Bußgelder Parken und Halten:
Beschreibung | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Verbotswidrig gehalten an/in: scharfen Kurfen, unübersichtlichen und engen Stellen, Fußgängerüberwegen, Bereichen mit entsprechender Markierung, Verzögerungs- bzw. Beschleunigungsstreifen, Bahnübergängen | 10 Euro | |
geplante Änderung* Verbotswidrig gehalten an/in: scharfen Kurfen, unübersichtlichen und engen Stellen, Fußgängerüberwegen, Bereichen mit entsprechender Markierung, Verzögerungs- bzw. Beschleunigungsstreifen, Bahnübergängen | 20 Euro | |
- mit Behinderung | 15 Euro | |
geplante Änderung* - mit Behinderung | 35 Euro | |
Auf Geh- bzw. Radwegen verbotswidrig geparkt | 20 Euro | |
geplante Änderung* Auf Geh- bzw. Radwegen verbotswidrig geparkt | 55 Euro | |
- mit Behinderung | 30 Euro | |
geplante Änderung* - mit Behinderung | 70 Euro | 1 Punkt |
- über eine Stunde | 30 Euro | |
geplante Änderung* - über eine Stunde | 70 Euro | 1 Punkt |
- über eine Stunde mit Behinderung | 35 Euro | |
geplante Änderung* - über eine Stunde mit Behinderung | 80 Euro | 1 Punkt |
geplante Änderung* - über eine Stunde mit Sachbeschädigung | 100 Euro | 1 Punkt |
An engen Stellen geparkt und dadurch Rettungsfahrzeuge behindert | 60 Euro | 1 Punkt |
Vor oder in einer Feuerwehrzufahrt gehalten | 10 Euro | |
Vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt | 35 Euro | |
geplante Änderung* Vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt | 55 Euro | |
- dabei Einsatzfahrzeuge behindert | 65 Euro | 1 Punkt |
geplante Änderung* - dabei Einsatzfahrzeuge behindert | 100 Euro | 1 Punkt |
In zweiter Reihe gehalten | 15 Euro | |
geplante Änderung* In zweiter Reihe gehalten | 55 Euro | |
- dabei andere behindert | 20 Euro | |
geplante Änderung* - dabei andere behindert | 70 Euro | 1 Punkt |
geplante Änderung* - dabei andere gefährdet | 80 Euro | 1 Punkt |
geplante Änderung* - mit Sachbeschädigung | 100 Euro | 1 Punkt |
In zweiter Reihe geparkt | 20 Euro | |
geplante Änderung* In zweiter Reihe geparkt | 55 Euro | |
- dabei andere behindert | 25 Euro | |
geplante Änderung* - dabei andere behindert | 80 Euro | 1 Punkt |
- für mehr als 15 Minuten | 30 Euro | |
geplante Änderung* - für mehr als 15 Minuten | 85 Euro | 1 Punkt |
- für mehr als 15 Minuten mit Behinderung | 35 Euro | |
geplante Änderung* - für mehr als 15 Minuten mit Behinderung | 90 Euro | 1 Punkt |
Auf einer Sperrfläche geparkt | 25 Euro | |
Verbotswidrig in einem verkehrsberuhigten Bereich geparkt | 10 Euro | |
- dabei andere behindert | 15 Euro | |
- für mehr als 3 Stunden | 20 Euro | |
- für mehr als 3 Stunden mit Behinderung | 30 EUR | |
5 Meter vor einer Kreuzung oder Einmündung oder 5 Meter (innerorts) 10 Meter (außerorts) vor oder hinter einem Andreaskreuz geparkt, verbotswidrig geparkt in/an: einer Grundstücksein- und -ausfahrt, einem Taxistand, Schachtdeckeln, oder entsprechenden Verbotszeichen. | 10 Euro | |
- dabei andere behindert | 15 Euro | |
- für mehr als 3 Stunden | 20 Euro | |
- für mehr als 3 Stunden mit Behinderung | 30 Euro | |
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne Parkschein oder Parkscheibe geparkt | ||
- für 30 Minuten | 10 Euro | |
geplante Änderung* - für 30 Minuten | 20 Euro | |
- für eine Stunde | 15 Euro | |
geplante Änderung* - für eine Stunde | 25 Euro | |
- für 2 Stunden | 20 Euro | |
geplante Änderung* - für 2 Stunden | 30 Euro | |
- für 3 Stunden | 25 Euro | |
geplante Änderung* - für 3 Stunden | 35 Euro | |
