 Euro
  • länger als 3 Stunden: Bußgeld alt bis zu 25 Euro – Bußgeld neu bis zu 30 Euro

Ausnahmeregelung: zweite Reihe parken

Des Weiteren darf ausdrücklich nicht in der zweiten Spur gehalten oder noch schlimmer, geparkt werden. In Großstädten wie beispielsweise Berlin, Düsseldorf oder Köln ist dieses Parkverhalten dennoch sehr beliebt, weil es nicht eine Suche nach Parkplätzen erfordert, die in Großstädten sehr schwer zu finden sind. Deshalb ist hier bei Reisen ratsam, auf Bahn oder Bus umzusteigen.
Eine Ausnahme gilt jedoch nur für Taxen. Sie dürfen zum Ein- und Aussteigen der Gäste in zweiter Spur halten.

Halteverbot/Parkverbot durch Verkehrszeichen

Zudem gibt es noch verschiedene Verkehrszeichen, an denen Halten bis zu 10 Metern davor verboten ist, wenn die Schilder dadurch verdeckt werden:

Verkehrs­zeichenBeschrei­bung
Andreas­kreuzSofern das Schild dadurch ver­deckt wird, darf nur in einem Abstand von 10 Metern davor gehal­ten werden. Andern­falls sind beim Parken inner­orts 5, außer­orts 50 Meter Ab­stand zu halten.
Vorf­ahrt gewäh­ren Falls das Schild dadurch ver­deckt wird, müssen Sie 10 Meter Ab­stand beim Par­ken halten.
Stopp­schildAuch zu die­sem Schild müssen Sie 10 Me­ter Ab­stand halten, falls es durch das Par­ken ver­deckt wird
Kreis­verkehr Das Halten auf der Fahr­bahn ist im Kreis­verkehr verbo­ten
Bus­halte­stelle15 Meter vor und nach diesem Schild ist das Par­ken unter­sagt
Taxi­standNur Taxis ist das Hal­ten an Taxi­stän­den erlaubt
Abso­lutes Halte­verbotHalten ist ab­solut verbo­ten
Einge­schränktes Halte­verbot Halten ist bis zu drei Minu­ten lang oder zum Ein- und Ausstei­gen oder Be- und Ent­laden erlaubt
Fuß­gänger­überwegDarauf sowie 5 Meter davor ist das Par­ken verbo­ten
Fahrbahn­begren­zung und Fahr­streifen­begren­zung Wer auf der Fahr­bahn parkt, muss zwischen dem Kfz und der Fahrbahn­begren­zung min­destens 3 Meter Ab­stand halten. Ist der Platz dafür zu gering, ist das Parken verbo­ten
Markie­rungen mit Pfei­lenÜberall dort, wo die Strecke mit Pfei­len markiert ist, darf nicht ge­parkt werden
Sperr­fläche Parken und Halten ist auf Sperr­flächen unter­sagt.
Vor­fahrts­straßeAußer­orts ist das Parken auf Vorfahrts­straßen verbo­ten
Parken auf Geh­wegen Kfz ab 2,8 t dürfen nicht auf Geh­wegen parken.
Verkehrs­beruhigter BereichHier dürfen Sie nur in den dafür gekenn­zeich­neten Flächen parken. Das Halten außer­halb dieser Flächen ist nur zu Zwecken des Ein- und Ausstei­gens sowie Be- und Ent­ladens gestat­tet.
Fahrrad­schutz­streifenDas Parken auf Fahrrad­schutz­streifen ist unter­sagt.
Feuerwehr­zufahrtIn und vor amtlich gekenn­zeichne­ten Feuerwehr­zufahrten (DIN 4066) ist das Halten verbo­ten.

Im Ausland

In anderen Ländern finden sich anderen Bußgelder für das falsche Halten und Parken.

In anderen Ländern finden sich anderen Bußgelder für das falsche Halten und Parken.

Auch in anderen Ländern gelten Regeln, inwiefern und an welchen Stellen das Parken und Halten erlaubt bzw. verboten ist. Laut Bußgeldtabelle kommt ein Falschparker in Bulgarien noch recht günstig davon (ab 5 €). In der Schweiz, Schweden oder in Polen sind die Bußgelder ähnlich hoch angesetzt wie in Deutschland (20/25 €). Richtig teuer kann es in den Niederlanden bei einem Parkverstoß werden (80 €). Jedoch sind die absoluten Spitzenreiter Ungarn und Spanien. Hier muss man mit Kosten von min. 200 € rechnen.

Abgeschleppt?

Wer mit seinem Fahrzeug andere behindert (s.o. Verstöße Parken/ Halten), der muss damit rechnen, sein Fahrzeug entweder an einer anderen Stelle zu finden oder erst mal zu bezahlen, um wieder fahren zu dürfen. Ein Abschleppdienst kann grundsätzlich von der Polizei als auch von kommunalen Ordnungshütern bestellt werden, aber auch private Eigentümer eines Grundstücks haben das Recht. Wenn der Falschparker, der mit seinem Fahrzeug eine eindeutige Behinderung darstellt, nach einer angemessenen Wartezeit nicht erscheint, kann man einen Abschleppdienst bestellen. Damit der Falschparker sein Auto wiederfindet, muss die Polizei verständigt werden. Um sein Auto wiederzubekommen, muss der Halter jedoch erhebliche Kosten in Kauf nehmen. Aus diesem Grund ist das Parken auf einem öffentlichen Parkplatz oder Parkhaus vergleichsweise billiger.

Fazit

Verstöße gegen die StVO zum Thema Halten und Parken, dürfen nicht als Kavaliersdelikt angesehen werden, da es nicht nur andere behindert, sondern auch Unfälle passieren. Zudem kann es sehr teuer werden, aufgrund der angesetzten Bußgelder. Deshalb ist es eine Überlegung wert, bei Reisen auf Bus oder Bahn sowie Parkplatz oder Parkhaus auszuweichen.

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Parken und Halten: Bußgeldtabelle und Bußgeldkatalog
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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Thies meint

    19. November 2017 um 8:27

    Ich habe einen guten Überblick der aktuellen Änderungen erhalten. Danke!

    Antworten

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