• Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
Logo von Bußgeldtabelle.org
Bußgeldtabelle » Ordnungs­widrigkeit: Beispiele aus dem Straßenverkehr
Lohnt sich für Sie ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft!
Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihre Möglichkeiten.
Hier klicken →

Ordnungs­widrigkeit: Beispiele aus dem Straßenverkehr

Von bussgeldtabelle.org, letzte Aktualisierung am: 24. Dezember 2020

Twitter Facebook Whatsapp PinterestKommentare

Geldbuße für eine Ordnungswidrigkeit: Auszug aus dem Tatbestandskatalog

Ord­nungs­wi­drig­keitBuß- oder Ver­warn­geldPunk­teFahr­ver­bot
Inner­orts zu schnell
- bis 20 km/h30-70 Eu­ro
- von 21 bis 30 km/h80-100 Eu­ro1
- von 31 bis 70 km/h160-480 Eu­ro21-3 Mo­na­te
Au­ßer­orts zu schnell
- bis 20 km/h20-60 Eu­ro
- von 21 bis 40 km/h70-120 Eu­ro1
- von 41 bis 70 km/h160-440 Eu­ro21-3 Mo­na­te
Halte- o­der Park­ver­stoß10-55 Eu­ro
Über­la­dung
- mehr als 5 bis 15 % über dem zGG*10-35 Eu­ro
- mehr als 20 bis 30 % über dem zGG*95-235 Eu­ro1
Ab­stand un­ter­schrit­ten
- bei über 80 km/h 75-320 Eu­ro1
- bei über 100 km/h75-320 Eu­ro11-3 Mo­na­te
- bei mehr als 130 km/h100-400 Eu­ro11-3 Mo­na­te
Vor­fahrt miss­ach­tet25 Eu­ro
- mit Ge­fähr­dung100 Eu­ro1
- mit Sach­be­schä­di­gung120 Eu­ro1
Ein­fach­er Rot­licht­ver­stoß90 Eu­ro1
- mit Ge­fähr­dung200 Eu­ro21 Mo­nat
- mit Sach­be­schä­di­gung240 Eu­ro21 Mo­nat

* zGG = zulässiges Gesamtgewicht

Was ist eine Ordnungswidrigkeit?

Was ist eine Ordnungswidrigkeit im Verkehr?
Was ist eine Ordnungswidrigkeit im Verkehr?

Das sogenannte Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) beschränkt sich nicht nur auf das Verkehrsrecht. In § 1 Abs. 1 OWiG findet sich eine allgemeine Definition. Eine Ordnungswidrigkeit ist demnach …

„eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.“

Aber trifft dies nicht auch auf viele Gesetze im Strafrecht zu? Nein, denn es gibt einige Unterschiede zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat. Erstere wird z. B. mit Geldbußen geahndet, Letztere mit einer Geld– oder Freiheitsstrafe.

In diesem Ratgeber möchten wir uns speziell der Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr (auch: Verkehrsordnungswidrigkeit) zuwenden. Welche Verkehrsverstöße als Ordnungswidrigkeit gelten, ist z. B. in § 49 der Straßenverkehrsordnung (StVO) näher definiert. Das Wichtigste dazu klären wir im Folgenden.

Lesen Sie mehr zu den Themen:

  • Bußgeld
  • Verwarnungsgeld

Inhaltsverzeichnis

  • Geldbuße für eine Ordnungswidrigkeit: Auszug aus dem Tatbestandskatalog
  • Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
    • Das Ordnungswidrigkeitenverfahren
      • Die Anhörung zur Ordnungswidrigkeit
      • Einspruch oder Widerspruch gegen die Ordnungswidrigkeit einlegen?
      • Die Verjährung von Ordnungswidrigkeiten
    • Beispiele für eine Ordnungswidrigkeit: Abstand, Parken, Geschwindigkeit
      • Höhe der Geldbuße für eine Ordnungswidrigkeit
    • Ordnungswidrigkeit anzeigen: Erkundigen Sie sich nach der Onlinewache Ihrer Polizei

Das Ordnungswidrigkeitenverfahren

Im Ordnungswidrigkeitenrecht ist auch das Verfahren zur Verfolgung und Ahndung von Verstößen genau geregelt.
Im Ordnungswidrigkeitenrecht ist auch das Verfahren zur Verfolgung und Ahndung von Verstößen genau geregelt.