- für mehr als 3 Stunden | 30 Euro | |
geplante Änderung* - für mehr als 3 Stunden | 40 Euro | |
Ohne Berechtigung auf einem Behindertenparkplatz geparkt | 35 Euro | |
geplante Änderung* Ohne Berechtigung auf einem Behindertenparkplatz geparkt | 55 Euro | |
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt | 10 Euro | |
Einem Berechtigten die Parklücke weggenommen | 10 Euro | |
Parken in einem Fußgängerbereich | 30 Euro | |
- mit Behinderung | 35 Euro | |
- länger als 3 Stunden | 35 Euro | |
Parken oder Abstellen eines Fahrzeuges mit Versperren d. Abfahrtsweges eines anderen | 20 Euro | |
Unvorsichtig ein- oder ausgestiegen und dadurch andere gefährdet | 20 Euro | |
geplante Änderung* Unvorsichtig ein- oder ausgestiegen und dadurch andere gefährdet | 40 Euro | |
- mit Sachbeschädugung | 25 Euro | |
geplante Änderung* - mit Sachbeschädugung | 50 Euro | |
Beim Verlassen des Fahrzeugs keine Vorsichtsmaßnahmen getroffen, um Unfälle mit anderen zu vermeiden. | 15 Euro | |
- mit Sachbeschädigung | 25 Euro | |
In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt halten | 20 Euro | |
In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt parken | 25 Euro | |
geplante Änderung* Auf Schutzstreifen für den Radverkehr gehalten | 55 Euro | |
geplante Änderung* - mit Behinderung | 70 Euro | 1 Punkt |
geplante Änderung* - mit Gefährdung | 80 Euro | 1 Punkt |
geplante Änderung* - mit Sachbeschädigung | 100 Euro | 1 Punkt |
geplante Änderung* Auf Busfahrstreifen oder in Bushaltestellen gehalten | 55 Euro | |
geplante Änderung* - mit Behinderung | 70 Euro | |
geplante Änderung* - mit Gefährdung | 80 Euro | |
geplante Änderung* - mit Sachbeschädigung | 100 Euro |
Strafzettel wegen Falschparken – Kavaliersdelikt?
Ein Auto wird aus dem Halteverbot abgeschleppt
Das am meisten verübte Delikt in Deutschland ist das Parken und Halten an Stellen, wo es verboten ist im Gegensatz zu einem Parkplatz oder Parkhaus. Stellen, die mit einem absoluten Halteverbot gekennzeichnet sind, sollten ernstgenommen werden. Bußgelder sind in der Regel immer zu erwarten, im schlimmsten Fall kann das Fahrzeug jedoch auch abgeschleppt werden. Da ist nicht nur der Schock groß, sondern auch das dadurch entstandene Minus im Geldbeutel. In den meisten Städten befinden sich große öffentliche Parkplätze, auf die ausgewichen werden kann. Falschparker, die andere Verkehrsteilnehmer in einer Art behindern, beispielsweise bei Feuerwehrzufahrten, müssen zu dem Bußgeld auch mit Punkten rechnen. Behindern Sie andere Verkehrsteilnehmer (Bsp.: Ein-und Ausfahrten) so können Sie auch abgeschleppt werden. Daher lohnt es sich, auf einem öffentlichen Parkplatz oder einem Parkhaus zu parken. Falls vorhanden, ist auch die Überlegung wichtig, auf Bahn oder Bus umzusteigen.
Halteverbot oder Parkverbot?
Nicht jedem Autofahrer ist die genaue Unterscheidung zwischen „Parken“ und „Halten“ geläufig.
Deshalb vorab eine kurze Erläuterung dazu:
Halten:
- Fahrt wird bewusst unterbrochen
- Dauer bis 3 min
- Ohne Verlassen des Fahrzeugs unbeachtet dessen, ob der Motor an bzw. aus ist
Parken:
- Verlassen des Fahrzeuges
- über 3 min
Mögliche Verstöße zum Thema Halten
Laut StVO gelten folgende Halteverbote für Kfz Fahrer:
- an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
- im Bereich von scharfen Kurven,
- auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen,
- auf Bahnübergängen,
- vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.
