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Den richtigen Mindestabstand kennen und einhalten!

Von bussgeldtabelle.org, letzte Aktualisierung am: 21. November 2020

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Konkrete Buß- bzw. Verwarngelder bei Missachtung des Mindestabstands

Mindest­abstand nicht einge­haltenBuß- bzw. Verwarn­geld
Beim Halten den Mindes­tabstand von 5 Me­tern vor einem Fußgänger­überweg missach­tet10 EUR
... mit Behin­derung 15 EUR
Beim Parken den Mindes­tabstand von 5 Me­tern vor einem Fußgänger­überweg missachtet10 EUR
... mit Behin­derung 25 EUR
... läng­er als 1 Stunde mit Behin­derung35 EUR
Parken mit weniger als 15 Meter Mindest­abstand zu einem Halte­stellen­schild10 EUR
... mit Behin­derung15 EUR
... länger als 3 Stun­den20 EUR
... länger als 3 Stun­den mit Behin­derung30 EUR
Beim Parken den Mindestabstand von 3 Metern zur Fahr­streifen­begren­zung unterschritten10 EUR
... mit Behin­derung15 EUR
... länger als 3 Stun­den20 EUR
... länger als 3 Stun­den mit Behin­derung30 EUR
Den durch das Verkehrs­zeichen Nr. 273 vorge­schrie­benen Mindest­abstand unterschritten25 EUR

Bußgeldkatalog: Mindestabstand zum Vordermann missachtet

Ver­stoßBuß­geldPunk­teFahr­ver­botLohnt ein Einspruch?
Nicht­einhal­ten des Ab­standes von einem voraus­fahren­den Fahr­zeug mit weniger als 80 km/h:25 Euroeher nicht
... mit Gefähr­dung30 Euroeher nicht
... Sachbe­schädi­gung35 EuroHier prüfen
Nicht­einhal­ten des Abstan­des von einem voraus­fahren­den Fahr­zeug in Metern mit mehr als 80 km/h:
... Ab­stand we­niger als 5/10 des hal­ben Tacho­wertes75 Euro1 PunktHier prüfen
... Ab­stand we­niger als 4/10 des hal­ben Tacho­wertes100 Euro1 PunktHier prüfen
... Ab­stand we­niger als 3/10 des hal­ben Tacho­wertes160 Euro1 (2 Punk­te bei mehr als 100 km/h)1 Mo­nat bei mehr als 100 km/hHier prüfen
... Ab­stand we­niger als 2/10 des hal­ben Tacho­wertes240 Euro1 (2 Punk­te bei mehr als 100 km/h)2 Mo­nate bei mehr als 100 km/hHier prüfen
... Ab­stand we­niger als 1/10 des hal­ben Tacho­wertes320 Euro1 (2 Punk­te bei mehr als 100 km/h)3 Mo­nate bei mehr als 100 km/hHier prüfen
Nicht­einhal­ten des Abstan­des von einem vor­aus­fahren­den Fahr­zeug in Metern mit mehr als 130 km/h:
... Ab­stand we­niger als 5/10 des hal­ben Tacho­wertes100 Euro1 PunktHier prüfen
... Ab­stand we­niger als 4/10 des hal­ben Tacho­wertes180 Euro1 PunktHier prüfen
... Ab­stand we­niger als 3/10 des hal­ben Tacho­wertes240 Euro2 Punk­te1 Mo­natHier prüfen
... Ab­stand we­niger als 2/10 des hal­ben Tacho­wertes320 Euro2 Punk­te2 Mo­nateHier prüfen
... Ab­stand we­niger als 1/10 des hal­ben Tacho­wertes400 Euro2 Punk­te3 Mo­nateHier prüfen

Bußgeldrechner: Bußgeld für Abstandsverstöße berechnen

Mindestabstand mit Lkw, Auto und Co.

Unterschreitung: Wer den Mindestabstand nicht einhält, kann bei einer Abstandsmessung auffliegen.

Unterschreitung: Wer den Mindestabstand nicht einhält, kann bei einer Abstandsmessung auffliegen.

Das deutsche Verkehrsrecht ist an manchen Stellen sehr genau. An anderen drückt es sich eher vage aus und überlässt die Auslegung der Rechtsprechung. So verhält es sich beim Thema Mindestabstand.