Ebenfalls durch das Ordnungswidrigkeitengesetz festgelegt, ist die Verfolgung der Verstöße durch die Verwaltungsbehörde. Bei verkehrsrechtlichen Angelegenheiten ist das z. B. die Bußgeldstelle.

Wenn Sie bei einer Ordnungswidrigkeit erwischt werden, kann je nach Situation entweder eine Verwarnung (ggf. mit Verwarnungsgeld) ausgesprochen oder das Bußgeldverfahren in die Wege geleitet werden. Die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit läuft wie folgt ab:

  • Zunächst muss die Behörde feststellen, ob und welche Ordnungswidrigkeit begangen wurde und ob ein Bußgeldverfahren Sinn macht. Falls ja, wird (innerhalb einer Frist von drei Monaten) ein Bußgeldbescheid verschickt.
  • Ist der Betroffene mit dem Bescheid einverstanden und bezahlt das Bußgeld, ist das Verfahren an dieser Stelle beendet. Ist er nicht einverstanden, kann er innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
  • Die Behörde prüft die Angelegenheit noch einmal ggf. unter den im Einspruch genannten Argumenten. Stellt sich der Vorwurf als haltlos heraus, kann es zur Einstellung des Verfahrens kommen. Andernfalls geht die Angelegenheit an das Amtsgericht, welches untersucht, ob es sich um einen zulässigen Einspruch handelt.
  • Nun geht es ins Hauptverfahren: Die Verhandlung vor dem Amtsgericht. Je nach Einzelfall wird das Verfahren entweder eingestellt oder der Betroffene wird freigesprochen oder verurteilt.
  • Zuletzt bleibt die Möglichkeit, Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht einzulegen. Hier wird dann das Urteil des Amtsgerichts noch einmal auf Zulässigkeit geprüft.
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen einer Straftat und einer Ordnungswidrigkeit. Erfüllt ein Verkehrsverstoß strafrechtliche Tatbestände gem. Strafgesetzbuch (StGB), handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, weshalb eine Strafe (Geld- oder Freiheitsstrafe) statt eines Bußgeldes verhängt werden kann.

Die Anhörung zur Ordnungswidrigkeit

Im deutschen Recht soll jeder, dem eine Tat vorgeworfen wird, die Gelegenheit bekommen, sich zu der Beschuldigung zu äußern (§ 55 Abs. 1 OWiG). Bei einer Ordnungswidrigkeit kann das z. B. direkt vor Ort bei einer Polizeikontrolle oder später durch den zugesandten Anhörungsbogen erfolgen.

Sie können sich im zugesandten Anhörungsbogen zur vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit äußern.
Sie können sich im zugesandten Anhörungsbogen zur vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit äußern.

In dem Formular können Betroffene den Verstoß entweder zugeben oder, sofern sie diesen tatsächlich nicht begangen haben, einen Einwand vorbringen. In der Regel wird auch darum gebeten, den eigentlichen Fahrer zu benennen, denn das Schreiben geht üblicherweise zunächst an den Fahrzeughalter.

Für geringfügige Ordnungswidrigkeiten wird unter Umständen „nur“ eine Verwarnung ausgesprochen. Anstelle einer Geldbuße kann dann auch ein Verwarngeld verhängt werden  (bis 55 Euro). In diesem Fall kommt es nicht zum Bußgeldverfahren.

Einspruch oder Widerspruch gegen die Ordnungswidrigkeit einlegen?

Die Sprache der Juristen kennt viele feine Unterschiede, so auch den zwischen einem Einspruch und einem Widerspruch. Wenn Sie mit der Ordnungswidrigkeit, die Ihnen im Bußgeldbescheid zur Last gelegt wird, nicht einverstanden sind oder andere Einwände haben (z. B. wenn Ihnen das Bußgeld zu hoch, das Fahrverbot zu unverhältnismäßig vorkommt), steht es Ihnen frei, Einspruch einzulegen.