Selbstredend zählen zudem die Halteverstöße, die durch die entsprechenden Halteverbotsschilder ersichtlich sind. Darunter zählt das “Eingeschränkte Halteverbot” und das “Absolute Halteverbot”. Ersteres bezieht sich auf eine Haltedauer von maximal 3 Minuten. Das absolute Halteverbot spricht eigentlich für sich. Kein Fahrzeug darf in diesem gekennzeichneten Bereich abgestellt werden. Und hier droht auch die Gefahr, dass eine zuständige Behörde veranlasst, Ihr Auto abzuschleppen.
Mögliche Verstöße zum Thema Parken:
Wie für das falsche Halten, in beispielsweise einem eingeschränkten Halteverbot, gibt es in der StVO Richtlinien für Falschparker:
- Verbot: vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten
- Verbot: wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
- Verbot: vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
- Verbot: über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist
- bis zu 10 Meter vor einem Lichtzeichen
- auf Fahrstreifen mit Dauerlichtzeichen
- vor Bordsteinabsenkungen
- auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist jedes Halten, auch auf dem Seitenstreifen, verboten.
Des Weiteren zählen zu den gängigsten Parkverstößen das Abstellen eines Fahrzeuges ohne dazu gehörigen Parkschein oder ohne Parkscheibe sowie die Überziehung der Parkdauer. In allen Fällen folgt ein Knöllchen bzw. Strafzettel. Sofern Sie auf öffentliche Parkplätze ausweichen, sollten Sie deshalb immer auf die hiesige Beschilderung achten.
Der Bußgeldkatalog sieht verschiedene Verstöße vor und beginnt bei 10 Euro für das nicht platzsparende Parken und endet in der Bußgeldtabelle mit dem Verstoß gegen das absolute Parkverbot auf Autobahnen oder Kraftstraßen, wofür es ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg gibt.
Ohne Parkschein/Überschreitung der Parkdauer
Nach dem aktuellen Verkehrsrecht und Bußgeldrechner müssen Falschparker ohne Parkschein 10 Euro zahlen. Genauso hoch fällt das Bußgeld für das Überziehen der Parkzeit um 30 Minuten aus.
Parken ohne Parkschein: Bußgeld alt 5 Euro – Bußgeld neu 10 Euro
Ein Parkscheinautomat findet sich auf gebührenpflichtigen Parkflächen.
Überschreitung der Parkdauer:
- bis zu 30 Minuten: Bußgeld alt 5 Euro – Bußgeld neu 10 Euro
- 30 bis 60 Minuten: Bußgeld alt 10 Euro – Bußgeld neu 15 Euro
- bis zu 2 Stunden: Bußgeld alt 15 Euro – Bußgeld neu 20 Euro
- bis zu 3 Stunden: Bußgeld alt 20 Euro – Bußgeld neu 25 Euro
- länger als 3 Stunden: Bußgeld alt bis zu 25 Euro – Bußgeld neu bis zu 30 Euro
Ausnahmeregelung: zweite Reihe parken
Des Weiteren darf ausdrücklich nicht in der zweiten Spur gehalten oder noch schlimmer, geparkt werden. In Großstädten wie beispielsweise Berlin, Düsseldorf oder Köln ist dieses Parkverhalten dennoch sehr beliebt, weil es nicht eine Suche nach Parkplätzen erfordert, die in Großstädten sehr schwer zu finden sind. Deshalb ist hier bei Reisen ratsam, auf Bahn oder Bus umzusteigen.
Eine Ausnahme gilt jedoch nur für Taxen. Sie dürfen zum Ein- und Aussteigen der Gäste in zweiter Spur halten.