Konkrete Meterangaben sind nicht vorgeschrieben, trotzdem müssen Autofahrer einen ausreichenden Sicherheitsabstand nach vorne oder zur Seite einhalten. Ab einer bestimmten Fahrzeuglänge müssen auch Lkw einen besonderen Mindestabstand zum Vorausfahrenden einhalten, damit z. B. überholende Kfz Platz zum Einscheren haben.

Wie ist der Mindestabstand geregelt? Gilt auch beim Überholen und Parken ein bestimmter Abstand (z. B. zur Seite oder nach hinten)? Die Antworten sowie genauere Informationen zum Mindestabstand lesen Sie im Nachfolgenden.

Inhaltsverzeichnis

  • Konkrete Buß- bzw. Verwarngelder bei Missachtung des Mindestabstands
  • Bußgeldkatalog: Mindestabstand zum Vordermann missachtet
  • Bußgeldrechner: Bußgeld für Abstandsverstöße berechnen
  • Mindestabstand mit Lkw, Auto und Co.
  • Das sagt die StVO zum Mindestabstand
    • Mindestabstand nicht eingehalten: Drohen Strafe oder Bußgeld?
    • Mindestabstand auf der Autobahn oder innerorts berechnen
  • Mindestabstand beim Parken und Überholen

Das sagt die StVO zum Mindestabstand

Mindestabstand auf der Autobahn: Für das Bußgeld bei einer Unterschreitung ist die Geschwindigkeit relevant.

Mindestabstand auf der Autobahn: Für das Bußgeld bei einer Unterschreitung ist die Geschwindigkeit relevant.

Wer wissen will, ob ein gesetzlicher Mindestabstand im deutschen Verkehrsrecht festgelegt wurde, wird sich über folgendes wundern: Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gibt keine konkreten Angaben (in Metern) vor. Vielmehr heißt es in § 4 StVO:

Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Deshalb gibt es die Faustregel „Abstand gleich halber Tacho“. Das bedeutet, der mindestens einzuhaltende Sicherheitsabstand beträgt die Hälfte der Zahl, auf die die Tachonadel zeigt. Bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h müssen Sie also in der Regel 60 Meter Abstand halten. Wer 100 km/h schnell ist, hat einen Mindestabstand von 50 Metern zu beachten usw.

Die eher vage Formulierung in § 4 StVO lässt sich noch in einem weiteren Zusammenhang verstehen: Der Mindestabstand kann auch von den Sicht-, Wetter-, Straßen- oder Verkehrsverhältnissen abhängig gemacht werden.

Bei starkem Schneefall sollten Sie so viel Abstand halten, dass Sie auch bei einem plötzlichen Bremsvorgang noch zum Stehen kommen können, ohne einen Auffahrunfall zu verursachen. In solchen Fällen lässt sich „Abstand gleich halber Tacho“ meist nicht mehr anwenden. Dazu sei gesagt: Auch die Geschwindigkeit ist gem. § 3 StVO den Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen.

Mindestabstand nicht eingehalten: Drohen Strafe oder Bußgeld?

Welchen Mindestabstand muss ich von bzw. an einer Ampel oder einem Bahnübergang einhalten?

Welchen Mindestabstand muss ich von bzw. an einer Ampel oder einem Bahnübergang einhalten?

Wie bereits erklärt, gibt es laut Tatbestandskatalog für eine Abstandsunterschreitung ein Bußgeld. Weil der Mindestabstand gem. § 3 StVO von der Geschwindigkeit abhängig ist, bemessen sich auch die Bußgelder und Nebenfolgen auf Grundlage des halben Tachowertes. Wenn Sie einen Blick in obige Bußgeldtabelle werfen, werden Sie die Abstufungen erkennen (z. B. Unterschreitung um ein Zehntel des halben Tachowertes).

Die Missachtung der so geregelten Mindestabstände ist normalerweise eine Ordnungswidrigkeit. Eine Strafe im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) wird nur dann fällig, wenn ein Straftatbestand erfüllt ist.