Dieser sollte innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Bußgeldstelle eingehen. Ein Einspruch ist immer dann möglich, wenn eine Entscheidung noch nicht rechtskräftig geworden ist. Haben Sie das Bußgeld bereits bezahlt, gilt der Bußgeldbescheid als rechtskräftig. Je nachdem, an welchem Punkt im Verfahren Sie sich befinden – landete der Fall z. B. bereits vor dem Amtsgericht – ist kein Einspruch mehr möglich.

In diesem Fall sollten Sie einen Blick in die jeweilige Rechtsbehelfsbelehrung werfen. Dort werden Sie darüber informiert, wie, in welcher Form und innerhalb welcher Frist Sie eine Entscheidung oder ein Urteil noch anfechten können.

Sie haben versehentlich Widerspruch statt Einspruch geschrieben? Keine Sorge: Wenn es um eine Ordnungswidrigkeit geht, versteht die Bußgeldbehörde trotzdem, was Sie mit Ihrem Schreiben beabsichtigen.

Die Verjährung von Ordnungswidrigkeiten

Verjährung der Ordnungswidrigkeit (OWi): Wann tritt sie ein?
Verjährung der Ordnungswidrigkeit (OWi): Wann tritt sie ein?

Bei einer Ordnungswidrigkeit tritt die Verjährung (genauer: die Verfolgungsverjährung) dann ein, wenn die Verwaltungsbehörde nicht innerhalb von drei Monaten den Bußgeldbescheid verschickt oder die Anhörung in die Wege leitet. Diese Frist betrifft gem. § 26 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) nur Ordnungswidrigkeiten, die auf § 24 StVG basieren und auch nur …

„solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.“

Bei anderen Angelegenheiten greift § 31 OWiG. Demnach kommt es bei der Verjährungsfrist einer Ordnungswidrigkeit auch auf das Höchstmaß des Bußgeldes an:

  • Drei Jahre: Höchstmaß liegt bei über 15.000 Euro
  • Zwei Jahre: Bei 2.500 Euro bis höchstens 15.000 Euro Bußgeld
  • Ein Jahr: Zwischen 1.000 und 2.500 Euro Geldbuße
  • Sechs Monate: Alle übrigen Ordnungswidrigkeiten

Beachten Sie, dass es sich hier um die Fristen der Verfolgungsverjährung von Ordnungswidrigkeiten allgemein handelt. Das schließt auch andere Ordnungswidrigkeiten mit ein, die nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben.

Beispiele für eine Ordnungswidrigkeit: Abstand, Parken, Geschwindigkeit

Wie bereits eingangs erwähnt definiert § 49 der StVO etwas genauer, wann Verkehrsverstöße als ordnungswidrig gelten. Die Liste ist ausgesprochen lang. Sie stuft unter anderem Verstöße gegen Regelung zu folgenden Punkten als ordnungswidrig ein (Liste nicht abschließend):

Sie finden eine Liste möglicher Ordnungswidrigkeiten im bundeseinheitlichen Katalog des Kraftfahrt-Bundesamtes.
Sie finden eine Liste möglicher Ordnungswidrigkeiten im bundeseinheitlichen Katalog des Kraftfahrt-Bundesamtes.
  • Verhalten im Straßenverkehr: z. B. keine Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer genommen
  • Straßenbenutzung: z. B. Rechtsfahrgebot missachtet
  • Geschwindigkeit: z. B. zu schnell gefahren
  • Abstand: z. B. Sicherheitsabstand unterschritten
  • Überholen: z. B. verbotswidrig überholt
  • Vorfahrt: z. B. Vorfahrt nicht gewährt
  • Halten und Parken: z. B. im Bereich von scharfen Kurven gehalten

Höhe der Geldbuße für eine Ordnungswidrigkeit

Natürlich kommt es im Einzelfall darauf an, wie schwer oder „schlimm“ eine Ordnungswidrigkeit ist. Das Bußgeld bzw. dessen Höhe legt die Bußgeldbehörde fest. Die Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) sowie § 17 OWiG geben allerdings den Rahmen vor. In Letzterem heißt es konkret:

Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro.