Halteverbot/Parkverbot durch Verkehrszeichen
Zudem gibt es noch verschiedene Verkehrszeichen, an denen Halten bis zu 10 Metern davor verboten ist, wenn die Schilder dadurch verdeckt werden:
Verkehrszeichen | Beschreibung |
---|---|
Andreaskreuz | Sofern das Schild dadurch verdeckt wird, darf nur in einem Abstand von 10 Metern davor gehalten werden. Andernfalls sind beim Parken innerorts 5, außerorts 50 Meter Abstand zu halten. |
Vorfahrt gewähren | Falls das Schild dadurch verdeckt wird, müssen Sie 10 Meter Abstand beim Parken halten. |
Stoppschild | Auch zu diesem Schild müssen Sie 10 Meter Abstand halten, falls es durch das Parken verdeckt wird |
Kreisverkehr | Das Halten auf der Fahrbahn ist im Kreisverkehr verboten |
Bushaltestelle | 15 Meter vor und nach diesem Schild ist das Parken untersagt |
Taxistand | Nur Taxis ist das Halten an Taxiständen erlaubt |
Absolutes Halteverbot | Halten ist absolut verboten |
Eingeschränktes Halteverbot | Halten ist bis zu drei Minuten lang oder zum Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen erlaubt |
Fußgängerüberweg | Darauf sowie 5 Meter davor ist das Parken verboten |
Fahrbahnbegrenzung und Fahrstreifenbegrenzung | Wer auf der Fahrbahn parkt, muss zwischen dem Kfz und der Fahrbahnbegrenzung mindestens 3 Meter Abstand halten. Ist der Platz dafür zu gering, ist das Parken verboten |
Markierungen mit Pfeilen | Überall dort, wo die Strecke mit Pfeilen markiert ist, darf nicht geparkt werden |
Sperrfläche | Parken und Halten ist auf Sperrflächen untersagt. |
Vorfahrtsstraße | Außerorts ist das Parken auf Vorfahrtsstraßen verboten |
Parken auf Gehwegen | Kfz ab 2,8 t dürfen nicht auf Gehwegen parken. |
Verkehrsberuhigter Bereich | Hier dürfen Sie nur in den dafür gekennzeichneten Flächen parken. Das Halten außerhalb dieser Flächen ist nur zu Zwecken des Ein- und Aussteigens sowie Be- und Entladens gestattet. |
Fahrradschutzstreifen | Das Parken auf Fahrradschutzstreifen ist untersagt. |
Feuerwehrzufahrt | In und vor amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten (DIN 4066) ist das Halten verboten. |
Im Ausland
In anderen Ländern finden sich anderen Bußgelder für das falsche Halten und Parken.
Auch in anderen Ländern gelten Regeln, inwiefern und an welchen Stellen das Parken und Halten erlaubt bzw. verboten ist. Laut Bußgeldtabelle kommt ein Falschparker in Bulgarien noch recht günstig davon (ab 5 €). In der Schweiz, Schweden oder in Polen sind die Bußgelder ähnlich hoch angesetzt wie in Deutschland (20/25 €). Richtig teuer kann es in den Niederlanden bei einem Parkverstoß werden (80 €). Jedoch sind die absoluten Spitzenreiter Ungarn und Spanien. Hier muss man mit Kosten von min. 200 € rechnen.
Abgeschleppt?
Wer mit seinem Fahrzeug andere behindert (s.o. Verstöße Parken/ Halten), der muss damit rechnen, sein Fahrzeug entweder an einer anderen Stelle zu finden oder erst mal zu bezahlen, um wieder fahren zu dürfen. Ein Abschleppdienst kann grundsätzlich von der Polizei als auch von kommunalen Ordnungshütern bestellt werden, aber auch private Eigentümer eines Grundstücks haben das Recht. Wenn der Falschparker, der mit seinem Fahrzeug eine eindeutige Behinderung darstellt, nach einer angemessenen Wartezeit nicht erscheint, kann man einen Abschleppdienst bestellen. Damit der Falschparker sein Auto wiederfindet, muss die Polizei verständigt werden. Um sein Auto wiederzubekommen, muss der Halter jedoch erhebliche Kosten in Kauf nehmen. Aus diesem Grund ist das Parken auf einem öffentlichen Parkplatz oder Parkhaus vergleichsweise billiger.
Fazit
Verstöße gegen die StVO zum Thema Halten und Parken, dürfen nicht als Kavaliersdelikt angesehen werden, da es nicht nur andere behindert, sondern auch Unfälle passieren. Zudem kann es sehr teuer werden, aufgrund der angesetzten Bußgelder. Deshalb ist es eine Überlegung wert, bei Reisen auf Bus oder Bahn sowie Parkplatz oder Parkhaus auszuweichen.
Thies meint
Ich habe einen guten Überblick der aktuellen Änderungen erhalten. Danke!