Das kann z. B. der Fall sein, wenn ein Kfz auf der Autobahn „drängelt“ und zwar so beharrlich, dass es als Nötigung nach § 240 StGB betrachtet werden kann. Nötigung im Straßenverkehr kann mehr als ein Bußgeld – nämlich eine Geld- oder Freiheitsstrafe – nach sich ziehen.

Mindestabstand auf der Autobahn oder innerorts berechnen

Der Mindestabstand innerorts sollte 15 Meter oder drei Fahrzeuglängen betragen.

Der Mindestabstand innerorts sollte 15 Meter oder drei Fahrzeuglängen betragen.

Der Mindestabstand ist deshalb in Relation zum Tacho zu betrachten, weil sich höhere Geschwindigkeiten direkt auf den Bremsweg auswirken. Je schneller ein Kfz fährt, desto länger benötigt es, den totalen Stillstand zu erreichen.

Mit der Faustformel „Abstand gleich halber Tacho“ lässt sich der Mindestabstand leicht berechnen: Geschwindigkeit in km/h / 2 = Mindestabstand in Metern.

Allerdings sollte der Mindestabstand innerorts, wo meist ein Tempolimit von 50 km/h herrscht, 15 Meter oder drei Fahrzeuglängen betragen. Auf Überlandfahrten oder auf der Autobahn ist der Mindestabstand noch durch eine weitere Faustformel ermittelbar: die 2-Sekunden-Regel.

Visieren Sie dafür einen markanten Punkt am Straßenrand an. Von dem Augenblick an, da Ihr Vordermann diesen passiert, beginnen Sie zu zählen. mindestens zwei Sekunden sollten vergehen, ehe Sie selbst mit Ihrem Auto den Punkt erreichen. Geschieht dies früher, halten Sie nicht genügend Abstand.

Gilt für Lkw derselbe Mindestabstand? In § 4 Abs. 3 StVO wird der Abstand für Kfz über 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse etwas konkreter geregelt. Auf der Autobahn müssen Sie bei Geschwindigkeiten von mehr als 50 km/h mindestens 50 Meter Abstand halten. Ab einer Länge von 7 Metern müssen Lkw (bzw. Kfz mit besonderer Geschwindigkeitsbegrenzung) außerdem immer so viel Mindestabstand zum Vordermann einhalten, dass ein überholendes Kfz einscheren könnte (dies gilt nicht auf Strecken mit Überholverbot, mehrspurigen Straßen oder wenn der Lkw selbst zum Überholen ausschert und dies ankündigt).

Mindestabstand beim Parken und Überholen

Muss beim Parken auch ein Mindestabstand eingehalten werden?

Muss beim Parken auch ein Mindestabstand eingehalten werden?

Es ist nicht gesetzlich festgelegt, wie viel Seitenabstand Sie in einer Parklücke zum nebenstehenden Fahrzeug einhalten müssen. Trotzdem spielt der Mindestabstand beim Parken eine Rolle, denn in der Nähe bestimmter Verkehrszeichen oder Straßenabschnitte dürfen Sie nicht oder nur eingeschränkt parken.

Beispielsweise müssen Sie zehn Meter Mindestabstand zur Ampel einhalten, wenn Sie diese durch das abgestellte Fahrzeug sonst verdecken würden. An einem Andreaskreuz (bzw. an einem Bahnübergang) dürfen Sie nur in einem Mindestabstand von fünf Metern innerorts bzw. 50 Metern außerorts parken.

Von einer Haltestelle sollten Sie sich außerdem fernhalten. 15 Meter vor und nach dem entsprechenden Schild dürfen Sie als Autofahrer nicht halten. Außerdem gilt beim Parken am Straßenrand ein Mindestabstand von drei Metern zur Fahrstreifenbegrenzung.

Der Seitenabstand beim Überholen hat gem. § 5 Abs. 4 StVO „ausreichend“ zu sein. Was das in Metern bedeutet, ist der Rechtsprechung überlassen. Diese erkennt je nach Art des Verkehrsteilnehmers in der Regel folgende Mindestabstände als ausreichend an:

  • Ein Meter, wenn mehrspurige Kfz überholt werden
  • Zwei Meter, wenn Sie einen Bus oder Fußgänger überholen.
  • Eineinhalb bis zwei Meter, wenn Sie ein einspuriges Fahrzeug (d. h. Motorrad oder Fahrrad) überholen.
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