Eine Ordnungswidrigkeit zieht außerdem Punkte nach sich, wenn sie eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit darstellt oder wenn eine Geldbuße von 60 Euro dafür vorgesehen ist.

Wie bereits aus obigem Auszug aus dem Bußgeldkatalog hervorgeht, werden ein bis zwei Punkte vergeben, wenn der Verkehrssünder mit der Ordnungswidrigkeit andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder eine Sache beschädigt (§ 3 Abs. 3 BKatV). Eine weitere Nebenfolge ist ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten.

Auf dem Bußgeldbescheid wird Ihnen nicht nur das Bußgeld in Rechnung gestellt, auch etwaige Verwaltungsgebühren und Auslagen muss der Verkehrssünder selbst tragen. So entstehen für eine Ordnungswidrigkeiten zusätzliche Kosten von ca. 28 Euro.

Ordnungswidrigkeit anzeigen: Erkundigen Sie sich nach der Onlinewache Ihrer Polizei

Anzeige: Eine Ordnungswidrigkeit kann unter Umständen sogar online gemeldet werden.
Anzeige: Eine Ordnungswidrigkeit kann unter Umständen sogar online gemeldet werden.

Inzwischen ist es in den meisten Regionen möglich, eine Ordnungswidrigkeitenanzeige online zu erstatten. Dazu begeben Sie sich auf die Online- oder Internetwache der Polizei. Jedes Bundesland hat in der Regel eine eigene (z. B. Onlinewache der Polizei Sachsen). Für Notfälle eignet sich das natürlich nicht, aber es vereinfacht das Melden einer Ordnungswidrigkeit an die zuständige Polizeidienststelle.

Ganz so anonym, wie es manche vielleicht gerne hätten, ist dies aber nicht. Idealerweise sollten Sie auch im Online-Formular Ihre Kontaktdaten hinterlegen, weil die Polizei sicherlich Rückfragen hat oder Sie möglicherweise als Zeugen heranzieht.

Beweise (z. B. Fotos) können Sie meist ebenfalls direkt online einreichen (per Upload). Die Onlinewache leitet die Angelegenheit dann an die zuständige Polizeidienststelle weiter. Allerdings kann die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (28 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Ordnungs­widrigkeit: Beispiele aus dem Straßenverkehr
4.3 5 28
Loading...

Leser-Interaktionen

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Lohnt sich für Sie ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft!
Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihre Möglichkeiten.
Hier klicken →

Haupt-Sidebar

Bussgeldtabelle auf Facebook

bussgeldtabelle.org auf Facebook Folgen Sie bussgeldtabelle.org auf Facebook!

Bußgeldkatalog auswählen

  • 30-Zone
  • Abbiegen
  • Abstand
  • Alkohol am Steuer
  • Anschnallpflicht
  • Autobahn/Kraftfahrstraße
  • Autobeleuchtung
  • Autokennzeichen
  • Bahnübergang
  • Baustelle
  • Busspur
  • Drogen
  • E-Scooter
  • Fahrstreifenbegrenzung
  • Fahrverbot
  • Fußgängerüberweg
  • Führerschein
  • Geisterfahrer
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
    • … außerorts
    • … innerorts
    • … mit Anhänger
  • Grünpfeil
  • Handy am Steuer
  • Hauptuntersuchung
  • Ladungssicherung
  • Parken und Halten
  • Polizeikontrolle
  • Probezeit
  • Rechtsfahrgebot
  • Reifen
  • Rote Ampel
  • Rückwärtsfahren
  • Sicherheit
  • Tiere im Auto
  • Tunnel
  • Überholen
  • Überladung
  • Umwelt
  • Unfall
  • Vorfahrtsmissachtung
  • Wenden
  • Wiederholungstäter

Fahrrad Bussgeldkatalog

  • Bußgeldkatalog fürs Fahrrad
  • Fahrradbeleuchtung
  • Fahrradgeschwindigkeit
  • Fahrrad in der StVO
  • … Alkohol
  • … Kind
  • … rote Ampel

