Bußgelder LKW Fahrverbot
Tatbestand | Bußgeld in € |
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Sie sind trotz des Sonntagsfahrverbots an einem Sonn- oder Feiertag mit einem Lkw über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse oder mit einem Lkw mit Anhänger gefahren | 120 |
Sie haben angeordnet oder zugelassen, dass ein Lkw über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse oder ein Lkw mit Anhänger trotz des Sonntagsfahrverbots an einem Sonn- oder Feiertag gefahren wird | 570 |
Für wen gilt das Feiertags- und Sonntagsfahrverbot?
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW regelt der § 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dieses LKW Fahrverbot Sonntags und an Feiertagen soll zum einen die Lärmbelästigung in Wohnbereichen an den Ruhe- und Feiertagen einschränken und zum anderen die Umwelt schützen.
Inhaltsverzeichnis
Das LKW Fahrverbot ist auch unter den Begriffen Sonntagsfahrverbot bzw. Feiertagsfahrverbot und Wochenendfahrverbot bekannt. Wobei der Begriff Wochendfahrverbot in Deutschland nicht ganz zutrifft. Ein Wochenendfahrtverbot ist aus Österreich bekannt.
Darüber hinaus gibt es auch ein Ferienfahrverbot für LKW, damit zur Hauptreisezeit in den Ferien die Autobahnen nicht durch LKW verstopft werden. In diesem Ratgeber erklären wir, auf wen das Sonntagsfahrverbot zutrifft und auf was in diesem Zusammenhang zu achten ist.
Das LKW Fahrverbot gilt für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen sowie LKW mit Anhängern. Das Verbot greift auch für PKW die aus steuerrechtlichen Gründen als LKW zugelassen sind, sofern sie einen Anhänger ziehen.
Fahrverbot Sonn- und Feiertage: Wann gilt es?
Das LKW Fahrverbot gilt an Sonntagen und Feiertagen – in der Zeit von 0.00 Uhr bis 22.00 auf allen Straßen in Deutschland. Es umfasst zwar auch die Nacht, aber ein Nachtfahrverbot für LKW gibt es hierzulande nicht. Dieses existiert in Österreich und der Schweiz. Ein LKW Fahrverbot am Samstag gibt es nur in der Ferienzeit, vom 1. Juli bis zum 31. August. Dies gilt allerdings nur auf bestimmten Strecken.
LKW Fahrer sollten die unterschiedlichen Feiertagsregelungen der verschiedenen Bundesländern beachten. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
- Neujahr: in ganz Deutschland
- Karfreitag: in ganz Deutschland
- Ostermontag: in ganz Deutschland
- 1. Mai: in ganz Deutschland
- Christi Himmelfahrt: in ganz Deutschland
- Pfingstmontag: in ganz Deutschland
- Fronleichnam: nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
- Tag der deutschen Einheit: in ganz Deutschland
- Reformationstag: nur in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
- Allerheiligen: nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
- 1. und 2. Weihnachtstag: in ganz Deutschland
Sonntagsfahrverbot: Die Ausnahmen
Für das Sonntagsfahrverbot von LKW gibt es laut StVO auch Ausnahmen. Ausgenommen sind LKW zur Beförderung verderblicher Ware inklusive einer Beiladung von max. zehn Prozent anderer Waren bei Lieferung von:
- frischer Milch und frischen Micherzeugnissen,
- frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
- frischem Fisch, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
- leicht verderblichen Obst und Gemüse,
- und die im Zusammenhang mit diesen Fahrten stehenden Leerfahrten.
Darüber hinaus greift eine Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot für LKW, wenn Fahrzeuge von Behörden im Verteidigungsfall oder bei einem inneren Notstand nach dem Bundesleistungsgesetz fahren. Auch der kombinierte Güterverkehr Schiene-Straßen vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger dürfen fahren.
Allerdings nur bis zu einer Entfernung von 200 Kilometern. Gleiches gilt für den kombinierten Hafen-Straße-Verkehr. Hier dürfen allerdings nur höchstens 150 Kilometer gefahren werden.
Darüber hinaus gilt das LKW Fahrverbot auch nicht für Fahrzeuge der Feuerwehr, Landes- und Bundespolizei, Straßenverwaltung und Straßendienste, Bundeswehr und NATO-Truppen sowie des Katastrophenschutzes.
Ebenfalls gilt das Fahrverbot nicht, wenn Wohnwagenanhänger und sonstige Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.
Obwohl dies auf einer Länderverkehrsministerkonferenz beschlossen wurde, halten sich in der Praxis nicht alle Bundesländer daran. Erkundigen Sie sich bei den zuständige Behörden, wie Ihr Bundesland verfährt.
Ferienreiseverbot für LKW
Das Ferienreiseverbot wird in der Ferienreiseverordnung geregelt und gilt für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen sowie für Anhänger hinter LKW.
Laut der Ferienreiseverordnung gelten für LKW Fahrverbote vom 1. Juli bis 31. August an Samstagen in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr. Dies gilt auf einigen Autobahnen und auch auf einigen Bundesstraßen.
In diesem Zusammenhang gibt es also ein LKW Fahrverbot am Samstag. Hält sich der Fahrer nicht an die Fahrverbote, droht ein Bußgeld. Punkte sind bei diesen Verstößen nicht zu befürchten.
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