Nachtrunk: Die Behauptung zum Schluck danach

Hier erfahren Sie, was die Behauptung, der Promillewert sei durch Nachtrunk entstanden, ausmacht, welche Berechnung dabei eine Rolle spielt und wieso es oft zu einer doppelten Blutprobe kommt. Darüber hinaus zeigen Bußgeldkatalog und Promillerechner an, welche Sanktionen Tätern drohen.

Bußgeldkatalog zum Promillewert vor dem Nachtrunk

Alko­hol am Steuer: Promille­wertBußgeld / StrafePunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
In Probe­zeit gegen 0-‰-Grenze verstoßen250 €1kein Fahr­verbotHier prüfen **
Blut­alkohol­konzen­tration ab 0,5 ‰500 €21 MonatHier prüfen **
- zuvor bereits Eintrag wegen eines Alko­holver­stoßes1.000 €23 MonateHier prüfen **
- zuvor bereits zwei Einträge wegen Alkohol am Steuer1.500 €23 MonateHier prüfen **
Blut­alkohol­konzen­tration ab 1,1 ‰Freiheits- oder Geldstrafe3variiertHier prüfen **
Geringere Blut­alkohol­konzen­tration als 1,1 ‰, jedoch Aus­faller­scheinungen erkennbarFreiheits- oder Geldstrafe3variiertHier prüfen **

Bußgeldrechner zum Nachtrunk

Sie haben nach einer Fahrt im Straßenverkehr Getränke mit Alkohol konsumiert? Unser Rechner zeigt Ihnen, wie viel Promille sich dadurch in Ihrem Blut befindet.


FAQ: Nachtrunk

Gilt der sogenannte Nachtrunk als „Alkohol am Streuer“?

Ja, auch hierbei kann es sich um einen Verstoß gegen die Promillegrenze handeln, wenn z. B. die Behauptung vorgeschoben ist.

Kann das auch als Straftat gewertet werden?

Ja, ab einem Wert von 1,1 Promille machen sich Autofahrer strafbar.

Handelt es sich um einen Nachtrunk, wenn die zweite Probe niedrigere Werte aufweist?

Nein, in der Regel wird hier von Restalkohol ausgegangen. Das kann allerdings auch eine Einzelfallentscheidung sein.

Die Problematik der Nachtrunkbehauptung

Nachtrunk wird oft als Verteidigungsstrategie genutzt.
Nachtrunk wird oft als Verteidigungsstrategie genutzt.
Eine Nachtrunkbehauptung kann die Ermittlung der Blutalkoholkonzentration (BAK) und das Urteil vor Gericht beeinflussen.
Eine Nachtrunkbehauptung kann die Ermittlung der Blutalkoholkonzentration (BAK) und das Urteil vor Gericht beeinflussen.

Im Straßenverkehr stellt Alkohol am Steuer kein Kavaliersdelikt dar. Schon wer 0,5 Promille im Blut aufweist und sich ans Lenkrad setzt, begeht nach § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Ordnungswidrigkeit. Beim ersten Verstoß dieser Art müssen Täter mit einem Bußgeld von etwa 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Nicht immer können Trunkenheitsfahrer auf frischer Tat ertappt werden. In diesen Fällen kommt es vor, dass sie erst einige Stunden später von den Beamten der Polizei gestellt werden.

Nicht selten behaupten die ertappten Personen dann, dass die Blutalkoholkonzentration (BAK) durch einen Nachtrunk zustande gekommen ist. Erfahren Sie in den folgenden Abschnitten, wodurch sich eine Nachtrunkbehauptung auszeichnet und wieso folglich oft durch einen Sachverständigen eine Blutprobe mit Begleitstoffanalyse durchgeführt wird.

Nachtrunk als Verteidigungsstrategie

Eine Nachtrunkbehauptung wird nicht selten seitens derjenigen aufgestellt, die einige Zeit nach einer vermeintlichen Trunkenheitsfahrt Polizeibeamten Rede und Antwort stehen müssen. Dabei kann die Behauptung zu Recht oder zu Unrecht aufgestellt werden.

Das sorgt dann erstmal dafür, dass die Ermittler die festgestellte Blutalkoholkonzentration nicht mit der begangen Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat im Verkehr in Verbindung bringen können. Die Beamten stehen also durch den vermeintlichen Nachtrunk vor dem Problem, nicht direkt feststellen zu können, wie viel Blutalkohol der Betroffene zum Fahrzeitpunkt aufgewiesen hat.

Grundsätzlich können Ermittler mithilfe einer speziellen Blutprobe und Stoffanalyse feststellen, welche Art von Alkohol konsumiert wurde. Behaupten auffällig gewordene Verkehrsteilnehmer jedoch, im Nachhinein reinen Wodka getrunken zu haben, gestaltet sich die Angelegenheit eventuell komplizierter. Denn beim Nachtrunk mit diesem Getränk bleiben keine Begleitstoffe im Blut zurück.

Infos zur Blutprobe mit Begleitstoffanalyse

Damit bei der Vorgabe von Nachtrunk die Berechnung vom richtigen Promillewert erfolgen kann, sind zwei Blutproben nötig.
Damit bei der Vorgabe von Nachtrunk die Berechnung vom richtigen Promillewert erfolgen kann, sind zwei Blutproben nötig.

Ist ein Verkehrsteilnehmer mit 1,1 oder mehr Promille im Verkehr unterwegs, begeht er eine Straftat, die im Sinne von § 316 Strafgesetzbuch (StGB) verfolgt wird. Dieser Zustand wird nach geltender Rechtsprechung als absolute Fahruntüchtigkeit bezeichnet.

Ab 1,6 Promille droht neben hohen Sanktionen und dem Führerscheinentzug in der Regel auch die Anordnung zur Teilnahme an einer MPU. Nachtrunk wird hier oft vorgeschoben, um den ermittelten Promillewert zu drücken.

Eine Begleitstoffanalyse sowie eine doppelte Blutentnahme, die oft durch einen Sachverständigen durchgeführt werden, können hier für Klarheit sorgen.

  • Die doppelte Blutprobe definiert sich dadurch, dass zwei Entnahmen in einem zeitlichen Abstand von 30 Minuten stattfinden.
  • Nachtrunk kann als Ursache ausgeschlossen werden, wenn die zweite Probe einen niedrigen Promillewert zeigt. Denn erst zwei Stunden nach dem Alkoholkonsum beginnt der Körper mit dem Abbau des Rauschmittels. In diesem Fall ist nur von Restalkohol im Blut auszugehen.
  • Bei der Stoffanalyse kann zudem ermittelt werden, welche Begleitalkohole im Körper vorhanden sind. Diese besitzen alle ein eigenes Stoffwechselverhalten und ermöglichen eine noch präzisere Einschätzung zum Zeitpunkt des Alkoholkonsums.

Video: Das Wichtigste zu Alkohol am Steuer

Welche Folgen kann Alkohol am Steuer haben?
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Nachtrunk: Die Behauptung zum Schluck danach
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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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