LKW Bussgeldkatalog

  • Bußgeldkatalog für LKW
  • Gefahrgut beim LKW
  • Lenk- und Ruhezeiten bei LKW
  • LKW Abstand
  • LKW Geschwindigkeit
  • LKW-Maut
  • LKW Sonntagsfahrverbot
  • LKW Überladung
  • LKW Überholverbot

Infos zum Bußgeldbescheid

  • Anhörungsbogen
  • Anwalt für Verkehrsrecht
  • Bußgeldbescheid prüfen
  • Bußgeld aus dem Ausland
  • Bußgeldbescheid ist fehlerhaft
  • Gebühren
  • Einspruch
  • MPU
  • Verjährung
  • Zeugenfragebogen

Punkte in Flensburg

  • Punkte in Flensburg
  • Fahreignungsregister
  • Punkteabbau
  • Punkte abfragen
  • Punkteverfall
  • Punkte verkaufen
  • Überliegefrist
  • Verkehrszentralregister

Ratgeber

  • Blitzer & Radarfallen
  • Blitzer aufstellen
  • Brückenabstandsmessung
  • Bußgeldkatalog
  • Drogentest und Alkoholtest
  • Fahrerlaubnis
  • Führerscheinklassen
  • Promillegrenze
  • Promillerechner
  • Helmpflicht auf dem Fahrrad
  • Verkehrsrecht
  • Verkehrszeichen

Copyright © 2014-2021 www.bussgeldtabelle.org | Alle Angaben ohne Gewähr.

Impressum | Datenschutz | Haftungsausschluss

MENÜ & SUCHE
  • 30-Zone
  • Abbiegen
  • Abstand
  • Alkohol am Steuer
  • Anschnallpflicht
  • Autobahn/Kraftfahrstraße
  • Autobeleuchtung
  • Autokennzeichen
  • Bahnübergang
  • Baustelle
  • Drogen
  • E-Scooter
  • Fahrstreifenbegrenzung
  • Fahrverbot
  • Fußgängerüberweg
  • Führerschein
  • Geisterfahrer
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Grünpfeil
  • Handy am Steuer
  • Hauptuntersuchung
  • Ladungssicherung
  • Parken und Halten
  • Polizeikontrolle
  • Probezeit
  • Rechtsfahrgebot
  • Reifen
  • Rote Ampel
  • Rückwärtsfahren
  • Sicherheit
  • Tiere im Auto
  • Tunnel
  • Überholen
  • Überladung
  • Umwelt
  • Unfall
  • Vorfahrtsmissachtung
  • Wenden
  • Wiederholungstäter
  • Bußgeldkatalog fürs Fahrrad
  • Fahrradbeleuchtung
  • Fahrradgeschwindigkeit
  • Fahrrad in der StVO
  • Bußgeldkatalog für LKW
  • Gefahrgut beim LKW
  • Lenk- und Ruhezeiten bei LKW
  • LKW Abstand
  • LKW Geschwindigkeit
  • LKW-Maut
  • LKW Sonntagsfahrverbot
  • LKW Überladung
  • LKW Überholverbot
  • Anhörungsbogen
  • Anwalt für Verkehrsrecht
  • Bußgeldbescheid prüfen
  • Bußgeld aus dem Ausland
  • Gebühren
  • Einspruch
  • MPU
  • Verjährung
  • Zeugenfragebogen
  • Punkte in Flensburg und Infos zum KBA
  • Punkteabbau: Das Fahreignungseminar
  • Punkte abfragen
  • Punkteverfall
  • Punkte verkaufen
  • Überliegefrist
  • Verkehrszentralregister
  • Blitzer & Radarfallen
  • Blitzer aufstellen
  • Brückenabstandsmessung
  • Drogentest und Alkoholtest
  • Fahrerlaubnis
  • Führerscheinklassen
  • Promillegrenze
  • Promillerechner
  • Helmpflicht auf dem Fahrrad
  • Verkehrszeichen